Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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samalia
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Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von samalia » Mi 13. Apr 2011, 20:28

Hallo Ihr Lieben, :winke:

ich weiß, es ist schon sooo viel zu dem Thema geschrieben worden und Ihr könnt es sicher schon nicht mehr hören.... :nein:
Habe auch schon etliches von Euch zum Thema hier gelesen aber einiges war widersprüchlich.

Zwecks Info zur Vorgeschichte: bin seit Nov/2009 AU, habe Anfang 02/2011 erfolglos eine Reha abgeschlossen und direkt im Anschluss daran einen „Antrag auf Telhabe am Arbeitsleben“ bei der DRV gestellt. Über diesen Antrag liegt mir noch kein Bescheid vor. Ach und dank Eurer Hilfe habe ich 03/11 einen SB Antrag auf den Weg gebracht. Darüber habe ich natürlich auch noch keinen Bescheid.

Am 09.05.11 werde ich nun ausgesteuert, das „Antragspaket“ habe ich mir bereits vom AfA geholt und ich warte noch auf die Bescheinigung von meinem AG, dann habe ich alles komplett und kann einen Termin zur Antragsabgabe machen. Man hat mir sofort mitgeteilt, dass ich vorerst Leistungen nach § 117 erhalten werde.
Der früheste Termin zur Antragsabgabe wäre laut AfA dann der 10.05.11. Das will ich auch hinbekommen, da ich möchte, dass mein Leistungsantrag so schnell wie möglich bearbeitet wird, da ich kaum noch über Rücklagen verfüge um Miete usw. im Juni zahlen zu können. Ich hoffe das es alles so klappt, ist echt blöd hatte noch nie im Leben Mietschulden oder dergleichen! :traurig:

Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mich bis zur Antragsabgabe via Forum begleiten könntet. Leider habe ich niemanden der real mitgehen könnte, habe mich aber schon daran gewöhnt immer alles alleine „durchboxen“ zu müssen.

(An dieser Stelle sei angemerkt, wie sehr ich diejenigen beneide, wenn ich lese, dass sie bei diversen relevanten Terminen eine nahestehende Person bei sich haben! Auf meinen Freund kann ich bei solchen Terminen leider nicht zählen.) :traurig:

So nun aber endlich zu meinen Fragen:

Lohnsteuerkarte eine Kopie meiner Lohnsteuerkarte von 2010 habe ich von meinem
AG zugeschickt bekommen. Ich bin Lohnsteuerklasse II mit 1,5 Kinderfreibeträgen.
Da der Kindesvater ja seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, könnte ich
(wenn ich richtig informiert bin) auf meiner Lohnsteuerkarte 2,0 Kinderfreibeträge
eintragen lassen. Macht das Sinn oder ist das für die Berechnung ohne Bedeutung?
Für meinen ältesten Sohn beziehe ich noch bis 01/2010 Kindergeld, für meinen Jüngsten bis auf weiteres

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:
Mein Facharzt hat mich aktuell – bis zum Datum der Aussteuerung – arbeitsunfähig geschrieben. Da er ausgerechnet ab dem 9.5 in Urlaub ist muss ich dies abklären ob ich eine weitere benötige. Er meint auf jeden Fall, da ich ja in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehe und sonst wieder bei meinem AG auflaufen muss. Hat er damit Recht? Allerdings erhob ich den Einwand das es dann Schwierigkeiten mit dem AfA geben könnte, da ich ja dann nicht uneingeschränkt der Vermittlung zur Verfügung stelle. Mein Doc meinte, sofern er mir einen gelben Schein ausstellt, bin ich verpflichtet den regelmäßig bei der AfA vorzulegen.
Meine KK hat dafür keine gesonderten Formulare, die meinen es läuft dann wieder ganz normal über den „gelben Schein“

Kündigungsschreiben/Aufhebungsvertrag:
Bei den Hinweisen zu meinem Antrag auf Arbeitslosengeld hat mir der SB der AfA
die Sachen, die bei der Antragsabgabe unbedingt vorzulegen sind, mit riesigen Ausrufungszeichen versehen. Z.B. Gesundheitsfragebogen (den habe ich dann in einem geschlossenen Umschlag dabei) aber auch: Legen sie bitte das Kündigungsschreiben mit Zugangsnachweis oder den Aufhebungsvertrag vor.
Will weder kündigen oder einen Aufhebungsvertrag, was mache ich in diesem Fall???

