Hallo an Alle,
meine Frage lautet wie folgt:
Die DRV hat ja eingelenkt und mir eine Teilrente genehmigt und das ab Antragstellung.
Nun möchte ich gerne wissen, falls es eine Rückzahlung geben sollte, bekomme ich auf die Summe auch noch Zinsen.
Ich hatte mal gehört, dass die Gesamtsumme mit 4% verzinst werden muss?
Ist das Richtig.
Vielen Dank
Quassel
Verzinsung von Rückzahlung
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Re: Verzinsung von Rückzahlung
Hallo Quassel,
habe jetzt keine genauen Zahlen im Kopf aber soweit ich weiß muss verzinst werden aber wohl erst ab 6 Monate und mehr, also ein wenig sparen die da auch schon wieder.
In der Übersicht zur (abschließenden) Berechnung der Nachzahlung (von der DRV) waren auf jeden Fall auch Zinsen dabei, lies dir das dann am Besten genau durch, dazu bekommst du noch was von der DRV, wenn soweit alles abgeschlossen ist (Verrechnungen mit anderen Leistungs-Trägern) und die Überweisung der Nachzahlung erfolgen wird.
Beim Dopa hat das so ca. 14 Tage gedauert und dann war auch die Nachzahlung schnell da, wir hatten da dann noch den Hinweis drin, dass wir z.B. eventuelle Wohngeldzahlungen selber prüfen lassen müssen (das ist dann auch noch von der Nachzahlung weggegangen).
Liebe Grüße von der Doppeloma

habe jetzt keine genauen Zahlen im Kopf aber soweit ich weiß muss verzinst werden aber wohl erst ab 6 Monate und mehr, also ein wenig sparen die da auch schon wieder.
In der Übersicht zur (abschließenden) Berechnung der Nachzahlung (von der DRV) waren auf jeden Fall auch Zinsen dabei, lies dir das dann am Besten genau durch, dazu bekommst du noch was von der DRV, wenn soweit alles abgeschlossen ist (Verrechnungen mit anderen Leistungs-Trägern) und die Überweisung der Nachzahlung erfolgen wird.
Beim Dopa hat das so ca. 14 Tage gedauert und dann war auch die Nachzahlung schnell da, wir hatten da dann noch den Hinweis drin, dass wir z.B. eventuelle Wohngeldzahlungen selber prüfen lassen müssen (das ist dann auch noch von der Nachzahlung weggegangen).
Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Verzinsung von Rückzahlung
Hallo Quassel!
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__44.html
§ 44 Verzinsung
(1) Ansprüche auf Geldleistungen sind nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt ihrer Fälligkeit bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Zahlung mit vier vom Hundert zu verzinsen.
(2) Die Verzinsung beginnt frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beim zuständigen Leistungsträger, beim Fehlen eines Antrags nach Ablauf eines Kalendermonats nach der Bekanntgabe der Entscheidung über die Leistung.
(3) Verzinst werden volle Euro-Beträge. Dabei ist der Kalendermonat mit dreißig Tagen zugrunde zu legen.
Liebe Grüße
Annette
