Hallo Buddyline,
JAAA, diese Gedanken in deinem letzten Post begleiten mich auch fast täglich, eigentlich schon seit 2006, denn da begann UNSERE Odyssee mit der DRV....bis dahin haben wir uns für "Vater Staat" kaputtgeschuftet, fleißig vom Lohn die Beiträge abziehen lassen...UND JETZT...
Ich geh mal zurück auf Anfang, dazu wurden dir ja schon ein paar Sachen geschrieben, also nicht übel nehmen wenn ich da irgendwas wiederhole UND NICHTS persönlich nehmen, wenn da mein "beißender Humor" duchkommt, Anders könnte ich das ALLES schon lange gar nicht mehr ertragen.....
Ich möchte nicht lange, um den heißen Brei reden, schon weil mir mit großen Schritten die Zeit davon läuft, mir das Wasser bis zum Hals steht und ich sowas von dringend Hilfe brauche. Ich bin nunmehr seit Ende 2008 krank zuhause, da man mir meine rechte Schulter kaputt operiert hat. Leistungen bekomme ich seit kurzem keine mehr. Hartz IV wurde aktuell abgelehnt, da meine Lebensgefährtin, ein paar Euro zu viel verdient.
Dazu gleich eine SEHR wichtige Frage, WIE bist du aktuell krankenversichert ???
Wurde die notwendige K-Versicherung bei der "Ablehnung" berücksichtigt, mal von der Ungesetzlichkeit der Konstruktion "Bedarfsgemeinschaft" von unverheirateten Paaren abgesehen, KANN bereits DADURCH deine "Bedürftigkeit" wieder hergestellt werden und DANN MUSS das Amt zumindest deine Krankenversicherung übernehmen (Familienversicherung ist ja NICHT möglich).
Wenn das also im Bescheid NICHT berücksichtigt wurde unbedingt Widerspruch einlegen, ist diese Frist abgelaufen, DANN Überprüfungs-Antrag stellen (brauchst du dazu noch Hilfe, melde dich !!!).
Deine Lebenspartnerin ist NICHT verpflichtet dich zu ernähren UND auch noch deine Krankenversicherung zu zahlen, leider ist es nicht so leicht das durchzusetzen, viele MÜSSEN damit vors Sozialgericht ziehen, DARUM sind die dort auch so gut beschäftigt...
Wir beide haben uns eine kleine Existenz aufgebaut (ein Haus) das bei weitem noch nicht abgezählt ist.
DAS (Ratenzahlungen) interessiert leider NIEMANDEN (beim JobCenter NICHT und bei der Wohngeldstelle AUCH NICHT), aber da fällt mir gerade ein, dass AUCH diese Kosten bei der Berechnung deines Anspruches (bzw. bei den Verrechnungen vom Einkommen deiner Partnerin) MIT berücksichtigt werden SOLLEN /MÜSSEN...Konsequenz könnte AUCH hier sein, dass sich ein Anspruch FÜR DICH ergibt.
Die JobCenter "rechnen NUR zu GERNE zu ihren Gunsten" und lassen Vieles (beim eigentlich "unbeteiligten" Partner) "unter den Tisch fallen", was sie eigentlich berücksichtigen MÜSSEN (Werbungskosten /Fahrtkosten/ KfZ Versicherung ???), da kommt bei korrekter Prüfung allgemein dann DOCH ein Anspruch auf ALG II heraus, also LASS dir das NICHT bieten...
Sobald die NUR 1 CENT ZAHLEN MÜSSEN, bist du auch über das Amt Krankenversichert und K-versichert zu sein, ist inzwischen PFLICHT in D...
An meine Schulter traut sich keiner mehr, was ich sogar durchaus verstehe. Zu allem Übel, machen mir die Bandscheiben der HWS und BWS noch arge Probleme, dazu kommen ewig schmerzhafte Muskuläre Verspannungen und psychische Probleme, die sich irgendwann, dazu gesellt haben. Die einzigen Ärzte, die mich momentan noch begleiten, sind mein Psychoklempner und mein Schmerztherapeut.
Darf ich fragen wie alt du bist ???
Ganz NORMAL, dass da mit der Zeit auch psychische Probleme auftreten, HIER ist wohl kaum einer DAVON verschont, der damit AUCH zusätzlich zu kämpfen hat, wenn das Theater um die EM-Rente auch ursprünglich mal mit "rein körperlichen" Gesundheits-Problemen begonnen hat.
Mein Dopa hat sich erst NACH der Klage-Rücknahme (1. Antrag Anfang 2007) bei (m)einem Psychiater in Mitbehandlung begeben, er war einfach AM ENDE mit seinem Latein und konnte die Welt AUCH nicht mehr verstehen, geht bei ihm auch hauptsächlich um Probleme mit LWS /WBS/Gelenke und sonstige Knochen (20 Jahre als Straßenbauer!), allerdings hatte er auch zusätzlich schon einen Infarkt durch...VOLLZEIT arbeitsfähig war die Devise der DRV..."Die Klage hat KEINE Aussicht auf Erfolg"...
