Hallo Colana,
ALG II KANN NICHT "aufgebraucht" sein, das betrifft NUR den Anspruch auf "normales" Arbeitslosengeld (ALGI),
ALG II IST Hartz 4, hat sie denn darauf noch nie einen Antrag gestellt
Das steht ihr doch zu, ja und zur NOT, sollte sie sich dringend eine eigene Wohnung suchen (H4-gerecht!), müßte sie sowieso machen, wenn der Partner nicht bereit ist, sich für das AMT "nackig" zu machen.
Die werden unter den aktuellen Umständen auf JEDEN Fall zur "
Bedarfsgemeinschaft" gemacht und wenn der Partner da nicht mitmachen/KEINE Auskünfte geben will (Einkommens- und Vermögensverhältnisse), DANN bekommt SIE GAR NICHTS und verpflichtet (vom Gesetz her) ist er dazu NICHT!!!
Wird das JobCenter aber NICHT interessieren, wenn sie als PAAR in einer Wohnung zusammen leben...
Es sei denn sie lebt mit dem Kind in einer eigenen Wohnung, DANN hat sie den vollen Anspruch auf H4, für sich und das Kind (soweit der Bedarf des Kindes nicht aus KI-Geld und Unterhalt gedeckt ist) UND auf die Wohnkosten (Miete/Nebenkosten) UND auf Krankenversicherung FÜR BEIDE
Meine Güte, es gibt eine Pflicht zur Krankenversicherung in D, glaube seit 2009 (weiß das Jahr jetzt nicht so genau), ob der leibliche Vater das WILL oder nicht ist dem Amt allerdings egal , trifft aber NUR zu, wenn der gesetzlich versichert wäre (weil das dann OHNE Extra-Beitrag geht).
und meine Tochter gehört der GKV an.
Wie jetzt, ist sie nun versichert oder nicht, als Mitglied oder über die Familienversicherung (bei DIR ???) verstehe ich jetzt nicht so ganz, auch in der gesetzlichen K-Versicherung MÜSSEN Beiträge gezahlt werden, es sei denn man ist Familienversichert oder das wird vom Amt übernommen
Die ALO-Meldung (als Nichtleistungsbezieher) bei der AfA hilft ihr im Moment nicht weiter, sie MUSS zum JobCenter und dort einen Antrag stellen auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4) weil sie "mittellos und nicht versichert ist", von ihrem Partner sollte sie da besser überhaupt nicht reden.
Vielleicht können die beiden ja einen Untermietvertrag abschließen, das wäre auch noch eine Möglichkeit, aber die bei den Ämtern werfen auch gerne Haupt-Mieter und Untermieter in einen "Familientopf", wenn sie Grund zu der Annahme haben, dass es sich um eine "Bedarfsgemeinschaft" handeln könnte, am besten wäre wirklich eine separate EIGENE Bleibe.
Hört sich schlimm an und GAR NICHT Familien- und Partnerschafts-freundlich, IST AUCH SO

, aber anders bekommt sie weder (relativ problemlos) eigenes Geld vom Amt, noch wird sie versichert sein und das Kind auch nicht und dieser Zustand ist eigentlich unhaltbar und unverantwortlich.
Liebe Grüße von der Doppeloma
