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Recht auf Befund

Verfasst: Mi 8. Jun 2011, 21:05
von lottekind
Hallo,

habe mal eine Frage, habe ich ein Anrecht auf meinen Entlassungsbrief aus der Rheumaklinik, als ich dort anrief und nachfragte,
sagten sie zu mir der bekäme nur der Arzt, sie müßte nachfragen.


LG lottekind

Re: Recht auf Befund

Verfasst: Mi 8. Jun 2011, 21:10
von Engelchen22
Hallo Lottekind,

würde mir den Entlassbrief vom Einweisenden Arzt bzw Hausarzt aushändigen lassen...
Eine Kopie steht Dir zu !

Lg Engelchen

Re: Recht auf Befund

Verfasst: Mi 8. Jun 2011, 22:41
von Doppeloma
Hallo Lottekind,

telefonisch bekommt man oft solche "blöden" Antworten, du hast einen Rechtsanspruch auf ALLE deine medizinischen Unterlagen (als Kopie) nach § 25 SGB X, schreib eine formlose Anforderung an die Klinik, mit Verweis auf den Zeitraum deinen Aufenthaltes und dann sollte das KEIN Problem sein :ic_up:
habe mal eine Frage, habe ich ein Anrecht auf meinen Entlassungsbrief aus der Rheumaklinik, als ich dort anrief und nachfragte,
sagten sie zu mir der bekäme nur der Arzt, sie müßte nachfragen.
Diese Aussage ist UNSINN, aber wie gesagt, am Telefon wird das schnell mal "abgewimmelt", obwohl das in manchen Kliniken auch KEIN Problem ist.

Wir haben sogar (für Dopas EM-Renten-Verfahren) noch Berichte von Anfang der 90er Jahre bekommen, von den Kliniken wo er wegen seiner ersten Bandscheiben-OP war, da hätten wir eher gedacht, dass die das GAR NICHT mehr HABEN. :applaus:

Wie @Engelchen schreibt, kannst du es natürlich auch machen, normal bekommt dein Arzt die Berichte (von der Klinik) aber auch NUR wenn du zustimmst, es sei denn ER ist der einweisende Arzt gewesen, dann sollte er den Bericht vorliegen haben :ic_up:
Für den Bericht einer Rheuma-Klinik gibt es jedenfalls KEINEN Grund einen "Sperrvermerk" gegenüber dem Patienten zu setzen (Nur durch einen Arzt zu eröffnen), sowas wird eher bei psychiatrischen Berichten und GA gemacht, man hat trotzdem Anspruch auf eine Kopie, aber der Arzt soll VORHER erst erklären, WAS da so drinsteht :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Recht auf Befund

Verfasst: Do 9. Jun 2011, 00:33
von Amethyst
Hallo Lottekind!
lottekind hat geschrieben:
habe mal eine Frage, habe ich ein Anrecht auf meinen Entlassungsbrief aus der Rheumaklinik, als ich dort anrief und nachfragte,
sagten sie zu mir der bekäme nur der Arzt, sie müßte nachfragen.
Lies mal hier:

viewtopic.php?f=3&t=600

Liebe Grüße

Annette

Re: Recht auf Befund

Verfasst: Do 9. Jun 2011, 16:26
von lottekind
Hallo,

vielen Dank für die Antworten und Annette für die Links, helfen mir weiter.


LG lottekind :ic_up:

Re: Recht auf Befund

Verfasst: Do 9. Jun 2011, 17:53
von dasblaulicht
Hallo lottekind,

da kannste mal sehen, wie unterschiedlich das gehandhabt wird. Anläßlich meiner psychosomatischen Reha im Jahre 2008 wollte ich natürlich ebenfalls den ausführlichen Abschlußbericht in Händen haben. Meine behandelnde Ärztin (die ich wegen ihrer Fachkompetenz nach wie vor sehr schätze) erzählte mir, sie könne mir den Bericht "aus rechtlicen Gründen" nicht aushändigen, als nächstes fragte ich bei der Reha-Klinik an. Die meinten, sie könnten mir den Bericht schon zusenden. Ich hätte aber für die Bearbeitung (12 Seiten kopieren) 15 Euronen zu berappen.

Kostenlos und innerhalb einer Woche bekam ich den Bericht dann von der DRV Bund (man lese und staune), nachdem ich ihnen per Mail geschildert hatte, wie´s bei den anderen Stellen vorher verlaufen war. Es ist also oftmals auch in diesem Bereich nicht einfach, sein Recht, das man zweifellos hat, durchzusetzen.

Ich hoffe, Dein Besuch in der Rheumaklinik war erfolgreich. Ich gehe nächste Woche in die Rheuma-Reha. Wird wohl eher ein Akut-Aufenthalt werden, da ich seit kurzem mein Basis-Medikament nicht mehr vertrage und mich momentan "nur" mit einem Prednisolon-Ibuprofen-Metamizol-Mix größtenteils schmerzfrei halte.

Dir wünsche ich jedenfalls einen schmerzfreien Abend. :smile: