Hallo diemuna,
unser
K@lle hat dir schon die wichtigsten Infos dazu verlinkt.
Bei der Rentenversicherung hab ich schriftlich danach verlangt, ist ignoriert worden.
Hast du das per Übergabe-Einschreiben verlangt, sonst stellen die sich gerne mal TOT, kannst ja nicht beweisen, dass du was hingeschickt hast bzw., dass sie es auch bekommen haben MÜSSEN...
Wenn es nicht gerade um psychiatrische GA geht, ist allgemein auch kein Sperrvermerk (durch den GA) zu erwarten, ich habe auch mene psychiatrischen alle direkt (in Kopie) zugeschickt bekommen.
Manche GA wollen sich aber auch besonders WICHTIG tun und lassen die Einsicht des Patienten "nur nach Eröffnung (Erklärung) durch einen Arzt" zu, das solte deine Ärztin allerdings AUCH wissen, dass man dann NUR über einen behandelnden Arzt da ran kommen kann.
In diesem Falle sollte dir die DRV das allerdings AUCH mindestens mitteilen, dass du die GA deswegen NICHT direkt bekommen wirst.
Falls du das mit normaler Post angefordert hattest (wie lange ist das schon her ???), dann mach nochmal einen "Dreizeiler" fertig und schicke das per Fax (Sendebestätigung) oder per Übergabe-Einschreiben.
Einen Rechtsanspruch darauf hast du in jedem Falle, übrigens auch bei deinen Ärzten, auf die Befunde /Berichte, die sie selber geschrieben haben oder von anderen (Fachärzten /Kliniken) bekommen haben !!!
Du hast also (IMMER und ÜBERALL) Einsichtsrecht in deine komplette Kranken-Akte, davon gibt es nur ganz wenige Ausnahmen und das MUSS dir dann auch schriftlich entsprechend begründet werden.
Wir haben uns sogar sehr alte Krankenhausberichte schon angefordert (und auch problemlos bekommen) direkt von den Kliniken, da haben wir teilweise selber gestaunt, dass man das nach so vielen Jahren überhaupt noch wiedergefunden hat.
Spätestens im Widerspruchsverfahren MUSS die DRV auch die GA herausgeben, schließlich bilden die ja dann die Wichtigste Grundlage für diese Entscheidung deine EM-Rente abzulehnen, da sollte man als der Betroffene schon schauen können, woran das wohl gelegen hat.
Solche Sachen NIE ohne Nachweis rausschicken, dann tut die Behörde auch gerne, als sei bei ihr NICHTS angekommen...
Liebe Grüße von der Doppeloma
