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Überbrückungsdarlehen vom Amt oder dem JC

Verfasst: So 5. Feb 2012, 18:35
von diemuna
Hallo an Alle,
ich bin als langzeitarbeitslose mit einem auch Hartz4 Empfänger in einer BG.
Nun habe ich den EU Rentenbescheid bekommen. Das erste Geld kommt Ende März.
Das letzte Hartz 4 Geld war Ende Januar für Febr. auf meinem Konto.
Beim JC hab ich Mitte Jan. alles eingereicht, und weil ich Anfang März die anteilige Miete zahlen muss und auch Essen kaufen muss, hab ich einen Antrag beim JC abgegeben für ein Überbrückungsdarlehen. Hab auch gleich angegeben, dass ich den Kredit ab April in 10 € Raten zurück zahlen möchte.
Die SB las sich das Schreiben durch und meinte sofort, dass ich definitiv nichts bekommen würde, vielleicht vom Sozialamt. Ich meinte nur, dann würde ich dort den Antrag stellen, sie antwortete nur: das wäre nicht möglich, sie würde das Schreiben beantworten und ich bekäme dann eine Aufforderung!
Was soll ich davon halten?
Doch zum Sozialamt gehen und den Antrag schon mal stellen?
MfG
diemuna

Re: Überbrückungsdarlehen vom Amt oder dem JC

Verfasst: So 5. Feb 2012, 18:51
von Doppeloma
Hallo diemuna, :smile:
Nun habe ich den EU Rentenbescheid bekommen. Das erste Geld kommt Ende März.
Das letzte Hartz 4 Geld war Ende Januar für Febr. auf meinem Konto.
Erst mal WILLKOMMEN bei uns :ic_up:

Wurde denn deine EM-Rente (EU-Rente gibt es schon seit 2001 NCHT mehr, heißt jetzt Rente wegen ErwerbsMinderung) ohne zeitliche Begrenzung bewilligt, also bis zum Eintritt in die Altersrente ???
Dann wäre die Auskunft richtig, weil das JC nicht mehr zuständig ist.
Beim JC hab ich Mitte Jan. alles eingereicht, und weil ich Anfang März die anteilige Miete zahlen muss und auch Essen kaufen muss, hab ich einen Antrag beim JC abgegeben für ein Überbrückungsdarlehen. Hab auch gleich angegeben, dass ich den Kredit ab April in 10 € Raten zurück zahlen möchte.
Bitte stelle Anträge GENERELL NUR schriftlich gegen Eingangsbestätigung auf einer Kopie, die Rückzahlungs-Modalitäten können später geklärt werden.

Erst mal musst du Geld bekommen, DANN folgt später die Rückforderung (als Bescheid) und DANN macht man das mit den Raten klar.
Das brauchst du jetzt in deinen Antrag noch gar nicht reinzuschreiben.
Die SB las sich das Schreiben durch und meinte sofort, dass ich definitiv nichts bekommen würde, vielleicht vom Sozialamt.


Die SB hat das NICHT mit "durchlesen" zu entscheiden aber es ist SEHR wichtig, die Frage zu klären ob du eine Zeitrente ODER eine dauerhafte EM-Rente bekommen hast.
DAVON hängt die Zuständigkeit ab, was diese Überbrückung betrifft.
Ich meinte nur, dann würde ich dort den Antrag stellen, sie antwortete nur: das wäre nicht möglich, sie würde das Schreiben beantworten und ich bekäme dann eine Aufforderung!
Was soll ich davon halten?
Die Entscheidung wo du welche Anträge stellen willst, die triffst du immer noch alleine, wenn sie sowieso schon der Meinung ist, du würdest vom JC NIX bekommen, kann sie dir auch nicht vorschreiben, wo du sonst noch Anträge stellst um dein "Überleben" zu sichern.

Bitte beantworte meine Frage, denn NUR DAVON hängt es ab WER jetzt weiter für dich zuständig ist, traurig genug, dass du darauf vom Amt keine vernünftige Antwort bekommen hast, DAS sollten DIE dir nämlich sagen können.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Überbrückungsdarlehen vom Amt oder dem JC

Verfasst: So 5. Feb 2012, 19:28
von diemuna
Hallo Doppeloma,
die Rente ist nicht auf Dauer, nur bis Febr. 13
im Schreiben steht, dass ich Arbeitsunfähigkeitsrente bekomm.
MfG
diemuna

Re: Überbrückungsdarlehen vom Amt oder dem JC

Verfasst: So 5. Feb 2012, 19:36
von Doppeloma
Hallo diemuna, :smile:
im Schreiben steht, dass ich Arbeitsunfähigkeitsrente bekomm.
du meinst wegen "verschlossenem Teilzeit-Arbeitsmarkt", NICHT NUR wegen deiner Gesundheit (Arbeitsmarktrente) ???

