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Krankenkasse will Reha

Verfasst: Do 19. Jan 2012, 18:25
von Kicki
Hallo,

habe heute Post von meiner KK bekommen: einen dicken DinA4 Brief mit der Überschrift

Rehabilitationsmaßnahmen im Zusammenhang mit Ihrer Arbeitsunfähigkeit

Nach einigem Blabla kommt dann:
nach einem uns vorliegenden ärztlichen Gutachten ist Ihre Erwerbsfähigkeit zurzeit erheblich gefährdet bzw gemindert. Wir bedauern dies sehr. Wenn wir uns heute an Sie wenden, so geschieht das aus zwei Gründen.

Zum einen ist es unser Bestreben, Ihre gesundheitlichen und finanziellen Interessen zu wahren sowie Sie übe rdie aus medizinischen Gesichtspunkten notwendigen Schritte zu informieren. Nach dem Gutachten ist eine Rehabilitationsmaßnahme zum jetzigen Zeitpunkt in Ihrem Sinne und wird deshalb von uns zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit empfohlen.

Dann kommt blabla mit § 51 Abs.1 SGB V und die Bitte , einen Antrag auf Maßnahmen zur Rehabilitation innerhalb der nächsten 10 Wochen zu stellen. Ein Antragsformular mit Zusatzfragebogen liegt praktischerweise bei.

Dann folgt die "Drohung", dass mein Anspruch auf Krankengeld bei Nichtantragstellung innerhalb der Frist bis 2.4. erlischt.

Dann brauche ich für die Abgabe irgendwelcher Erklärungen gegenüber der Rentenversicherung die Zustimmung meiner Krankenkasse. Dazu gehören
- Rücknahme des antrags
- Verzicht auf Rente oder Rehamaßnahmen
- Nichtantritt oder Abbruch der bewilligten Reha
- jegliche Erklärung über die Art der Rente oder den Rentenbeginn, wenn der Rentenvers.träger den Antrag als Rentenantrag wertet, oder ich anstelle der ursprüngliche vorgesehenen Rehamaßnahme eine Rente beantragen möchte.

blablabla

Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben bezeichneten Stelle sowie jeder anderen Dienststelle der KK Widerspruch einlegen. Eine Begründung Ihres Widerspruches ist nicht notwendig, aber empfehlenswert.
Dann kommt ein dickes Antragsformular, auf dem schon angekreuzt ist, dass ich stationäre Leistungen zur med.Reha auf Anforderung der Krankenkasse bekommen soll.


So. Was mache ich jetzt? Gestern hat mir mein Neurologe nochmal vorgeschlagen, mich nochmal in die Tagklinik zu begeben, hat auch dort gleich angerufen und in 3-4 Wochen kanns losgehen. Wegen meiner Tochter KANN ich nicht stationär gehen, bzw der Psychiater bei dem ich bisher war, wollte mich ja gemeinsam mit ihr in eine Klinik einweisen, das habe ich bisher noch nicht nachverfolgt. Die Anmeldeunterlagen habe ich noch da, kann ich das noch nachholen?

Was soll denn der Mist jetzt? Droht denn jetzt schon die Aussteuerung? Bin seit 31.05.11 AU.

Kann mir bitte jemand durch diesen Dschungel helfen? Was soll ich tun? Brav ausfüllen, mir mein Kind (6 Jahre) wegnehmen lassen?

lg
kicki

Re: Krankenkasse will Reha

Verfasst: Do 19. Jan 2012, 18:48
von Fatbob
Nun, du hast 10 wochen zeit den Antrag zu stellen, machst du es nicht, bekommste kein Krankengeld mehr.
$51 besagt das du fast keine rechte mehr hast die Reha nicht anzutreten, bzw abzulehnen ohne den anspruch auf Krankengeld zu verliehren. Gibt von meiner seite nur ein Tipp, versuch Kind mitzunehmen, oder werde durch Wunderheilung gesund.
Aber auch dann läuft die 10 wochenfrist weiter, wenn du nach 9 wochen wieder krank wirst haste nur noch eine woche zeit den Antrag einzureichen. Also min 12 wochen oder so durchhalten, wobei du mit sicherheit sofort wieder einen Antrag mit einer neuen Frist stellen musst wenn du wieder krank wirst, oder in die Reha gehen.
Willst, bzw kannst du nicht in die Reha kann das nur ein Arzt bescheinigen..Reha-Unfähigkeit...aber ist nur ein Aufschub, irgendwann musst du sowieso in die Reha.
So..also, sofort mit den Arzt deines Vertrauens die Sache besprechen, Ansonsten denke ich muss es eine Möglichkeit geben dein Kind mitzunehmen, da unter 6 jahre alt, hast sehr gute Chancen, wenn kein andere auf das Kind aufpassen kann.
lg

Re: Krankenkasse will Reha

Verfasst: Do 19. Jan 2012, 18:53
von Miko
Ich denke, dass eine Reha Unfähigkeitsbescheinigung keine weiteren Folgen haben wird.

