Hallo majosu,
Ich habe in Teilzeit mit 25 Prozent gearbeitet.
Das verstehe ich jetzt nicht, hast du NUR 25 Prozent der Vollzeitarbeit gemacht oder 25 Prozent weniger als Vollzeit, bitte schreibe mal die Stundenzahl pro Woche und wie lange (Monate/Jahre???) du das schon so gemacht hast.
Ich müsste bald einen Antrag auf Verlängernung der Teilzeitstelle beantragen.Oder ich hätte ab Januar wieder eine Vollzeitstelle.
Darüber solltest du vorher nochmal mit deinem AG reden, denn dein Krankengeld entspricht ja jetzt auch der (davor geleisteten) Teilzeitarbeit, kann mir kaum vorstellen, dass unter den aktuellen Umständen in Vollzeit gewandelt wird
Wonach berechnet sich das ALG Geld nach Aussteuerung? Ist es egal ab man Vollzeit oder Teilzeit arbeitete?
Nein, das ist NICHT egal, aber wenn du weiter AU bist bis zur Aussteuerung und zuletzt Teilzeit gearbeitet hast, dann bekommst du auch ALG nach Teilzeit berechnet, du hast ja dafür dann auch NUR aus Teilzeitverdienst Beiträge geleistet.
Es gibt irgendwie eine besondere Regelung, wenn man in den letzten 2 Jahren auch Vollzeit gearbeitet hat (VOR der ALG-Zahlung), dann KANN wohl anders gerechnet werden (aber auch NICHT komplett auf Vollzeitbasis, irgendwie "gemischt" nach den Anteilen Teilzeit/Vollzeit), das zu prüfen MUSST du aber EXTRA verlangen, beim Antrag auf ALG
Normalerweise zählt das letzte Jahr vor der "Arbeitslosigkeit" für die Berechnung des ALGI, ich hatte meine Arbeitszeit auch "freiwillig" (aus gesundheitlichen Gründen) auf 30 Stunden pro Woche reduziert, mein ALG wurde (nach der Aussteuerung) auf dieser Basis berechnet, meine Vollzeitarbeit lag zu diesem Zeitpunkt schon über 2 Jahre zurück.
Kann mir nicht wirklich vorstellen, dass deine Firma noch Interesse hat dich wieder auf Vollzeit zu setzen, wenn du (vermutlich) gar nicht mehr wiederkommen wirst zum Arbeiten, DAS solltest du rechtzeitig mit deiner Firma klären.
Auf dein ALG (nach Aussteuerung) hätte eine zukünftige Änderung deiner Arbeitszeit allerdings KEINEN Einfluß mehr (weil du ja gar nicht wieder VOLLZEIT arbeiten wirst/kannst, wie du schreibst), es geht ja bei der ALG-Berechnung um das Einkommen in der Vergangenheit!
Liebe Grüße von der Doppeloma