Die Medikamente die ich nunmehr, schon eine ganze Zeit einnehme muss, sind das übelste Zeug, das es so gibt. Alles aufzählen möchte ich nicht.
Es geht von OXICODON, bis hin zu Psychopharmaka, die Liste ist lang.
Du brauchst das auch GAR nicht alles aufzählen, Vielen hier ist bekannt welche Tabletten man bei schweren /chronischen Schmerzzuständen nehmen MUSS, AUCH die diversen Nebenwirkungen kennen viele schon aus eigener Erfahrung, DAS interessiert aber die GA der DRV NICHT im Geringsten, leider auch manche NICHT, die später vom Gericht beauftragt werden...
Besonders Orthopäden sind da SEHR rigoros in ihren gutachterlichen Aussagen und noch rigoroser im persönlichen Gespräch, es liegt ALLES NUR an der "Willenskraft" und wenn jemand aus bestimmten anderen Hintergründen KEINE höheren Dosen nehmen DARF (weil er die Pillen eigentlich überhaupt NICHT nehmen dürfte!!!), dann steht im GA drin, dass er ja NUR ausreichend hohe Dosierungen nehmen müsste, um arbeitsfähig zu sein ("dann habe er KEINE unzumutbaren Schmerzen", WEISS der GA !!!) ...
Wenn man dann fundiert dieser "medizinischen" Ansicht widerspricht und auf die Gefahren einer höheren Dosierung verweist und auch deutlich darauf hinweist, dass der GA NICHT im Körper "vom Dopa sitzt" und daher GAR NICHT beurteilen KANN, wann für den Dopa was "unzumutbar" wird an Schmerzen, dann bekommt man wenig später die Antwaort zu lesen, die man sich "nur noch hinter den (KLO-) Spiegel klemmen kann"...
"Millionen Deutsche nehmen Medikament und gehen AUCH arbeiten "(WOW, WAS haben WIR denn bis zum "geht nicht mehr" gemacht???), und die Einschätzung der Schmerzen vom Dopa sei natürlich "rein subjektiv" zu sehen...aus den vorliegenden bildgebenden Dokumenten, sind seine Schmerzen OHNEHIN NICHT zu erklären...es fehle NUR an der notwendigen "Willensanspannung"...HIIILFFFE...
DAS war übrigens schon der Gerichts-GA, der von der DRV (auch Orthopäde!) wurde überhaupt erst auf "Nachfrage von UNS" beauftragt und hatte dann in knapp 20 Minuten sein "Urteil" gefällt, Kardiologische GA, Befund-Anfragen (durch die DRV) an die behandelnden Ärzte, gab es beim Dopa überhaupt NICHT...(auch NICHT im 2. Antrags-Verfahren!)...
Ich war heute beim VDK und habe mich, nach dem aktuellen Stand erkundigt, nachdem mein erster Antrag auf Rente abgelehnt wurde und ich mein erstes Gutachten bekommen habe. Ich bin arbeitsfähig und kann sechs Stunden arbeiten in Früh und Spätschicht, so das Gutachten. Der VDK legt nun erneut Einspruch für mich ein.
Welches DATUM hat denn der Ablehnungs-Bescheid, wurde schon ein fristwahrender Widerspruch eingelegt (von DIR oder vom VDK ???), DAFÜR ist NUR einen Monat Zeit, die Begründung und weitere Belege/Befunde können auch später noch nachgereicht werden, ABER wennn die FRIST für den Widerspruch an sich verpasst wird, DANN hat sich DAS (für dieses Mal) erledigt...
Ich muss mich jetzt so schnell wie möglich, mit meinem Schmerztherapeut und meinem Psychiater/Psychotherapeut in Verbindung setzen um dort, ein wasserfestes Gutachten (so VDK) zu besorgen. Leider habe ich das Gefühl, dass weder mein Schmerztherapeut noch mein Psychiater wirklich wissen, wie man ein solches Schriftstück ausformuliert, wenn es um eine Rente geht.
Kommt mir verdammt bekannt vor, diese "Vorgehensweise" des VDK, solchen Quatsch hat man MIR damals AUCH erzählt und DABEI wäre fast die Widerspruchsfrist ungenutzt verstrichen, von denen bekam ich erst nach 3 Wochen (!!!) überhaupt mal meinen Ablehnungsbescheid zu Gesicht.
Derweil WUSSTE ICH schon über die KK Bescheid, weil die WISSEN wollten, ob ich Widerspruch einlegen werde, ich bin da inzwischen wieder ausgetreten, habe jetzt einen Anwalt für Sozialrecht (der sich mit dem Kampf um EM-Renten gut auskennt!!!), erst auf Beratungs-Hilfe-Schein für den Widerspruch und JETZT auf PKH für den Prozeß am Sozialgericht.
Kann mir jemand sagen, worauf es in einem solchen Schreiben ankommt, wie es ausformuliert werden muss, damit man wenigstens Chancen hat.
Ich würde diese Infos, dann gerne weitergeben.
