Meine KK hat mich (jung, fester Job mit niedrigem Lohn, seit 1/2 Jahr im KG) zur Reha augefordert.
Juristisch wehren kann ich mich gegen eine Reha offenbar nicht. Da ich augrund von Ersparnissen auf keinen Fall in ALG II rutschen darf und ggf. schnell mit einem Wohnungserwerb legal gegensteuern muss, um meine Ersparnisse zu retten, würde ich nun gerne wissen, ob ich nach einer Reha in ALG II landen könnte? Denn leider kauft sich eine Wohnung nicht so schnell.
Nach allem was ich lese gibt es 3 Möglichkeiten bei einer Reha, wenn man nicht gesund wird:
1. man wird direkt daraus verrentet
2. man wird einfach für arbeitsfähig erklärt
3. man bleibt bis Aussteuerung im KG
Liege ich soweit richtig?
Dann die entscheidenden Fragen: Bei 3. stellt sich die Frage ALG II ja erst mal nicht. Bei 2. kann mein Hausarzt mich weiter AU schreiben und dann Kampf mit dem MDK, ggf. Arbeitsversuch, der scheitert und dann wieder KG.
Aber wie ist es bei 1.? Wovon lebt man bis ein Rentenantrag durch ist bzw. wenn die Rente dann nicht zum Überleben reicht, muss man sich dann ALG II melden oder würde ich in jedem Fall erst ALG I bekommen?
Danke schon mal.
Könnte in Kürze Alg II drohen?
- Fatbob
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Re: Könnte in Kürze Alg II drohen?
Ich vermisse bei deiner aufstellung den Punkt 4.
Ich bin krank und kann nicht mehr.
Wenn das so sein sollte kann man erst (mehr) dazu sagen...
Du hast erstmal im Allgemeinen 78 wochen zeit um gesund zu werden, so lange steht dir krankengeld zu
wenn dich der MDK. bzw die Reha für AU hält.
Danach wirst du ausgesteuert, kannst dann wenn du anspruch auf ALG1 hast nochmal je nach dem 12 Monate ALG1
beziehen.
Spätestens dann wirst du ein Antrag auf rente stellen müssen, wenn er bewilligt wird, und die Rente zu klein ist um
durchzukommen, solltest du Möglichkeiten haben Zuschüsse zu bekommen, Wohngeld, Hilfe zum Lebensunterhalt.
Alles kann man nicht haben, dein Vermögen zu schützen wird schwer sein wenn du es eben nicht schaffts gesund zu werden
und es vermeiden kannst nach ALG1 irgendwas in anspruch zu nehmen.
lg
Ps: habe erst jetzt deine anderen Beiträge gesehen, habe dir also nichts neues erzählt, wegen dein Vermögen ist es billiger
eben mal 50 euro in die Hand zu nehmen und eine sichere Rechtsbelehrung von einen Rechtsanwalt zu bekommen.
Ich bin krank und kann nicht mehr.
Wenn das so sein sollte kann man erst (mehr) dazu sagen...
Du hast erstmal im Allgemeinen 78 wochen zeit um gesund zu werden, so lange steht dir krankengeld zu
wenn dich der MDK. bzw die Reha für AU hält.
Danach wirst du ausgesteuert, kannst dann wenn du anspruch auf ALG1 hast nochmal je nach dem 12 Monate ALG1
beziehen.
Spätestens dann wirst du ein Antrag auf rente stellen müssen, wenn er bewilligt wird, und die Rente zu klein ist um
durchzukommen, solltest du Möglichkeiten haben Zuschüsse zu bekommen, Wohngeld, Hilfe zum Lebensunterhalt.
Alles kann man nicht haben, dein Vermögen zu schützen wird schwer sein wenn du es eben nicht schaffts gesund zu werden
und es vermeiden kannst nach ALG1 irgendwas in anspruch zu nehmen.
lg
Ps: habe erst jetzt deine anderen Beiträge gesehen, habe dir also nichts neues erzählt, wegen dein Vermögen ist es billiger
eben mal 50 euro in die Hand zu nehmen und eine sichere Rechtsbelehrung von einen Rechtsanwalt zu bekommen.
Zuletzt geändert von Fatbob am Mi 16. Nov 2011, 15:58, insgesamt 1-mal geändert.
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- Esuse
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Re: Könnte in Kürze Alg II drohen?
Hallo,
Dein Hausarzt kann Dich krankschreiben, wenn Du nicht arbeiten kannst. Ob das direkt nach einer Reha geht, aus der Du arbeitsfähig entlassen wirst, kann ich Dir nicht sagen. Evtl auf eine andere Erkrankung. Vermutlich wird Dein Arzt bereit sein müssen, zu kämpfen.
Meist wird eine Wiedereingliederung versucht, da bekommst Du weiter Krankengeld und das zählt auch zu den 78 Wochen.
Dein Hausarzt kann Dich krankschreiben, wenn Du nicht arbeiten kannst. Ob das direkt nach einer Reha geht, aus der Du arbeitsfähig entlassen wirst, kann ich Dir nicht sagen. Evtl auf eine andere Erkrankung. Vermutlich wird Dein Arzt bereit sein müssen, zu kämpfen.
Meist wird eine Wiedereingliederung versucht, da bekommst Du weiter Krankengeld und das zählt auch zu den 78 Wochen.
Liebe Grüße
Esuse
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Re: Könnte in Kürze Alg II drohen?
Hallo,
wenn die REHA und die daraus folgende sozialmedizinische Beurteilung erkennen läßt, dass du nicht mehr erwerbsfähig bist...dann wird dein REHA-Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt..du bekommst dann weiterhin von deiner KK dein Krankengeld..bis zur Höchstanspruchsdauer...
