Hallo Kicki,
Nun mal langsam und erst mal sortieren.
Was soll denn der Mist jetzt? Droht denn jetzt schon die Aussteuerung? Bin seit 31.05.11 AU.
das hat mit der Aussteuerung NICHTS zu tun, es handelt sich um die (durchaus übliche) Aufforderung der KK eine Med. Reha-Maßnahme bei der DRV zu beantragen, damit die KK VOR deiner (eventuell mal folgenden AU, BIS zur Aussteuerung) mal für ein paar Wochen dein Krankengeld sparen kann.
Der § 51 SGB V bietet der KK die Möglichkeit dazu und man "meint es NUR GUT mit dir"

, auch wenn es DIR schwer fällt das zu verstehen, du hast KEINE Wahl diesen Antrag zu STELLEN, sonst gibt es in 10 Wochen KEIN Krankengeld mehr.
ZITAT
§ 51 SGB V Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe
(1) Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben. Haben diese Versicherten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie entweder einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben bei einem Leistungsträger mit Sitz im Inland oder einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung mit Sitz im Inland zu stellen haben.
ZITAT ENDE
QUELLE
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/51.html
Beachte bitte auch Absatz (3), der sagt aus was passiert, wenn du diesen Antrag NICHT innerhalb der 10-Wochen-Frist stellen solltest...
Dann brauche ich für die Abgabe irgendwelcher Erklärungen gegenüber der Rentenversicherung die Zustimmung meiner Krankenkasse. Dazu gehören
- Rücknahme des antrags
- Verzicht auf Rente oder Rehamaßnahmen
- Nichtantritt oder Abbruch der bewilligten Reha
- jegliche Erklärung über die Art der Rente oder den Rentenbeginn, wenn der Rentenvers.träger den Antrag als Rentenantrag wertet, oder ich anstelle der ursprüngliche vorgesehenen Rehamaßnahme eine Rente beantragen möchte.
blablabla
So GANZ BLA, BLA ist DAS NICHT, denn das nennt sich
Einschränkung deines Dispositionsrechtes, denn die KK SELBER DARF dich GAR NICHT zwingen (direkt) einen Antrag auf EM-Rente zu stellen, darum geht man diesen "Umweg" und "verbietet" dir eine entsprechende Entscheidung der DRV (nach Einschätzung der Reha-Klinik) dazu abzulehnen...
Bei einer (eventuellen) EM-Rentenbewilligung der DRV möchte sich die KK damit ihren Erstattungs-Anspruch sichern, falls eine solche Rente rückwirkend (in die Krankengeld-Zahlung reichend) bewilligt würde, kannst DU NICHT ablehnen und einen anderen Zeitpunkt für den Beginn der Rente wählen.
mit Zusatzfragebogen liegt praktischerweise bei.
Was für ein Zusatz-Fragebogen ist das bitte, von der KK oder von der DRV...
SOWEIT die Theorie, was sich die KK davon erhofft

, sie möchte ganz einfach NUR Geld sparen.
und von was für einem "uns vorliegenden ärztlichen Gutachten" reden die da zum Teufel???? Wer schickt denen ein Gutachten?
Das Gutachten des MDK wurde dafür nach "Aktenlage" erstellt, denn OHNE diese Feststellung der "dringenden Notwendigkeit" DARF dich die KK NICHT auffordern den Antrag auf Reha zu stellen, dieses Gutachten KANN (und SOLLTE) dein behandelnder Arzt mal beim MDK anfordern.
Das schickt denen also niemand, das machen die beim MDK SELBER...
Mich hat die KK schon nach 3 Monaten AU zur Reha "verdonnert", meine Ärzte waren (praktischerweise) auch gerade ALLE im Urlaub, so dass mich KEINER zur Klinik-Wahl beraten und eventuell eine Reha-Unfähigkeit bescheinigen konnte.
Ich denke, dass eine Reha Unfähigkeitsbescheinigung keine weiteren Folgen haben wird.
Doch
@Miko, die hat ganz sicher Folgen, zumindest für den Arzt der sie dann ausstellt, das ist sowieso erst (frühestens!) 3 Tage VOR der Abreise in die Reha-Klinik möglich, aktuell geht es erst mal um die Antragstellung und noch längst NICHT um die Abreise !
Aber wie schon geschrieben wurde ist das meist NUR ein Aufschub, denn der betreffende Arzt wird dann auch von der KK /MDK "unter Druck gesetzt".