Danke für Eure Antworten! :smile:

Sehr liebe Grüße

samalia
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Doppeloma
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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 13. Apr 2011, 23:01

Liebe Samalia, :koepfchen:

keine Sorge, WIR werden dich begleiten, wenn auch nur virtuell und Fragen werden auch zum X-ten mal beantwortet, wenn es notwendig sein sollte :ic_up:

Das mit der Antragstellung wird schon von (fast) JEDER AfA unterschiedlich gemacht nach einer Aussteuerung, sei erst mal froh, dass du den Antrag und die Unterlagen soweit schon bei dir hast.

Die Antragstellung am 10.05. ist völlig ausreichend (da sagt man dir auch direkt wie hoch dein ALG monatlich sein wird!), denn ALG-Zahlung erfolgt IMMER am letzten Tag des Monats (also rückwirkend!!!), vor dem ersten ALG bekommst du ja noch die Schlußzahlung deiner Krankenkasse (bis zum 09.05.).
Das solltest du irgendwie hinkriegen, dass du da deinen letzten Stempel auf den Zahlschein der KK bekommst, denn sonst zahlen die ja auch nicht, welcher deiner Ärzte das dann macht ist EGAL!

Die Bescheide zum ALG bekommt man recht schnell, das sollte KEIN Problem sein, dass du auch Ende Mai dein (anteilmäßiges) ALG für Mai bekommst, der maßgebliche § im Bescheid ist hier IMMER der § 117, der §125 ist die gesetzliche Grundlage für die Zahlung bei Aussteuerung, steht aber NIE im Bescheid (NUR IM AfA-PC in deiner "Akte") :lesen:

Nun zu deinen Fragen
Lohnsteuerkarte/Kinderfreibeträge
Macht das Sinn oder ist das für die Berechnung ohne Bedeutung?
Nein, das hat für dein ALG KEINE besondere Bedeutung, das spielt dann erst bei einer späteren Einkommen-Steuer-Erklärung eine Rolle.
Diese Änderung kannst du bis November (diesen Jahres) bei deiner Meldestelle machen lassen, ich weiß aber nicht genau, ob es genügt, dass du sagst du bekommst keinen Unterhalt, oder ob du da irgendwas schriftliches für brauchst :confused:

Kindergeld ist auch im ALGI-Bezug zusätzlich und anrechnungsfrei, bleibt also "außen vor", weiß jetzt nicht genau, ob das irgendwo in den Antrag muss, denn mit (mindestens einem) Kind gibt es ja MEHR ALGI als ohne Kinder :ic_up:
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:
Mein Facharzt hat mich aktuell – bis zum Datum der Aussteuerung – arbeitsunfähig geschrieben. Da er ausgerechnet ab dem 9.5 in Urlaub ist muss ich dies abklären ob ich eine weitere benötige.
Du brauchst vor ALLEM einen Arztbesuchs-Stempel GENAU am 09.05. sonst bekommst du für diesen Tag KEIN Krankengeld von der KK, die zahlen ja auch NUR rückwirkend ab letztem Arztbesuch.
Er meint auf jeden Fall, da ich ja in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehe und sonst wieder bei meinem AG auflaufen muss. Hat er damit Recht?
Richtig, dein Arbeitsverhältnis "ruht" ja nur, OHNE AU-Bescheinigung musst du eigentlich deine Arbeit wieder aufnehmen und außerderm ist es immer besser weiterhin eine Bescheinigung über die (fortlaufende!) AU zu haben, wer weiß schon wofür die sonst noch mal sehr nützlich sein KANN.
Allerdings erhob ich den Einwand das es dann Schwierigkeiten mit dem AfA geben könnte, da ich ja dann nicht uneingeschränkt der Vermittlung zur Verfügung stelle. Mein Doc meinte, sofern er mir einen gelben Schein ausstellt, bin ich verpflichtet den regelmäßig bei der AfA vorzulegen.
Du stehst der Vermittlung sowieso (durch die Aussteuerung) NUR "fiktiv" zur Verfügung und ob du den gelben Schein (das AG-Exemplar) bei der AfA abgibst oder NICHT (weil DIE AfA das GAR NICHT HABEN WILL !!!), DAS sollte dein DOC dann doch dir überlassen, in Absprache mit der AfA :ic_up:

Nach 6 Wochen müßten die (von der AfA) dich nämlich sonst zur KK zurückschicken und DA bekommst du ja NIX mehr wegen der Aussteuerung.
Wie das mit der AfA geregelt wird, das muss der Arzt schon dir und der AfA überlassen, WIR haben dort (nach der Antragsabgabe) niemals mehr eine AU-Bescheinigung vorgelegt (auch jetzt nicht beim JobCenter :grinser: ) und ICH habe immer noch eine, seit Februar 2008 OHNE Unterbrechung!!!
Meine KK hat dafür keine gesonderten Formulare, die meinen es läuft dann wieder ganz normal über den „gelben Schein“
OK, dann eben "gelber Schein" , der KK-Teil geht auch IMMER an die KK (!!!) und das AG-Exemplar hebst du dir schön zu Hause auf, falls dein AG da mal was sehen will :ic_up:
Kündigungsschreiben/Aufhebungsvertrag:
Bei den Hinweisen zu meinem Antrag auf Arbeitslosengeld hat mir der SB der AfA
die Sachen, die bei der Antragsabgabe unbedingt vorzulegen sind, mit riesigen Ausrufungszeichen versehen. Z.B. Gesundheitsfragebogen (den habe ich dann in einem geschlossenen Umschlag dabei)
OHH, "MR. Wichtig" hat gearbeitet, mit extra großen Ausrufezeichen, nimm dir bitte auch das Schreiben mit zum Termin, wo draufsteht, dass diese Gesundheitsunterlagen FREIWILLIG sind und im "verschlossenen Umschlag" dem SB zur Weiterleitung (an den Med. Dienst der AfA!!!) übergeben werden sollen, DAS kennen sie nämlich oft NICHT so gut wie die Pflichten der Antragsteller :Verwirrt: :aha:
aber auch: Legen sie bitte das Kündigungsschreiben mit Zugangsnachweis oder den Aufhebungsvertrag vor.
Will weder kündigen oder einen Aufhebungsvertrag, was mache ich in diesem Fall???
GAR NIX, da dein Arbeitsverhältnis "ruhend" weiterbesteht, das sind die üblichen Anträge für "übliche Arbeitslose" und DIE haben sowas (üblicherweise), DU brauchst nicht vorlegen was du NICHT hast, da hätte er Stift sparen können. :grinser: :jaa:

Ausgesteuerte, liebe @Samalia sind eben ein "ganz spezielles Völkchen", da darf man NICHT erwarten, dass die SB der AfA mit ALLEN Einzelheiten dieser "Spezies" und ihrer Behandlung nach § 125 vertraut sind, aber DU hast ja UNS und darum können die SB deiner AfA sicher noch VIEL von dir lernen zu diesem Thema :ic_up:

Ich stell die Tage hier endlich den "Beispiel-Antrag" auf ALGI nach Aussteuerung ein, den hatte mir ja @Verelda freundlicherweise blanko zur Verfügung gestellt , bei einigen Fragen sollte man schon etwas aufpassen, WO man da sein X macht oder WAS man da hinschreibt.

Also lieber VORHER fragen, ehe du da was Falsches reinschreibst, kannst mir auch gerne PN schicken, wenn es zu persönlich wird bei den Fragen.