Niemals kann man zu etwas gezwungen werden.

Re: Krankenkasse will Reha

Verfasst: Do 19. Jan 2012, 18:57
von Fatbob
Richtig Miko, aber sowas wird dann sofort vom MDK überprüft, irgendwann schreiben die dich Reha-fähig, bzw du bist fast Tot
dann wird die Reha eh nicht bewilligt vom Kostenträger da kein Aussicht auf Erfolg.
Wie gesagt, die Folgen wenn du die Reha nicht Antrittst sind Einstellung des Krankengeldes. Ohne wenn und aber.
lg

Re: Krankenkasse will Reha

Verfasst: Do 19. Jan 2012, 18:57
von Kicki
naja, sie ist aber schon 6 jahre alt. der vater wohnt 30km weiter, das würde schwierig mit der Schule...
und wenn ich innerhalb der 10 Wochen wieder fitt werde? Eigentlich dachte ich, es geht mir mir aufwärts. Jetzt steht die Verhandlung vor Gericht wegen der Kündigung an, evtl werde ich doch eine BEendigungslösung anstreben, denn ich muß mich jetzt endlich von meinen vielen Balasten befreien. Und der Ärger mit meinem Ex scheint sich gelegt zu haben, und irgendwann muß ja auch die SCheidung endlich kommen. Das mit der KK paßt mir jetzt so gar nicht in den Kram, denn das ist eher kontraproduktiv, wenn die sowas jetzt von mir verlangen. Ich kann keinen Druck von Außen vertragen, ohne dass ich wieder in mein Depriloch abrutsche!

lg

Re: Krankenkasse will Reha

Verfasst: Do 19. Jan 2012, 19:06
von Fatbob
Auch mit 6 Jahren haste sehr gute Karten dein Kind mitzunehmen, Sollange kein andere auf sie Aufpassen kann..
Hoffe du verstehst was ich meine ? wenn dein Ex-Mann, Oma, Opa, es nicht können muss sie mit, sie wird nicht ins Heim kommen in der Zeit.
Denke grenze ist z.Z 11 Jahre, danach gehen sei leider davon aus das sich ein Kind in dem alter in Grenzen 3 wochen oder so selber versorgen kann..
Hab es vor 10 jahren gesehen als mein Schwager plötzlich gestorben ist, Schwester kam am selben Tag in die Geschlossene, hilfe von der Krankenkasse gab es nicht da Kind 12 jahre alt.
Hätte nur eine Möglichkeit gegeben ab ins Heim.
Denke du bekommst bestimmt eine Mutter-Kind Kur
lg

Re: Krankenkasse will Reha

Verfasst: Do 19. Jan 2012, 19:34
von Kicki
naja, Mutter-Kind-Kur ist doch aber was anderes als eine medizinische Reha, oder?

lg

Re: Krankenkasse will Reha

Verfasst: Do 19. Jan 2012, 21:51
von Kicki
und von was für einem "uns vorliegenden ärztlichen Gutachten" reden die da zum Teufel???? Wer schickt denen ein Gutachten?

Re: Krankenkasse will Reha

Verfasst: Fr 20. Jan 2012, 01:17
von Doppeloma
Hallo Kicki, :smile:

Nun mal langsam und erst mal sortieren.
Was soll denn der Mist jetzt? Droht denn jetzt schon die Aussteuerung? Bin seit 31.05.11 AU.
das hat mit der Aussteuerung NICHTS zu tun, es handelt sich um die (durchaus übliche) Aufforderung der KK eine Med. Reha-Maßnahme bei der DRV zu beantragen, damit die KK VOR deiner (eventuell mal folgenden AU, BIS zur Aussteuerung) mal für ein paar Wochen dein Krankengeld sparen kann.

Der § 51 SGB V bietet der KK die Möglichkeit dazu und man "meint es NUR GUT mit dir" :glotzen: , auch wenn es DIR schwer fällt das zu verstehen, du hast KEINE Wahl diesen Antrag zu STELLEN, sonst gibt es in 10 Wochen KEIN Krankengeld mehr.

ZITAT

§ 51 SGB V Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe

(1) Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben. Haben diese Versicherten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie entweder einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben bei einem Leistungsträger mit Sitz im Inland oder einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung mit Sitz im Inland zu stellen haben.

