Seite 1 von 2

Ärger mit der AfA

Verfasst: Fr 4. Nov 2011, 19:18
von Carina
Hallo ihr Lieben! :smile:

Muss mal meinen Frust über die AfA loswerden.
Sorry schon mal an Alle, die schlimmere Sorgen haben!!!

Beziehe z. Zt. ALG1 und Teil-EM-Rente. Mein Noch-AG möchte mir leider keine angemessene Teilzeitstelle zur Verfügung stellen. Zuerst "Ja", was auch der DRV so mitgeteilt wurde und später doch "Nein" nach betriebsärztlicher Untersuchung.
Auch der Arzt von der AfA ist der Meinung, dass für mich nur noch eine sitzende Tätigkeit in reduzierter Stundenzahl in Frage kommt.
Seitdem flattern regelmäßig Stellenangebote von der AfA ins Haus. Gesucht werden immer Fachangestellte für Bürotätigkeiten d.h. gelernte Bürokauffrau, Industriekauffrau usw.
Sorry, aber diese Berufe habe ich nicht gelernt. Ich bin zwar ebenfalls Fachangestellte, aber in einem ganz anderen Bereich.
Am Anfang habe ich mir noch die Mühe gemacht die Firmen wenigstens anzurufen und meiner Jobvermittlerin ein entsprechendes Begleitschreiben beigefügt, d. h. eine Begründung bzw. Rechtfertigung, warum ich mich in dieser oder jenen Firma nicht beworben habe.
Mittlerweile schicke ich die Antwortschreiben lediglich zurück mit dem Vermerk: Stelle entspricht nicht meiner Qualifikation.
Am Dienstag muss ich jetzt auf der AfA erscheinen, um meine berufliche Situation zu besprechen, blabla... (die übliche Formulierung!!!) Außerdem soll ich Nachweise über meine bisherigen Bewerbungen mitbringen????!!!!

Ich komme mir ziemlich vera.... vor :Veraergert:

Natürlich durchstöbere ich selbst regelmäßig die Tageszeitung und auch die Jobbörse. Aber außer mal einen telefonischen Kontakt ist da noch nicht viel bei rum gekommen.

Vielleicht habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht.
Bin gespannt auf eure Antworten und danke fürs lesen :smile:

Liebe Grüße
Carina:-)

Re: Ärger mit der AfA

Verfasst: Sa 5. Nov 2011, 03:17
von Doppeloma
Hallo Carina, :smile:

wie lange wirst du denn noch ALGI bekommen und WAS erwartet dich danach finanziell ???

Ist die Teilrente zeitlich begrenzt (bis WANN) oder dauerhaft ???

Hat denn die SB nach der amtsärztlichen Begutachtung und der Feststellung, dass du NUR noch sitzende Tätigkeiten machen sollst, auch mal ein berufliches Profil mit dir erstellt, um herauszufinden welche "leidensgerechten" Tätigkeiten, (die alle deine Einschränkungen berücksichtigen !!!) überhaupt noch für dich in Frage kommen (würden)... :confused:

Wurde mit dir geklärt, für welche KONKRETE Stundenzahl DU dich noch in der Lage fühlst, regelmäßig zu arbeiten... :confused:
DAS entscheidet nämlich in diesem Falle NICHT die SB, sondern NUR DU SELBER, dein Bereich liegt ja irgendwo zwischen
3 - bis unter 6 Stunden, also WIEVIEL DAVON kannst du noch regelmäßig durchhalten, bei geeigneten Arbeitsbedingungen... :confused:

Das ALLES ist der ihr JOB, generell und in deinem Fall ganz besonders, denn eigentlich MUSS die AfA dir einen passenden leidensgerechten UND versicherungspflichtigen Teilzeit-JOB verschaffen, das ist DEREN und NICHT vorrangig deine Aufgabe bei einer Teil-EM-Rente.

OHNE diese VORARBEIT deiner Vermittlerin, ist JEDER Vorschlag der AfA eigentlich für die "Rundablage", auf unpassende Jobs (in JEDER HINSICHT unpassend!!!) brauchst du dich überhaupt NICHT bewerben, das ist unzumutbar für dich.
Seitdem flattern regelmäßig Stellenangebote von der AfA ins Haus. Gesucht werden immer Fachangestellte für Bürotätigkeiten d.h. gelernte Bürokauffrau, Industriekauffrau usw.
Sorry, aber diese Berufe habe ich nicht gelernt. Ich bin zwar ebenfalls Fachangestellte, aber in einem ganz anderen Bereich.


