Hallo Onkel,
Und zwar geht es um die AU, ich bin zwar seit 08/2008 krank und hatte auch anfangs immer eine AU-Bescheinigung. Aber seit der Aussteuerung bzw seit beginn der Maßnahme (Berufliche Reha) habe ich keine AU-Bescheinigung mehr benötigt.
Die Aussteuerung an sich ist erst mal KEIN Grund die AU-Bescheinigung nicht fortzuführen, man ist ja nicht "automatisch gesund" NUR weil die Krankengeldzahlung der KK ausgeschöpft ist...man hat dir das sicher wieder mal bei der AfA so "angeraten", DORT KEINE AU mehr vorzulegen /abzugeben...
Wird leider so gemacht ABER das heißt zunächst mal NICHT, dass man auch keine mehr HABEN DARF, ich war auch in dieser Zeit (1,5 Jahre) durchgehend weiter AU geschrieben, habe diesen Nachweis eben NUR gegenüber der KK weitergeführt.
Bei unserer KK gibt es dafür sogar ein Extra-Formular NACH der Aussteuerung, wo man dann die weitere AU fortlaufend bescheinigen lassen kann, das sieht so ähnlich aus wie der Zahlschein, man bekommt eben kein Geld mehr von der KK.
Mit der beruflichen Reha-Maßnahme hast du ja wohl "Übergangsgeld" von der DRV bezogen, ODER...da ist die "Unterbrechung der AU" ja dann begründet nachvollziehbar (ähnlich bei einer Med. Reha mit Übergangsgeld), das zählt Rentenrechtlich AUCH als "krank /Gesundheitsmaßnahme/berufliche Reha".
Beim Antrag auf die EM Rente musste die KK ausfüllen ob ich derzeit AU bin, da Ich das für die KK ja wegen fehlender Bescheinigung nicht bin, haben sie
"Nein, derzeit im Hartz IV bezug" eingetragen.
Ab Ende der beruflichen Reha wäre es angebracht gewesen die AU-Bescheinigung nachweislich wieder aufzunehmen, unabhängig davon, wer nun für deinen Lebensunterhalt aufkommt, denn letztendlich GILT NUR bei der KK nachgewiesene AU wirklich was.
Der Hinweis deiner KK auf den Bezug von Hartz 4 könnte eher nachteilig wirken, das bekommt man ja nur wenn man (eigentlich) Erwerbsfähig ist.
Mein Arzt hat allerdings in einer Bescheinigung die er für die DRV ausfüllen musste angegeben, dass ich seit 2008 AU bin.
Ob der DRV das ausreichen wird kann ich nicht beurteilen, WIR (der Dopa UND ICH) waren ab dem ersten AU-Tag ,OHNE Unterbrechung durchgehend AU geschrieben, mit entsprechender Meldung an die KK.
Da ist ALLES abgedeckt, von KK bis Aussteuerung über Med. Reha, AfA bis aktuell Hartz 4- Bezug, fehlt da kein einziger TAG, als Beginn der aktuellen AU steht (bei mir) das Datum vom Februar 2008 auf dieser Bescheinigung drauf.
Wie ist eure Erfahrung/Meinung, sollte ich mich jetzt wieder "krankschreiben" lassen?
Meine /unsere Erfahrungen besagen, dass es der DRV zwar ziemlich EGAL scheint ob und WIE lange man schon AU geschrieben IST, es beschleunigt also nicht unbedingt deren Entscheidung FÜR eine EM-Rente
ABER JEDER GA (egal ob DRV oder Gericht) stellt mit zuerst diese Frage, nach der AU und wie lange die schon (durchgehend) besteht...
GERADE auch bei H4-Empfängern "macht es sich dann nicht besonders GUT", wenn man dann KEINE AU vorzuweisen hat und das auch schon längere Zeit, es gibt leider auch schon Ärzte die der Meinung sind, "man brauche da KEINE AU-Bescheinigung mehr, man sei ja sowieso ZU HAUSE".
Sowas kommt natürlich dann bei denen, die über die (gesundheitliche!) Notwendigkeit einer EM-Rente entscheiden sollen, auch nicht gerade toll rüber.
Alleine die Tatsache H4 macht es oft schon schwieriger, was glaubst du wohl wie erstaunt mich der letzte GA (vom Gericht beauftragt) angeschaut hat, als ich ihm gesagt habe, dass ich noch immer fest angestellt bin, bei meinem AG... selbst DAS "fällt irgendwann einfach unter den Tisch" in den Akten...
H4 beim EM-Renten-Antragsteller bedeutet für VIELE (auch GA) einfach NUR = schon lange Arbeitslos = Älter /nicht ganz fitt (aber NICHT AU) daher Chancenlos = will die EM-Rente wegen der finanziellen Situation.
Dann hätte ich aber ein Problem, ich verdiene mir ganz offiziell noch etwas über 100€ (wo das Jobcenter allerdings anrechnet) dazu, dass könnte ich ja mit einer AU nicht mehr. Wie ist das überhaupt, kann mir das mit dem Minijob zusätzliche Schwierigkeiten bei meinem Antrag auf EM machen?
Einfacher wird es dadurch sicher NICHT gegenüber der DRV eine Erwerbsminderung mit entsprechender Renten-Bewilligung durchzusetzen, "wo ein wenig arbeiten möglich ist, da geht SICHER auch noch MEHR", ist dort die Devise, selbst OHNE Nebenjob wird man ja immer wieder daran erinnert, dass man NUR genügend "Willenskraft aufbringen MUSS", dann KANN man auch (Vollzeit) arbeiten gehen und braucht keine EM-Rente.
Mein Dopa durfte das so oder ähnlich oft genug in seinen GA lesen, lag ALLES nur an seiner "mangelnden Willenskraft" und mit ein paar "Hammer-Pillen" MEHR, würde das auch deutlich BESSER gehen, mit dem Arbeiten können ...
Nun ja, ER HAT es trotzdem geschafft nach fast 5 JAHREN Kampf, nun muss ICH noch die letzten Hürden nehmen, aber mir haben die Gerichts-GA nun wenigstens bescheinigt, dass es NICHT an meiner Willenskraft liegt und eine "optimierte Medikation" den aktuellen Zustand AUCH NICHT mehr ausreichend (für den allgemeinen Arbeitsmarkt) BESSERN KANN.
Dass man auch MIT einer EM-Rente (lt. Gesetz) einen Nebenjob (bis 400 €) haben könnte, sollte man da besser "außen vor" lassen, das ist meist reine Theorie, denn auch DAS wird regelmäßig geprüft und wenn man da (aus Sicht der DRV) zu fleißig ist, wird man die Rente schneller wieder los, als man sie bekommen hat.
Liebe Grüße von der Doppeloma