SGB 1 § 44Quassel hat geschrieben:Nun möchte ich gerne wissen, falls es eine Rückzahlung geben sollte, bekomme ich auf die Summe auch noch Zinsen.Ich hatte mal gehört, dass die Gesamtsumme mit 4% verzinst werden muss?
Ist das Richtig.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__44.html
§ 44 Verzinsung
(1) Ansprüche auf Geldleistungen sind nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt ihrer Fälligkeit bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Zahlung mit vier vom Hundert zu verzinsen.
(2) Die Verzinsung beginnt frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beim zuständigen Leistungsträger, beim Fehlen eines Antrags nach Ablauf eines Kalendermonats nach der Bekanntgabe der Entscheidung über die Leistung.
(3) Verzinst werden volle Euro-Beträge. Dabei ist der Kalendermonat mit dreißig Tagen zugrunde zu legen.
Liebe Grüße
Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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Re: Verzinsung von Rückzahlung
Hallo Doppeloma,
Hallo Annette,
vielen Dank für euren Hinweis. Dachte ich mir bereits, nur gefunden habe ich nicht viel.
Heute habe ich bei der DRV angerufen, um zu fragen, wann denn der Bescheid kommt.
Es ist alles ausgerechnet und in der Prüfstelle, wenn dort nicht zu beanstanden ist, dann geht es los.
Mein Arbeitsvertrag ist ja bis 31.12. befristet und ich müsste erneut meinen Vertrag ändern, würde das aber gerne tun, wenn ich den Bescheid in HÄnden halte, um das ganze dingfest zu machen. Ich möchte nämlich von derzeitig 23 Stunden noch ein bisschen runter, vielleicht auf 19 Stunden?
Auf meine Frage, ob eine Nachzahlung kommt, bejahte sie. Eine Verrechnung mit anderen Leistungsträgern erfolgt nicht mehr.
Was mich ein bisschen stört... in einer Kontenklärung vor Antragstellung, also 2009 wurde eine Hinzuverdienstgrenze für die Teilrente angegeben. Stand Sommer 2009.
Der Antrag wurde ja von mir im September 2009 gestellt.
WEnn ich mich daran orientiere, müsste ich die Teilrente in voller Höhe bekommen (Hälfte der vollen Rente wegen Erwerbsminderung), zwei Mal im Jahr darf ich auch doppelt die Hinzuverdienstgrenze überschreiten.
Somit hatte ich mir die Summe bereits ausgerechnet und der Dame von der DRV eine Summe genannt und gefragt, ob diese realistisch wäre? Sie meinte: nein, es wäre doch weniger.
Verstehe ich nicht ganz, sie meinte ich wäre mit meinem Gehalt über die Grenze ( welche meinte sie; Entgeltpunkte x Bezugsgröße x 0,28?) Dann wäre ich wirklich darüber weg. Aber wozu dann die Angabe in der Kontenklärung 2009 die eine höhere Hinzuverdienstgrenze angiebt?
Versteht das jemand was ich meine?
Grüßli Quassel
Hallo Annette,
vielen Dank für euren Hinweis. Dachte ich mir bereits, nur gefunden habe ich nicht viel.
Heute habe ich bei der DRV angerufen, um zu fragen, wann denn der Bescheid kommt.
Es ist alles ausgerechnet und in der Prüfstelle, wenn dort nicht zu beanstanden ist, dann geht es los.