GENAU DAS hätte die SB in ihrem PC, wenn sie ihren Job richtig machen würde bei dir, dann kann sie sich die Zusendung direkt sparen, deine Eignung (Kenntnisse /Abschlüsse /Fähigkeiten) sind DAS erste und wichtigste Kriterium bei der Suche nach Angeboten für dich, danach kommen die Einschränkungen die dich hindern bestimmte Arbeiten zu erledigen, das reduziert die Auswahl sicher schon wieder erheblich und die von dir gewünschte Stundenzahl MUSS auch PASSEN, denn einen Vollzeitjob brauchst/suchst du ja GAR NICHT, ein MInijob soll es aber auch nicht sein, der ist ja nicht versicherungspflichtig.

Es IST deine ARBEITS-BERATERIN und Vermittlerin, ehe sie dich vermitteln KANN, hat sie dich GENAU zu ALL diesen Punkten erst mal zu beraten und eine vernünftige Vorgehensweise für deine mögliche Teilzeitbeschäftigung, mit DIR zusammen zu entwickeln UND in ihrem PC zu hinterlegen.

DANN kann sie auch zielgerichtete Vorschläge für dich suchen, oder eher NICHT, weil es DIE ja eben NICHT gibt. Darum überträgt sie ja auch IHRE Arbeit auf deine Schultern und du weißt auch nicht so recht, was du nun überhaupt SUCHEN sollst, RICHTIG geraten... :confused: :Gruebeln:
Auch der Arzt von der AfA ist der Meinung, dass für mich nur noch eine sitzende Tätigkeit in reduzierter Stundenzahl in Frage kommt.
SEHR dolle Erkenntnis :grinser: ,wenn du inzwischen die Teil-EM-Rente beziehst, kommt SOWIESO KEINE Vollzeitstelle mehr in Frage, dann würdest du ja KEINE Rente bekommen, waren das etwa auch noch alles Vollzeitstellen.... :confused: :confused: :confused:
Mittlerweile schicke ich die Antwortschreiben lediglich zurück mit dem Vermerk: Stelle entspricht nicht meiner Qualifikation.
Da würde dann schon reichen unzumutbar aus gesundheitlichen Gründen, MEHR NICHT... :Zunge_zeigen: :aetsch:

Du DARFST doch GAR NICHT mehr Vollzeit arbeiten, darum MUSST du ihr ja klar machen, wieviele Stunden sie für die Vermittlung eintragen soll, sonst ist deine Rente weg, wenn du so einen Job annehmen würdest.

Ist die so DOOF oder tut die nur so... :teufel:

Ja, sie hat ein dickes Problem, denn sie MUSS auch dein letztes Einkommen berücksichtigen, du brauchst dich NICHT mit weniger als deinem aktuellen ALG zufrieden zu geben (bei Teilzeit /4 Stunden z.B. mindestens die Hälfte davon !!!), da kommen natürlich NUR Ausbildungsberufe in Frage, bei "Hilfsarbeiter-Jobs" könntest du AUCH als unzumutbar ablehen, wenn du nicht auf dieses Geld kommen würdest...

Hast du eine EGV (Eingliederungsvereinbarung) unterschrieben, wenn JA, WAS steht da genau drin, zu Anzahl Bewerbungen und zu den Tätigkeitsbereichen ???
Außerdem soll ich Nachweise über meine bisherigen Bewerbungen mitbringen????!!!!
Wenn es KEINE besonderen Vereinbarungen (EGV) dazu gab, die du unterschrieben hast, dann brauchst du auch NIX mitbringen, nachträglich irgendwelche Beweise fordern, für was NICHT VORHER KONKRET Verlangtes, GEHT NICHT.
Ich komme mir ziemlich vera.... vor
Die verars*ht dich ja auch und zwar ganz gewaltig... :Wut: :schimpfen:

Besorge dir jemanden, der dich zum Termin als Beistand (§ 13 SGB X) begleiten kann, da sind die meist lammfromm, wenn du NICHT ALLEINE kommst und wenn NICHT hast du später einen Zeugen. :jaa:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Ärger mit der AfA

Verfasst: Sa 5. Nov 2011, 14:48
von Fulgora
Hallo, erstmal zu dem bisherigen Statement
Du DARFST doch GAR NICHT mehr Vollzeit arbeiten, darum MUSST du ihr ja klar machen, wieviele Stunden sie für die Vermittlung eintragen soll, sonst ist deine Rente weg, wenn du so einen Job annehmen würdest.
Habe ich nirgends gelesenen das es um Vollzeitstellen geht.

