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Schweigepflicht gegenüber MDK?

Verfasst: Fr 10. Feb 2012, 23:39
von esoiloks
Ich hab es ja geahnt, nachdem ich arbeitsunfähig aus der Reha entlassen wurde...

Mein Mann war heute bei seinem Hausarzt, der gerade die Post für die bei ihm angestellten Ärzte sortierte. Dabei fischte er einen Brief vom MDK an meine Hausärztin raus und sagte, mehr zu sich als zu meinem Mann, den müsse er am Montag dann der Frau XY geben, er habe gerade keinen genauen Einblick, was da bei mir vorläge und was man da dem MDK schicken solle.

Darf meine Ärztin einfach irgendwelche Auskünfte über mich an den MDk schicken? Bräuchte sie da nicht eine Schweigepflichtentbindung von mir? Was mache ich, wenn die einfach alles hinschickt?

Re: Schweigepflicht gegenüber MDK?

Verfasst: Sa 11. Feb 2012, 00:53
von Doppeloma
Hallo esoiloks, :smile:
Darf meine Ärztin einfach irgendwelche Auskünfte über mich an den MDk schicken? Bräuchte sie da nicht eine Schweigepflichtentbindung von mir? Was mache ich, wenn die einfach alles hinschickt?
Hinschicken DARF sie NICHTS OHNE deine Einwilligung, allgemeine Auskünfte zur Behandlung /Genesungsprozeß kann (MUSS???) sie wohl geben aber dann auch NUR direkt an den MDK.
Dazu kann dir wahrscheinlich @Vrori mehr schreiben, die kennt sich da besser mit aus.

Ich weiß jedenfalls, dass ich auch für meinen Reha-Bericht ne ganze zeitlang genervt wurde eine "Einwilligung" ("netteres" Wort für Schweigepflichtentbindung :grinser: ) zur Übermittlung /Beschaffung an/durch den MDK zu unterschreiben, ICH HABE DAS NICHT gemacht.

Habe NUR die pure Leistungs-Einschätzung kopiert (das mit den Kreuzen, was man noch darf und was nicht) und an die KK gegeben, da wußte ich das mit dem MDK noch nicht SOOO genau, aber war mir auch egal, ob die SB dann auch die Diagnosen sehen können, die da drauf angegeben sind.

Damit mussten sie dann zufrieden sein. der Sozial-Arbeiter hat mich dann irgendwann angerufen und meinte ich hätte ja NICHT den ganzen Bericht geschickt, da habe ich ihn nur gesagt, dass ICH der Meinung bin, MEHR brauche die KK auch nicht zu wissen aus meinem Reha-Bericht.

Damit war das Thema dann "vom Tisch", der Arzt von deinen Mann darf übrigens ihm gegenüber AUCH KEINE Auskünfte zu deinen Gesundheitsangelegenheiten geben, wenn DU das nicht ausdrücklich erlaubt hast. :Gruebeln:

Auch unter Ehepaaren /Partnern gilt die Schweigepflicht des Arztes, nicht JEDER möchte, dass der Partner da vom Arzt über ALLES einfach so informiert wird, was ihn selbst betrifft...und wovon er selber noch nicht mal was weiß... :Verwirrt: :Hilfe:

Wenn man von DIR was will, dann MUSS man sich auch DIREKT an dich wenden, das gilt meines Wissens auch für Unterlagen, die der MDK gerne von deinen Ärzten haben möchte.

Bei Unsicherheiten/Unklarheiten im Bezug auf KK und MDK-Befugnisse vielleicht einfach mal den UPD kontaktieren, die wissen SEHR gut Bescheid auf diesem Gebiet. :ic_up:

Telefon: 0800 - 011 77 22 / Mo - Fr von 10 - 18 Uhr

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Schweigepflicht gegenüber MDK?

Verfasst: Sa 11. Feb 2012, 12:40
von Vrori
http://www.mdk.de/1327.htm

Hier mal die Homepage des MDK...dort einfach mal durchwühlen..

LG
Vrori