GANZ EHRLICH NEIN, ich denke mal DAS KANN dir hier NIEMAND SAGEN /vorschlagen wie das aussehen sollte, außerdem sind deine Ärzte im Prinzip dazu weder verpflichtet (schon GAR NICHT kostenfrei), noch (eigentlich) dazu berechtigt deine Erwerbsminderung klarzustellen, DAFÜR ist NUR die DRV zuständig...
Welche Unterlagen wurden denn NOCH bei der DRV "geprüft", wurden denn bei deinen Ärzten mal Berichte angefordert, DAFÜR unterschreibt man doch diese weitreichende Schweigepflichtentbindung bei der Antragstellung
HAT der VDK HIER die komplette Akten-Einsicht gefordert, NUR mit dem (eigenen) DRV-GA DARF diese Entscheidung (eigentlich) GAR NICHT getroffen werden, es gibt einen "Untersuchungsgrundsatz", dem AUCH die DRV unterliegt, SOWAS NICHT einseitig zu beurteilen...
Die DAFÜR notwendigen Berichte (von deinen Ärzten) MUSS sich eigentlich die DRV SELBER anfordern und du darfst davon ausgehen, dass die Ärzte DANN auch relativ gut WISSEN, was sie da rein schreiben sollen /müssen (das sind vorgegebene Fragen-Kataloge) UND DAS MUSS die DRV den Ärzten dann auch BEZAHLEN.
Hast du denn deine Ärzte schon mal gefraggt, ob sie entsprechende "Anfragen" von der DRV bekamen und beantwortet haben...du hast übrigens AUCH Anspruch auf eine Kopie davon, bei deinen Ärzten...
Mein Psychiater schreibt SELBER GA (auch für Gerichte), ich denke mal dem brauche ICH NICHT erklären was da rein soll und WIE formuliert, damit es "überzeugend" ist, AUCH der schreibt MIR KEIN GA auf MEINEN Wunsch, allerdings hat er schon mehrere eindeutige Berichte (auf Anforderung an die DRV und auch schon ans Gericht) geschickt, die Kopien davon liegen MIR ALLE vor.
Der DRV ist DAS nicht "aussagefähig genug" was mein Behandler schreibt, der mich seit 4 JAHREN NICHT mehr arbeiten gehen LÄSST, weil es NICHT mehr GEHT...DA kannst du gut erkennen, WIE wichtig (der DRV) die Aussagen der eigenen Ärzte sind, es wäre "rausgeworfenes Geld", wenn deine Ärzte das mitmachen würden...gegen Bezahlung DIREKT VON DIR natürlich...
Wenn dem VDK da bei dir VOR ORT NIX BESSERES einfällt, dann lege den Widerspruch erst mal SELBER fristwahrend ein und such dir einen Anwalt für Sozialrecht, der dir in Zukunft helfen kann...je nach vorliegenden Unterlagen, KANN man den Widerspruch auch noch OHNE VDK und Anwalt schaffen, wird (leider) nach mehr oder weniger langer Zeit AUCH meistens abgelehnt...
Auskunft meines Anwaltes "80% der Widerprüche wegen EM-Rente werden ebenfalls abgelehnt", leider lag er damit völlig richtig, wir (ER) hatte wirklich gute Arbeit geleistet, trotzdem kam die Ablehnung, EIN GANZES JAHR brauchte die DRV allerdings, um sich dazu "durchzuringen"...NAJA, IST jA NUR MEINE Lebenszeit die da "verplempert" wird...
Ganz nebenbei, eine Wiedereingliederung Ende 2010 ist in die Hose gegangen und eine Teilhabe am Arbeitsleben, ist auch nicht. Mein Reha Berater sieht schon aufgrund meiner Medikamente keinen Erfolg, einer Umschulung und hat stattdessen selbst, den Antrag auf Rente eingeleitet.
Zu der Wiedereingliederung gibt es doch sicher AUCH Unterlagen, wurden die denn beim Antrag mit eingereicht ????
NAJA, was dein Reha-Berater (von der AfA ???) so "sieht" KANN eigentlich NUR ein Mediziner beurteilen, DER SIEHT vor ALLEM "SEINE Felle wegschwimmen", schließlich soll der dich (eigentlich) IN Arbeit vermitteln, die zu dir und deinen Einschränkungen PASST...
Was heißt DAS jetzt, "er hat den Antrag auf Rente selbst eingeleitet", WAS heißt das GENAU ???, mit welcher Begründung ??? üblicherweise stellt man den Antrag SELBER, ein Amt ist dazu NUR berechtigt, wenn man SELBER das (nach schriftlicher Aufforderung) NICHT tun WILL...
Kläre als ERSTES, ob der Widerspruch schon eingelegt wurde (verlange eine Kopie davon!!!) ansonsten prüfe bitte BIS wann du dazu noch die Möglichkeit hast (steht Im Bescheid, EIN Monat NACH ERHALT, dabei bitte NICHT die Postlaufzeit vergessen), grobe Richtlinie ist das Datum der Ausstellung des Bescheides...
Liebe Grüße von der Doppeloma