Für heute soll es erst mal reichen.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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samalia
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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von samalia » Do 14. Apr 2011, 20:27

Liebe Doppeloma,

Herzlichen Dank (mal wieder) für Deine- wie immer- qualifizierte und rasche Antwort! :smile:

Also: die AU, die ich aktuell habe, geht definitiv bis zum 9.5.11.
Meine SB der KK gab mir schon den Tipp, das ich mir diese AU bis direkt zum Tag der
Aussteuerung bescheinigen lassen soll. Dann wäre sie auch in der Lage die Bescheinigung nach
§ 312 Abs. 3 SGBIII auszufüllen, was sie auch direkt gemacht hat (habe ich also schon vorliegen)

Kleiner Exkurs: wenn ich hier so manches mal lese, welchen Stress KK so machen, kann ich rückblickend eigentlich nur sagen das ich mit meiner Kasse mehr als zufrieden bin!
Nie haben sie mir Steine in den Weg gelegt oder mich gar unter Druck gesetzt.
Selbst die 3 Gutachten des MDK dort waren ja sehr loyal!
...und das obwohl ich erst seit 01.08.09 dort Mitglied bin (ab Nov. 09 ja dann AU und bald darauf
Krankengeldbezug) Ist übrigens die Knappschaft und die haben auch keinen Zuzahlungsbeitrag,
ein gutes Bonusprogramm (habe kürzlich 90,- EUR erstattet bekommen) und bieten u.a. Kostenfreie Kurse.
So habe mich gerade für 12 Einheiten Aquajogging angemeldet. Neben vielen Zusatzleistungen ( z. B. Homöopathie bei Rückenschmerzen) Bieten die auch folgen Service: Die Knappschaft unterstützt Sie bei der Vermittlung von Arztterminen! Unter der neuen kostenfreien Rufnummer erhalten Sie die Möglichkeit, einen Termin bei einem Facharzt zu vereinbaren oder einen bestehenden Termin zu optimieren, also vorzuziehen.
Ein Ergebnis erhalten Sie innerhalb von zwei Tagen!
Bei Bedarf werden Ihnen auch Praxen in Ihrer Nähe genannt, die in Ihrem Fall weiterhelfen können.


Wer sich für eine Mitgliedschaft dort interessiert, sollte mir eine PN schicken!
(gibt 20 EUR pro Mitgliedswerbung) :schuechtern:
Ich hoffe diese Werbung war jetzt ok?...aber ich denke positive Erfahrungen können manches mal
"Gold Wert" sein
Exkurs Ende -

Ich werde mir aber am 6.5.11 - also bevor mein Doc in Urlaub geht, mir noch eine weitere AU
holen.
Für welchen Zeitraum (wieviele Wochen) kann eigentlich ein gelber Schein/AU
max. bescheinigt werden? Wenn ich mich recht entsinne für max 4 Wochen? :confused:

Liebe Grüße
samalia
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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Blacky » Do 14. Apr 2011, 21:27

Zur Knappschaft KK werde ich mit Sicherheit nicht wechseln.

Eben weil ich bei der Knappschaft Bahn-See rentenversichert bin.

Was aber nicht heißt das die schlecht ist.
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 14. Apr 2011, 21:33

Liebe Samalia,
Also: die AU, die ich aktuell habe, geht definitiv bis zum 9.5.11.
das ist soweit schon richtig, NUR die Auszahlung des restlichen Krankengeldes erfolgt erst NACH dem 09.05. rückwirkend, wenn du am 09.05. nochmal einen Arztbesuch bescheinigt bekommst, kann mir nicht vorstellen, dass es bei deiner KK mit der Auszahlung anders gemacht wird, als bei allen anderen gesetzlichen KK... :confused: :Gruebeln:

Schau mal auf deinen KG-Überweisungen (Konto-Auszug) da steht immer drauf für welche Tage genau die Überweisung erfolgt ist.
Ich werde mir aber am 6.5.11 - also bevor mein Doc in Urlaub geht, mir noch eine weitere AU
holen.
Dann zahlt die KK Krankengeld vom 06.05. rückwirkend bis zum letzten (aktuellen Arztbesuch z. B. 14.04.) aber NICHT für den 7./8./9. 05., für diese 3 Tage fehlt dir dann immer noch der Stempel vom Arzt für die Auszahlung des Krankengeldes, auch wenn der Arzt dich VORAUS länger AU schreibt, das Krankengeld wird NUR rückwirkend ausgezahlt :aha:
Für welchen Zeitraum (wieviele Wochen) kann eigentlich ein gelber Schein/AU
max. bescheinigt werden? Wenn ich mich recht entsinne für max 4 Wochen?
Das entscheidet letztendlich der behandelnde Arzt, im allgemeinen wird alle 4 Wochen verlängert.
Bei meinem DOC war aber auch die Praxis schon mal länger "geschlossen" wegen Urlaub und anschließenden Umbau-Maßnahmen, da hat er meinen Schein auf einen Schlag für fast 2 Monate verlängert, mit einem Hinweis versehen WARUM :ic_up:
Die KK hat das immer so akzeptiert und Geldzahlungen gibt es ja dann (nach der Aussteuerung) sowieso nicht mehr von der KK, die wollen aber trotzdem immer ein Fax (von dem Dauer-Krankenschein) haben wenn ich wieder beim DOC zur Verlängerung war, ist der Schein voll (nach ca. 10 Verlängerungen) schicke ich den hin und bekomme direkt einen neuen zugeschickt.

Sollte mein Psycho-DOC mal ungeplant "verhindert" sein, macht auch unsere Hausärztin die Verlängerung, das hat sie auch schon während der KG-Zahlungen ab und zu gemacht, war KEIN Thema bei der KK :ic_up:

Wir sind an sich auch ganz zufrieden mit unserer KK, Probleme machen heute leider viele GKV wenn es um die Zahlungen von Krankengeld geht oder um die Kosten-Übernahme für teure Spezialkliniken, seit wir (beide) KEIN Krankengeld mehr bekommen ist ansonsten ALLES wieder chick :jaa: :grinser:

Der Dopa ist auch in einem Programm für KHK und bekommt deswegen die jährliche Praxisgebühr als "Bonus" zurück, außerdem läuft sein CPAP-Gerät auch über die Kasse (Stromkosten werden erstattet!) und ich habe eine Spezialgerät für Messung meines Gerinnungswertes, das müßten wir bei einem Kassenwechsel ALLES erst neu beantragen.

Bisher wird auch KEIN Zusatzbeitrag verlangt, also kommt ein Wechsel für uns z.Zt. nicht in Frage.

Leider wird inzwischen bei VIELEN KK das Sparen an den Kranken SEHR übertrieben und die Krankengeldzahlungen sind nun mal ein besonders hoher Posten, ich glaube wir hatten noch "Glück" mit den "Sparversuchen" bei uns und wir haben ja auch ALLES sehr gut und schnell abwehren können, nach dem ersten Schreck... :jaa: :cool:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von samalia » Do 14. Apr 2011, 22:23

..danke nochmal Doma,

also bei meiner KK ist der Auszahlungsmodus ganz simpel.
Wenn du z.B. dein Krankengeld komplett für den Monat April haben
möchtest, muss die A.U. für den ges. Monat bis spätestens am 20.4
vorliegen. Dann bekomme ich ca. am 30.4 das komplette Krankengeld
für Monat 4/2010 evtl. auch noch den Rest bis 09.05, da dies denen ja schon
bescheinigt vorliegt aber denke mal eher da kommt dann noch eine Extrazahlung
über den Restbetrag.
Die A.U über den Zeitpkt. ab 9.5. hinaus, brauche ich quasi lediglich für meine Unterlagen.
LG
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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von EllyPirelly » Fr 15. Apr 2011, 18:46

Hallo Samalia,

mein Mann hatte auch nie Probleme mit der Krankenkasse. Er war in den 1,5 Jahren KEIN Mal beim MDK und auch sonst waren sie nicht nervig oder so. Sie haben zwar drauf bestanden, dass er eine Reha und Teilhabe am Arbeitsleben beantragt, aber das war ja auch nicht verkehrt.

