GDB Verschlechterrungsantrag
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GDB Verschlechterrungsantrag
Hallo Zusammen
Ich habe zurzeit einen Unbefristeten Schwerbehindertenausweiss mit ein GDB 50
Mein Schwerbehindertenausweiss stellte ich im jahr 2010 nach meinen Klinikaufenthalt.
Berücksichtigt wurde der Herzdefilibrator mit GDB 50 meine Herzerkrankung stand nicht mit dabei.
Ich schrieb damals ein Wiederspruch und wies darauf hin das meine Herzerkrankung nicht berücksichtigt wurde.
Ich erhielt darauf einen Ablehnung mit der Begründung das meine Herzerkrankung im Implantierter Herzdefilibrator berücksichtigt worden sei.
Nun bin ich die GDB Tabelle durchgegangen und habe Festgestellt das auf den Defi wenigstens GDB 50 Gibt auch meine Herzerkrankung wird in der GDB Tabelle erwähnt und zwar das Notwendige Leistungseinschänkungen wie Tatsächliche zu werten sind.
Mitlerweille Zweifle ich dran ob das so wierklich seine Richtigkeit hat und überlege ein Verschlechterungsantrag zu stellen.
Wie sollte ich das am Besten angehen ich hätte ja auch neue unterlagen da ich erst 2011 in der Reha war die auch meine BU feststellten und mit mehreren einschränkungen entlassen haben.
Würde es sich überhaupt lohnen?
LG Martin
Ich habe zurzeit einen Unbefristeten Schwerbehindertenausweiss mit ein GDB 50
Mein Schwerbehindertenausweiss stellte ich im jahr 2010 nach meinen Klinikaufenthalt.
Berücksichtigt wurde der Herzdefilibrator mit GDB 50 meine Herzerkrankung stand nicht mit dabei.
Ich schrieb damals ein Wiederspruch und wies darauf hin das meine Herzerkrankung nicht berücksichtigt wurde.
Ich erhielt darauf einen Ablehnung mit der Begründung das meine Herzerkrankung im Implantierter Herzdefilibrator berücksichtigt worden sei.
Nun bin ich die GDB Tabelle durchgegangen und habe Festgestellt das auf den Defi wenigstens GDB 50 Gibt auch meine Herzerkrankung wird in der GDB Tabelle erwähnt und zwar das Notwendige Leistungseinschänkungen wie Tatsächliche zu werten sind.
Mitlerweille Zweifle ich dran ob das so wierklich seine Richtigkeit hat und überlege ein Verschlechterungsantrag zu stellen.
Wie sollte ich das am Besten angehen ich hätte ja auch neue unterlagen da ich erst 2011 in der Reha war die auch meine BU feststellten und mit mehreren einschränkungen entlassen haben.
Würde es sich überhaupt lohnen?
LG Martin
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Re: GDB Verschlechterrungsantrag
Hallo Martin,
NUR eine höhere Zahl im Ausweis bringt dir ja nicht wirklich irgendwelche Vorteile, abgesehen von einer höheren Steuerpauschale, die du auch nur nutzen kannst, wenn du wirklich Steuern zahlst.
Ich weiß ja, dass du noch relativ jung bist und zudem aktuell eine Umschulung anstrebst (wie steht es da um den Termin bei de DRV-Reha-Beratung ???), du hast darum gekämpft wie ein Löwe.
Hältst du es da aktuell wirklich für sinnvoll deine gesundheitlichen Probleme mit einem höheren GdB im Ausweis zusätzlich wieder "ins Spiel zu bringen", es ist soweit richtig, dass man ja einen Defi (üblicherweise) nur bei bestimmten Herz-Problemen implantiert bekommt.
Darum ist das Minimum dann mit GdB 50 vorgesehen, darin sind die meisten der "Vorerkrankungen" bereits erfasst, klar könntest du jetzt noch auf "mangelnde Leistungsfähigkeit" wegen Herzschwäche gehen aber WILLST du das wirklich, wo du doch gerade so sehr darum gekämpft hast, deine Leistungsfähigkeit (Stabilität !!!) für eine Umschulungs-Maßnahme bestätigt zu bekommen.
Das sind nur so ein paar Gedanken, die mir dabei durch den Kopf gehen, einen Verschlimmerungs-Antrag kannst du auch noch später stellen, das läuft dir nicht weg, für deine aktuellen Pläne sehe ich das eher als Nachteil an, denn besondere "Schonung" in der Ausbildung wird dir auch mit einem höheren GdB nicht zuteil werden.
Ich selber würde auch NICHT mehr darum kämpfen, wenn da für mich nicht die Aussicht auf die Rente für Schwerbehinderte im nächsten Sommer "dran hängen würde", im normalen (privaten) Alltag hat man ansonsten NIX von der Tatsache einen Schwerbehinderten-Status /Ausweis zu besitzen...
Und bis zur Rente ist es ja bei dir noch einige Zeit hin, wer weiß ob es diese Möglichkeit noch gibt, wenn du mal in meinem Alter angekommen bist...
Liebe Grüße von der Doppeloma

