Ich würde gerne eine Frage stellen:
Vorige Woche habe ich eine 6-wöchige Reha arbeitsunfähig beendet, mit dem "Ergebnis": unter 3 Std. leistungsfähig für den Beruf und auch allg.Arbeitsmarkt.
Ich bin nach knappen 1,5 Jahren Arbeitsunfähigkeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis, aus dem KG ausgesteuert und habe vorgestern die EM Rente beantragt.
In der letzten Woche habe ich auch ALG1 beantragt und schon 7 Tage später die Bewilligung nach §117 bekommen. Ich dachte immer, dass es bei der Nahtlosigkeit nach
§125 gezahlt wird. Enstehen mir irgendwelche Nachteile bei §117 und sollte ich Widerspruch einlegen??
Ich danke für Antworten.
Anna
