Hallo,
da ist meine Standard-Antwort...und ich weiß immer noch nicht, wofür man das persönliche Budget beanspruchen kann.
"vielen Dank für Ihre E-Mail.
Das Persönliche Budget umfasst die für den individuellen Bedarf notwendigen Unterstützungsleistungen und die individuell notwendigen Leistungen der Beratung und Begleitung für eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe. Es ist aber auch wichtig, zu wissen, dass es durch das Persönliche Budget keine neuen Leistungsarten gibt. Es gibt nur die Leistungen in der Form des Persönlichen Budgets, die es auch ohne das Persönliche Budget schon gab und auf die ein Anspruch besteht.
Die grundsätzlichen Regelungen über die Leistungserbringung als Persönliches Budget sind in § 17 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX verankert, die Budgetverordnung regelt im Wesentlichen das Verfahren. § 17 SGB IX unterscheidet zwei Arten von budgetfähigen Leistungen:
1. Leistungen zur Teilhabe
2. andere Leistungen zur Deckung alltäglicher und regelmäßig wiederkehrender Bedarfe.
Nach § 17 Abs. 2 Satz 4 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind Leistungen nur budgetfähig, die sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistung oder durch Gutscheine erbracht werden können.
Im Rahmen eines so genannten Bedarfsfeststellungsverfahrens bei den Leistungsträgern wird der jeweilige Hilfebedarf des behinderten Menschen ermittelt.
Sobald der jeweilige Bedarf von dem oder den jeweiligen Leistungsträgern ermittelt wurde, schließen der Budgetnehmer und der beauftragte Leistungsträger eine so genannte Zielvereinbarung ab. Die Zielvereinbarung regelt die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele und enthält eine Regelung über den Nachweis für die Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs sowie über die Qualitätssicherung.
Anträge auf das Persönliche Budgets können beim Leistungsträger gestellt werden. Darüber hinaus können auch Anträge bei den gemeinsamen Servicestellen gestellt werden, sowohl auf ein "einfaches" Persönliches Budget bei nur einem einzigen Leistungsträger als auch auf ein trägerübergreifendes Persönliches Budget, bei dem zwei oder mehr Leistungsträger beteiligt sind. Im Internet finden Sie Informationen zu den gemeinsamen Servicestellen unter
www.reha-servicestellen.de
Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.
Mit freundlichem Gruß
Kommunikationscenter
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bürgertelefon:
Festnetzpreis 14 ct/min, höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen
Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten "
Tja. und nun?
bin gespannt, was du herausfindest.
LG
Vrori