Hallo maaboo,
ich muss darüber nachdenken.
Ich HABE meinen Mann OHNE Vorankündigung (!!!) zu den Begutachtungen als Begleitung mitgenommen, DAS kann dir zunächst mal KEINER vorschreiben/verbieten, ich würde auch zu JEDEM weiteren Gutachten NIEMALS ALLEINE hinfahren.
In den Untersuchungszimmern war er NICHT mit drin, er hat aber im Wartezimmer gesessen und DAS KANN und DARF ihm auch KEINER verbieten, im "Notfall" hätte ich ihn einfach dazu geholt, da wäre mir auch EGAL gewesen, ob das dem Gutachter gefällt oder nicht.
Solange es friedlich zugeht (was ja meist der Fall ist) kann man doch einfach freundlich fragen, ob der Begleiter mit rein darf, um mehr "Sicherheit" zu geben / beim An- und Ausziehen behilflich zu sein usw., ansonsten KANN die Begleitung auch aus der "Wartezimmer-Position" so Einiges mitbekommen, was später mal wichtig werden KÖNNTE.
Es bringt also nicht viel wenn der Begleiter "unten im Auto wartet", die GA fragen ja auch meist, WIE man dort hingekommen ist (mit Öffis / mit Auto /selber gefahren???), da macht es sich auch NICHT sehr gut, wenn man (z.B.) ALLEINE mit dem PKW da ist und dann erzählt, dass man Angst hat noch ALLEINE Auto zu fahren...
Oder (fast) NUR noch in Begleitung irgendwo hin KANN, aber ALLEINE mit Öffis (stundenlang ???) zum Gutachter ist KEIN Problem...
Beim letzten GA vom Dopa war es eine wichtige (VOR-) Bedingung von IHM, dass er da überhaupt noch hingegangen ist, dass ICH die GANZE Zeit und ÜBERALL DABEI BIN, das hatte aber ohnehin schon eine längere Vorgeschichte und war in diesem Falle dann auch schon SOOO vermerkt beim GA...war dann überhaupt KEIN Problem mehr, war auch BESSER so...
Die Orthopädin will meinen Beruflichen Werdegang haben.
Reicht da auch einen Lebenslauf, den ich immer für Bewerbungen genommen hab?
Dann noch Begründung für Arbeitsplatzwechsel oder -aufgabe?
Warum will die das haben? Muss ich das ausfüllen?
Solche "Lebensläufe" wollten meine GA auch beide haben, einen wegen ALLER Tätigkeiten, die ich schon mal ausgeübt habe und einen mit ALLEN wichtigen Krankheiten.
Ich habe meinen "Bewerbungslebenslauf" etwas ergänzt und angepasst (z.B. ALLE konkreten Firmenadressen weg gelassen!), was die Gründe für das Ende des jeweiligen Arbeitsverhältnisses betraf.
Es genügt eigentlich die KURZE Bemerkung, ob man das aus anderen Gründen (Entlassung durch AG /eigene Kündigung/ Umzug usw.) aufgegeben hat oder wegen Krankheit aufgeben MUSSTE /gekündigt wurde.
Finde ich eigentlich ganz OK, wenn die GA sich dann damit auch tatsächlich mal auseinandersetzen würden.
Daraus KANN ja gut ersehen werden, welchen konkreten beruflichen Belastungen man in seinem Leben schon so ausgesetzt war (kürzer oder länger ???) und wo es eben schon früher mal wegen der Gesundheit, zu Schwierigkeiten im Berufsleben kam, da KONNTE ich z.B. SEHR gut meine erste (amtlich festgestellte) Berufsunfähigkeit und das entsprechende GA der AfA dazu mit "unterbringen".
Immerhin wurde ich deswegen vor gut 15 Jahren auch zur Umschulung geschickt, ob die GA wirklich SOOO tief in meine DRV-Akte geschaut haben (wenn überhaupt) das bezweifele ich SEHR stark, den EM-Renten-Antrag selber, werden die wohl noch weniger intensiv studieren.
Da finde ich eine solche Übersicht zu den Arbeits-Stationen und konkretenTätigkeiten und den (vielleicht) gesundheitlich bedingten Gründen der Aufgabe von Arbeitsverhältnissen gar nicht so verkehrt.
Der "Krankheits-Lebenslauf" hat da aus meiner Sicht eine ähnliche Bedeutung, es ist eben SEHR schade, dass sich die GA wohl oft gar nicht wirklich damit befassen und das mit auswerten was da drin steht.
Habe da (entgegen meiner sonstigen Gewohnheiten

) wirklich mal versucht das so KURZ wie möglich "auf den Punkt zu bringen", damit die gewünschte Übersicht nicht direkt wieder verloren geht, also stichpunktartig, chronologisch aufgelistet...
Daraus KÖNNTE ein GA, wenn er nur WOLLTE sehr viel entnehmen, ABER...
Nimm deinen Männe auf JEDEN Fall mit und mach dich nicht so verrückt, gerade bei dir sehe ich diese GA ohnehin NUR noch als "Alibi-Aktion" an...
Liebe Grüße von der Doppeloma
