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Aud-Beleg bei Rehaantrag

Verfasst: Do 19. Jan 2012, 17:30
von christoph
Täuusch ich mich oder sollten auf dem AUD-Beleg der KK für den Rehaantrag nicht nur AU-Diagnosen und KH-Aufenthalte der letzten 3 Jahre drauf sein? Bei mir sind KH-Aufenthalte drauf, die wesentlich älter sind und die Rentenvers. nix angehen. Gibt es eine Gesetzesgrundlage, um das von der Kasse ändern zu lassen?

Re: Aud-Beleg bei Rehaantrag

Verfasst: Fr 20. Jan 2012, 11:15
von Vrori
Hallo,

du nimmst den ausgefüllten AUD-Beleg und druckst dir einen neuen aus hier: http://www.heiligenfeld.org/heiligenfel ... /G0120.pdf
und zeigst deiner KK, dass eben nur die letzten 3 Jahre relevant sind und die das neu ausfüllen müssen...
oder du streichst eigenmächtig die älteren Zeiten durch...
ginge m.E. auch.

LG
Vrori

Re: Aud-Beleg bei Rehaantrag

Verfasst: Fr 20. Jan 2012, 19:44
von christoph
Danke, Vrori. Hab auch schon überlegt, einfach den Beleg unten abzuschneiden, damit die über zehn Jahre alten Infos weg sind.

Aber muss ich dann nicht Streichung des Krankengeldes fürchten?Denn das Ende der 10-Wochen-Frist naht. Und schickt die KK wenn die DRV ihr das Abschneiden mitteilt nicht einfach den Beleg noch mal?

Ne eindeitige Gesetzesgrundlage hab ich nicht gefunden, nur allgemeines, was man ohne Anwalt nicht durchsetzen kann. Hab den Verdacht, die KK hat extra nur die KH-Aufenthalte aufgelistet, deren Diagnosen ihr Vorteile bringen. Denn andere Aufenthalte mit korrekten Diagnosen fehlen.

Re: Aud-Beleg bei Rehaantrag

Verfasst: Fr 20. Jan 2012, 20:12
von Vrori
Hallo,

du kannst ja der KK mitteilen, dass du den REHA-Antrag direkt an die DRV gesandt hast...rechtzeitig innerhalb der Frist...und dann bekommst du ja die eingangsmitteilung von der DRV und die legst du dann der KK vor...


LG
Vrori

Re: Aud-Beleg bei Rehaantrag

Verfasst: Fr 20. Jan 2012, 23:27
von christoph
Ja, aber streicht die KK das KG wenn man den AUD abschneidet und sie das von der DRV erfahren?

Re: Aud-Beleg bei Rehaantrag

Verfasst: Sa 21. Jan 2012, 09:02
von Vrori
Hallo,

nein, können sie ja nicht...denn in dem AUD-Beleg sind ja nur die letzten 3 Jahre gefragt und mehr nicht...
1. darf die KK deswegen kein KG streichen, du hast ja den Antrag dann rechtzeitig gestellt..
2. kann die DRV ja gar nicht wissen, ob du oder der SB die überflüssigen Zeiten abgeschnitten hat ..

mach dir keine Sorgen, da kann nichts passieren.

LG
Vrori