Liebe Mutsche,
der wurde jetzt schriftlich abgelehnt...Die Entscheidung beruht auf §309 Abs. 4 Sozialgestzbuch - Drittes Buch (SGBIII)
Na SUPER, da steht NUR drin, dass "Reisekosten" auf Antrag zu erstatten sind, von 6 € steht DA NIX drin
4,- € sind zu gering, sie zahlen erst ab 6,- €...voriges jahr hab ich die kosten noch erstattet bekommen...
Da gibt es bereits ein BSG-Urteil zu, das sollten die eigentlich kennen, da mußte Einem sogar knapp 2 € ersetzt werden, weil das Gesetz (SGB III) dafür KEINE Bagatellgrenze KENNT
Das hier ist ein Auszug aus unserer Beschwerde damals dazu, viel mehr braucht in deinen Widerspruch auch nicht rein.
Laut § 309 (4) SGB III können diese Reisekosten auf Antrag übernommen werden.
Die Festlegung einer Bagatellgrenze (z.B. 6,00 €) für die Erstattung ist nach Entscheidung des Bundessozialgerichtes in Kassel (Az.: B 14/7b / 06.12.2007) nicht zulässig, jeder Einzelfall ist zu prüfen!
Und hier ist das Urteil
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... n&nr=10392
Lass dich nicht beirren, dass es da um einen Empfänger von ALG II geht, der § 309 SGB III findet auch dort Anwendung im Bezug auf Meldetermine und Fahrkosten-Erstattung
Und da steht DAS drin, beachte den letzten Absatz, von 6 € steht da NIX, das hat sich mal irgendeiner bei der AfA ausgedacht, wahrscheinlich weil die überwiegenden Fahrtkosten in diesem Bereich liegen und man so gut sparen KANN auf Kosten der Arbeitslosen...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/309.html
würdet ihr wegen 4 euro in widerspruch gehen...
Na klar, und bitte die Quittung für die Porto-Kosten (Übergabe-Einschreiben!) gut aufheben,
die forderst du dir dann als Kosten-Erstattung für den Widerspruch ein, die MÜSSEN beschäftigt werden, bis sie solchen Unsinn bleiben lassen.
Hattest du denn weiter noch KEINE Termine dieses Jahr

, schreib ruhig mit rein, dass du die Kosten sonst immer erstattet bekommen hast, das können die schließlich auch in ihrem PC sehen.
WAS DAS ALLES KOSTET

, da wären deine Fahrkosten aber billiger gewesen,
Beim Dopa waren es damals 5,50 €, wollten sie auch nicht zahlen, das heißt die wollten schon. seine SB meine nur die werden NICHT, wegen der 6 € -Grenze, das ist rechtswidrig, jeder Einzelfall ist zu prüfen, nach einer Beschwerde in Nürnberg waren sogar die rückwirkenden Fahrkosten wenig später auf dem Konto.
mir geht es nicht um die 4 euro sondern ums prinzip...das ärgert mich...dummerweise hab ich die briefe, wo sie die kosten erstatte haben nicht aufgehoben...*mist*
Richtig, dann ärgere zurück und gewöhne dir BITTE dringend an, NIX aber auch GAR NIX zu entsorgen, was mit solchen Sachen zu tun hat, zumindest NICHT solange du in dieser Mühle drin steckst, da hebt man ALLES auf, was nur nach Amt "riecht"...
Aber für deinen Widerspruch hat das jetzt keine große Bedeutung (wäre aber GUT gewesen für eine Beschwerde in Nürnberg z.B.

), das ist ein neuer Antrag gewesen und du legst auf jeden Fall Widerspruch ein.
Wenn du da noch Formulierungshilfe brauchst, kein Problem, ist eine meiner leichtesten Übungen, den begründen wir DIREKT auch, "kurz und knackig", die wissen sehr gut, dass es so NICHT geht...
Liebe Grüße von der Doppeloma