Entgeltfortzahlung und Übergangsgeld durch die DRV wird mit auf die Anspruchsdauer angerechnet...
falls du noch weiter krank sein solltest und über den Rentenantrag noch nciht rechtskräftig entschieden wurde, dann mußt du nach Ablauf deines KG-Anspruchs am Arbeitsamt ALG I nach § 125 SGB beantragen..die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung.
Damit tun sich die Behörden verdammt schwer...bei mir lehnen sie die Nahtlosigkeitsregelung ab und versuchen mich, trotz andauernder AU in Arbeitsplätze zu vermitteln...
bei der nächsten "Einladung" wird mein Anwalt eingeschaltet..bislang kriegte ich noch so die Kurve...
Frag mal bei Frau Guugel...Nahtlosigkeitsregelung...da wirst du viele erkenntnisse finden.
alles Gute
LG
Vrori
wenn die REHA und die daraus folgende sozialmedizinische Beurteilung erkennen läßt, dass du nicht mehr erwerbsfähig bist...dann wird dein REHA-Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt..du bekommst dann weiterhin von deiner KK dein Krankengeld..bis zur Höchstanspruchsdauer...
Entgeltfortzahlung und Übergangsgeld durch die DRV wird mit auf die Anspruchsdauer angerechnet...
falls du noch weiter krank sein solltest und über den Rentenantrag noch nciht rechtskräftig entschieden wurde, dann mußt du nach Ablauf deines KG-Anspruchs am Arbeitsamt ALG I nach § 125 SGB beantragen..die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung.
Damit tun sich die Behörden verdammt schwer...bei mir lehnen sie die Nahtlosigkeitsregelung ab und versuchen mich, trotz andauernder AU in Arbeitsplätze zu vermitteln...
bei der nächsten "Einladung" wird mein Anwalt eingeschaltet..bislang kriegte ich noch so die Kurve...
Frag mal bei Frau Guugel...Nahtlosigkeitsregelung...da wirst du viele erkenntnisse finden.
alles Gute
LG
Vrori
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Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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- Doppeloma
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Re: Könnte in Kürze Alg II drohen?
Hallo Christoph,
mal ein kurzer Rückblick auf deinen Eintrag vom 08.Juli 2011, da hatte ich das leider übersehen.
viewtopic.php?p=19429#p19429
Daran habe ich nach 6 Monaten KG von der Krankenkasse überhaupt noch keinen Gedanken verschwendet, was DANN sein würde /könnte..., bis dahin wollte ich eigenlich längst wieder gesund sein und arbeiten gehen können...möglichst bis zur regulären Altersrente...
WARUM willst du dich überhaupt dagegen wehren, aus welchem Grund hältst du das nicht für notwendig und/oder hilfreich, NUR ALLEINE von der AU-Bescheinigung wird es dir doch auch nicht besser gehen, machst du ambulante Therapien, liegen deine gesundheitlichen Probleme eher im körperlichen und/oder im psychischen Bereich...
Natürlich ist es dir freigestellt dich hier dazu zu äußern oder nicht, man könnte nur manche deiner Gedankengänge vielleicht besser verstehen und nachvollziehen.
Gerade für sehr junge Leute KANN so eine Reha-Maßnahme auch eine Chance sein, einen anderen Blick auf die persönliche/gesundheitliche Zukunft zu bekommen, Möglichkeiten (z.B. berufliche Reha /Umschulung /Weiterbildung) aufgezeigt zu bekommen, an die man selber noch gar nicht gedacht hat.
UND DAVON hängt dann ab WER GENAU zuständig ist (SGB II oder SGB XII), wenn die Rente NICHT reicht...ALGI (SGB III) gibt es da NUR noch im Ausnahmefall bei einer Teilweisen EM-Rente, bei Voll-EM-Rente steht man ja dem Arbeitsmarkt NICHT mehr zur Verfügung...
Meinem Mann wurde z.B. von der KK mal (schriftlich!) mitgeteilt, dass er ja nun von seinem AG entlassen wurde und sich bei der AfA zur Vermittlung melden solle, das Krankengeld würde daher ab sofort eingestellt...er bekam fast den nächsten Infarkt deswegen aber DAS war denen EGAL...
Schade nur, dass weder mein Mann noch seine Firma was von dieser Kündigung wußten, so MUSSTE die KK dann (leider) weiter zahlen bis zur Aussteuerung, zu dieser Zeit lief allerdings schon sein Antrag auf EM-Rente und seine Ärzte standen auch GANZ fest hinter ihm, weil inzwischen (trotz aller Bemühungen) klar war, dass er GAR NICHT mehr arbeiten gehen KANN.
Mir fehlt da bei dir auch so ein wenig der Gedanke daran, dass man als Kranker doch in erster Linie wieder (möglichst) gesund werden möchte...
Was sind deine Probleme, dass du so gar nicht daran glaubst, je wieder gesund zu werden und irgendwas arbeiten zu können, es klingt so ein wenig nach "endgültigem Abschied vom Berufsleben", daran sollte man in deinem Alter doch eher noch nicht vorrangig interessiert sein...
Liebe Grüße von der Doppeloma