Wenn es KEINE besonderen Vereinbarungen (EGV) dazu gab, die du unterschrieben hast, dann brauchst du auch NIX mitbringen, nachträglich irgendwelche Beweise fordern, für was NICHT VORHER KONKRET Verlangtes, GEHT NICHT.
Auch ohne EGV ist man verpflichtet durch Eigenbemühungen die Arbeitslosigkeit zu beenden (§119 SGB III) und dieses auch nachzuweisen. Nur ist eben keine explizite Zahl nachzuweisen wie mit EGV


@Carina:
Bitte rufe umgehend deinen zuständigen Sachbearbeiter bei der DRV an und schildere ihm das dein Arbeitgeber entgegen der vorherigen Zusage dir keinen "leidensgerechten Arbeitsplatz" zur Verfügung stellen kann und das die AfA dich mit Angeboten mit einer zu hohen Qualifikation die nicht deinem Ausbildungsstand entspricht bombadiert.

Was u.U, passieren kann ist das dir eine Arbeitsmarkrente zugesprochen wird weil die AfA keine Stellen für deine "niedrige" Qualifikation hat.

Re: Ärger mit der AfA

Verfasst: Sa 5. Nov 2011, 21:36
von Carina
Hallo :smile:

Vielen herzlichen Dank für die interessanten Antworten!!! :smile:

@ Doppeloma

ALG1 beziehe ich noch bis März 2012

Teilrente ist befristet bis September 2012. Im Frühjahr werde ich den Antrag auf Weitergewährung stellen. Am Gesundheitszustand hat sich nichts geändert (chron. neurologische Erkrankung). Bin dauerhaft in ärztlicher Behandlung.

Die Stellenangebote waren immer Teilzeitstellen. Wenigstens darauf wurde geachtet :applaus:

Momentan komme ich finanziell noch ganz gut über die Runden. Wohne aber mit meinem Partner zusammen und teile mir somit meine monatlichen Ausgaben (z.B. Miete usw.) Alleine würde es supereng werden.

Zum Thema Eingliederungsvereinbarung habe ich bis dato noch nie was gehört und auch nichts dergleichen unterschrieben.

Tätigkeitsprofil? Kann mich nur erinnern, dass mir meine SB den Bericht vom Amtsarzt vorgelesen hat. Darin stand, was ich noch kann bzw. nicht mehr kann. Also im Endeffekt nur noch für eine sitzende Tätigkeit einsetzbar.

@ Fulgora

Es geht nicht um höher oder niedrig qualifiziert. Mein erlernter Beruf ist von der Qualifikation her gleichwertig wie die einer gelernten Bürokauffrau, d. h. ich habe eine 3-jährige Berufsausbildung mit qualifiziertem Abschluss im medizinischen Bereich. Aber ich bin nun mal keine kaufmännische Fachkraft.
Beim Friseur lass ich mir ja auch nur die Haare schneiden von einer gelernten Friseurin :teufel:

Zum Nachweis der Bewerbungen: Leider ist es sehr schwierig, eine geeignete Stelle zu finden mit meinen eingeschränkten körperlichen Fähigkeiten.
Und die sogenannten Pförtnerjobs sind wohl schon alle anderweitig besetzt. Ich habe tatsächlich noch keine einzige Bewerbung geschrieben, da nix Angemessenes vermittelt wurde von der AfA. Telefonischer Kontakt zu verschiedenen Firmen hatte ich schon des öfteren.

Die DRV müsste eigentlich Kenntnis davon haben, dass mein AG mir nun doch keine Teilzeitstelle zur Verfügung stellt.
Von meiner Arbeitslosmeldung wissen die auf jeden Fall.

Ich habe außerdem auf Anraten der AfA-SB einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Von der AfA wurde dieser gleich abgelehnt und weiter geleitet an die DRV. Das war im März und immer noch keinen Bescheid, außer die Eingangsbestätigung. Ob ich mit diesem Antrag das Richtige getan habe??? Keine Ahnung!!!

