Hallo Arnold,
zunächst mal HERZLICH WILLKOMMEN bei uns.
Bin zur Zeit auch bei, um eine EU-Rente zu erreichen,hatte Gutachtertermin übrig.Gutachter war ein goßes Arsl.natürlich kam nach 3.Wochen eine Ablehnung.
Dabist du ja hier schon mal in "guter Gesellschaft", wann hast du denn die Ablehnung bekommen und WANN den Widerspruch eingelegt ???
Ich bin zur Zeit mit meinem Wiederspruch am kämpfen ,weis nicht wie es ausgeht ?
WIE das ausgehen wird KANN dir hier leider auch keiner sagen, wichtig ist vor ALLEM erst mal eine SEHR gute Begründung für den Widerspruch zu schreiben.
DAFÜR solltest du dir unbedingt die Unterlagen (bei der DRV) einfordern (besonders das Gutachten !), die für diese Entscheidung maßgeblich waren.
Du schreibst ja von mehreren /verschiedenen Krankheiten, bei was für einem Gutachter warst du denn, NUR EINE Fachrichtung ist ja eher nicht in der Lage, ganz verschiedene Fachrichtungen zu beurteilen...
Da finden sich oft schon Mängel in der Prüfung/Bearbeitung der DRV, die man im Widerspruch verwenden kann.
Machst du das alleine oder hast du Hilfe (Anwalt /Sozialverband???).
Meine schweren Depressionen sowie ein paar andere Krankheiten habe 50% Schwerbehinderung,bin krankgeschrieben,habe noch Anspruch auf Krankengeld bis März,danach Ausstäuerung?
OK und nach der Aussteuerung hast du erst mal Anspruch auf dein Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit, da gibt es für solche "Sonderfälle" eine Sonderregelung, dass man seinen Anspruch auf ALGI geltend machen KANN.
Denn du hast ja NICHT NUR in die Rentenkasse eingezahlt sondern AUCH in die Kasse für das Arbeitslosengeld (ALGI), H4 kann /muss also noch warten, mindestens 1 Jahr, je nach deinem Alter auch länger.
Die AfA ist von uns Kranken zwar auch nicht gerade begeistert, aber du hast einen rechtlichen ANspruch auf dein Arbeitslosengeld in diesem Falle, sogar wenn du noch weiterhin in deiner Firam angestellt bist.
Also auf KEINEN Fall kündigen, auch KEINEN Aufhebungs-Vertrag unterschreiben, das solltest du sowieso NICHT tun, schon wegen der Schwerbehinderung, genau das würde dir ganz besonders die AfA dann "verübeln".
Hast du den Bescheid über die Aussteuerung von deiner Krankenkasse schon schriftlich bekommen...
habe viele Jahre in die Rentenkasse einbezahlt nun komme ich in eine Sitowation, viele Jahre gearbeitet nie arbeitslos und jetzt steht man kurz vor einer Harz-4 Sitowation.Kann aber kein Harz-4 bekommen ,da meine Frau noch berufstätig ist
Hartz 4 vergiß mal im Moment noch ganz komplett, soweit ist es noch NICHT, du wirst zwar weniger bekommen als dein Krankengeld jetzt ist, aber ich denke mal du hast auch ganz gut verdient, dass dein ALGI nicht so sehr gering sein wird.
Dazu kann man (bei Bedarf) Wohngeld beantragen (auch bei Wohneigentum !!!), das Einkommen deiner Frau wird da natürlich dann mit eingerechnet, ihren Job sollte und MUSS sie ganz sicher NICHT aufgeben.
,nun wäre meine Frau gezwunge ihren Job aufzugeben um das Harz-4 zu bekommen.Meine Frau hat nur einen geringfügigen bezahlten Job ,daß sei hier noch beigefügt.
WARUM sollte deine Frau ihren Job aufgeben (MÜSSEN), das DARF sie GAR NICHT, wenn ihr wirklich mal H4 beantragen müsstet (später!) wäre das überhaupt NICHT gut, von einem "Minijob" könnt ihr doch nicht BEIDE Leben und Krankenversichert seid ihr dadurch auch NICHT.
Das ist aber aktuell wirklich noch NICHT wichtig, bei ALGI ist es EGAL ob und wieviel der Partner verdient, da interessiert das noch niemanden.
jetzt kommt meine eigentliche Frage gibt es eine ,oder die Möglichkeit auch mit 60-Jahren in Rente zu gehen ,als langjähriger Versicherter und mit wieviel Abschläge müßte ich ausgehen rechnen ?
Mit 60 PLUS X kannst du NUR in die Rente für Schwerbehinderte gehen, mit einem Abzug von 10,8 %, das hängt davon ab wie alt du aktuell bist, denn das schiebt sich je nach Jahrgang auch immer mehr nach hinten (ICH bin z.B. JG ENDE 52 und könnte das mit 60,5 Jahren machen, mein Männe ist jünger und da geht das erst mit 60 PLUS 9 Monate)
In die Rente für langjährig Versicherte KANN man frühestens mit 63 Jahren gehen und hat dann auch noch so ca. 10 % Abzüge, es nimmt sich also nicht viel, außer dass es länger dauern würde.
Bei einer EM-Rente werden ja AUCH 10,8 % abgezogen (lebenslang!) ist also völlig EGAL welche dieser Renten man dann bei Möglichkeit in Anspruch nimmt, NUR bei den (vorgezogenen) Altersrenten wird dann NIX mehr überprüft.
Schau doch bitte mal in deine (letzte /aktuelleste) Renten-Informationen rein, da steht auch drin mit wieviel Rente du CA. bei EM-Rente rechnen darfst, im Allgemeinen kommt das dann auch so ungefähr hin, falls in der Information keine Zeiten mehr fehlen sollten.
Das IST dann schon der voraussichtliche Betrag für eine EM-Vollrente (der Abschlag ist da schon berücksichtigt!), wird ähnlich sein für die vorgezogenen Altersrenten, mit fast den gleichen Abschlägen.
Liebe Grüße von der Doppeloma
PS
Bitte füge in deine Texte ein paar Leerzeilen /Absätze ein, das liest sich besser, viele von uns haben Konzentrations-Störungen und bekommen Schwierigkeiten beim Lesen so durchgehender Texte.
VIELEN DANK