Da IST das JobCenter weiterhin für dich zuständig, bei Zeitrente in Bedarfsgemeinschaft mit erwerbsfähigen Personen (Partner) sowieso, die Dame hat dich ganz schön verarsc*t...SORRY...

Bitte stelle den Antrag ganz offiziell schriftlich und lass dich NICHT abwimmeln, das Sozial-Amt ist NICHT für dich zuständig sondern eindeutig das JobCenter. :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Überbrückungsdarlehen vom Amt oder dem JC

Verfasst: So 5. Feb 2012, 22:37
von diemuna
also im Rentenbescheid steht, ich bekomm Rente wegen voller Erwerbsminderung. Da steht nichts von "verschlossenem Teilzeit-Arbeitsmarkt"

Im Rentenbescheid steht als Erklärung, dass ich Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit habe. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil es nach den medizinischen Untersuchungsbefunden nicht unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.

Mitte Jan. stellte ich einen Antrag auf Überbrückungsdarlehen nur für den Monat März, um Miete usw. zahlen zu können. Danach bekomme ich genug, dass mir vom JC kein Geld mehr zusteht. Durch die BG bleib ich denen aber erhalten.
Mir gehts momentan nur um dieses Überbrückungsgeld, denn ich hab nichts gespartes.
MfG
diemuna

Re: Überbrückungsdarlehen vom Amt oder dem JC

Verfasst: So 5. Feb 2012, 23:21
von Doppeloma
Hallo diemuna, :smile:
Im Rentenbescheid steht als Erklärung, dass ich Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit habe. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil es nach den medizinischen Untersuchungsbefunden nicht unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.
OK, das steht in den zeitbegrenzten EM-Renten-Bescheiden immer so drin, dann hat es zwar mit der "sogenannten Arbeitsmarkt-Rente" NICHTS zu tun, aber es bleibt dabei, dass du weiterhin zur SGB II
-BG gerechnet wirst.

Also MUSS man auch dort für die "Überbrückung" im Monat März Sorge tragen.
Mitte Jan. stellte ich einen Antrag auf Überbrückungsdarlehen nur für den Monat März, um Miete usw. zahlen zu können. Danach bekomme ich genug, dass mir vom JC kein Geld mehr zusteht. Durch die BG bleib ich denen aber erhalten.
Mir gehts momentan nur um dieses Überbrückungsgeld, denn ich hab nichts gespartes.
Das mag schon sein, dass dir dann selber dort NICHTS mehr zusteht, aber es hat ja seinen Grund, dass du dort trotzdem weiterhin zur BG gerechnet wirst.
Man wird dann deine EM-Rente (fast) vollständig in die Berechnung mit einbeziehen, nur 30 € Versicherungs-Pauschale werden VORHER abgezogen, ALLES andere wird auf den Gesamt-Bedarf der BG angerechnet.

Die wissen leider SEHR gut, wie sie dann staatliche Leistungen innerhalb einer BG einsparen können, also pass auf, dass man dir wenigstens die Versicherungs-Pauschale berücksichtigt, das wird nämlich auch gerne "vergessen"...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Überbrückungsdarlehen vom Amt oder dem JC

Verfasst: So 5. Feb 2012, 23:47
von diemuna
muss die Versicherungs Pauschale belegt werden? wofür sie gebraucht wird? Ich bin jedenfalls auf den Bewilligungsbescheid gespannt, der einfach nicht kommen will. Wie siehts denn jetzte mit dem Märzgeld - sprich Überbrückungsgeld aus?
liebe Doppeloma, ich danke dir sehr für deine Hilfe
MfG
diemuna

Re: Überbrückungsdarlehen vom Amt oder dem JC

Verfasst: Mo 6. Feb 2012, 01:07
von Doppeloma
Hallo diemuna, :smile:
muss die Versicherungs Pauschale belegt werden? wofür sie gebraucht wird?


NEIN, da braucht man NICHTS belegen, darum ist es ja NUR eine Pauschale, die hat für ALLES zu reichen.