da fange ich doch direkt mit deiner Schlußfrage an, WAS versprichst du dir von einem höheren GdB...Würde es sich überhaupt lohnen?


NUR eine höhere Zahl im Ausweis bringt dir ja nicht wirklich irgendwelche Vorteile, abgesehen von einer höheren Steuerpauschale, die du auch nur nutzen kannst, wenn du wirklich Steuern zahlst.
Ich weiß ja, dass du noch relativ jung bist und zudem aktuell eine Umschulung anstrebst (wie steht es da um den Termin bei de DRV-Reha-Beratung ???), du hast darum gekämpft wie ein Löwe.

Hältst du es da aktuell wirklich für sinnvoll deine gesundheitlichen Probleme mit einem höheren GdB im Ausweis zusätzlich wieder "ins Spiel zu bringen", es ist soweit richtig, dass man ja einen Defi (üblicherweise) nur bei bestimmten Herz-Problemen implantiert bekommt.
Darum ist das Minimum dann mit GdB 50 vorgesehen, darin sind die meisten der "Vorerkrankungen" bereits erfasst, klar könntest du jetzt noch auf "mangelnde Leistungsfähigkeit" wegen Herzschwäche gehen aber WILLST du das wirklich, wo du doch gerade so sehr darum gekämpft hast, deine Leistungsfähigkeit (Stabilität !!!) für eine Umschulungs-Maßnahme bestätigt zu bekommen.
Das sind nur so ein paar Gedanken, die mir dabei durch den Kopf gehen, einen Verschlimmerungs-Antrag kannst du auch noch später stellen, das läuft dir nicht weg, für deine aktuellen Pläne sehe ich das eher als Nachteil an, denn besondere "Schonung" in der Ausbildung wird dir auch mit einem höheren GdB nicht zuteil werden.
Ich selber würde auch NICHT mehr darum kämpfen, wenn da für mich nicht die Aussicht auf die Rente für Schwerbehinderte im nächsten Sommer "dran hängen würde", im normalen (privaten) Alltag hat man ansonsten NIX von der Tatsache einen Schwerbehinderten-Status /Ausweis zu besitzen...

Und bis zur Rente ist es ja bei dir noch einige Zeit hin, wer weiß ob es diese Möglichkeit noch gibt, wenn du mal in meinem Alter angekommen bist...

Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: GDB Verschlechterrungsantrag
Hallo Martin ,
einen Verschlimmerungsantrag zu stellen macht nur Sinn wenn sich tatsächlich der Zustand derart verschlimmert hat ( über einen Zeitraum von mind. 6 Monaten ) das es berechtigt wäre anhand von Attesten oder Gutachten einen höheren GdB zu erziehlen . Wenn zu dem bestehenden GdB noch eine weitere Erkrankung hinzugekommen ist die mit mindestens einem einzel GdD von 10 zu bewerten ist könnte man es versuchen . Dann wird allerdings nicht jeder einzel GdB automatisch summiert sondern als Gesamtbild eingestuft. Wie auch schon von Doppeloma erwähnt sollte man sich diesen Schritt genau überlegen ob es Sinn macht , ob wirklich eine tatsächliche Verschlechterung vorliegt und ob es überhaupt, außer einem kleinen Steuervorteil , Vorteile bringt . LG, Kalli
einen Verschlimmerungsantrag zu stellen macht nur Sinn wenn sich tatsächlich der Zustand derart verschlimmert hat ( über einen Zeitraum von mind. 6 Monaten ) das es berechtigt wäre anhand von Attesten oder Gutachten einen höheren GdB zu erziehlen . Wenn zu dem bestehenden GdB noch eine weitere Erkrankung hinzugekommen ist die mit mindestens einem einzel GdD von 10 zu bewerten ist könnte man es versuchen . Dann wird allerdings nicht jeder einzel GdB automatisch summiert sondern als Gesamtbild eingestuft. Wie auch schon von Doppeloma erwähnt sollte man sich diesen Schritt genau überlegen ob es Sinn macht , ob wirklich eine tatsächliche Verschlechterung vorliegt und ob es überhaupt, außer einem kleinen Steuervorteil , Vorteile bringt . LG, Kalli
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Re: GDB Verschlechterrungsantrag
Hallo Doppeloma
Ja das Gespräch beim Rehaberater war super. Er sprach sich auch für eine 2 Jährige Umschullung aus und vereinbarte noch ein Termin mit einem Bildungsträger wo ich mich noch vorstellen werde.
Ich habe das so Natürlich noch nicht gesehen das es eventuell Negativ bei der DRV aufstossen würde ich dachte bisher die Interresiert sich eh nicht für den GDB. Hinzu kommt ja das der Letzte DRV Gutachter im Oktober 2011 ne leichte verschlechterung Feststellte und mir eh die schon bekannte verschlechterungsprognosse gab. Was er davon im Gutachten erwähnte weiss ich nicht ich habe dieses Gutachten nicht gesehen.
Ich denke mir das ich das Merkzeichen G noch erhalten könnte und somit eine KFZ Steuer erleichterung.
@ Kalli
Mein GDB wurde nur anhand des KH Entlassungsberichtes Festgesetzt da meine Erkrankung vor Kurzem erst diagnostiziert wurde das war im Jahr 2010
Gutachten wurden ja erst 2011 in der Reha erstellt. Also würde ich die Verschlechterung auf einer neuen Aktenlage begründen.
LG Martin

Ja das Gespräch beim Rehaberater war super. Er sprach sich auch für eine 2 Jährige Umschullung aus und vereinbarte noch ein Termin mit einem Bildungsträger wo ich mich noch vorstellen werde.
Ich habe das so Natürlich noch nicht gesehen das es eventuell Negativ bei der DRV aufstossen würde ich dachte bisher die Interresiert sich eh nicht für den GDB. Hinzu kommt ja das der Letzte DRV Gutachter im Oktober 2011 ne leichte verschlechterung Feststellte und mir eh die schon bekannte verschlechterungsprognosse gab. Was er davon im Gutachten erwähnte weiss ich nicht ich habe dieses Gutachten nicht gesehen.
Ich denke mir das ich das Merkzeichen G noch erhalten könnte und somit eine KFZ Steuer erleichterung.
@ Kalli
Mein GDB wurde nur anhand des KH Entlassungsberichtes Festgesetzt da meine Erkrankung vor Kurzem erst diagnostiziert wurde das war im Jahr 2010
Gutachten wurden ja erst 2011 in der Reha erstellt. Also würde ich die Verschlechterung auf einer neuen Aktenlage begründen.
LG Martin
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Re: GDB Verschlechterrungsantrag
Hallo Martin,
Wenn man meint, damit schneller eine EM-Rente zu bekommen, ist das eher (meist) "Wunschdenken", obwohl danach im Antrag ja auch gefragt wird, aktuell bei mir KÖNNTE es im Gerichtsverfahren DOCH wieder (MIT) eine Rolle spielen, wenn sich mein GdB innerhalb der Verfahrenszeit, um GdB 20 erhöht hat, ist das ja nicht unbedingt ein Zeichen von Verbesserung meiner gesamten Gesundheit...
Die Sozialgerichte (Richter) sehen DAS jedenfalls öfter mal anders als die DRV, zumindest wenn es sich um die gleichen Krankheiten handelt, um die sich auch der EM-Renten-Antrag dreht.
In deinem Falle könnte aber genau der gegenteilige Effekt eintreten, wenn sich dein GdB in so kurzer Zeit erhöht und/oder auch noch ein Merkzeichen dazu kommt...steht es um deine Belastbarkeit für diese 2 Jahre Umschulung (und später für eine längere Berufstätigkeit ???) vielleicht doch nicht SOOO GUT...sowas kostet die DRV ne ziemliche Stange Geld...
Die investieren ja JETZT (lieber) in deine berufliche Zukunft, damit sie hoffendlich noch VIELE Jahre KEINE EM-Rente für dich zahlen müssen, DARUM ist es wichtig, dass du noch möglichst FITT bist, damit sich diese Ausgabe für die DRV auch auf längere Sicht lohnt...
Dann fordere dir das doch einfach direkt bei der Rentenkasse an, das steht dir zu und üblicherweise gibt es damit auch keine Probleme.
Einfach ein kleines Schreiben,
Briefkopf wie üblich
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiemit bitte ich um die Zusendung einer Kopie des Gutachtens vom XXX bei DR. YYY in XYXY, an meine oben angegebene Privat-Anschrift.
Vielen Dank für Ihre Mühe !
Mit freundlichem Gruß
Martin
In deinem Fall das G zu bekommen läuft ja AUCH NUR über "extreme Herzschwäche" und DAS ist gar nicht SOOO einfach, solange du noch relativ problemlos "geradeaus" laufen kannst..., selbst meinem Männe mit seinen ganzen WBS-Problemen und Gehschwierigkeiten aus orthopädischen Gründen (eingeschränkte Wegefähigkeit) hat man bisher KEIN G zugestanden.
Ich werde es wohl auch nicht "freiwillig" bekommen (obwohl die das angeblich AUCH MIT überprüfen müssen, ab GdB 50) mit NYAH II - III, habe es aber auch nicht direkt beantragt, mich interessiert tatsächlich NUR die Schwerbehinderung zu erreichen, gäbe man mir zusätzlich plötzlich auch noch ein G dazu, würde ich das natürlich NICHT ablehnen...
Ich wünsche dir GANZ VIEL ERFOLG mit deiner Umschulung und, vor allem, dass du bald loslegen kannst.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Das finde ich KLASSE, dann wird es ja doch bald mal losgehen mit deiner Umschulung.Ja das Gespräch beim Rehaberater war super. Er sprach sich auch für eine 2 Jährige Umschullung aus und vereinbarte noch ein Termin mit einem Bildungsträger wo ich mich noch vorstellen werde.