Aber nun zum Thema ALG1: Wir haben bei der Beantragung die Schweigepflichtserklärungen unterschrieben, weil ich mich vorher nicht darüber informiert hatte. Angefordert haben sie auf jeden Fall bei der DRV, von Ärzten haben wir nichts gehört. Aber im Nachhinein denke ich, dass es ganz gut war, dass das Arbeitsamt ihn nicht nochmal extra untersucht hat. Er bekommt zwar jetzt ALG1 nach § 117 und nicht nach der Nahtlosigkeitsregelung, aber er bekommt halt das volle ALG1. Wer weiß, was passiert wäre, wenn das Arbeitsamt ihn nochmal untersucht hätte? Wenn die gesagt hätten, er ist unter 6 Stunden arbeitsfähig, hätten sie das ALG1 gekürzt und das muß ja nun nicht sein! Er war einmal zur Abgabe der Unterlagen da und dann nochmal 3 Wochen später oder so bei einer Arbeitsvermittlerin. Die sagte ihm, dass sie dafür eigentlich gar nicht zuständig ist, sondern die Reha-Abteilung (warum waren wir überhaupt dort???) Sie hat probiert, ihn zur Unterschrift einer EGV zu bekommen, was nicht geklappt hat. Die Tante von der Reha-Abteilung hat bisher nur einmal angerufen und gefragt, wie weit die Sache mit der Teilhabe am Arbeitsleben durch die DRV ist. Dorthin mußte er noch nicht kommen. Es hörte sich auch so an, als ob sie jetzt erstmal abwarten, was sich da nun tut.

Der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte würde Dir nur was beim Solidaritätszuschlag bringen, das ist aber beim ALG 1 uninteressant, denke ich.

Zum Thema krankschreiben: Mein Mann war am letzten Tag vor seiner Aussteuerung nochmal beim Arzt und hat sich den Auszahlungsschein unterschreiben lassen. Beim letzten Arztbesuch hat er nochmal einen Auszahlungsschein mitgenommen und gesagt, dass sein Arbeitgeber diesen gerne hätte. Der Arzt hat ihn auch anstandslos unterschreiben. Er liegt jetzt hier in der Schublade "für alle Fälle".

Habe nicht so viel Angst vor dem Termin! Du hast Dich ja schon gut informiert und das ist viel wert. Lass Dir nichts aufschwatzen, was Du nicht willst und alles andere läuft dann schon :-)

Liebe Grüße
EllyPirelly

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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 15. Apr 2011, 19:18

Hallo,

der KG-Zahlschein muß zwingend am letzten Tag der Aussteuerung abgestempelt sein...vergiss nicht, du bist weiterhin aufgrund der bisherigen Erkrankung au...denn wenn du ab dem 10.5. arbeitsfähig wärest, würdest du deine Tätigkeit wieder aufnehmen müssen...
also am 10.5. soll er den Zahlschein wie gewöhnlich abstempeln und als au-Zeit eintragen...b.a.w.
dann geht nichts schief...
denn den Zahlschein kriegt die AfA ja nicht..

