Seite 1 von 4

Persönliches Budget

Verfasst: Do 27. Okt 2011, 07:38
von Esuse
http://de.wikipedia.org/wiki/Pers%C3%B6nliches_Budget

Hat das jemand von Euch und kann beschreiben, wie es läuft?

Re: Persönliches Budget

Verfasst: Do 27. Okt 2011, 08:50
von Vrori
Hallo,

hier mal mehr dazu:

http://www.budget.paritaet.org/

ich selber hab es auch noch nicht beantragt..obwohl ich einen GdB von 50 habe....aber irgendwie hab ich noch keine passenden Infos gefunden.

LG
Vrori

Re: Persönliches Budget

Verfasst: Do 27. Okt 2011, 08:58
von Esuse
Ich habe auch weiter geschaut, dafür ist der Paragraf zuständig:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__17.html

Es können auch Leistungen der KK übernommen weden. Ich habe einfach mal eine Mail hingeschrieben und werde auch noch jemanden, der hier in der Gegend zuständig ist, anschreiben.

Es wäre schon schön, wenn das ginge.

Re: Persönliches Budget

Verfasst: Do 27. Okt 2011, 09:10
von Dieter
Hier ist die pdf datei zum persönlichen Budget.
Diese Broschüre habe ich mir auch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestellt, wie viele andere, die es dort umsonst gibt. Kann ich nur jedem empfehlen dort bei Publikationen mal rein zu schauen und sich die ganzen Hefte zu bestellen die einem wichtig erscheinen... kostet ja nix.

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads ... cationFile

dort wird das persönliche Budget auch anhand von Beispielen erklärt und wer es nutzen kann und darf

Gruß Dieter

Re: Persönliches Budget

Verfasst: Do 27. Okt 2011, 09:55
von Vrori
Hallo Dieter,

Danke für den Link,...

aber ich habs immer noch nicht verstanden..für die Fälle die dort als Beispiele aufgeführt wurden versteh ich das Ganze ja noch.
Aber wie ist es z.B. bei mir? Derzeit im Rentenantragsverfahren (Klage) meinen Arbeitsplatz habe ich noch, bin zur Zeit beurlaubt, beziehe ALG I...
GdB von 50...
hätte ich denn auch einen Anspruch? zum Beispiel für die Teilhabe in der Freizeit? oder manuelle Therapie bei uns um die Ecke?...wenn keine Kassenzulassung besteht? ich muss die privat bezahlen...ansonsten könnte ich das pers. Budget dafür nutzen....
vielleicht hast du Antwort auf meine Frage..

Danke,

LG
Vrori

Re: Persönliches Budget

Verfasst: Do 27. Okt 2011, 09:58
von Esuse
Ich habe mich auch gefragt, ob es vielleicht für Ergo oder Physio gilt.

Also habe ich einfach mal einen Ansprechpartner bei uns in der Gegend angeschrieben.
Die Adressen findest Du bei:
http://www.budget.paritaet.org/index.php?id=bst

Re: Persönliches Budget

Verfasst: Do 27. Okt 2011, 10:07
von Vrori
Hallo Esuse,

ja, genau da hab ich auch das Kontaktformular ausgefüllt.
Ich bekam dann sofort eine umfangreiche Mail...mit der Aussage, dass man derzeit wegen des erhöhten Informationsbedarfs keine schriftl. Antworten mehr gäbe. ich könne aber anrufen...
naja, die Zeit, die sie für die mail aufgewandt hat, hätte sie auch für die Info nutzen können.

mal schauen, was du erreichst.

LG
vrori

Re: Persönliches Budget

Verfasst: Do 27. Okt 2011, 10:19
von Esuse
Das wird eine Standart Mail sein.
Ich habe jemanden bei mir in der Gegend angeschrieben und noch keine Antwort.

Re: Persönliches Budget

Verfasst: Do 27. Okt 2011, 13:55
von Vrori
Hallo,

da ist meine Standard-Antwort...und ich weiß immer noch nicht, wofür man das persönliche Budget beanspruchen kann.

"vielen Dank für Ihre E-Mail.

Das Persönliche Budget umfasst die für den individuellen Bedarf notwendigen Unterstützungsleistungen und die individuell notwendigen Leistungen der Beratung und Begleitung für eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe. Es ist aber auch wichtig, zu wissen, dass es durch das Persönliche Budget keine neuen Leistungsarten gibt. Es gibt nur die Leistungen in der Form des Persönlichen Budgets, die es auch ohne das Persönliche Budget schon gab und auf die ein Anspruch besteht.

Die grundsätzlichen Regelungen über die Leistungserbringung als Persönliches Budget sind in § 17 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX verankert, die Budgetverordnung regelt im Wesentlichen das Verfahren. § 17 SGB IX unterscheidet zwei Arten von budgetfähigen Leistungen:
1. Leistungen zur Teilhabe
2. andere Leistungen zur Deckung alltäglicher und regelmäßig wiederkehrender Bedarfe.

Nach § 17 Abs. 2 Satz 4 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind Leistungen nur budgetfähig, die sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistung oder durch Gutscheine erbracht werden können.

Im Rahmen eines so genannten Bedarfsfeststellungsverfahrens bei den Leistungsträgern wird der jeweilige Hilfebedarf des behinderten Menschen ermittelt.
Sobald der jeweilige Bedarf von dem oder den jeweiligen Leistungsträgern ermittelt wurde, schließen der Budgetnehmer und der beauftragte Leistungsträger eine so genannte Zielvereinbarung ab. Die Zielvereinbarung regelt die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele und enthält eine Regelung über den Nachweis für die Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs sowie über die Qualitätssicherung.

Anträge auf das Persönliche Budgets können beim Leistungsträger gestellt werden. Darüber hinaus können auch Anträge bei den gemeinsamen Servicestellen gestellt werden, sowohl auf ein "einfaches" Persönliches Budget bei nur einem einzigen Leistungsträger als auch auf ein trägerübergreifendes Persönliches Budget, bei dem zwei oder mehr Leistungsträger beteiligt sind. Im Internet finden Sie Informationen zu den gemeinsamen Servicestellen unter
www.reha-servicestellen.de


Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.

Mit freundlichem Gruß

Kommunikationscenter
Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bürgertelefon:
Festnetzpreis 14 ct/min, höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen

Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten "


Tja. und nun?

bin gespannt, was du herausfindest.

LG
Vrori

Re: Persönliches Budget

Verfasst: Do 27. Okt 2011, 14:35
von Dieter
Hallo,

keine Ahnung ob deine Therapie bei dir um die Ecke, mit unter das persönliche Budget passt.
Da solltest du dich bei dem zuständigen Träger, von dem du das bezahlt haben möchtest, erkundigen.
Ist ja Ermessenssache. Verkaufst du denen das so, dass du diese Therapie unbedingt benötigst und der Therapeut schließt sich dem an und begründet warum weshalb wieso das so ist, könnte da doch sicher ein Zuschuss erfolgen.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass das z.B. was für Brillenträger wäre , wenn ich so drüber nach denke.
Brillen fallen ja nicht mehr als Kosten für Krankenkassen an. Man bezahlt sie selbst voll.
Wenn man denn eine benötigt und kein Geld hat? Wäre das nicht eine Lösung mit dem Budget?

Gruß Dieter