ZITAT ENDE

QUELLE

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/51.html

Beachte bitte auch Absatz (3), der sagt aus was passiert, wenn du diesen Antrag NICHT innerhalb der 10-Wochen-Frist stellen solltest...
Dann brauche ich für die Abgabe irgendwelcher Erklärungen gegenüber der Rentenversicherung die Zustimmung meiner Krankenkasse. Dazu gehören
- Rücknahme des antrags
- Verzicht auf Rente oder Rehamaßnahmen
- Nichtantritt oder Abbruch der bewilligten Reha
- jegliche Erklärung über die Art der Rente oder den Rentenbeginn, wenn der Rentenvers.träger den Antrag als Rentenantrag wertet, oder ich anstelle der ursprüngliche vorgesehenen Rehamaßnahme eine Rente beantragen möchte.

blablabla
So GANZ BLA, BLA ist DAS NICHT, denn das nennt sich Einschränkung deines Dispositionsrechtes, denn die KK SELBER DARF dich GAR NICHT zwingen (direkt) einen Antrag auf EM-Rente zu stellen, darum geht man diesen "Umweg" und "verbietet" dir eine entsprechende Entscheidung der DRV (nach Einschätzung der Reha-Klinik) dazu abzulehnen...

Bei einer (eventuellen) EM-Rentenbewilligung der DRV möchte sich die KK damit ihren Erstattungs-Anspruch sichern, falls eine solche Rente rückwirkend (in die Krankengeld-Zahlung reichend) bewilligt würde, kannst DU NICHT ablehnen und einen anderen Zeitpunkt für den Beginn der Rente wählen.
mit Zusatzfragebogen liegt praktischerweise bei.
Was für ein Zusatz-Fragebogen ist das bitte, von der KK oder von der DRV... :confused: :Gruebeln:

SOWEIT die Theorie, was sich die KK davon erhofft :confused: , sie möchte ganz einfach NUR Geld sparen. :Wut:
und von was für einem "uns vorliegenden ärztlichen Gutachten" reden die da zum Teufel???? Wer schickt denen ein Gutachten?
Das Gutachten des MDK wurde dafür nach "Aktenlage" erstellt, denn OHNE diese Feststellung der "dringenden Notwendigkeit" DARF dich die KK NICHT auffordern den Antrag auf Reha zu stellen, dieses Gutachten KANN (und SOLLTE) dein behandelnder Arzt mal beim MDK anfordern.

Das schickt denen also niemand, das machen die beim MDK SELBER...

Mich hat die KK schon nach 3 Monaten AU zur Reha "verdonnert", meine Ärzte waren (praktischerweise) auch gerade ALLE im Urlaub, so dass mich KEINER zur Klinik-Wahl beraten und eventuell eine Reha-Unfähigkeit bescheinigen konnte.
Ich denke, dass eine Reha Unfähigkeitsbescheinigung keine weiteren Folgen haben wird.
Doch @Miko, die hat ganz sicher Folgen, zumindest für den Arzt der sie dann ausstellt, das ist sowieso erst (frühestens!) 3 Tage VOR der Abreise in die Reha-Klinik möglich, aktuell geht es erst mal um die Antragstellung und noch längst NICHT um die Abreise ! :lesen:

Aber wie schon geschrieben wurde ist das meist NUR ein Aufschub, denn der betreffende Arzt wird dann auch von der KK /MDK "unter Druck gesetzt".

Wenn du natürlich aktuell besser eine Akut-Behandlung in einer Tagesklinik durchführen sollst, dann sollte sich dein Arzt auch für die Verschiebung dieser Anforderung beim MDK für dich stark machen, denn sowas ist KEINE Behandlungs-Maßnahme.
Brav ausfüllen, mir mein Kind (6 Jahre) wegnehmen lassen?
NIEMAND nimmt dir deswegen dein Kind weg, es gibt durchaus Reha-Kliniken wo du deine Tochter mitnehmen kannst und sie wird dort auch Schul-Unterricht haben, wenn es notwendig ist.
GERADE die Wartezeiten auf die Aufnahme in diesen Kliniken sind oft SEHR lang, da KANN noch VIEL Zeit vergehen, bis es mit der Reha wirklich ernst wird, denn du HAST zumindest ein Klinik-Wahlrecht und DAS DARF dir die KK NICHT nehmen.

Außerdem heißt Antrag auf Reha noch lange NICHT, dass die DRV auch eine Reha bewilligt, wenn die eine Reha (zumindest zur Zeit) NICHT für sinnvoll halten, dann kann die DRV das durchaus ablehen.