mal ein kurzer Rückblick auf deinen Eintrag vom 08.Juli 2011, da hatte ich das leider übersehen.
Habe ich dir eigentlich an dieser Stelle bereits ausführlich erklärt...Ist es wirklich sicher, dass man noch während ALG I eine Wohnung kaufen kann, die dann bei ALG II nicht versilbert werden muss? Wann vor Beginn des ALG II-Bezugs muss das dann sein? Leider geht so ein Kauf nämlich doch nicht so schnell wie erhofft.
viewtopic.php?p=19429#p19429
Welchen Sachbearbeiter meinst du jetzt, den in ALGI oder den in ALG II, in ALGI braucht man KEINE Konto-Auszüge vorlegen, also warum soll sich da einer für deine Geldausgaben interessieren...und bis ALGII eine Rolle spielen KÖNNTE, ist es bei dir noch sehr lange hin...Und ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass es ein Sachbearbeiter akzeptiert, wenn er sieht, dass ein paar Wochen vor dem Bezug noch viel Geld auf dem Konto war, das dann schnell in eine Immobilie investiert wurde. Gibt es da klare Regeln bis wann das erlaubt ist oder liegt das alles im Ermessen des Sachbearbeiters?

Daran habe ich nach 6 Monaten KG von der Krankenkasse überhaupt noch keinen Gedanken verschwendet, was DANN sein würde /könnte..., bis dahin wollte ich eigenlich längst wieder gesund sein und arbeiten gehen können...möglichst bis zur regulären Altersrente...

Das ist völlig normal, passiert häufig schon viel früher, die KK wollen natürlich (möglichst) NICHT 78 Wochen zahlen MÜSSEN, hast du dich schon mit deinen Ärzten beraten, welche Klinik (z.B) für deine Gesundheits-Probleme passend wäreMeine KK hat mich (jung, fester Job mit niedrigem Lohn, seit 1/2 Jahr im KG) zur Reha augefordert.

Nein, nicht wirklich, aber eigentlich sollte es doch um deine Gesundheit gehen dabei, DAVON schreibst du irgendwie GAR NICHTS...Juristisch wehren kann ich mich gegen eine Reha offenbar nicht.

WARUM willst du dich überhaupt dagegen wehren, aus welchem Grund hältst du das nicht für notwendig und/oder hilfreich, NUR ALLEINE von der AU-Bescheinigung wird es dir doch auch nicht besser gehen, machst du ambulante Therapien, liegen deine gesundheitlichen Probleme eher im körperlichen und/oder im psychischen Bereich...

