Frage zum Wochenende

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
lovely2see
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Frage zum Wochenende

Ungelesener Beitrag von lovely2see » Fr 24. Jun 2011, 14:28

Ich lese hier schon länger mit- schön, dass es so ein Forum gibt.

Ich würde gerne eine Frage stellen:
Vorige Woche habe ich eine 6-wöchige Reha arbeitsunfähig beendet, mit dem "Ergebnis": unter 3 Std. leistungsfähig für den Beruf und auch allg.Arbeitsmarkt.

Ich bin nach knappen 1,5 Jahren Arbeitsunfähigkeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis, aus dem KG ausgesteuert und habe vorgestern die EM Rente beantragt.

In der letzten Woche habe ich auch ALG1 beantragt und schon 7 Tage später die Bewilligung nach §117 bekommen. Ich dachte immer, dass es bei der Nahtlosigkeit nach
§125 gezahlt wird. Enstehen mir irgendwelche Nachteile bei §117 und sollte ich Widerspruch einlegen??

Ich danke für Antworten.

Anna :smile:

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Esuse
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Re: Frage zum Wochenende

Ungelesener Beitrag von Esuse » Fr 24. Jun 2011, 14:32

Hallo und willkommen,

bei 117 wirst Du wie ein "normaler" Arbeitsloser behandelt, mit allen Pflichten. Du mußt Dich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, Dich bewerben und all sowas.
Dir steht 125 zu - Du bist ausgesteuert und nachweislich kannst Du nicht arbeiten und hast Rente beantragt. Für Dich gilt die Nahtlosigkeitsregel!
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Frage zum Wochenende

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 24. Jun 2011, 16:50

viewtopic.php?f=44&t=1554

lies dich da mal durch...kleine Horrorgeschichte....ich hoffe nur, dass das bei dir anders abläuft...vermutlich ja, weil du ja jetzt erst den EMR - Antrag gestellt hast...ich hatte ja schon eine Entscheidung der DRV, die ich anzweifele...

LG
Vrori
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Frage zum Wochenende

Ungelesener Beitrag von lovely2see » Fr 24. Jun 2011, 17:36

Vielen Dank Esuse , dann werde ich den Widerspruch machen. Muß ich dafür eine bestimmte
Begründung formulieren?

und Vrori, diese "Horrorgeschichte kann ich leider nicht lesen.
Es kommt immer die Anzeige, dass ich keine Berechtigung habe, das zu lesen
" Information: Du hast keine Berechtigung, dieses Forum zu lesen. :confused: :Gruebeln:

Anna :smile:

Vrori
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Re: Frage zum Wochenende

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 24. Jun 2011, 18:11

Hallo Anna,

achja sorry, ist im privaten Forum...

auf jeden Fall habe ich unendlich Theater mit der AFA, ich bin ausgesteuert, aber der gute Mann von der AFA sagt mir, nach seinem Dafürhalten wäre ich arbeitsfähig und jetzt versucht er mich mit Eingliederungsvereinbarungen und Sanktionen einzuschüchtern...aber das lasse ich mir nicht gefallen und habe eine Beschwerde an die Bundesagentur für Arbeit nach Nürnberg geschickt...das war Anfang Mai und am 17.5. habe ich Nachricht bekommen, dass sich mein zuständiges Arbeitsamt melden wird...und gestern habe ich nun Post bekommen...meine Bescherde wurde so auseinandergepflückt, nach dem Motto...bäh, war alles gar nicht so...
aber leider hat der SB seiner Vorgesetzten nun lauter Lügen erzählt...zum Glück habe ich am Montag einen Termin beim Rechtsanwalt und dann schauen wir mal...
schreibe du auf jeden Fall den Widerspruch...die AA wollen einfach nicht nach 125 zahlen...warum auch immer...

auch bei mir wollen sie ja nicht nach 125 zahlen...aber den Ersatzanspruch bei der Rentenversicherung(das sie ihr gezahltes Geld dann wiederbekommen) den haben sie eingereicht...
die werden nur dafür ausgebildet etwaige Antragsteller abzuwatschen, nichts anderes tun die ganzen Tag...

ich drück dir die Daumen, dass bei dir alles glatt geht...

LG
Vrori
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Re: Frage zum Wochenende

Ungelesener Beitrag von lovely2see » Sa 25. Jun 2011, 13:48

Dankeschön für das Daumendrücken.

ABER: wie sollte der Widerspruch formuliert werden???? :Gruebeln:

Anna :smile:

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Re: Frage zum Wochenende

Ungelesener Beitrag von Esuse » Sa 25. Jun 2011, 14:33

Ich würde mir die Bedingungen, unter denen 125 greift anschauen und nennen und schreiben, daß das bei mir der Fall ist. Evtl schreibt unsere DOMA noch was dazu, DOMA ist da deutlich fitter, als ich.

@Vroni, die haben schon Anspruch an die DRV gestellt, obwohl Du noch keine Bewilligung hast? Bei GG hat die Afa das gemacht, als wir mitgeteilt haben, daß die Rente bewilligt ist, aber gleich auf die telefonische Mitteilung hin.
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Frage zum Wochenende

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 25. Jun 2011, 16:49

Hallo Esuse,

das ist ja die Frechheit...in dem Antwortschreiben auf meine Beschwerde teilen dir mir mit, dass der 125 bei mir nicht greift...abe rnicht warum nicht...
und der SB hatte mir auf meine Anfrage (aber den Ersatzanspruch bei der DRV haben sie schon vorsichtshalber eingereicht? ja,natürlich, haben sie doch auf ihrer Arbeit auch immer so gemacht...schnippisch guck)...das ja noch bestätigt...die machen die reinste Rosinenpickerei...mir zu unterstellen, ich sei arbeitsfähig, aber gleichzeitig den Ersatzanspruch bei der DRV geltend machen, vielleicht is se doch nicht arbeitsfähig..
dämliche Bande...

LG
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Re: Frage zum Wochenende

Ungelesener Beitrag von stadtpflanze » Sa 25. Jun 2011, 17:46

Hallo Anna,
und herzlich Willkommen bei uns.

Gib mal im Suchenfeld "nahtlosigkeit" ein oder schau mal
hier
Ich habe ALG 1 nach 117 bekommen (bis Juli 2010) und man hat mich bis auf regelmäßige Einladungen in Ruhe gelassen.
Nicht einmal Bewerbungsnachweise wollte die SB sehen, obwohl sie es immer sagte. Und Maßnahmen hat sie auch nur "angedroht".
Aber das wußte ich vorher auch nicht.

Warst du schon beim MDK?
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Nette Grüße von der Stadtpflanze
Aufgeben??
Bild ... ich doch nicht
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Re: Frage zum Wochenende

Ungelesener Beitrag von lovely2see » Sa 25. Jun 2011, 18:15

Vielen Dank Euch.
Ich habe noch keine Einladdung beim MDK, aber ich habe eine Schweigepflichtsentbindung für den Rehabericht unterschrieben.
Dieser sagt ja einiges über mein leider sehr reduziertes Leistungsvermögen aus.

Anna :smile:

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