Seite 1 von 1
Blockfristen Krankengeld
Verfasst: Do 30. Jun 2011, 14:29
von esoiloks
Hallo, ich kenne mich da so konkret nicht aus.
Ich war vom 3.11.2010 au mit einer Diagnose 41xx. Nach 20 Tagen kam ein Kahnbeinbruch am Fuß hinzu, wegen dem ich bis 21.4. au war. Aber für das Krankengeld zählt wohl trotzdem der 3.11, weil der Kahnbeinbruch eine hinzugekommene Diagnose ist.
Nun bin ich erneut mit einer 41xx Diagnose au, allerdings sind die beiden letzten Stellen anders als beim ersten Mal. Bekomme ich nun weiterhin Krankengeld oder erst Lohnfortzahlung und die 78 Wochen lauen neu?
Oder anders, nicht so kompliziert:
Zählen für die Fristen die "Hauptgruppen" der Diagnosenummern oder kommt es drauf an, dass alles 4 Stellen gleich sind?
Re: Blockfristen Krankengeld
Verfasst: Do 30. Jun 2011, 14:53
von Vrori
Re: Blockfristen Krankengeld
Verfasst: Do 30. Jun 2011, 16:23
von esoiloks
Ja, vrori, ich war zwischendurch arbeitsfähig.
Re: Blockfristen Krankengeld
Verfasst: Do 30. Jun 2011, 17:11
von Fulgora
Hallo,
die Blockfrist beginnt für dich wegen der Diagnose 41xxA am 3.11.2010 und endet am 4.11.2013. In dieser Zeit bekommst du 78 Wochen Krankengeld auf diese Erkrankung.
Bei der Diagnose 41xxB kommt es nun daruf an ob es in den gleichen Formenkreis gehört. Mir sagt 41xx rein garnix.
z.B. Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens sind nach ICD10 M40-M54, hat man z.B. M41.30 Thoraxbedingte Skoliose: Mehrere Lokalisationen der Wirbelsäule , dann kann man davon ausgehen das sämtliche anderen Rückenerkrankung zusammenfasst werden.
Selbst eine Schmerzerkrankung oder sekundäre Depression wird von der KK dann fast immer auf das Erstleiden geschoben und ergibt so keine zweite Blockfrist.
Es muss schon ein völlig "artfremde" Zweiterkrankung hinzukommen um eine neue Blockfrist auszulösen. Da du zwischen der Diagnose 41xxA und dem Bruch nicht gearbeitet hast, zählt der 3.11.2010 , hättest du auch nur einen Tag gearbeitet wäre es eine "Neuerkrankung" gewesen.
Re: Blockfristen Krankengeld
Verfasst: Do 30. Jun 2011, 18:44
von Amethyst
Hallo Fulgora!
Fulgora hat geschrieben: Mir sagt 41xx rein garnix.
Das ist das Diagnosekürzel nach dem ICD 10, der "Internationalen Klassifikation der Krankheiten. F 41xx sind die Angststörungen.
http://www.dimdi.de/static/de/klassi/di ... 40-f48.htm
Liebe Grüße
Annette
Re: Blockfristen Krankengeld
Verfasst: Do 30. Jun 2011, 20:05
von esoiloks
Also, im November war es M 4185, jetzt ist es M 4126. Also schon im Grunde dieselbe Grunderkrankung. Ich geh daher davon aus, dass es wohl eher Krankengeld gibt.
Re: Blockfristen Krankengeld
Verfasst: Do 30. Jun 2011, 21:53
von Vrori
Hallo,
hast du dir den Link angesehen? Da ist es gut erklärt...
beide ICD-Schlüssel bedeuten Skoliose....du solltest mit deinem Arzt sprechen, dass er schon die richtige Diagnose nimmt....bei ein und derselben Krankheit auch richtig codiert....sonst hast du vielleicht irgendwann mal Probleme...
wenn du gelegentlich mal bei der KK bist, dann frag dort mal nach, ob die beides als ein Krankheitsbild sehen...ich würd es nach deinen Angaben auf jeden Fall als ein und dieselbe krankheit erkennen...
LG
Vrori
Re: Blockfristen Krankengeld
Verfasst: Do 30. Jun 2011, 22:14
von Amethyst
Hallo!
esoiloks hat geschrieben:Also, im November war es M 4185, jetzt ist es M 4126.
Es ging am Anfang nicht hervor, dass es keine F-Diagnsoe ist, sorry, da habe ich gar nicht drüber nachgedacht

, ich bin hauptsächlich im F-Bereich "zu Hause".
M41xyz ist das:
http://www.dimdi.de/static/de/klassi/di ... 40-m43.htm
Hauptseite:
http://www.dimdi.de/static/de/klassi/di ... /index.htm
Liebe Grüße
Annette
Re: Blockfristen Krankengeld
Verfasst: Di 12. Jul 2011, 08:40
von esoiloks
Hm, wie ist denn da nun der Weg? Ich gehe ja schon davon aus, dass es keine Lohnfortzahlung mehr gibt. Ich bin seit dem 28.6. wieder AU. Am 8.7. gab es die Folge- AU- bescheinigung. Ich habe weder von meiner Krankenkasse, noch von meinem Arbeitgeber was gehört deswegen.
Re: Blockfristen Krankengeld
Verfasst: Di 12. Jul 2011, 11:49
von Vrori
Hallo,
wie oben bereits erwähnt...zur KK und dort fragen, inwieweit die beiden Diagnose-Schlüssel als eine Erkrankung oder zwei Erkrankungen angesehen werden und dann dringend nach dem Krankengeld fragen...eigentlich müßte die KK sich von allein melden...
da sie das offensichtlich nicht vor hat...melde dich dort selber..
LG
Vrori