Wenn du natürlich aktuell besser eine Akut-Behandlung in einer Tagesklinik durchführen sollst, dann sollte sich dein Arzt auch für die Verschiebung dieser Anforderung beim MDK für dich stark machen, denn sowas ist KEINE Behandlungs-Maßnahme.
Brav ausfüllen, mir mein Kind (6 Jahre) wegnehmen lassen?
NIEMAND nimmt dir deswegen dein Kind weg, es gibt durchaus Reha-Kliniken wo du deine Tochter mitnehmen kannst und sie wird dort auch Schul-Unterricht haben, wenn es notwendig ist.
GERADE die Wartezeiten auf die Aufnahme in diesen Kliniken sind oft SEHR lang, da KANN noch VIEL Zeit vergehen, bis es mit der Reha wirklich ernst wird, denn du HAST zumindest ein Klinik-Wahlrecht und DAS DARF dir die KK NICHT nehmen.
Außerdem heißt Antrag auf Reha noch lange NICHT, dass die DRV auch eine Reha bewilligt, wenn die eine Reha (zumindest zur Zeit) NICHT für sinnvoll halten, dann kann die DRV das durchaus ablehen.
In diesem Falle brauchst du KEINEN Widerspruch gegen diese Ablehnung einlegen und die KK MUSS weiterhin Krankengeld zahlen...Der § 51 beinhaltet NUR die Antragstellung auf Reha innerhalb 10 Wochen, MEHR NICHT...
Zur NOT läßt du dir vom Kinderarzt bescheinigen, dass deine Tochter schon durch eure Eheprobleme /anstehende Scheidung so sehr psychisch belastet ist, dass ihr eine längere Trennung von der Mutter NICHT zugemutet werden KANN.
Daher ist NUR eine Reha unter MItnahme deiner Tochter in einer dafür geeigneten Einrichtung möglich, das solltest du am Besten schon bei der Antragstellung mit einreichen.
naja, Mutter-Kind-Kur ist doch aber was anderes als eine medizinische Reha, oder?
RICHTIG!
Mit "Mutter- und Kind-Kuren" hat das NICHTS zu tun, diese gibt es NUR über die KK und die wollen ja gerade, dass die DRV mal ein wenig Geld ausgeben muss, NUR WILL die das auch NICHT IMMER und DANN hat die KK einfach erst mal PECH gehabt.
Lass dich jetzt von der KK NICHT weiter drängen, du hast 10 Wochen Zeit diesen Antrag zu stellen und brauchst eine Klinik wo deine Tochter mit kann, also erst mal entsprechende Beratung durch deine Ärzte.
Es bleibt dir überlassen den Antrag dann DIREKT bei der DRV einzureichen, du bist NICHT verpflichtet das über die KK zu tun, dann machen die nämlich über die DRV ALLES besonders EILIG...
und wenn ich innerhalb der 10 Wochen wieder fitt werde?
DANN stellst du KEINEN Antrag auf Reha und meldest dich ganz"normal" bei der AfA zur Vermittlung in Arbeit und wenn es dann doch nicht so funktioniert mit der Gesundheit, dann gehst du wieder zum Arzt und läßt dich wieder KRANK schreiben.
Allerdings bekommst du dann (nach 6 Wochen Fortzahlung der AfA) NUR noch Krankengeld in Höhe deines ALGI, die Zahlung von KG nach dem letzten Lohn (als Grundlage für die Berechnung des Krankengeldes) hat sich dann erledigt.
An einer erneuten Aufforderung zur Reha-Maßnahme ist die KK dann natürlich auch nicht gehindert, dafür gibt es keine bestimmte Frist (wie lange man so AU sein könnte, bevor die das verlangen), da haben die bei dir eigentlich schon ziemlich lange mit gewartet...
Meine (Zwangs-) Reha war auch nicht wirklich hilfreich, DANACH mußte die KK weiter Krankengeld zahlen bis zur Aussteuerung und jetzt (3 Jahre NACH der Reha) bin ich immer noch AU geschrieben (im Februar werden das 4 JAHRE AU hintereinander)...und HOFFE weiter auf die EM-Rente...
Seit der Aussteuerung aus dem Krankengeld ist meiner KK das aber ziemlich WURSCHT, wie lange ich noch AU geschrieben bleibe...NUN ist mir wohl nicht mehr zu helfen...
Liebe Grüße von der Doppeloma