Bin auf jeden Fall ziemlich frustriert. Nach 25 Jahren Vollzeit arbeiten komme ich mit der momentanen Situation nur schwer zurecht. Das Schimmste ist die Abhängigkeit von den Ämtern.
Aber das Gefühl kennt hier wohl jeder :depri:

Danke nochmal für eure hilfreichen Antworten :smile:

Liebe Grüße
Carina

Re: Ärger mit der AfA

Verfasst: Sa 5. Nov 2011, 22:08
von Fulgora
Hallo, bzgl der Teilhabe würde ich an deiner Stelle sofort eine Untätigkeitsklage einreichen, denn so wie ich das verstandenhabe bist du doch bis jetzt noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis, oder? Denn gerade dann hast du ggf. sogar bessere Chancen das dein Arbeitgeber dir einen leidensgerechten Arbeitsplatz anbietet bzw. anbieten muss.

Was ich derzeit noch nicht ganz verstehe:
Du bekommst Teil-EM-Rente und ALG1, bist aber ungekündigt.
Auf welcher Basis bekommst du denn dann eigentlich ALG1? Denn im Prinzip müstest du ja Lohn von deinem Arbeitgeber bekommen, wenn du dem deine Arbeitskraft(nötigenfalls via Anwalt) zur Verfügung stellst.

Da die Berentung ja positiv festgestellt wurde und du auch willens bist bei deinem Arbeitgeber weiter tätig zu sein, verstehe ich nicht warum du überhaupt ALG bekommst.

Sprich es läuft weder ein Rentenantragsverfahren bei dir, noch erfüllst du nach dem SGB III in irgendeinerweise die Bedingungen für ALG.

Hat dich beim Rentenantrag jemand vertreten, wenn ja frag den mal bitte ob du nicht eigentlich wenn du deine Arbeitskraft deinem Arbeitgeber zur Verfügung stellst nicht Anspruch auf Lohnleistungen hat. Desweiteren würde ich sofort, wenn nicht schon geschehen GdB beantragen und wenn der unter 50% sein sollte Gleichstellung. Sollte dich dein Arbeitgeber dann kündigen kann u.U. zumindest noch was für dich rausspringen.

Ggf. stellt er dich unter Lohnbezug vielleicht sogar frei.

Re: Ärger mit der AfA

Verfasst: Sa 5. Nov 2011, 23:28
von Blacky
Das kannste knicken, haben wir damals alles versucht.

Ich habe meine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt, der AG sagt das er keine Stelle hat, Ende, Aus, Mickymaus.

Da haste keine Chance.

Re: Ärger mit der AfA

Verfasst: Sa 5. Nov 2011, 23:50
von Fulgora
Ich habe meine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt, der AG sagt das er keine Stelle hat, Ende, Aus, Mickymaus.
Hast du aber denn vorher schon ALG1 bekommen? Wenn ja auf welcher Grundlage?

Ich meine es gibt zwar nicht was unmöglich wäre, aber ALG1 nach positiv abgeschlossenem Rentenverfahren und dann ungekündigt.

Re: Ärger mit der AfA

Verfasst: So 6. Nov 2011, 00:13
von Blacky
Das Rentenverfahren endet wohl am 17.11. mit dem Prozess am SG DT.

Damals war ich noch nicht im ALG 1.

Wenn der AG keinen Arbeitsplatz hat dann haste die Popokarte gezogen und fertig.

Was meinste was mein Anwalt damals alles versucht hat, das Ergebnis siehste ja.

Gegen die DB-AG stinkste nicht an. :Veraergert:

Re: Ärger mit der AfA

Verfasst: So 6. Nov 2011, 00:25
von Fulgora
Das man da schlechte Karten hat ist klar, nur ergründen sich mir die Zahlungen von ALG1 an Carina nicht.

Entweder muss er AG sie kündigen oder weiterbeschäftigen, aber einfach so ALG das ist mir ehrlich gesagt schleierhaft wie die AfA das begründet. Es sein denn Carina wäre im Widerspruch und die AfA würde nach §125 zahlen, aber dann bräuchte sie sich nicht zu bewerben.

Ihr AG sagt ja er habe keine leidensgerechte Stelle, dann müsste er ihr kündigen. Das versucht er aber wahrscheinlich zu vermeiden wegen der ggf. möglichen Ansprüche. Also bleibt im Prinzip nur schriftlich ihr Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und abzuwarten was passiert. Kündigt er sind Abfindung und/oder Auszahlung des Resturlaubs drin. Ansonsten muß er weiter beschäftigen und nen Platz zur Verfügung stellen oder weiter beschäftigen und freistellen.

