Hallo Lottekind,
telefonisch bekommt man oft solche "blöden" Antworten, du hast einen Rechtsanspruch auf ALLE deine medizinischen Unterlagen (als Kopie) nach § 25 SGB X, schreib eine formlose Anforderung an die Klinik, mit Verweis auf den Zeitraum deinen Aufenthaltes und dann sollte das KEIN Problem sein
habe mal eine Frage, habe ich ein Anrecht auf meinen Entlassungsbrief aus der Rheumaklinik, als ich dort anrief und nachfragte,
sagten sie zu mir der bekäme nur der Arzt, sie müßte nachfragen.
Diese Aussage ist UNSINN, aber wie gesagt, am Telefon wird das schnell mal "abgewimmelt", obwohl das in manchen Kliniken auch KEIN Problem ist.
Wir haben sogar (für Dopas EM-Renten-Verfahren) noch Berichte von Anfang der 90er Jahre bekommen, von den Kliniken wo er wegen seiner ersten Bandscheiben-OP war, da hätten wir eher gedacht, dass die das GAR NICHT mehr HABEN.
Wie
@Engelchen schreibt, kannst du es natürlich auch machen, normal bekommt dein Arzt die Berichte (von der Klinik) aber auch NUR wenn du zustimmst, es sei denn ER ist der einweisende Arzt gewesen, dann sollte er den Bericht vorliegen haben
Für den Bericht einer Rheuma-Klinik gibt es jedenfalls KEINEN Grund einen "Sperrvermerk" gegenüber dem Patienten zu setzen (Nur durch einen Arzt zu eröffnen), sowas wird eher bei psychiatrischen Berichten und GA gemacht, man hat trotzdem Anspruch auf eine Kopie, aber der Arzt soll VORHER erst erklären, WAS da so drinsteht
Liebe Grüße von der Doppeloma
