VDK - Kostenpauschale
Verfasst: Do 4. Aug 2011, 18:04
Hallo zusammen
Letzte Woche war ich beim VDK damit die mir bei der Begründung meines Widerspruchs helfen. Heute habe ich Post vom VDK bekommen. Ich soll eine Kostenpauschale von 18,00 € zahlen. Soweit so gut, aaaaaaaaaaaaber da ist auch eine Erklärung nach § 53 Aabgabenordnung dabei die ich ausfüllen soll
Unter Punkt drei soll ankreuzen ob bei mir eine persönliche Hilfsbefürftigkeit gemäß § 53 Nr. 1 AO vorliegt. Kann ich das ankreuzen weil ich ja aufgrund meines "seelischen Zustandes" auf Hilfe anderer angewiesen bin?
In Punkt vier geht es um wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit. Da übersteigt unser Nettoeinkommen die Beträge die da angegeben sind.
Wenn ich da die Option "nicht bedüftig im Sinne der AO" ankreuze kommen da noch mehr Kosten auf mich zu? Und wenn ja weiß jemand wie hoch die sein können?

Letzte Woche war ich beim VDK damit die mir bei der Begründung meines Widerspruchs helfen. Heute habe ich Post vom VDK bekommen. Ich soll eine Kostenpauschale von 18,00 € zahlen. Soweit so gut, aaaaaaaaaaaaber da ist auch eine Erklärung nach § 53 Aabgabenordnung dabei die ich ausfüllen soll

Unter Punkt drei soll ankreuzen ob bei mir eine persönliche Hilfsbefürftigkeit gemäß § 53 Nr. 1 AO vorliegt. Kann ich das ankreuzen weil ich ja aufgrund meines "seelischen Zustandes" auf Hilfe anderer angewiesen bin?
In Punkt vier geht es um wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit. Da übersteigt unser Nettoeinkommen die Beträge die da angegeben sind.
Wenn ich da die Option "nicht bedüftig im Sinne der AO" ankreuze kommen da noch mehr Kosten auf mich zu? Und wenn ja weiß jemand wie hoch die sein können?