Hallo Anna13,
dass die RV die Gutachten aus den Kliniken schon als Entscheidungsgrundlage mit heranzieht, zumindest meistens. Und wenn ich hier gefragt werde, möchte ich natürlich auch Stellung dazu beziehen können.
Wenn man deine Reha-Maßnahme in eine EM-Rente "umdeuten" will, dann ist dieses Reha-Gutachten DAFÜR die einzige Grundlage, ob es um eine Volle oder teilweise EM-Rente gehen wird, hängt von der Einschätzung der Ärzte dort ab.
Inzwischen hatte ich ein Gespräch mit einem der zuständigen Ärzte hier und für mich käme, da ich vor dem 1.01.61 geboren bin, ja wohl auch eine Berufsunfähigkeitsrente in Frage.
Vom Jahrgang her ist das richtig, von deiner Schlußfolgerung her aber nicht.
Wenn für deinen Beruf (bzw. die letzte überwiegend ausgeübte Tätigkeit!) die "Berufs-Unfähigkeit" festgestellt wird, dann bedeutet das, DU KANST / SOLLST / DARFST in DIESEM Beruf GAR NICHT mehr arbeiten, jedenfalls NICHT wenn du deswegen dann eine BU-Rente zugesprochen bekommst.
Das ist ja genau der "Sonderfall" für diese Jahrgänge, dass DAFÜR (für diesen Beruf) bereits eine Erwerbsminderung unter 6 Stunden täglich eintritt und ausreichend ist, die halbe Rente (vom Betrag her) als Rente wegen (VOLLER !!!)
Berufs-Unfähigkeit zu zahlen...
Das hieße dann wohl, dass ich zwar noch in meinem Beruf, aber eben auch nur noch unter 6Stunden arbeiten kann, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aber mehr als 6Stunden.
Hier sind (meines Wissens) dann auch die Zuverdienst-Grenzen anders geregelt, weil du ja richtig feststellst, dass man oft noch für 6 und MEHR Stunden (also Vollzeit) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (für andere geeignete Tätigkeiten) angesehen wird.
Die "allgemeinen gesundheitlichen Ausschlüsse" sollten dann aber auch beachtet werden, die zu deiner Berufs-Unfähigkeit geführt haben.
Wenn also deine Firma dir dann KEINE andere Arbeit anbieten KANN, als GENAU das, was du bisher auch gemacht hast, dann entfällt diese Renten-Art, mit der BU-Rente will man ja verhindern, dass du deine Gesundheit mit dieser Tätigkeit weiter "ruinierst".
Meist wird das aber kombiniert mit der "normalen" Teil-EM-Rente, auch die DRV ist ja daran interessiert, dass die Teilrentner ihren Arbeitsplatz behalten und dort auch noch (in Teilzeit) irgendwas "Geeignetes" arbeiten können.
Dazu gibt es natürlich wieder noch Fragen: wie z.B. kann ich mit z.B. 20Wochenstunden an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren, mit verhandelbaren Einschränkungen im Tätigkeitsbereich?
Bei zu erwartender Bewilligung einer Teil-Rente (im Ergebnis der Reha) wirst du sowieso aufgefordert, ein entsprechendes Formular zu deinen weiteren Einsatzmöglichkeiten bei deinem AG ausfüllen zu lassen.
Vermutlich wirst dann auch als Arbeits-Unfähig entlassen, weil du ja Vollzeit (bzw. MEHR als 6 Stunden gar nicht mehr arbeiten sollst!), diese AU solltest du dann auch in Anspruch nehmen und bis zu einer endgültigen Regelung zu EM-Rente UND Arbeitsplatz beibehalten.
Es macht nämlich KEINEN Sinn, wenn man dir praktisch die Teil-Rente schon "anbietet" und du gehst nach der Reha direkt wieder fast Vollzeit (32 Wochenstunden) in deine Firma arbeiten...
Ist es riskant eine solche Rente zu beantragen, weil man evtl. zu Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben sprich z.B. Umschulung gedrängt wird?
Meinst du jetzt konkret die BU-Rente oder die EM-Rente allgemein ???
Das KANNST du dir sowieso NICHT aussuchen, ob du die BU-Rente haben möchtest oder NICHT, den Anspruch auf BU-Rente prüft die DRV automatisch, bei Antrag auf eine EM-Rente und dem "richtigen Geburtsdatum"...
SOLLTE sich aus deiner Reha-Maßnahme tatsächlich die "Umdeutung in einen EM-Renten-Antrag" ergeben, dann brauchst du dir um den Erfolg deines (nachfolgenden) EM-Renten-Antrages KEINE Gedanken mehr machen.
Wenn dich die DRV SELBER auffordert, diesen Antrag im Ergebnis der Reha zu stellen, dann bekommst du auch eine EM-Rente bewilligt, WELCHE GENAU ( BU / Teil-EM/ Voll-EM), das kannst du dann nur abwarten.
ALLE weiteren wichtigen Informationen dazu bekommst du dann innerhalb dieses Antrags-Verfahrens UND mit deinem Renten-Bescheid DIREKT von der DRV.
Die unterschiedlichen Bedingungen sind SOOO umfangreich und kompliziert, vielfach auch vom konkreten Einzelfall abhängig, das kann hier im Moment keiner genau erklären, da solltest du wirklich erst mal das Ergebnis (Bericht) der Reha abwarten.
Ich arbeite im sozialen Bereich, bin 51Jahre alt und mein aktueller Beruf ist nach einer über die Berufsgenossenschaft anerkannten Berufskrankheit, bereits der 2. Beruf. Ich kann mir einfach keine weitere neue Ausbildung mehr vorstellen, zumal die ja dann sinnvoller Weise nicht im sozialen, sondern einem anderen Bereich sein müsste und ich aufgrund meiner aktuellen Erkrankung absolut keine Energie für einen kompletten Neuanfang mit Ausbildung, Prüfung usw. habe.
In diesem Punkt kann ich dich wohl komplett beruhigen, NIEMAND wird dir mit aktuell 51 Jahren noch eine Umschulung anbieten und/oder "aufzwingen", selbst DANN NICHT wenn es durch die Reha NICHT zu einer EM-Rente kommen sollte.
Natürlich wird das KEINER je ehrlich mit deinem Alter begründen, DAS wäre ja "Altersdiskriminierung" da finden sich dann andere Gründe für eine Ablehnung solcher Maßnahmen.
Was meinst Du, bzw. was meint Ihr, was ich tun soll? Ist Berufsunfähigkeitsrente eine Alternative?
Abwarten und

trinken und wenn du (aus der Reha) AU entlassen wirst zum Arzt gehen und dich krank schreiben lassen, bis du wenigstens den Reha-Bericht bekommen hast und/oder die direkte Aufforderung der DRV eine EM-Rente zu beantragen (das passiert üblicherweise dann innerhalb weniger Wochen) und die EM-Rente beginnt dann nämlich üblicherweise (rückwirkend) zum Zeitpunkt des Reha-Antrages, spätestens ab Reha-Beginn.
OB und WELCHE Rente es eventuell geben wird, DAS KANN (und WIRD) dir in der Reha-Klinik KEINER beantworten, darüber wird anschließend bei der DRV entschieden, macht sich jedenfalls nicht gut, wenn du dann gerade noch (fast) Vollzeit am Arbeiten bist...
Wie lange geht denn deine Reha jetzt noch ???
Liebe Grüße vonder Doppeloma