ich sitz übrigens im gleichen Zug wie du....mir ist nur nicht klar, warum mein Vermittler mir bereits 2 Termine zu Vermittlungsgesprächen "verordnet" hat....auch meinen Alg-Antrag sollte ich gestern bereits abgeben, obwohl meine Aussteuerung erst am 28.4. ist..
na egal, es ist doch alles anders gekommen, als gedacht...ich hab mir vermutlich Salmonellen oder einen Novo-Virus zugezogen...
seit 2,5 Tagen liege ich im Bett....das Erbrechen ist seit gestern mittag vorbei...dafür aber...na ja lassen wir die Einzelheiten, aber ich habe einen enormen Flüssigkeitsverlust...
leider war ich aufgrund der jetzt akuten Erkrankung nicht in der Lage die Afa aufzusuchen...dort habe ich mich telefonisch abgemeldet....
mein HA hat mich auch nicht gesehen, er hat mich nur per Telefon behandelt..heute meinte er eben obige Erkrankungen und Perenterol forte und Immudium akut sollte ich mir besorgen lassen.
Wenn es schlimmer wird, zum Krankenhaus, wenn es gleich bleibend schlecht ist, dann Montag wieder melden...

Mir gehts echt besch....

LG
Vrori
LG
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von samalia » Fr 15. Apr 2011, 19:25

Danke Vroni!
...und vor allem: Gute Besserung!!!!...hört sich ja echt übel an!
LG
samali
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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 15. Apr 2011, 21:53

Hallo EllyPirelly, :smile:
Wir haben bei der Beantragung die Schweigepflichtserklärungen unterschrieben, weil ich mich vorher nicht darüber informiert hatte. Angefordert haben sie auf jeden Fall bei der DRV, von Ärzten haben wir nichts gehört.
Das ist auch der einzige SINN dieser "Ladung" von Schweigepflichtentbindungen, die fordern IMMER (NUR) bei der DRV an WAS sie bekommen können, denn in den meisten Fällen sprechen die Reha-Berichte und DRV-eigene GA sich ja FÜR Arbeitsfähigkeit aus und DAS übernimmt die AfA dann für ihr "EIGENES Aktenlage"-GA nach der Aussteuerung (und auch sonst!) gerne :ic_down:
Aber im Nachhinein denke ich, dass es ganz gut war, dass das Arbeitsamt ihn nicht nochmal extra untersucht hat.


Ich denke mal er hatte einfach Glück, dass in den Unterlagen der DRV seine Erwerbsfähigkeit zumindest auch andeutungsweise angezweifelt wurde, das hätte auch anders ausgehen können OHNE Untersuchung, habt ihr das GA mal angefordert beim Med. Dienst der AfA :confused: :Gruebeln:

Ich für mein Teil bin SEHR froh, dass man mich NICHT entsprechend (DRV)-Reha-Bericht "begutachtet" hat, dann wäre ich nämlich auch bei der AfA "Vollzeit arbeitsfähig" gewesen und hätte mich (wahrscheinlich) bewerben MÜSSEN (trotz EM-Renten-Antrag und fortlaufender AU vom behandelnden Arzt), um überhaupt weiterhin ALGI zu bekommen :Gruebeln:
Er bekommt zwar jetzt ALG1 nach § 117 und nicht nach der Nahtlosigkeitsregelung, aber er bekommt halt das volle ALG1.
Na, ganz sicher bekommt er ALG nach der Nahtlosigkeitsregelung, das ist Folge der Aussteuerung und deshalb mit § 125 SGB III gesetzlich so geregelt, ansonsten hätte er gar keinen Anspruch auf ALGI bei fortlaufender AU, es spielt KEINE Rolle welcher § da (direkt) im Bescheid steht, in seiner AfA-PC-Akte steht mit Sicherheit drin, dass er ALG nach § 125 bekommt :aha:
Wer weiß, was passiert wäre, wenn das Arbeitsamt ihn nochmal untersucht hätte? Wenn die gesagt hätten, er ist unter 6 Stunden arbeitsfähig, hätten sie das ALG1 gekürzt und das muß ja nun nicht sein!
In meinem AfA-GA steht drin, dass ich überhaupt NICHT mehr arbeiten KANN (ALLES UNTER 3 Stunden!) und ich habe 1,5 Jahre lang mein VOLLES ALGI bekommen, in meinem Bescheid stand auch drin nach § 117 bewilligt :aha:
Gesetzlicher Hintergrund ist die Anwendung des § 125 SGB III nach Aussteuerung aus dem Krankengeld, weil mit einer weiter andauernden Leistungsminderung zu rechnen ist :aha:

Vereinfacht ausgedrückt, ist es eher unwahrscheinlich, dass jemand nach 1,5 Jahren AU plötzlich über Nacht gesund ist, NUR weil er KEIN Krankengeld mehr von der KK bekommt :Verwirrt: :Hilfe:

DAS macht zunächst mal überhaupt KEINEN Unterschied im Zahlbetrag, gekürzt wird (wenn überhaupt) NUR bei einer Einstufung 3 -unter 6 Stunden (durch den AfA-Arzt), so ist es bei meinem Männe (leider ) gewesen und DAS (diese Kürzung) dürfte bei § 125 eigentlich nicht gemacht werden, bei unserer @Stadtpflanze hat die AfA sich da (z.B.) rechtskonform verhalten und weiterhin das VOLLE ALG gezahlt.

So meine ich mich jedenfalls zu erinnern, um Arbeit "bewerben" sollte sie sich aber dann trotzdem, es wurde aber nicht besonders streng kontrolliert, falls ich hier was vertausche, bitte ich um Korrektur, liebe Annette :teufel:

Beim Dopa war das ALG (durch seinen letzten Job) ohnehin nicht besonders hoch, darum haben wir damals auf Gegenwehr verzichtet, die rückwirkende Verkürzung seiner Leistung ab Tag des GA (auf 29,9 Stunden pro Woche), haben wir uns aber NICHT gefallen lassen und nach dem Widerspruch, wurde ihm dann sogar noch was nachgezahlt für 1,5 Monate :ic_up:

Es gab (und gibt) auch bei uns eben Zeiten und Situationen, wo wir den Kampf um unsere Rechte auf das Notwendigste beschränken müssen, die Kraft reicht eben NICHT durchgehend für mehrere "Baustellen"... :Ohnmacht:
Die "Einladungswut" seiner Reha-SB (von der AfA) haben wir dann später mittels regelmäßiger Anträge auf Fahrkosten-Erstattung (zu den Meldeterminen) eingedämmt, allerdings brauchte die "Dame" erst einen Dämpfer aus Nürnberg, um ruhiger zu werden :Wut: :teufel:

Ja, Ja, die "Teilhabe am Arbeitsleben", die hatte er ja auch (auf Wunsch seiner KK beantragen MÜSSEN) und hat seiner SB nur dazu gedient, ihn zum Integrationsfachdienst zu beordern, um sich dort bei der Jobsuche helfen zulassen... :groehl: :jaa:

Er sollte nachweisen, dass er dort vorgesprochen hat, hat er gemacht, die hatten (natürlich!) auch KEINEN Job für ihn, haben ihm bestätigt, dass er da war, FERTIG :ic_down:
War ALLES NUR Beschäftigungstherapie und "Machtspielchen" (wenn ICH das WILL, lade ich SIE JEDEN Tag ein... :Heiss: ), Wir haben immer hübsch Zeitungsanzeigen auf A4-Blätter geklebt, das waren dann seine "Bewerbungsbemühungen", die er bei jedem Termin vorlegen mußte, bei JEDEM Termin hat er eine NEUE EGV unterschrieben... :Ohnmacht:

Niemand hat ihm JE erklärt wozu das gut sein soll und schon gar nicht, dass er sowas überhaupt nicht unterschreiben muss, SOOO schlau waren wir damals BEIDE noch nicht, aber DIE Zeiten sind VORBEI :jaa: :cool:

Soviel u.A. noch mal zur Sortierung im Bereich § 125 SGB III/ Nahtlosigkeit und der Frage welche Bedeutung der § 117 im Bescheid entfaltet, MIR ist bisher KEIN ALGI-Bescheid bekannt, der mit Nennung des § 125 erstellt wurde :confused: :Gruebeln:

Allen ein schönes Wochenende und liebe Grüße von der Doppeloma :umarm: :Bussi:
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