Mehr als ihr "richtig" kündigen kann er nicht, also was hat sie zu verlieren?

Re: Ärger mit der AfA

Verfasst: So 6. Nov 2011, 01:04
von Doppeloma
Hallo Carina, :smile:

danke für die Infos, dann ist mir Einiges klarer.
Teilrente ist befristet bis September 2012. Im Frühjahr werde ich den Antrag auf Weitergewährung stellen. Am Gesundheitszustand hat sich nichts geändert (chron. neurologische Erkrankung). Bin dauerhaft in ärztlicher Behandlung.
Das ist natürlich eine richtig Enge "Kiste", ich denke aber, dass eine Umwandlung deiner Teil-Rente in eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" (zunächst bis September 2012 befristet wie die Teil-EM-Rente) nicht unrealistisch ist, das würde bedeuten, dass du bis dahin erst mal (wegen der Lage am Teilzeit-Arbeitsmarkt) ab April 2012 die EM-Vollrente bekommen KÖNNTEST... :confused: :Gruebeln:

Welche "Wahl" die DRV dann nach dem Verlängerungs-Antrag (ab Oktober 2012) trifft ist schwer abzuschätzen, diese arbeitsmarktbedingte Voll-EM- Rente könnte (bis zu 3 Jahren befristet) verlängert werden, es KANN auch eine Vollrente OHNE Bindung an den Arbeitsmarkt bei rauskommen (wahrscheinlich aber AUCH befristet), das liegt dann wieder in der Hand der DRV und welche Prüfungen (Arztberichte/Gutachter) die da erst wieder vornehmen (wollen). :Gruebeln:
Momentan komme ich finanziell noch ganz gut über die Runden. Wohne aber mit meinem Partner zusammen und teile mir somit meine monatlichen Ausgaben (z.B. Miete usw.) Alleine würde es supereng werden.
Ganz OHNE eigenes Einkommen, bliebe da wohl NUR H4 übrig (du bist ja lt. DRV erwerbsfähig 3 - unter 6 Stnden!), sofern du nicht ZU VIEL Vermögen hast und /oder dein Partner NICHT ZU VIEL verdient, da wäre ja die Bewilligung einer arbeitsmarktbedingten VOLL-EM-Rente bestimmt die BESSERE Variante, ODER...

Leider kannst DU das selber GAR NICHT beeinflussen, denn das wird über den Verwaltungsweg direkt zwischen der AfA und der DRV geregelt, üblicherweise MUSS die AfA das in Gang bringen, wenn sie dir ein Jahr lang KEINEN passenden Teilzeitarbeitsplatz vermitteln KONNTE.

Bereits daraus KANN man entnehmen, dass es als Teil-EM-Rentner NICHT vorrangig DEINE Aufgabe ist, dir diesen Arbeitsplatz zu besorgen, sondern, dass die AfA gefordert ist, dich dabei tatkräftig zu unterstützen, ich denke mal das ist auch der Grund für die aktuelle "Hektik" deiner SB, NUR die geschilderten Vorarbeiten sind eben dafür auch erforderlich und NICHT nur die Forderung, "na dann bewerben SIE sich mal fleißig" und man hat dich noch nicht mal vernünftig beraten, WORAUF denn nun eigentlich mit deinen gesundheitlichen Möglichkeiten. :confused:
Also im Endeffekt nur noch für eine sitzende Tätigkeit einsetzbar.
Na SUPER, und WAS konkret gibt es da so ALLES Schönes auf dem aktuellen Teilzeit-Arbeitsmarkt ???
Und die sogenannten Pförtnerjobs sind wohl schon alle anderweitig besetzt.
HILFE, "Pförtner-Jobs", ist wohl immer das Einzige was denen einfällt, wenn sie was von "sitzender Tätigkeit" hören, den JOB gibt es so NUR noch in Ausnahmefällen, denn "Pförtner" arbeiten inzwischen überwiegend bei Sicherheits-Unternehmen, meist im 12-Stunden Schichtdienst und MÜSSEN FITT und körperlich belastbar sein, mit SITZEN ist da nicht mehr viel... :Hilfe:

Vielleicht sollte die Dame mal ihr AfA-BerufeNet "studieren", damit sie WEISS, was von einem PFÖRTNER inzwischen so ALLES erwartet wird, im übrigen dürfte das dort gebotene "Einkommen", auch mehr als deutlich UNTER dem liegen, was man dir aktuell finanziell zumuten DARF...wenn denen NIX mehr einfällt, sollen ALLE Pförtner werden... :Wut:
Zum Thema Eingliederungsvereinbarung habe ich bis dato noch nie was gehört und auch nichts dergleichen unterschrieben.
Da hast du aber Glück gehabt, andererseits auch NICHTS versäumt, sowas braucht KEIN Mensch und das brauchst du auch DANN NICHT unterschreiben, falls du doch noch eine vorgelegt bekommst, beim nächsten Termin, die nimmst du dann "zur Prüfung" mit nach Hause und DANN wird erst mal GEPRÜFT :jaa:

Das ist nämlich ein Vertrag und den unterschreibst du freiwillig oder GAR NICHT, wenn er NUR nachteilig für DICH wäre (und das ist meistens SOOO), dann besser NICHT.
Darin werden (z.B.) die Bewerbungen (als Stückzahl!) festgelegt, die man monatlich vorweisen soll, oft wird auch noch vorbestimmt dass man sich NUR auf bestimmte Sachen bewerben darf (Pförtner :glotzen: ), die Bewerbungs-Kosten-Übernahme wird dagegen sehr gerne VERGESSEN und das Amt verpflichtet sich (als Gegenleistung /Unterstützung) NUR zu den Sachen, die vom Gesetz sowieso schon vorgeschrieben sind...Klopapier ist eindeutig sinnvoller... :lesen:

Aber wenn du sowas unterschrieben hast, dann kann dich der SB darauf festnageln und zum Beispiel den Nachweis zu 10 Bewerbungen als Pförtner im Monat von dir verlangen, andere Bewerbungen braucht er dann noch nicht mal anzuerkennen, das Beispiel ist jetzt übertrieben, aber SOOO wenig sinnvoll und eher schädlich (FÜR DICH), wäre eine unterschriebene EGV. :Heiss:
Die DRV müsste eigentlich Kenntnis davon haben, dass mein AG mir nun doch keine Teilzeitstelle zur Verfügung stellt.
Von meiner Arbeitslosmeldung wissen die auf jeden Fall.
Logisch WISSEN die das, schließlich kommen ja die Renten-Beiträge von der AfA und NICHT von deinem AG, wenn es daran was zu ändern gäbe würden die dir das schon mitteilen, ob der Antrag auf "Teilhabe" sehr sinnvoll war, wage ich zu bezweifeln, was hat man dir denn dazu erzählt, was dir das bringen soll... :confused: :Gruebeln:

Wahrscheinlich einen finanziellen Zuschuß für ((D)einen Arbeitgeber, der bereit ist dich trotz deiner Einschränkungen (weiter) zu beschäftigen, KANN sinnvoll sein eine Entscheidung zu fordern, wenn du damit bei deinem aktuellen AG vielleicht ein Umdenken erreichen KÖNNTEST... :Gruebeln:

Ansonsten ist das eher hinderlich für den Verlängerungs-Antrag, dieser Teilhabe-Antrag sagt ja aus, wenn ein AG (finanziell) unterstützt wird, um mich einzustellen, dann brauche ich KEINE Rente mehr, mein Männe hatte sowas auch (4 Jahre lang), wollte KEIN AG haben... nun hat er doch die EM-Rente, aber wirklich förderlich war der Teilhabe-Antrag DAFÜR NICHT.
ER MUSSTE das damals machen, weil die Krankenkasse sonst nicht mehr gezahlt hätte, med. Reha war schon durch (hatte ER SELBER beantragt, weil er arbeiten WOLLTE!!!) und EM-Renten-Antrag lief inzwischen auch schon (weil die med. Reha nichts mehr gebracht hatte), also blieb ja NUR noch die "Teilhabe am Arbeitsleben", um ihn unter Druck zu setzen.

War in seinem Falle also auch eher kontraproduktiv im Bezug auf den EM-Renten-Antrag, was die KK davon nun hatte wissen wir auch nicht, denn Krankengeld mußten sie ja trotzdem, bis zur Aussteuerung zahlen :confused:
Das Schimmste ist die Abhängigkeit von den Ämtern.
Aber das Gefühl kennt hier wohl jeder
Das glaube ICH dir SOFORT, VIELE HIER kennen das AUCH...aber vielleicht bleibt dir das ja auch bald eine begrenzte Zeit lang erspart...das KANNST du leider NUR abwarten... :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm: