Hallo claire,
auf den ganzen Komplex betreffs PKV KANN ich nicht eingehen, denn damit kenne ich mich NICHT aus, war mein ganzes Leben lang immer gesetzlich krankenversichert.
Ich schließe mich
@Vrori insoweit an, dass es sicher auch dort eines Widerspruches bedarf, wenn die Einstellung der Zahlungen angekündigt wird, ebenso MUSS die KK da AUCH eine (§§) untermauerte Begründung für geben, das sind allgemein gültige rechtliche Grundsätze.
Die Leistungsdauer und die Bedingungen dafür KANNST du nur deinen Vertragsunterlagen entnehmen, die KANN hier KEINER kennen, mögen teilweise denen der gesetzlichen ähneln, aber da solltest du dir wirklich einen Anwalt zur Seite nehmen, für konkrete HILFE gegenüber deiner Krankenkasse.
2. Muss ich gegen die Ablehnung des Widerspruchs auch noch einmal Widerspruch einlegen? Wenn ja mit welcher Frist?
Wenn der Widerspruch bereits schriftlich abgelehnt wurde, MUSS da schon drauf stehen (Rechts-Mittel-Belehrung !!!) bei welchem Gericht du Klage einreichen kannst /musst, wenn du mit dieser Entscheidung nicht einverstanden bist, ein weiterer Widerspruch ist DANN NICHT mehr möglich, NUR noch die Klage am Sozialgericht.
Die Frist dafür beträgt EINEN Monat nach Zugang des Schreibens bei dir (also NICHT das Ausstellungs-Datum zählt, sondern WANN DU den Bescheid erhalten hast), auch DIESE Frist ist aber auf dem Bescheid bekannt zu geben.
Es ist SEHR schwierig zu entscheiden, ob das überhaupt ein rechtsgültiges Schriftstück (ein BESCHEID) IST, wenn du diese Angaben darauf nicht gefunden hast, bei fehlender und/oder falscher Rechts-Mittel-Belehrung beträgt die Frist ein ganzes JAHR, das ist dann ein "Formfehler" der Behörde, der die folgenden Rechtsmittelfristen verlängert.
Da solltest du dir aber wirklich einen Anwalt suchen, der das GENAU abklären KANN, das KÖNNEN WIR HIER NICHT leisten.
Die Klage am Sozialgericht KANNST du auch erst mal ohne Anwalt direkt am Sozialgericht einlegen (Rechts-Antragstelle aufsuchen, dort wird man dir weiter helfen), so kannst du erst mal KEINE Frist versäumen, das ist KOSTENFREI für dich !!!
Die Begründung der Klage KANN auch später nachgereicht werden, das ist KEIN Problem.
1. Arbeitsamt und ALG II habe ich verstanden ist also das, was mir nun die Miete für den nächsten Monat retten kann? Ist das richtig? Was muss ich denn da vorlegen?
Bei der Agentur für Arbeit MUSST du den Nachweis der Krankenkasse vorlegen, dass die ab XXX KEIN Krankengeld mehr zahlen werden, allerdings bekommst du da NUR was, NACH einer offiziellen Aussteuerung (also wenn dein Anspruch auf KG komplett erschöpft ist), DAS MUSS aus diesem Bescheid der KK hervorgehen.
Ansonsten hast du (bei fortbestehender Arbeits-Unfähigkeit) KEINEN Anspruch auf ALGI, weil du wegen Krankheit der Vermittlung aktuell NICHT zur Verfügung stehst, in dieser Hinsicht gibt es ganz sicher KEINEN Unterschied zwischen PKV und GKV-Versicherten.
Diese Ausnahmeregelung (§ 125 SGB III) gilt NUR für den Fall der Aussteuerung aus dem Krankengeld und das muss man natürlich durch den entsprechenden Bescheid der KK nachweisen können.
Ehe DAS alles dort geklärt ist, wirst du deine nächste Miete wohl anders regeln müssen, immerhin ist ja heute schon der 29. 12. und die AfA (auch das JobCenter) hat NUR noch morgen vormittag geöffnet...
Wenn du mittellos (und vermögenslos!) bist, dann müßte wohl das zuständige JobCenter eine "Überbrückungshilfe" geben, zumindest als Darlehen, bis die anderen Sachen (KK / ALG) geklärt sind, NUR DORT sind aber AUCH erst mal DICKE Anträge auszufüllen und Nachweise (Einkommen /Konto-Stände/ Vermögenswerte) vorzulegen, bevor die überhaupt einen Cent rausrücken...
Hast du (noch) finanzielle Reserven (Erspartes auf dem Konto/Sparbuch) auf die du SOFORT zugreifen KÖNNTEST, dann wird sich da KEIN Amt mehr in diesem Jahr drum kümmern, dass du noch Geld bekommst.
Mit meinem Vermieter konnte ich eine Regelung finden, dass unsere Miete erst zum 15. des Monats abgebucht wird, wir bekamen schon das ERSTE Geld (JobCenter) nicht pünktlich, obwohl der Antrag bereits 6 Wochen vorher gestellt wurde, um GENAU sowas zu vermeiden...
Danke für Eure Hilfe, fühle mich gerade echt ein wenig aufgeschmissen.
Wir KÖNNEN dir NUR Tipps geben, aber für die schnelle Umsetzung ist es wohl gerade ein GANZ ungünstiger Zeitpunkt, WANN hast du denn nun dein letztes Geld von der KK bekommen, FÜR welchen Zeitraum, ab WANN würde denn ein Antrag auf eine andere Leistung überhaupt beginnen...
DAZU wissen wir leider immer noch NIX, ALG wird z.B. generell erst zum Monatsende überwiesen, da käme also gar nichts mehr, wenn KEIN Restanspruch für November festgestellt wird...und diese Feststellungen erfolgen erst NACH Antragstellung und Vorlage ALLER notwendigen Nachweise (dazu gehört auch eine Verdienstbescheinigung von deinem letzten Arbeitgeber), WIE soll das ALLES noch funktionieren...
Der Komplex der EM-Rente ist wieder ein "abendfüllendes Thema", dafür IST es unerheblich ob du nun PKV oder GKV-versichert bist oder warst, das hängt NUR davon ab, ob du (Pflicht-) Beiträge in die gesetzliche Renten-Versicherung eingezahlt hast und wie lange.
Beamte bekommen aber z.B. AUCH keine "normale" EM-Rente, mir ist nur soviel bekannt, dass auch Beamte sich privat krankenversichern müssen, ob das auf dich zutrifft, WISSEN wir natürlich auch nicht.
Ganz allgemein können wir dir aber aus unserer leidigen Erfahrung versichern, dass es auch KEIN leichter Weg ist, die EM-Rente (von der DRV) zu bekommen, selbst DANN NICHT, wenn ein persönlicher Anspruch darauf (rein versicherungstechnisch) gegeben ist.
Eine schnelle Lösung für akute Finanz-Probleme ist DAS GANZ sicher NICHT.
Liebe Grüße von der Doppeloma
