Mein Fall:
Bin noch 52J. seit 09/09 AU-geschrieben. Von Januar 2011 bis März habe ich eine Berufliche Wiedereingliederung gemacht. Die Eingliederung wurde ende März von meinem AG einseitig abgebrochen. Ende März ist auch mein Krankengeld abgelaufen. Anfang April habe ich mich, beim Arbeitsamt Arbeitssuchend gemeldet da das Krankengeld abgelaufen ist, habe aber Immer noch meinen Arbeitsplatz, da dass Arbeitsverhältnis ruht.
Gleichzeitig habe ich Anfang April eine EU-Rente beantrag. Der Gutachter vom Arbeitsamt hat mich auf 3-6 Std. Täglich eingestuft. Da mein AG derzeit für mich keine Teilw. Beschäftigung anbietet, bekomme ich für diese Std. ALG 1.
Im Oktober kam endlich der Bescheid vom DRV, mit Genehmigung ab April 2011 einer Teilweisen EU-Rente befristet bis Ende 2012, mit dem Vermerk: eine volle EU-Rente wird noch geprüft, und die Rente wird vorerst nicht ausbezahlt, da mein Bezug von ALG 1 derzeit höher ist.
Jetzt kommen meine Fragen:
Ab wann bekomme ich dann meine Rente, und ALG 1 wird eingestellt?
Da ich die Rente ab 04/2011 bekomme und niedriger wie ALG 1 ist, muss ich dann die Differenz wieder zurückzahlen?
Der Bezug von ALG 1 ist befristet, bekomme ich dann wieder, wenn die DRV bezahlt, die Monate von meinem derzeitigen ALG 1 Bezug wieder gutgeschrieben?
Ab wann wird EM-Rente Gezahlt
- Doppeloma
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Re: Ab wann wird EM-Rente Gezahlt
Hallo be12,
Bitte beachte, dass es inzwischen Rente wegen Erwerbsminderung heißt, Renten wegen ErwerbsUnfähigkeit gibt es inzwischen nicht mehr.
Du hast im Moment die Rente wegen Teilweiser Erwerbs-Minderung bewilligt bekommen.
Bis dahin sollte die DRV den neuen Bescheid (für eine eventuelle VOLL-Rente) erstellt haben.
Daraus ergibt sich eventuell ein neuer Anspruch nach Ablauf der Zeit-Rente, falls es mit einer Verlängerung dauern sollte oder gar nicht verlängert wird.
Es ist aber auch möglich, dass man dann die Voll-EM-Rente direkt länger bewilligt, als jetzt deine Teilrente, das kann man nicht voraussagen, das liegt im Entscheidungsbereich der Rentenkasse.
Genaueres zu den Verrechnungen zwischen der AfA und der DRV kann man dir sicher auch bei einer Renten-Beratungs-Stelle in deiner Nähe sagen. Vielleicht machst du da mal einen Termin , nimmst deine Bescheide alle mit und läßt dir das dort mal ganz genau erklären wie es jetzt für dich weiter gehen wird/kann.
Liebe Grüße von der Doppeloma

das verstehe ich aktuell als einen Hinweis darauf, dass man die VOLL-EM-Rente prüft (möglicherweise die sogenannte "Arbeitsmarkt-Rente") für den Zeitraum NACH Ende deines ALGI-Anspruches.Im Oktober kam endlich der Bescheid vom DRV, mit Genehmigung ab April 2011 einer Teilweisen EU-Rente befristet bis Ende 2012, mit dem Vermerk: eine volle EU-Rente wird noch geprüft, und die Rente wird vorerst nicht ausbezahlt, da mein Bezug von ALG 1 derzeit höher ist.
Bitte beachte, dass es inzwischen Rente wegen Erwerbsminderung heißt, Renten wegen ErwerbsUnfähigkeit gibt es inzwischen nicht mehr.
Du hast im Moment die Rente wegen Teilweiser Erwerbs-Minderung bewilligt bekommen.
Da KANN ich nur Vermutungen anstellen, in deinem ALGI-Bescheid steht doch drin wie lange du Anspruch hast, in deinem Alter (meines Wissens) höchstens 1 Jahr, also nach deiner Info Anfang April 2012 endet dein ALGI.Ab wann bekomme ich dann meine Rente, und ALG 1 wird eingestellt?
Bis dahin sollte die DRV den neuen Bescheid (für eine eventuelle VOLL-Rente) erstellt haben.
Nein, du brauchst auf KEINEN Fall was zurückzahlen, die AfA bekommt Monat für Monat NUR die Höhe deiner EM-Rente "erstattet", auf den Rest MUSS sie verzichten, das ist gesetzlich so geregelt.Da ich die Rente ab 04/2011 bekomme und niedriger wie ALG 1 ist, muss ich dann die Differenz wieder zurückzahlen?
Das KANN dir am Besten die Leistungsabteilung der AfA erklären, jedenfalls sollten die das (eigentlich) wissen, aus einer EM-Zeitrente werden auch Beiträge an die AfA gezahlt, das MUSS dann in deinem NEUEN (Renten-) Bescheid mit drin stehen.Der Bezug von ALG 1 ist befristet, bekomme ich dann wieder, wenn die DRV bezahlt, die Monate von meinem derzeitigen ALG 1 Bezug wieder gutgeschrieben?
Daraus ergibt sich eventuell ein neuer Anspruch nach Ablauf der Zeit-Rente, falls es mit einer Verlängerung dauern sollte oder gar nicht verlängert wird.
Es ist aber auch möglich, dass man dann die Voll-EM-Rente direkt länger bewilligt, als jetzt deine Teilrente, das kann man nicht voraussagen, das liegt im Entscheidungsbereich der Rentenkasse.
Genaueres zu den Verrechnungen zwischen der AfA und der DRV kann man dir sicher auch bei einer Renten-Beratungs-Stelle in deiner Nähe sagen. Vielleicht machst du da mal einen Termin , nimmst deine Bescheide alle mit und läßt dir das dort mal ganz genau erklären wie es jetzt für dich weiter gehen wird/kann.
Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Ab wann wird EM-Rente Gezahlt
Hallo,
die Frage wegen dem "Zurückbekommen" des Anspruches, der durch die DRV erstattet wurde, haben wir bei der Leistungsabteilung gestellt und beim SB gestellt. Die Antwort war bei beiden JA.
die Frage wegen dem "Zurückbekommen" des Anspruches, der durch die DRV erstattet wurde, haben wir bei der Leistungsabteilung gestellt und beim SB gestellt. Die Antwort war bei beiden JA.
Liebe Grüße
Esuse
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