Hallo Christoph,
mal ein kurzer Rückblick auf deinen Eintrag vom 08.Juli 2011, da hatte ich das leider übersehen.
Ist es wirklich sicher, dass man noch während ALG I eine Wohnung kaufen kann, die dann bei ALG II nicht versilbert werden muss? Wann vor Beginn des ALG II-Bezugs muss das dann sein? Leider geht so ein Kauf nämlich doch nicht so schnell wie erhofft.
Habe ich dir eigentlich an dieser Stelle bereits ausführlich erklärt...
viewtopic.php?p=19429#p19429
Und ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass es ein Sachbearbeiter akzeptiert, wenn er sieht, dass ein paar Wochen vor dem Bezug noch viel Geld auf dem Konto war, das dann schnell in eine Immobilie investiert wurde. Gibt es da klare Regeln bis wann das erlaubt ist oder liegt das alles im Ermessen des Sachbearbeiters?
Welchen Sachbearbeiter meinst du jetzt, den in ALGI oder den in ALG II, in ALGI braucht man KEINE Konto-Auszüge vorlegen, also warum soll sich da einer für deine Geldausgaben interessieren...und bis ALGII eine Rolle spielen KÖNNTE, ist es bei dir noch sehr lange hin...
Daran habe ich nach 6 Monaten KG von der Krankenkasse überhaupt noch keinen Gedanken verschwendet, was DANN sein würde /könnte..., bis dahin wollte ich eigenlich längst wieder gesund sein und arbeiten gehen können...möglichst bis zur regulären Altersrente...
Meine KK hat mich (jung, fester Job mit niedrigem Lohn, seit 1/2 Jahr im KG) zur Reha augefordert.
Das ist völlig normal, passiert häufig schon viel früher, die KK wollen natürlich (möglichst) NICHT 78 Wochen zahlen MÜSSEN, hast du dich schon mit deinen Ärzten beraten, welche Klinik (z.B) für deine Gesundheits-Probleme passend wäre
Juristisch wehren kann ich mich gegen eine Reha offenbar nicht.
Nein, nicht wirklich, aber eigentlich sollte es doch um deine Gesundheit gehen dabei, DAVON schreibst du irgendwie GAR NICHTS...
WARUM willst du dich überhaupt dagegen wehren, aus welchem Grund hältst du das nicht für notwendig und/oder hilfreich, NUR ALLEINE von der AU-Bescheinigung wird es dir doch auch nicht besser gehen, machst du ambulante Therapien, liegen deine gesundheitlichen Probleme eher im körperlichen und/oder im psychischen Bereich...
Natürlich ist es dir freigestellt dich hier dazu zu äußern oder nicht, man könnte nur manche deiner Gedankengänge vielleicht besser verstehen und nachvollziehen.
Gerade für sehr junge Leute KANN so eine Reha-Maßnahme auch eine Chance sein, einen anderen Blick auf die persönliche/gesundheitliche Zukunft zu bekommen, Möglichkeiten (z.B. berufliche Reha /Umschulung /Weiterbildung) aufgezeigt zu bekommen, an die man selber noch gar nicht gedacht hat.
1. man wird direkt daraus verrentet
Eine "Sofort-Verrentung" gibt es da eher selten bis gar nicht, bis das dann (im Falle der Umdeutung der Reha, in einen EM-Renten-Antrag) restlos entschieden wäre, würdest du als weiterhin AU (in die Behandlung deiner Ärzte) entlassen werden und Krankengeld von der KK bekommen, bis der EM-Renten-Bescheid vorliegt.
wenn die Rente dann nicht zum Überleben reicht, muss man sich dann ALG II melden oder würde ich in jedem Fall erst ALG I bekommen?
Du denkst schon viel zu weit VORAUS, das hinge erst mal von der Art der EM-Rente ab, es gibt die Teil-EM-Rente (3- unter 6 Stunden erwerbsfähig) und die Volle EM-Rente (weniger als 3 Stunden erwerbsfähig), BEIDE KÖNNEN sowohl zeitlich begrenzt (bis zu 3 Jahren) als auch unbegrenzt (bis zur Regel-Altersrente) bewilligt werden.
UND DAVON hängt dann ab WER GENAU zuständig ist (SGB II oder SGB XII), wenn die Rente NICHT reicht...ALGI (SGB III) gibt es da NUR noch im Ausnahmefall bei einer Teilweisen EM-Rente, bei Voll-EM-Rente steht man ja dem Arbeitsmarkt NICHT mehr zur Verfügung...
2. man wird einfach für arbeitsfähig erklärt
Dazu hat dir
@Vrori schon was geschrieben, dein Arzt KANN dich trotzdem weiter AU schreiben oder du machst einen Arbeitsversuch in deiner Firma...
3. man bleibt bis Aussteuerung im KG
Wenn arbeiten gehen (zumindest im vorhandenen Job, lt. Reha-Ergebnis!)) tatsächlich nicht mehr geht, KANN das so sein, die KK (der MDK) wird aber weiterhin NICHTS unversucht lassen, dich für arbeitsfähig (auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) zu erklären, da gibt es die "interessantesten" Versuche.
Meinem Mann wurde z.B. von der KK mal (schriftlich!) mitgeteilt, dass er ja nun von seinem AG entlassen wurde und sich bei der AfA zur Vermittlung melden solle, das Krankengeld würde daher ab sofort eingestellt...er bekam fast den nächsten Infarkt deswegen aber DAS war denen EGAL...
Schade nur, dass weder mein Mann noch seine Firma was von dieser Kündigung wußten, so MUSSTE die KK dann (leider) weiter zahlen bis zur Aussteuerung, zu dieser Zeit lief allerdings schon sein Antrag auf EM-Rente und seine Ärzte standen auch GANZ fest hinter ihm, weil inzwischen (trotz aller Bemühungen) klar war, dass er GAR NICHT mehr arbeiten gehen KANN.
Mir fehlt da bei dir auch so ein wenig der Gedanke daran, dass man als Kranker doch in erster Linie wieder (möglichst) gesund werden möchte...
Was sind deine Probleme, dass du so gar nicht daran glaubst, je wieder gesund zu werden und irgendwas arbeiten zu können, es klingt so ein wenig nach "endgültigem Abschied vom Berufsleben", daran sollte man in deinem Alter doch eher noch nicht vorrangig interessiert sein...
Liebe Grüße von der Doppeloma
