Hallo Sara,
danke für deine Infos, so kann man doch viel besser weiterhelfen.
Fristgerecht habe ich nun Widerspruch eingelegt und um Kopie des Gutachtens gebeten. Und nun habe ich noch 2 Wo. Zeit, um die Begründung für den Widerspruch zu schreiben.
Das hast du schon mal SEHR gut gemacht, für die Begründung gibt es KEINE gesetzliche feste Frist mehr (die gilt NUR für den Widerspruch an sich !!!), da versucht die DRV zwar gerne zu drängeln, doch sie wird warten MÜSSEN bis DU soweit bist.
Zunächst muß ja mal das Gutachten geliefert werden, es ist ja EINE wichtige Grundlage für die Begründung und wenn du dafür mehr Zeit brauchst, "bittest" du bei der DRV um Fristverlängerung.
Das gibt dir z.B. auch die Möglichkeit dir einen Anwalt für Sozialrecht zu suchen, der bereit ist für dich auf
Beratungskosten-Hilfe zu arbeiten.
Diesen Schein kannst du beim zuständigen Amtsgericht beantragen, nette Anwälte erledigen das auch für dich.
Dafür brauchst du dann beim Anwalt nur einmalig 10 € zu bezahlen, manche Anwälte verzichten auch darauf!!!
Du MUSST NUR von Anfang an sagen, dass du auf Beratungshilfeschein einen Anwalt brauchst, damit der gleich Bescheid weiß, der bekommt dann sein Geld von Staat, leider sind NICHT ALLE Anwälte bereit dafür zu arbeiten.
Ich habe aber (z.B.) auch Einen gefunden, der hat erst meinen Widerspruch begründet und jetzt vertritt er mich auch am Sozialgericht, dafür hat er PKH beantragt für mich und nun wird er vom Gericht bezahlt.
Nach Krankengeld und ALGI bekomme ich seit Dezember auch H4, die lassen mich bisher soweit in Ruhe weil sie wissen, dass mein Renten-Verfahren am Gericht ist und das KANN sehr lange dauern (mein Anwalt meint 2 - 3 Jahre).
Nur mit den Bescheiden blicken die nicht durch bei unserem JC, da bin ich dauernd am Widersprüche schreiben und eine Sache ist inzwischen auch schon am Gericht, man hat ja sonst KEINE Sorgen, das machen wir aber ohne Anwalt, am Sozialgericht MUSS man Keinen haben, dann kostet das Verfahren GAR NICHTS für private Kläger.
Du siehst, auch mit wenig (oder GAR KEINEM) Geld braucht man nicht auf sein Recht zu verzichten.
Vielleicht kennt sich ja auch ein Anwalt gut mit dem SGB II aus und kann dir wegen dieser Probleme helfen, damit du wieder eine eigene Wohnung bekommst.
Wegen der ärztlichen Unterlagen solltest du deine aktuelle Hausärztin einfach bitten sich die Kranken-Akte von deinem bisherigen Arzt schicken zu lassen, das ist normalerweise kein Problem und dann kann sie dir sicher auch besser in der EM-Renten-Sache helfen.
Nun kommt der Haken, der für wahrscheinlich die meisten unverständlich klingen mag: Auf KEINEN Fall kann ich einen Kur machen…
So "unverständlich klingt das NICHT", wenn es dafür eindeutige gesundheitliche /psychische Gründe gibt (was auch IMMER) dann ist es durchaus möglich, dass die DRV das akzeptiert, dafür brauchst du dann aber auch einen zuverlässigen Facharzt, der dir das bestätigen kann.
Vergiß das Wort KUR, sowas gibt es nur noch für Leute die sich das privat leisten können, die Reha-Maßnahmen der DRV dienen einzig dem Zweck, dich wieder FITT für den Arbeitsmarkt zu machen, das ist nur selten wirklich hilfreich was die Gesundheit betrifft.
Ich habe auch sowas hinter mir, weil die Krankenkasse damals einige Zeit Geld sparen wollte, MUSSTE ich bei der DRV eine Reha beantragen, ich hätte sonst eben KEIN Krankengeld mehr bekommen...
Dazu sind die berechtigt und es ist dann auch NICHT wichtig, ob das wirklich gerade hilfreich ist, ich bin seit dem IMMER noch AU-bescheinigt krank, hat also NICHT geholfen...
Ich bin mir aber natürlich auch durchaus im Klaren darüber, dass, WENN ich überhaupt Wundersamerweise eine EM-Renten- Bewilligung bekäme, dass dies mit einer Kur/REHA verbunden wäre...also der Logik nach: Ohne Kur auch kein Geld/EM- Rente.
Ist eher unwahrscheinlich, dass es eine EM-Rente gibt OHNE VORHER eine Reha zu machen, es ist schon vorgekommen, aber NICHT üblich, es MUSS schon SEHR wichtige gesundheitliche Gründe geben, dass die DRV darauf verzichtet.
(Mit „Sanktionen“ meinte ich Geldkürzung, so wie man es beim Arbeitsamt/Job Center bekommt, wenn man nicht „nach deren Pfeife“ tanzt.)
Nein, sowas wie "Sanktionen" gibt es da NICHT, entweder du bekommst eine EM-Rente (möglicherweise auch OHNE vorherige Reha) oder du bekommst eben KEINE EM-Rente, eine "gekürzte" Rente gibt es im
Allgemeinen nur, wenn du zuviel dazu verdienen solltest.
Das hat aber mit "Sanktionen" nichts zu tun, das ist einfach gesetzlich vorgeschrieben, dass man (z.B. bei einer EM-Rente) höchstens 400 € im Monat dazu verdienen darf, überschreitet man diesen Rahmen wird die Rente gekürzt und auch sehr schnell mal ganz zurückgenommen.
Wer soviel arbeiten KANN ist nicht erwerbsgemindert nach Maßstab der DRV und braucht deshalb diese Rente auch nicht.
Das sind so meine ersten Gedanken dazu, vielleicht kannst du ja davon schon was gebrauchen.
Liebe Grüße von der Doppeloma
