rentenkontenklärung
Verfasst: Mi 12. Okt 2011, 15:50
hallo zusammen
heute habe ich mal eine frage zur kontenklärung, diese habe ich in auftrag gegeben, bzw. in sachen scheidung notwendig.
in diesem zusammenhang kam heute folgendes schreiben :
vorab - es handelt sich um nachfragen der drv wegen meiner pflg - tochter.
selbige lebt seit ihrem ersten gb-tag bei mir, ist behindert mit pflegestufe.
außerdem beziehe ich für sie pflg-geld vom jugendamt.
folgender inhalt :
sehr geehrte...bla bla
sie haben für ihr pflg-kind die berücksichtigung von kinderpflegezeiten beantragt ??? ( ich wollte nur mein konto klären )
wir bitten um kopien entsprechender nachweise :
als nachweis der pflegebedürftigkeit dienen bescheide der entsprechenden leistungsträger über pflegebedürftigkeit und leistungen aus der pflegeversicherung sgb XI ( das verstehe ich ja noch ) - vorrangige entscheidungsleistungen im sinne von §13 abs.1 sgb XI zb. nach dem bundesversorgungsgesetz und aus der gesetzl. unfallvers., die wegen pflegebedürftigkeit gezahlt werden oder nachrangige fürsorgeleistungen im sinne von § 13 abs. 3 sgb XI z.b. nach dem bundessozialhilfegesetz / sgb XII die wegen pflegebdürftigkeit gezahlt wurden. ?????
nun habe ich heute morgen mit 3 verschiedenen leuten von der drv telefoniert
, und keiner konnte mir sicher sagen, welche unterlagen sie denn nun von mir wollen.
blickt da von euch jemand durch ?
falls sie nachweise über das pflg-geld vom jugendamt wollten - wieso ?
leistungen zur rentenversicherung werden vom jugendamt für mich nicht geleistet.
na ja - notfalls ruf ich da morgen nocheinmal an.......
danke - weisse bescheid - schätzelein

heute habe ich mal eine frage zur kontenklärung, diese habe ich in auftrag gegeben, bzw. in sachen scheidung notwendig.
in diesem zusammenhang kam heute folgendes schreiben :
vorab - es handelt sich um nachfragen der drv wegen meiner pflg - tochter.
selbige lebt seit ihrem ersten gb-tag bei mir, ist behindert mit pflegestufe.
außerdem beziehe ich für sie pflg-geld vom jugendamt.
folgender inhalt :
sehr geehrte...bla bla
sie haben für ihr pflg-kind die berücksichtigung von kinderpflegezeiten beantragt ??? ( ich wollte nur mein konto klären )
wir bitten um kopien entsprechender nachweise :

als nachweis der pflegebedürftigkeit dienen bescheide der entsprechenden leistungsträger über pflegebedürftigkeit und leistungen aus der pflegeversicherung sgb XI ( das verstehe ich ja noch ) - vorrangige entscheidungsleistungen im sinne von §13 abs.1 sgb XI zb. nach dem bundesversorgungsgesetz und aus der gesetzl. unfallvers., die wegen pflegebedürftigkeit gezahlt werden oder nachrangige fürsorgeleistungen im sinne von § 13 abs. 3 sgb XI z.b. nach dem bundessozialhilfegesetz / sgb XII die wegen pflegebdürftigkeit gezahlt wurden. ?????

nun habe ich heute morgen mit 3 verschiedenen leuten von der drv telefoniert


blickt da von euch jemand durch ?

falls sie nachweise über das pflg-geld vom jugendamt wollten - wieso ?
leistungen zur rentenversicherung werden vom jugendamt für mich nicht geleistet.

na ja - notfalls ruf ich da morgen nocheinmal an.......

danke - weisse bescheid - schätzelein