Hallo Nelofee,
vielen Dank für deine Mühe, trotzdem wird es den EM-Renten-Antragstellern in Punkto GA-Auswahl-Möglichkeiten NICHT weiter helfen KÖNNEN.
Denn im SGB IX geht es ausschließlich, um die Regelungen für Anträge auf "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" und NICHT um den EM-Renten-Anspruch und die Begutachtung zur Feststellung der Erwerbsminderung.
Dort soll also über die Möglichkeiten einer Integration Behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt (REHA und Teilhabe) entschieden werden, GERADE um Renten-Zahlungen möglichst zu vermeiden und um diese Entscheidungen zeitnah treffen ZU MÜSSEN, wurden diese Regelungen wohl mal getroffen.
Allerdings wird auch das wohl NUR SEHR schlecht umgesetzt und AUCH oft solange verschleppt, bis es den Leuten zu schlecht DAFÜR geht oder eine gewisse "Altersschwelle" (für Umschulungen /Weiterbildungen) überschritten ist...
Selbstverständlich werden auch DAFÜR dann andere Gründe angeführt (sonst wäre es ja Diskriminierung) und ich KANN mir zumindest vorstellen, dass die GA DAFÜR dann gerne die entgegen gesetzte Richtung einschlagen, als bei den EM-Renten-Antragstellern.
Ich kenne (z.B.) einige aktuelle Fälle von ziemlich jungen Leuten (aus dem ELO), die sich durchaus (auch von den eigenen Ärzten bestätigt!) in der Lage sehen eine leidensgerechte Ausbildung /Umschulung zu absolvieren, sie haben GAR KEIN Interesse daran bereits mit 20/25 Jahren in die EM-Rente "geschoben" zu werden, weil VIELE dadurch ihr Leben als DAUER-Sozial-Fall verbringen müßten.
Ich bin dort mit jemandem in Kontakt (ich glaube er hat sich HIER bei uns inzwischen auch angemeldet...

), der unter einer seltenen Herzkrankheit leidet, die früher oder später (bei guter Behandlung eher später) zur Vollen Erwerbsminderung führen KÖNNTE (wir Kranken werden ja auch immer damit vertröstet, dass es irgendwann die "Wundermittel" für ALLE Krankheiten geben wird...

), er ist meines Wissens noch sehr JUNG und konnte noch NIE groß arbeiten gehen deswegen, ist aber im Moment für seine Verhältnisse IN SEHR GUTER Verfassung.
Was zunächst wohl auch durch eine med.Reha-Maßnahme der DRV bestätigt wurde, das Prozedere für eine Umschulung lief wohl an und nach einiger Zeit der "Totenstille" bei der DRV (von wegen 2 Wochen) wurde er (auf seine Nachfragen was nun weiter wird, wann es losgeht

) erneut zu einem GA der DRV eingeladen, um seine Belastbarkeit für die vorgesehene Umschulung "BESSER" nochmals zu überprüfen...
Inzwischen ging wohl wieder MEHR als ein Jahr ins Land, aber die Umschulung hat für ihn immer noch NICHT begonnen, man wartet wohl seitens der DRV nun ab, ob sein aktueller, stabiler Zustand nun "von Dauer sein wird" oder doch besser mit einer "kleinen Rente" die Kosten für eine Umschulung gespart werden SOLLTEN...
Es ist schlimm, wie in D mit Kranken und Behinderten umgegangen wird, den EINEN versagt man die EM-Rente, obwohl sie NICHT mehr arbeiten KÖNNEN und den ANDEREN versagt man die Möglichkeit ihren Lebensunterhalt selber zu verdienen, obwohl sie dazu in der Lage wären, werden sie häufig in die EM-Rente gedrängt, weil es DRV GA SOOO beschlossen haben...
Ein Wahlrecht bei den GA-Terminen hat hier wohl noch KEINER gehabt, ich kenne das NICHT von meinem Männe und auch nicht von meinen GA, es wurde EIN GA benannt und den hatte man zu akzeptieren.
Auch die Entfernung spielte da noch NIE eine Rolle, der GA bei dem ich gestern war (der war zwar vom SG angeordnet, aber eine WAHL hatte ich da AUCH NICHT), wäre mit öffentllichen Verkehsmitteln nur sehr umständlich (3 - 5 Mal umsteigen) in ca. 1,5- 2 Stunden (EINE Tour) erreichbar gewesen, ich war sehr froh, dass mich/uns jemand (hier aus dem Forum

