Hallo Perle,
Wie ist das nun mit freiwilligen Rentenbeiträgen damit man Anspruch hat, wenn später nochmal ein Antrag auf EU-Rente gestellt wird?
Mit freiwilligen Rentenbeiträgen funktioniert das nicht, damit kann man nur die Wartezeiten allgemein und die Altersrente erhöhen, aber NICHT den Anspruch auf eine EM-Rente erhalten.
Dieser Anspruch erfordert Pflichtbeiträge und die ergeben sich NUR aus versicherungspflichtiger Beschäftigung / ALG I oder DIREKT danach ALGII- Bezug, da (im ALG II) werden zwar seit Anfang des Jahres KEINE Beiträge mehr an die DRV gezahlt, aber der Anspruch auf EM-Rente soll aufrechterhalten bleiben.
DAS ist aber aktuell gar nicht euer Problem, denn es zählen die 5 Jahre VOR Eintritt der Erwerbsminderung, es kommt also letztlich DARAUF an, für WANN genau dann der Eintritt der Erwerbsminderung festgestellt wird.
Um welches Gutachten geht es denn da aktuell, von der DRV oder vom Gericht, habt IHR SELBER das Gutachten mal lesen können (eine Kopie davon erhalten???), solltet IHR euch dazu mal schriftlich äußern, für das Gericht...
Mit dem VDK habe ICH auch keine guten Erfahrungen gemacht, das begann bei mir schon als es um den Widerspruch ging.
Habe mir dann lieber einen Anwalt (Beratungshilfeschein /10 €) gesucht, der von Beginn an auf die DRV-GA losgegangen ist, der Widerspruch wurde trotzdem abgelehnt, die DRV fand diese GA (nach gründlicher Prüfung) völlig in Ordnung
Naja, wenn es in Ordnung ist, dass ein Internistischer GA nach einer schweren Herz-OP, noch nicht mal den Blutdruck misst und überhaupt in 17 Minuten seine Meinung fertig hat...
Nun macht er auf PKH am Sozialgericht für mich weiter, weitere Kosten ergeben sich dort für den Kläger NICHT, egal wie lange der Prozeß dann dauert, die PKH braucht man auch NUR, damit der Anwalt später bezahlt wird.
In den ersten paar Wochen musste ich mal dies und das fürs Gericht ausfüllen, inzwischen herrscht seit Monaten "Funkstille", ob es das (vom Anwalt) angestrebte GA (vom Gericht angeordnet kostet das auch NICHT extra, allerdings sind die GA auch nicht immer die Besten) noch geben wird weiß ich bisher nicht...
Mein Verfahren läuft jetzt seit November und Geduld habe ich schon bei meinem Männe (dem Doppelopa) "geübt", denn da waren wir auch bis zum Sozialgericht, im ersten EM-Renten-Verfahren (mit Anwältin auf PKH).
Nach fast 3 Jahren wurde ihm in der Verhandlung dann auch die Rücknahme der Klage "angeraten", weil sich der Richter und die Beklagte (DRV)
EINIG seien, dass die Klage keinen Erfolg haben könne...
Bei ihm wurde ein Gerichts-Gutachten durchgeführt, der Orthopäde (falsche Fachrichtung bei schwerer chronischer Schmerzkrankheit!!!) hatte das "absolute Vertrauen" des Richters, so, dass er auch fachfremde Klinikberichte einfach so vom Tisch wischen konnte, die Anwältin hat das ALLES kommentarlos zugelassen, also hat mein Mann die Klage dann zurück genommen.
Damals haben wir geflucht, geheult und ALLES auf einmal, inzwischen haben wir
DAS BESTE draus gemacht.
Denn er ging kurz nach dem Ende des Prozesses erneut in eine spezielle Schmerzklinik (weil er ja VOLLZEIT arbeiten konnte lt. DRV und Gericht!!!

), bekam dort den (inzwischen) 3. eindeutigen Bericht mit dringender EM-Renten-Empfehlung, dann kam noch sein unbefristeter Schwerbehinderten-Ausweis vom Versorgungsamt (bei Beginn des Prozesses hatte er GdB 30 wegen operierten Bandscheibenvorfällen)...
Kaum ein halbes Jahr nach der Klagerücknahme stellten wir also mit "frischer Munition" den nächsten EM-Renten-Antrag, schickten die 3 Klinikberichte (aus den letzten 2 Jahren!) und den frischen Bescheid zur Schwerbehinderung mit und WARTETEN, fast 7 Monate lang und DANN... liest du am Besten mal HIER weiter...
viewtopic.php?f=49&t=1525
Das haben wir dann GANZ ALLEINE durchgezogen, OHNE VDK, OHNE Anwalt...
Im aktuellen Stadium wird sich da bei euch wohl KEIN Anwalt mehr reinhängen wollen, glaube auch NICHT, dass noch PKH (für den Anwalt) bewilligt wird, wenn das Gericht ohnehin schon vom Scheitern des Prozesses ausgeht...
Ich habe mich später mal so ein wenig informiert, wo nun der Unterschied ist bei Rücknahme einer Klage und /oder Ablehnung durch Urteil und bin inzwischen zu der "Einsicht" gekommen, dass es wohl BEI UNS (für den Dopa!) so die bessere Lösung war!
Denn ein "verlorener Prozeß" in der DRV-Akte, ist sicher KEINE gute Ausgangsbasis für einen erneuten EM-Renten-Antrag, die Klage-Rücknahme macht den Prozeß "sozusagen ungeschehen" und eröffnet die Möglichkeit neue und bessere Argumente bei einem erneuten EM-Renten-Antrag vorzubringen...
Entscheiden MUSS das jeder für sich selber, aber wenn es bei mir soweit käme (was ich NICHT hoffen will) dann würde ich wohl auch lieber bald einen neuen Angriff starten, noch hoffe ich aber auf einen Erfolg, mit meinem Anwalt und meiner Klage...
Liebe Grüße von der Doppeloma