Natürlich ist es dir freigestellt dich hier dazu zu äußern oder nicht, man könnte nur manche deiner Gedankengänge vielleicht besser verstehen und nachvollziehen.
Gerade für sehr junge Leute KANN so eine Reha-Maßnahme auch eine Chance sein, einen anderen Blick auf die persönliche/gesundheitliche Zukunft zu bekommen, Möglichkeiten (z.B. berufliche Reha /Umschulung /Weiterbildung) aufgezeigt zu bekommen, an die man selber noch gar nicht gedacht hat.
Eine "Sofort-Verrentung" gibt es da eher selten bis gar nicht, bis das dann (im Falle der Umdeutung der Reha, in einen EM-Renten-Antrag) restlos entschieden wäre, würdest du als weiterhin AU (in die Behandlung deiner Ärzte) entlassen werden und Krankengeld von der KK bekommen, bis der EM-Renten-Bescheid vorliegt.1. man wird direkt daraus verrentet
Du denkst schon viel zu weit VORAUS, das hinge erst mal von der Art der EM-Rente ab, es gibt die Teil-EM-Rente (3- unter 6 Stunden erwerbsfähig) und die Volle EM-Rente (weniger als 3 Stunden erwerbsfähig), BEIDE KÖNNEN sowohl zeitlich begrenzt (bis zu 3 Jahren) als auch unbegrenzt (bis zur Regel-Altersrente) bewilligt werden.wenn die Rente dann nicht zum Überleben reicht, muss man sich dann ALG II melden oder würde ich in jedem Fall erst ALG I bekommen?
UND DAVON hängt dann ab WER GENAU zuständig ist (SGB II oder SGB XII), wenn die Rente NICHT reicht...ALGI (SGB III) gibt es da NUR noch im Ausnahmefall bei einer Teilweisen EM-Rente, bei Voll-EM-Rente steht man ja dem Arbeitsmarkt NICHT mehr zur Verfügung...
Dazu hat dir @Vrori schon was geschrieben, dein Arzt KANN dich trotzdem weiter AU schreiben oder du machst einen Arbeitsversuch in deiner Firma...2. man wird einfach für arbeitsfähig erklärt
Wenn arbeiten gehen (zumindest im vorhandenen Job, lt. Reha-Ergebnis!)) tatsächlich nicht mehr geht, KANN das so sein, die KK (der MDK) wird aber weiterhin NICHTS unversucht lassen, dich für arbeitsfähig (auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) zu erklären, da gibt es die "interessantesten" Versuche.3. man bleibt bis Aussteuerung im KG
Meinem Mann wurde z.B. von der KK mal (schriftlich!) mitgeteilt, dass er ja nun von seinem AG entlassen wurde und sich bei der AfA zur Vermittlung melden solle, das Krankengeld würde daher ab sofort eingestellt...er bekam fast den nächsten Infarkt deswegen aber DAS war denen EGAL...
Schade nur, dass weder mein Mann noch seine Firma was von dieser Kündigung wußten, so MUSSTE die KK dann (leider) weiter zahlen bis zur Aussteuerung, zu dieser Zeit lief allerdings schon sein Antrag auf EM-Rente und seine Ärzte standen auch GANZ fest hinter ihm, weil inzwischen (trotz aller Bemühungen) klar war, dass er GAR NICHT mehr arbeiten gehen KANN.

Mir fehlt da bei dir auch so ein wenig der Gedanke daran, dass man als Kranker doch in erster Linie wieder (möglichst) gesund werden möchte...

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Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Könnte in Kürze Alg II drohen?
Natürlich würde ich nichts lieber tun als wieder gesund werden und arbeiten. Und an anderer Stelle informiere ich mich natürlich, wie das am besten klappen könnte. Eine Reha scheint von allem wirklich die am wenigsten erfolgversprechende Maßnahme zu sein.
Ich bin leider schon sehr lange sehr krank und es wird trotz aller Bemühungen eigentlich immer nur schlimmer. Deshalb versuche ich mich hier auf den worst case vorzubereiten (ja, weit im Voraus - nur Schachspieler, die viele Züge im voraus denken, gewinnen). Ist ja schließlich auch ein Forum für Sozial- und Versicherungsrecht, nicht für medizinische Fragen. Und ich bin sehr dankbar für die fundierte Hilfe hier.
Ich bin leider schon sehr lange sehr krank und es wird trotz aller Bemühungen eigentlich immer nur schlimmer. Deshalb versuche ich mich hier auf den worst case vorzubereiten (ja, weit im Voraus - nur Schachspieler, die viele Züge im voraus denken, gewinnen). Ist ja schließlich auch ein Forum für Sozial- und Versicherungsrecht, nicht für medizinische Fragen. Und ich bin sehr dankbar für die fundierte Hilfe hier.
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Re: Könnte in Kürze Alg II drohen?
Hallo,
Du schreibst "jung, fester Job".
Evtl kommt bei Dir ja dann auch noch eine Umschulung in Frage, kommt auf Erkrankung, Beruf und Alter an.
Du schreibst "jung, fester Job".
Evtl kommt bei Dir ja dann auch noch eine Umschulung in Frage, kommt auf Erkrankung, Beruf und Alter an.
Liebe Grüße
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