NAJA, es kommt immer darauf an, in welchem Zusammenhang das mit dem GdB gesehen wird...Ich habe das so Natürlich noch nicht gesehen das es eventuell Negativ bei der DRV aufstossen würde ich dachte bisher die Interresiert sich eh nicht für den GDB.

Wenn man meint, damit schneller eine EM-Rente zu bekommen, ist das eher (meist) "Wunschdenken", obwohl danach im Antrag ja auch gefragt wird, aktuell bei mir KÖNNTE es im Gerichtsverfahren DOCH wieder (MIT) eine Rolle spielen, wenn sich mein GdB innerhalb der Verfahrenszeit, um GdB 20 erhöht hat, ist das ja nicht unbedingt ein Zeichen von Verbesserung meiner gesamten Gesundheit...
Die Sozialgerichte (Richter) sehen DAS jedenfalls öfter mal anders als die DRV, zumindest wenn es sich um die gleichen Krankheiten handelt, um die sich auch der EM-Renten-Antrag dreht.
In deinem Falle könnte aber genau der gegenteilige Effekt eintreten, wenn sich dein GdB in so kurzer Zeit erhöht und/oder auch noch ein Merkzeichen dazu kommt...steht es um deine Belastbarkeit für diese 2 Jahre Umschulung (und später für eine längere Berufstätigkeit ???) vielleicht doch nicht SOOO GUT...sowas kostet die DRV ne ziemliche Stange Geld...


Die investieren ja JETZT (lieber) in deine berufliche Zukunft, damit sie hoffendlich noch VIELE Jahre KEINE EM-Rente für dich zahlen müssen, DARUM ist es wichtig, dass du noch möglichst FITT bist, damit sich diese Ausgabe für die DRV auch auf längere Sicht lohnt...

Hinzu kommt ja das der Letzte DRV Gutachter im Oktober 2011 ne leichte verschlechterung Feststellte und mir eh die schon bekannte verschlechterungsprognosse gab. Was er davon im Gutachten erwähnte weiss ich nicht ich habe dieses Gutachten nicht gesehen.
Dann fordere dir das doch einfach direkt bei der Rentenkasse an, das steht dir zu und üblicherweise gibt es damit auch keine Probleme.
Einfach ein kleines Schreiben,
Briefkopf wie üblich
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiemit bitte ich um die Zusendung einer Kopie des Gutachtens vom XXX bei DR. YYY in XYXY, an meine oben angegebene Privat-Anschrift.
Vielen Dank für Ihre Mühe !
Mit freundlichem Gruß
Martin
Heb dir das auf für NACH der Umschulung, das läuft dir nicht weg.Ich denke mir das ich das Merkzeichen G noch erhalten könnte und somit eine KFZ Steuer erleichterung.
In deinem Fall das G zu bekommen läuft ja AUCH NUR über "extreme Herzschwäche" und DAS ist gar nicht SOOO einfach, solange du noch relativ problemlos "geradeaus" laufen kannst..., selbst meinem Männe mit seinen ganzen WBS-Problemen und Gehschwierigkeiten aus orthopädischen Gründen (eingeschränkte Wegefähigkeit) hat man bisher KEIN G zugestanden.
Ich werde es wohl auch nicht "freiwillig" bekommen (obwohl die das angeblich AUCH MIT überprüfen müssen, ab GdB 50) mit NYAH II - III, habe es aber auch nicht direkt beantragt, mich interessiert tatsächlich NUR die Schwerbehinderung zu erreichen, gäbe man mir zusätzlich plötzlich auch noch ein G dazu, würde ich das natürlich NICHT ablehnen...