Es ist egal, ob man überhaupt Versicherungen hat oder mehr dafür ausgibt im Monat, MEHR gibt es im SGB II NICHT dafür.
Ich bin jedenfalls auf den Bewilligungsbescheid gespannt, der einfach nicht kommen will. Wie siehts denn jetzte mit dem Märzgeld - sprich Überbrückungsgeld aus?
Das KANN ich dir so auch nicht sagen, im Prinzip könnten /sollten die FÜR März so wie IMMER zahlen und dann die EM-Rente (ab April) "verrechnen" wie sonstiges Einkommen" auch, da kommen die aber bestimmt wieder "ins schleudern, weil der April-Betrag (Ende März wenn die Rente kommt) ja auch schon wieder raus ist... :Gruebeln:

Mit den Bescheiden, wenn einer ne EM-Rente bekommt, da tun die sich wohl überall GANZ schwer, wir bekamen auch monatelang KEINEN Änderungs-Bescheid, NIX... mein Männe (der Dopa) bekommt seit letztes Jahr April die unbegrenzte EM-Rente.

Im Februar kam der Bescheid dafür, mit dem "Verrechnen" bei der DRV ging beim JC ALLES SEHR schnell und dann war RUHE, habe mehrfach (per Fax /schriftliche Beschwerden bis zur Geschäftsführung) den erforderlichen Änderungs-Bescheid eingefordert, zwei Monate später war schon die Weiterbewilligung für mich erforderlich...

Die kam dann AUCH erst nach Anmahnung und jetzt haben wir noch immer Theater deswegen, weil man MIR nun über Monate seine Urlaubsabgeltung angerechnet hat.

Seine Rente reicht aber nicht mal für SEINEN EIGENEN Bedarf und nachdem diese Urlaubsabgeltung (im März 2011) gekommen war, haben wir vom Amt direkt mal BEIDE GAR KEIN Geld (FÜR April 2011) mehr bekommen...es ist ein einziges Chaos seit dem, mit der ganzen Geschichte sind wir inzwischen am Sozialgericht.

ICH bekomme nun wieder Geld, aber NUR meinen Bedarf nach SGB II und davon wollen sie nun immer noch irgendwas zurück fordern, weil sich das Amt da irgendwo "vertan hat", JAAA, das ist doch nicht MEIN Problem :Sturkopf: , da blickt KEINER mehr durch, ICH wäre SOOO froh, wenn ich endlich meine EM-Rente auch bekomme.

Dann sind wir WEG von dem Schei*-Laden..., was man sich da antun MUSS, nach 40 Jahren Arbeit, das hält KEINER aus...

Also bleib am Ball und fordere dort immer wieder nachweislich, schriftlich (!!!) deinen Bescheid ein, von ALLEINE passiert da nicht wirklich viel Gescheites...zur Not VOR ORT mit Beistand und Vorschuß-Antrag Bargeld einforden, wenn am 29. 02. KEIN Geld auf dem Konto ist... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Überbrückungsdarlehen vom Amt oder dem JC

Verfasst: Mo 6. Feb 2012, 13:12
von diemuna
oh weh... das kann ja heiter werden. Bei mir ist es ähnlich, bin fast 60, hab lange hart gearbeitet, Kinder aufgezogen (alle drei stehen inzwischen im Berufsleben) und inzwischen bin ich halt "aufgebraucht", so seh ich es jedenfalls. Mein Mann hat noch ein Jahr bis zur Rente, also bis Februar 2012. Mein Wunsch ist fast, dass meine EM Rente auf unbegrenzt verlängert wird.
Noch mal zum Überbrückungsgeld: da hab ich eine unterschriebene Kopie vom Antrag, und sollte Ende Februar kein Geld auf dem Konto sein, werden wir zu zweit zur SB.
Liebe Doppeloma, vielen vielen Dank für deine Unterstützung und auch euch wünsche ich starke Nerven und ein immer prall gefüllte Taschen. Gerade frag ich mich, wie man schuldenlos und ohne durchzudrehen ein solches Durcheinander überstehen kann. Es wäre für die JC doch wirklich keine Sache, einen neuen Rentenbescheid im Bewilligungsbescheid mit einzubeziehen und den Bescheid neu zu berechnen.
Armes Deutschland
MfG
diemuna

Re: Überbrückungsdarlehen vom Amt oder dem JC

Verfasst: Do 1. Mär 2012, 09:14
von diemuna
@all, die dies Thema interessiert:
alles ist perfekt gelaufen :)
Der neue Bewilligungsbescheid ab März ist da :)
meine Versicherungspauschale wurde mit angerechnet :)
mein Überbrückungsgeld ist auch auf meinem Konto :)

lieben Gruß von diemuna