Hallo nonono,
Nachdem meine KK mich aufgefordert hatte einen Rehaantrag zu stellen hatte ich dies getan. Nun ist erstaunliches passiert: Die DRV hat ihn - obwohl ich schon lange krank geschrieben bin - abgelehnt und zu ambulanter Behandlung geraten. Allgemein steht da noch Sätze wie: Reha gebe es nur, wenn sie Teilhabe am Arbeitsleben wieder herstellen kann. (Bin ich für die nun zu krank oder zu gesund für ne Reha?)
JA, eine Antwort, insbesondere auf deine letzte Frage solltest dz bei der DRV fordern, das gehört nämlich klar und deutlich rein in so einen Ablehnungsbescheid, NICHT nach dem Motto : "Rate mal, wie wir das meinen..."
Dass man in ambulanter Behandlung IST und (vermutlich) auch noch bleibt, ist ja nicht SOOO ungewöhnlich, bei Aufforderung durch die KK eine Reha bei der DRV zu beantragen...

ist also aus meiner Sicht auch KEINE wirkliche Begründung eine Reha abzulehnen, ich war und bin auch IMMER NOCH in ambulanter Behandlung...
Bei mir hat die DRV das NICHT "gestört", die Reha (auf "Wunsch" meiner KK) zu genehmigen und zwar RUCK-ZUCK...
Ich finde die Ablehnung eigentlich okay, schließlich scheint die Reha meist nur dem Abschieben aus dem KG zu dienen und würde in meinem Fall medizinisch wenig Sinn machen. Mein Arzt hatte gegenüber der DRV auch auf den Druck der KK zum Rehaantrag verwiesen. Aber was bedeutet die Ablehnung für mich kurz- und langfristig?
Das kann man eben so genau gar nicht orten, weil die Begründung KEINE wirkliche Begründung ist und ALLES offen läßt, AUCH für das weitere Verfahren bei der KK, DIE werden das (vermutlich) NICHT unbedingt zu deinem "Vorteil" auslegen, du bist übrigens NICHT verpflichtet diesen Bescheid dort vorzulegen, es genügt die Mitteilung, dass die Teha zunächst mal abglehnt wurde.
LASS die doch auch mal "Raten" WARUM...
An deiner Stelle würde ich fristwahrend Widerspruch einlegen (und das auch der KK mitteilen!) und die dafür maßgeblichen Unterlagen (in Kopie !!!) anfordern bei der DRV (§ 25 SGB X), da diese Begründung für dich nicht nachvollziehbar ist, bitte auch die Stellungnahme des med. Dienstes der DRV (Beratungsärztlicher Dienst) anfordern.
Mehr solltest du da erst mal GAR nicht schreiben und die Zusendung der Unterlagen abwarten, damit du mal SELBER sehen KANNST, wie gründlich die deinen Antrag überhaupt "geprüft" haben, daraus müßte dann eigentlich auch ersichtlich sein, ob es sich lohnt da weiter gegen vor zu gehen.
Es IST in JEDEM Falle jetzt DEINE Entscheidung, ob du Widerspruch einlegst oder NICHT, den KANNST du auch später jederzeit zurücknehmen wenn du das möchtest.
OHNE Widerspruch einzulegen hast du aber keine Möglichkeit die Akteneinsicht zu verlangen und DA wäre ICH an deiner Stelle schon SEHR neugierig und deine Ärzte vielleicht auch.
Erstmal: Muss ich meiner KK das mitteilen? Können die zum Widerspruch zwingen? Dann: Ist zu erwarten, dass die mich jetzt wieder zum MDK jagen, damit der mich gesund schreibt? Und was bedeutet das, falls ich nach Ende des KG doch einen Rentenantrag stellen muss? Verbessert oder verschlechtert diese Ablehnung meine Position dann?
Ein Teil dieser Fragen wird dir vielleicht mit den Unterlagen von der DRV beantwortet, es hängt ja eben viel DAVON ab, welche Gründe das nun wirklich gewesen sind, für die Ablehnung.
Darum bekäme die KK das auch SOOO im Moment NIICHT von mir vorgelegt, WARUM habe ich dir oben schon geschrieben...
Auf einen eventuellen EM-Renten-Antrag (nach einer Aussteuerung) hat das (vermutlich) keine Auswirkungen, aber auch DA kommen wieder die aktuellen Unterlagen (bei der DRV) MIT ins Spiel, du weißt ja eben bisher NIX GENAUES dazu...
Also KANN man auch nicht WISSEN /AHNEN, ob das deine Position dann verbessert oder eher nicht...
Besorge dir diese Unterlagen von der DRV und verlange (später !!!) eventuell dann eine KONKRETE (auf deine Situation /Person bezogene) Begründung und NICHT so ein allgemeines BLA, BLA...
Liebe Grüße von der Doppeloma
