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Baum-Frage

Verfasst: Fr 20. Mai 2011, 11:59
von WiZaRd
Klingt komisch, ist aber so :D

Also: wir haben hier eine Wohnung gemietet mit Garten. Im Garten stehen bzw. standen auch viele Bäume, inbes. an den Grundstücksgrenzen, u.A. nun noch eine große Tanne. Seit kurzem haben wir neue Nachbarn und diese haben sich wohl nun an den Vermieter gewandt mit der Bitte, den Baum zu fällen - und dieser will dem wohl entsprechen - die Frage ist nun: darf er das!?
Er hat niemanden gefragt, die Begründung der Nachbarn (mehr Licht) ist fadenscheinig, weil die Sonne niemals so steht, dass der Baum in ihren Garten Schatten wirft, der Baum ist ca. 5m hoch (geschätzt) und alle mietenden Parteien sind gegen die Fällung. Ob da der Baumschutz greift weiß ich nicht, da muß ich erst nachmessen bzw. mich schlau machen, aber ich zweifel auch daran wg. folgendem Paragraphen:
Nicht geschützt sind:
a) Obstbäume mit Ausnahme von
Walnussbäumen und Esskastanien
b) Nadelgehölze mit Ausnahme von Ginkgo (Ginkgo biloba), Sumpfzypresse
(Taxodium distichum) und Douglasie (Pseudotsuga menziesii var. caesia)

c) Birken, Pappeln und Weiden mit Ausnahme von Kopfweiden
d) Scheinakazien (Robinia pseudoacacia)
Weiß jmd. mehr? Ich kann mir nicht vorstellen dass ein Vermieter ohne triftigen Grund (Gefährdung) machen kann, was er will...?! :glotzen:

Re: Baum-Frage

Verfasst: Fr 20. Mai 2011, 12:28
von sibela
Hallo Wizard,

bei meinem Nachbarn standen ganz viele Fichten, die er fällen wollte und er durfte es nur, weil sie alle alt und bruchgefärdet waren. Vielleicht kommt es aber auch auf die Höhe an oder den Stammdurchmesser, ob man eine Genehmigung braucht. Die Fichten hier waren ca. 12 m hoch.Einfach mal bei der Stadt erkundigen.
LG
sibela

Re: Baum-Frage

Verfasst: Fr 20. Mai 2011, 15:46
von Esuse
Du wi8lst die Bäume behalten?

Ruf beim örtlichen Umweltamt an, die Regeln sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier benötigt man eine Genehmigung wenn der Stammumfang mehr als 15 cm ist (bei laubbäumen) und meist wird Ersatzpflanzung beauflagt. Oft gibt es da einen Faktor (hier 1,6).

Re: Baum-Frage

Verfasst: Fr 20. Mai 2011, 15:50
von Blacky
Bei einer Tanne oder Fichte braucht man nix zu beachten.

Den Baum kann er ohne weiteres fällen.

Das weiß ich weil ich hier 5 Bäume habe fällen lassen.

2 waren krank, wenn man nur die beiden gefällt hätte wären die anderen kurze Zeit später umgefallen.

Da war jemand vom Ordnungsamt da und der hat es verordnet.

Re: Baum-Frage

Verfasst: Fr 20. Mai 2011, 16:55
von angel
Bei uns kannst Du mit Bäumen auf Deinem Grundstück machen was Du willst,
solange Du niemanden beeinträchtigst.
SH hat keine Baumschutzverordnung.
Stehen sie allerdings an der Grundstücksgrenze und fühlt sich ein Nachbar davon beeinträchtigt
kann evtl. ein Einschreiten verlangt werden...ich würde mich bei der Gemeinde erkundigen.

Re: Baum-Frage

Verfasst: Sa 21. Mai 2011, 07:06
von WiZaRd
Das werde ich wohl auch noch machen, aber da es Nadelbäume sind, nutzt es wohl nichts... obwohl der weit über den "geschützten" Werten liegt. Warum eigentlich die Unterscheidung zwischen Laub- und Nadelbäumen? Laubbäume machen wg. dem Laub ja grade mehr Ärger?!
BTW: wir hatten noch 3 Flieder auf dem Grundstück, die sind vor ein paar Wochen abgesägt worden - wir hatten uns alle gewundert, keiner wusste was... haben jetzt den Vermieter gefragt, der weiß ebenfalls nichts; es kann doch nicht sein, dass diese &%"§!" einfach rüberklettern und unsere Bäume umhauen!?

Re: Baum-Frage

Verfasst: Sa 21. Mai 2011, 08:41
von Esuse
Auf einem fremden Grundstück darf man ohne die Genehmigung des Eigentümers keine Bäume fällen!

Re: Baum-Frage

Verfasst: Sa 21. Mai 2011, 17:49
von Miko
Es ist komisch aber wahr:

Alle nicht heimischen Bäume dürfen gefällt werden.

Welche Bäume nicht heimisch sind, .... na da wirst du staunen.