Ich wünsche dir GANZ VIEL ERFOLG mit deiner Umschulung und, vor allem, dass du bald loslegen kannst.

Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: GDB Verschlechterrungsantrag
Hallo Doppeloma
Danke für deine Glückwünsche.
Die Umschullung kann wohl erst im Mai beginne muss also weitere 5 Monate warten :-(.
Ich sprach den Reha Berater darauf an warum der Antrag zuerst abgehlehnt wurde. Der hatte doch ne ganz Interessante begründung.
Dem Sachbearbeiter sei es sauer Aufgestossen das die AfA meine BU zuerst fetstellte und die für meine Umschullung zuständig sei im Wiederspruch hätte man entschieden diesen Kampf nicht auf meinen Rücken auszutragen.
Ich dachte die können das auch untereinander ausmachen und den Antrag an den zuständigen Kostenträger weiterleiten.
Ich bin da nicht weiter drauf eingegangen.
Ich hoffe auch sehr das ich die Umschullung Gesundheitlich schaffe. Ich habe ja seit meinen schwerem Zusammenbruch nicht mehr Gearbeitet und war nie im Büro tätig. Ich hoffe das es so leicht ist wie ich es mir vorstelle.
Na gut dann werde ich den Verschlechterungsantrag nach der Umschullung stellen läuft ja nicht weg.
Das Merkzeichen G kann man wohl mit meiner Grunderkrankung leicht bekommen ich stehe mit Leidensgenossen im Kontakt und die haben alle das G.
Ich bin ja auch nicht Beschwerde frei ich bekomme schon meine Proplemschen beim Laufen. Ans Joggen brauche ich erst gar nicht zu denken.
In der Med. Reha wure mir noch nicht mal das Nordic walking zugemutet.
Das du mit einer NYHA 2-3 keinen Schwerbehindertenausweiss hast ist doch echt unfassbar muss es dafür den keinen Geben?
Liebe Grüße Martin

Danke für deine Glückwünsche.
Die Umschullung kann wohl erst im Mai beginne muss also weitere 5 Monate warten :-(.
Ich sprach den Reha Berater darauf an warum der Antrag zuerst abgehlehnt wurde. Der hatte doch ne ganz Interessante begründung.
Dem Sachbearbeiter sei es sauer Aufgestossen das die AfA meine BU zuerst fetstellte und die für meine Umschullung zuständig sei im Wiederspruch hätte man entschieden diesen Kampf nicht auf meinen Rücken auszutragen.

Ich dachte die können das auch untereinander ausmachen und den Antrag an den zuständigen Kostenträger weiterleiten.
Ich bin da nicht weiter drauf eingegangen.
Ich hoffe auch sehr das ich die Umschullung Gesundheitlich schaffe. Ich habe ja seit meinen schwerem Zusammenbruch nicht mehr Gearbeitet und war nie im Büro tätig. Ich hoffe das es so leicht ist wie ich es mir vorstelle.
Na gut dann werde ich den Verschlechterungsantrag nach der Umschullung stellen läuft ja nicht weg.
Das Merkzeichen G kann man wohl mit meiner Grunderkrankung leicht bekommen ich stehe mit Leidensgenossen im Kontakt und die haben alle das G.
Ich bin ja auch nicht Beschwerde frei ich bekomme schon meine Proplemschen beim Laufen. Ans Joggen brauche ich erst gar nicht zu denken.
In der Med. Reha wure mir noch nicht mal das Nordic walking zugemutet.
Das du mit einer NYHA 2-3 keinen Schwerbehindertenausweiss hast ist doch echt unfassbar muss es dafür den keinen Geben?
Liebe Grüße Martin

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Re: GDB Verschlechterrungsantrag
Ohje was habe ich da geschrieben.Das Merkzeichen G kann man wohl mit meiner Grunderkrankung leicht bekommen ich stehe mit Leidensgenossen im Kontakt und die haben alle das G.
Ich bin ja auch nicht Beschwerde frei ich bekomme schon meine Proplemschen beim Laufen. Ans Joggen brauche ich erst gar nicht zu denken.
In der Med. Reha wure mir noch nicht mal das Nordic walking zugemutet.