Mein Arbeitsvertrag ist ja bis 31.12. befristet und ich müsste erneut meinen Vertrag ändern, würde das aber gerne tun, wenn ich den Bescheid in HÄnden halte, um das ganze dingfest zu machen. Ich möchte nämlich von derzeitig 23 Stunden noch ein bisschen runter, vielleicht auf 19 Stunden?
Auf meine Frage, ob eine Nachzahlung kommt, bejahte sie. Eine Verrechnung mit anderen Leistungsträgern erfolgt nicht mehr.
Was mich ein bisschen stört... in einer Kontenklärung vor Antragstellung, also 2009 wurde eine Hinzuverdienstgrenze für die Teilrente angegeben. Stand Sommer 2009.
Der Antrag wurde ja von mir im September 2009 gestellt.
WEnn ich mich daran orientiere, müsste ich die Teilrente in voller Höhe bekommen (Hälfte der vollen Rente wegen Erwerbsminderung), zwei Mal im Jahr darf ich auch doppelt die Hinzuverdienstgrenze überschreiten.
Somit hatte ich mir die Summe bereits ausgerechnet und der Dame von der DRV eine Summe genannt und gefragt, ob diese realistisch wäre? Sie meinte: nein, es wäre doch weniger.
Verstehe ich nicht ganz, sie meinte ich wäre mit meinem Gehalt über die Grenze ( welche meinte sie; Entgeltpunkte x Bezugsgröße x 0,28?) Dann wäre ich wirklich darüber weg. Aber wozu dann die Angabe in der Kontenklärung 2009 die eine höhere Hinzuverdienstgrenze angiebt?
Versteht das jemand was ich meine?
Grüßli Quassel
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Re: Verzinsung von Rückzahlung
Hallo Quassel!
Oder aber, in den hinzugekommenen Monaten wurden weniger RV-Beiträge gezahlt als zum Zeitpunkt Sommer 2009 (Arbeitszeit reduziert?), so das der für die Zurechnungszeit http://de.wikipedia.org/wiki/Zurechnungszeit relevante durchschnittlich gezahlte Beitrag dadurch etwas niedriger wurde.
Liebe Grüße
Annette
Von der Bruttorente gehen noch die Pflichtbeiträge für die Krankenversicherung und für die Pflegeversicherung ab, vielleicht deswegen? Der Auszahlungs- und somit auch der Nachzahlungsbetrag ist der Netto-Betrag nach Abzug dieser Beiträge. In der Renteninformation wird der Bruttobetrag angegeben.Somit hatte ich mir die Summe bereits ausgerechnet und der Dame von der DRV eine Summe genannt und gefragt, ob diese realistisch wäre? Sie meinte: nein, es wäre doch weniger.
Verstehe ich nicht ganz
Oder aber, in den hinzugekommenen Monaten wurden weniger RV-Beiträge gezahlt als zum Zeitpunkt Sommer 2009 (Arbeitszeit reduziert?), so das der für die Zurechnungszeit http://de.wikipedia.org/wiki/Zurechnungszeit relevante durchschnittlich gezahlte Beitrag dadurch etwas niedriger wurde.
Liebe Grüße
Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
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Re: Verzinsung von Rückzahlung
Hallo Annette,
ich glaube es ist beides richtig. Wenn ich deinen Text lese, leuchtet es mir zumindest ein!
Ich habe ja, den Antrag im September 2009 gestellt und dem Antrag wurde rückwirkend ab 12/09 entsprochen.
Im Januar 2010 habe ich meine Stundenzahl reduziert. Eigentlich, darf es mir in einem schwebenden Verfahren, doch nicht zum Nachtteil werden, dass ich die Stundenzahl aufgrund von Erkrankung reduziert habe und vorher auch den Antrag gestellt habe? Zumal, das ganze doch vor Gericht war? Und wenn ich es richtig verstanden habe, ist Berechnungsgrundlage für die Hinzuverdienstgrenze, das Einkommen der letzten 3 Jahre vor Antragstellung.
Ach, dieses Warten macht einen echt bekloppt, da komme ich auf ganz komische Gedanken und die manifestieren sich in der Birne und kreisen dort rum. Man nennt es auch Kopfkino
Ich hoffe, das es noch gute Nachrichten in diesem Jahr werden. Ich möchte auch langsam wissen, wie ich im Januar arbeiten darf, oder muss. Da bei mir zusätzlich noch eine Fibro diagnostiziert wurde, gehe ich langsam auf dem Zahnfleisch...
Vielen Dank für dein Mühe, ich werde berichten, ist auch für alle anderen interessant.
Gruß
Quassel
ich glaube es ist beides richtig. Wenn ich deinen Text lese, leuchtet es mir zumindest ein!

Ich habe ja, den Antrag im September 2009 gestellt und dem Antrag wurde rückwirkend ab 12/09 entsprochen.
Im Januar 2010 habe ich meine Stundenzahl reduziert. Eigentlich, darf es mir in einem schwebenden Verfahren, doch nicht zum Nachtteil werden, dass ich die Stundenzahl aufgrund von Erkrankung reduziert habe und vorher auch den Antrag gestellt habe? Zumal, das ganze doch vor Gericht war? Und wenn ich es richtig verstanden habe, ist Berechnungsgrundlage für die Hinzuverdienstgrenze, das Einkommen der letzten 3 Jahre vor Antragstellung.
Ach, dieses Warten macht einen echt bekloppt, da komme ich auf ganz komische Gedanken und die manifestieren sich in der Birne und kreisen dort rum. Man nennt es auch Kopfkino

Ich hoffe, das es noch gute Nachrichten in diesem Jahr werden. Ich möchte auch langsam wissen, wie ich im Januar arbeiten darf, oder muss. Da bei mir zusätzlich noch eine Fibro diagnostiziert wurde, gehe ich langsam auf dem Zahnfleisch...

Vielen Dank für dein Mühe, ich werde berichten, ist auch für alle anderen interessant.
Gruß
Quassel
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