Hallo Doppeloma,
Hallo Annette,
vielen Dank für euren Hinweis. Dachte ich mir bereits, nur gefunden habe ich nicht viel.
Heute habe ich bei der DRV angerufen, um zu fragen, wann denn der Bescheid kommt.
Es ist alles ausgerechnet und in der Prüfstelle, wenn dort nicht zu beanstanden ist, dann geht es los.
Mein Arbeitsvertrag ist ja bis 31.12. befristet und ich müsste erneut meinen Vertrag ändern, würde das aber gerne tun, wenn ich den Bescheid in HÄnden halte, um das ganze dingfest zu machen. Ich möchte nämlich von derzeitig 23 Stunden noch ein bisschen runter, vielleicht auf 19 Stunden?
Auf meine Frage, ob eine Nachzahlung kommt, bejahte sie. Eine Verrechnung mit anderen Leistungsträgern erfolgt nicht mehr.
Was mich ein bisschen stört... in einer Kontenklärung vor Antragstellung, also 2009 wurde eine Hinzuverdienstgrenze für die Teilrente angegeben. Stand Sommer 2009.
Der Antrag wurde ja von mir im September 2009 gestellt.
WEnn ich mich daran orientiere, müsste ich die Teilrente in voller Höhe bekommen (Hälfte der vollen Rente wegen Erwerbsminderung), zwei Mal im Jahr darf ich auch doppelt die Hinzuverdienstgrenze überschreiten.
Somit hatte ich mir die Summe bereits ausgerechnet und der Dame von der DRV eine Summe genannt und gefragt, ob diese realistisch wäre? Sie meinte: nein, es wäre doch weniger.
Verstehe ich nicht ganz, sie meinte ich wäre mit meinem Gehalt über die Grenze ( welche meinte sie; Entgeltpunkte x Bezugsgröße x 0,28?) Dann wäre ich wirklich darüber weg. Aber wozu dann die Angabe in der Kontenklärung 2009 die eine höhere Hinzuverdienstgrenze angiebt?
Versteht das jemand was ich meine?
Grüßli Quassel