In diesem Falle brauchst du KEINEN Widerspruch gegen diese Ablehnung einlegen und die KK MUSS weiterhin Krankengeld zahlen...Der § 51 beinhaltet NUR die Antragstellung auf Reha innerhalb 10 Wochen, MEHR NICHT... :aha:

Zur NOT läßt du dir vom Kinderarzt bescheinigen, dass deine Tochter schon durch eure Eheprobleme /anstehende Scheidung so sehr psychisch belastet ist, dass ihr eine längere Trennung von der Mutter NICHT zugemutet werden KANN.
Daher ist NUR eine Reha unter MItnahme deiner Tochter in einer dafür geeigneten Einrichtung möglich, das solltest du am Besten schon bei der Antragstellung mit einreichen.
naja, Mutter-Kind-Kur ist doch aber was anderes als eine medizinische Reha, oder?
RICHTIG!
Mit "Mutter- und Kind-Kuren" hat das NICHTS zu tun, diese gibt es NUR über die KK und die wollen ja gerade, dass die DRV mal ein wenig Geld ausgeben muss, NUR WILL die das auch NICHT IMMER und DANN hat die KK einfach erst mal PECH gehabt.

Lass dich jetzt von der KK NICHT weiter drängen, du hast 10 Wochen Zeit diesen Antrag zu stellen und brauchst eine Klinik wo deine Tochter mit kann, also erst mal entsprechende Beratung durch deine Ärzte.
Es bleibt dir überlassen den Antrag dann DIREKT bei der DRV einzureichen, du bist NICHT verpflichtet das über die KK zu tun, dann machen die nämlich über die DRV ALLES besonders EILIG...
und wenn ich innerhalb der 10 Wochen wieder fitt werde?
DANN stellst du KEINEN Antrag auf Reha und meldest dich ganz"normal" bei der AfA zur Vermittlung in Arbeit und wenn es dann doch nicht so funktioniert mit der Gesundheit, dann gehst du wieder zum Arzt und läßt dich wieder KRANK schreiben.

Allerdings bekommst du dann (nach 6 Wochen Fortzahlung der AfA) NUR noch Krankengeld in Höhe deines ALGI, die Zahlung von KG nach dem letzten Lohn (als Grundlage für die Berechnung des Krankengeldes) hat sich dann erledigt.

An einer erneuten Aufforderung zur Reha-Maßnahme ist die KK dann natürlich auch nicht gehindert, dafür gibt es keine bestimmte Frist (wie lange man so AU sein könnte, bevor die das verlangen), da haben die bei dir eigentlich schon ziemlich lange mit gewartet...

Meine (Zwangs-) Reha war auch nicht wirklich hilfreich, DANACH mußte die KK weiter Krankengeld zahlen bis zur Aussteuerung und jetzt (3 Jahre NACH der Reha) bin ich immer noch AU geschrieben (im Februar werden das 4 JAHRE AU hintereinander)...und HOFFE weiter auf die EM-Rente... :Verwirrt: :Hilfe:

Seit der Aussteuerung aus dem Krankengeld ist meiner KK das aber ziemlich WURSCHT, wie lange ich noch AU geschrieben bleibe...NUN ist mir wohl nicht mehr zu helfen... :teufel:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Krankenkasse will Reha

Verfasst: Fr 20. Jan 2012, 11:12
von Vrori
Hallo,

du kannst ja die 10 Wochen voll ausschöpfen, d.h. am letzten Tag der Frist den Antrag zur KK bringen oder 1 Woche vor Ablauf der Frist den Antrag zur DRV schicken...und der KK schriftlich bestätigen, dass du den REHA-Antrag gestellt hast..
und dann beziehst du weiterhin KG und wartest auf die Dinge die da kommen, du kannst ganz normal ins Krankenhaus gehen, alle Behandlungen durchführen lassen usw...denn noch lange nicht ist die REHA bewilligt und wer will dich denn zwingen in die REHA zu fahren, wenn du noch im Krankenhaus liegst oder lt. Arzt noch nicht REHA-fähig bist.
Also einmal tief durchatmen...Fristablauf in den Kalender eintragen und dann den Antrag entpsrechend stellen..

Du solltest auch einen Antrag auf "Begleitkind" gleichzeitig stellen, denn es gibt etliche REHA-Kliniken, in denen Kinder mitgebracht werden dürfen, wo es ein ganztags Betreuung gibt, wo es sogar Schul-Unterricht gibt.
Da mach dir mal keine Sorgen..

An deiner Stelle, würde ich alles so machen, wie geplant und den Antrag dann einfach kurz vor Ablauf der Frist stellen...
mehr will die KK nicht und mehr als eine REHA mit Kind kann dir derzeit also nicht passieren.

LG
Vrori