) dann dort hin gefahren hat.
Ablehnen KANN man die vorgeschlagenen GA eigentlich NUR wegen falscher Fachrichtung (!!!) oder auch wegen "Besorgnis der Befangenheit", wenn es z.B. ein Arzt wäre, den man privat kennt (der nette Nachbar ?) oder bei dem man mal in Behandlung war, ich hätte z.B. auch JEDEN GA abgelehnt, bei dem mein Männe mal war... die KANNTEN mich, als seine Begleitung schon...
Hier wurden auch schon USER zu den selben GA vom Sozialgericht aus geschickt, bei denen sie schon von der DRV aus gewesen sind, DAS ist für mich ein Ding der Unmöglichkeit,
@Stadtpflanze hat diesen GA z.B. abgelehnt, in ihrem Gerichtsverfahren.
Witzigerweise bekam sie dann als Ersatz den genannt, der sie für die AfA begutachtet hatte (nach der Aussteuerung), war zwar eigentlich auch nicht wirklich zulässig, aber der war wohl ganz OK gewesen und da hat sie das dann hingenommen, immerhin gab es dann kurze Zeit später ein Vergleichs-Angebot von der DRV das Verfahren mit einer Teil-EM-Rente zu beenden...
Bei Männe damals haben wir dann den "Aufstand geprobt", als er mit Öffentlichen auch so 2-3 Stunden im tiefsten Winter durch die Gegend fahren sollte, wir haben den Taxi-Transport gefordert und am ENDE auch bekommen, es war dann plötzlich auch eine andere GA, als die zunächst Vorgesehene.
Mit der hatte ich kurz telefoniert wegen der "Transportfrage" und sie fragte MICH dann "Was hat denn ihr Mann, dass er sonst NICHT kommen KANN???", ob er ein Taxi benötigt oder nicht würde sie erst nach dem GA entscheiden, sonst müssen wir die Kosten eben selber tragen.
KLAR, von H4 bezahlt man doch mal locker so 60 € - 70 € für ein Taxi zum DRV-GA und wieder zurück.
Es gab dann noch ein bischen Theater mit deren Chef und wenig später bekamen wir dann die schriftliche Zusicherung, dass die Taxi-Kosten unabhängig von der Entscheidung der GA auf JEDEN Fall erstattet werden, die Hinfahrt SOFORT vor Ort und die Rückfahrt binnen weniger Tage (das dauert üblicherweise bis zu 3 Wochen), NA ALSO, ES GEHT DOCH...
Man KANN sich also durchaus wehren, besonders bei einer falschen Fachrichtung des GA sollte man das auch auf JEDEN FALL tun, AUCH bei unzumutbarer Anreise /Entfernung.
Man hatte angeblich auch noch "versucht" einen GA näher bei uns dran zu finden...ES GAB angeblich KEINEN, die Fachrichtung war
Neurologie und Psychiatrie, DAVON gibt es schon mindestens DREI hier bei uns DIREKT im Wohnort und die schreiben AUCH ALLE GA, für die unterschiedlichsten Behörden, AUCH für die DRV...
Einer davon ist unser behandelnder Arzt, die anderen KENNEN wir NICHT persönlich, NUR die Schilder die an ihren Praxen darüber Auskunft geben...
Soviel zur freien Wahl (wenigstens aus 3 Angeboten) bei der Begutachtung für die EM-Rente, in diesem Fall GIBT ES DIE wohl EINFACH NICHT.
Liebe Grüße von der Doppeloma
