Hallo Miko,
Wenn man wie ich, 3-6 Stunden arbeitsfähig ist und zum Jobcenter muss (ALG 2) frage ich mich, wie das sein könnte, wenn dieses
Jobcenter einen zu einem ein Euro Job zwingen möchte.
Wer hat das denn festgestellt mit den 3 - 6 Stunden ???
Der Amtsarzt vom JobCenter ???, dann hat SB sich danach zu richten, außerdem gibt es ja sicher noch diverse Einschränkungen, die zusätzlich bei JEDER Tätigkeit (auch 1-€-Job) zu beachten wären...
Die können schließlich sagen, dass man 6 Stunden arbeitsfähig ist und so muss man diesen Quatsch annehmen.
NEEE, DIE können NICHT SAGEN, dass man noch 6 Stunden arbeitsfähig ist, denn man ist NUR noch zwischen 3 bis UNTER 6 Stunden arbeitsfähig, allgemein wird da von "halbschichtiger" Arbeitsfähigkeit ausgegangen (so hieß das auch früher mal bei der Rentenkasse) und das sind etwa 4 Stunden tägliche Arbeitszeit.
UND was die SAGEN ist sowieso EGAL, hat man dir sowas per (schriftlicher) Zuweisung "vorgeschlagen" (MIT RFB !!!) oder wie kommst du da jetzt drauf.
Die EURO-Jobs werden gerade kräftig zusammengestrichen, das wird für die AfA einfach zu TEUER auf diese Weise die deutsche Wirtschaft zu "subventionieren", denn die meisten dieser Jobs sind alles Andere als "zusätzlich" und müßten eigentlich regulär nach Tarif bezahlt werden...
Wenn man den Job darauf hin mal überprüft (gemeinnützig UND zusätzlich, "eigentlich" GAR nicht nötig"

), hat sich das meist von selber "erledigt", ansonsten KANN ich
@ Blacky nur zustimmen, solange du AU geschrieben bist, KANNST und brauchst du überhaupt KEINEN Job antreten.
Ich dagegen könnte sagen, dass ich mich nur für 3 Stunden arbeitsfähig halte und schon wär´s vorbei mit diesem ein Euro Job.
Im Ernstfall (der MIT AU gar nicht eintreten KANN) reicht es auch NICHT aus, was DU SAGST wieviel geht, diese Jobs werden durchaus auch "Teilzeit" besetzt, wenn auch SEHR ungerne, um diesen Bereich mache ICH mir allerdings überhaupt KEINE Gedanken, "Sklaven-Jobs" würde ICH generell ablehnen (da FINDEN sich dann AUCH Mittel und Wege!), aber ich hatte ja noch NIE ein "Vermittlungsgespräch", NICHT bei der AfA und vom JC bisher AUCH NICHT...
MUSS mir dann die DRV eventuell mal bei Gericht beantworten, wie ich SOOO in ANDERE Arbeit kommen soll , wenn sich da die zuständigen Ämter seit über 3 Jahren gar nicht drum scheren, dass sie mich doch lt. DRV "vermitteln sollen"...
Aber möglicherweise wird es gar keine Verhandlung mehr geben, wenn mein aktuelles "Obergutachten" fertig ist...WER WEISS...
Liebe Grüße von der Doppeloma