War woll für mich doch schon viel su spät und war schon am Träumen

Leicht ist ess mit sicherheit nicht aber möglich.
LG Martin
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Re: GDB Verschlechterrungsantrag
Hallo Martin,
Ich persönlich lege da (auf das G) nicht so viel Wert drauf, klar mache ich auch kein Jogging, ein Marathon ist aktuell auch nicht geplant
aber im normalen Alltag komme ich noch ganz gut zurecht, solange es MEIN Tempo ist, in dem Alles abläuft.
NUR dass es da (zusätzlich) mit dem Vollzeit arbeiten gehen NICHT mehr so richtig passt, naja, das wird der Richter der DRV hoffendlich auch noch beibringen können...
FALLS doch nicht, wäre es mir lieb, wenn mein Kampf wenigstens (absehbar) im nächsten Sommer (2013) ein Ende hätte, DAFÜR fehlt mir aber noch der Schwerbehinderten-Ausweis...ein Merkzeichen brauche ich dafür nicht...
Ansonsten kann es noch eine lange H4-Zeit (bis Ende 2015!) werden und die macht mich dann sicher auch nicht gesünder, so hat JEDER SEINE Träume...NUR ein "VOLLZEIT-Traum-Job" ist es bei mir NICHT MEHR...das geht eher in die Richtung ALPTRAUM...
Liebe Grüße von der Doppeloma

mach dir da jetzt bloß keinen KOPP drum, möglich IST ALLES, aber ALLES zu seiner ZeitLeicht ist ess mit sicherheit nicht aber möglich.

Ich persönlich lege da (auf das G) nicht so viel Wert drauf, klar mache ich auch kein Jogging, ein Marathon ist aktuell auch nicht geplant

NUR dass es da (zusätzlich) mit dem Vollzeit arbeiten gehen NICHT mehr so richtig passt, naja, das wird der Richter der DRV hoffendlich auch noch beibringen können...

FALLS doch nicht, wäre es mir lieb, wenn mein Kampf wenigstens (absehbar) im nächsten Sommer (2013) ein Ende hätte, DAFÜR fehlt mir aber noch der Schwerbehinderten-Ausweis...ein Merkzeichen brauche ich dafür nicht...

Ansonsten kann es noch eine lange H4-Zeit (bis Ende 2015!) werden und die macht mich dann sicher auch nicht gesünder, so hat JEDER SEINE Träume...NUR ein "VOLLZEIT-Traum-Job" ist es bei mir NICHT MEHR...das geht eher in die Richtung ALPTRAUM...

Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: GDB Verschlechterrungsantrag
Liebe Doppeloma
Ich drücke dir immer noch ganz fest die Daumen das deine Klage gegen die DRV zu deine Gunsten entschieden wird und du nicht länger von Hartz 4 leben musst.
Was du über dein Letztes Gutachten Geschrieben hast stimmt mich sehr Optimistisch.
Eine Wunderheilung wünscht sich sicher jeder und das Realistich und nicht in Gutachten der DRV
Aber leider muss man sich doch damit abfinden das es nicht mehr so wird wie früher. Ich würde gerne meine Alten Hobbys Nachgehen und mich wieder Sportlich betätigen und meinen Alten Lebensstandart haben. Aber leider wird man bei den Versuch wieder daran erinnert warum es nicht geht
Liebe Grüße Martin

Ich drücke dir immer noch ganz fest die Daumen das deine Klage gegen die DRV zu deine Gunsten entschieden wird und du nicht länger von Hartz 4 leben musst.

Was du über dein Letztes Gutachten Geschrieben hast stimmt mich sehr Optimistisch.

Eine Wunderheilung wünscht sich sicher jeder und das Realistich und nicht in Gutachten der DRV

Aber leider muss man sich doch damit abfinden das es nicht mehr so wird wie früher. Ich würde gerne meine Alten Hobbys Nachgehen und mich wieder Sportlich betätigen und meinen Alten Lebensstandart haben. Aber leider wird man bei den Versuch wieder daran erinnert warum es nicht geht

Liebe Grüße Martin

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