Hallo monipony,
hört sich soweit ALLES SEHR gut an, vergiß nicht, dass die SB der AfA NIX schneller machen können, als dir die (VON IHNEN) "gewünschten Formulare" noch mal auszudrucken , wenn du sie NUR vergessen hast.
Du möchtest das erst beim Arzttermin DIREKT dem Arzt geben, DAVON brauchst du dich nicht abbringen lassen
Ich werde also dann auf den Termin beim Arzt der AfA ... ja, soll ich darauf bestehen?
Das ist meine eigentliche Frage!
Das ist zwingend vorgeschrieben nach einer Aussteuerung, dass die AfA (durch eine amtsärztliche Untersuchung!) dein "Restleistungsvermögen" feststellen MUSS, eine Aussteuerung (78 Wochen AU !!!) besagt ja bereits eindeutig, dass jemand schon SEHR lange Zeit gesundheitliche Probleme hat
Mit diesem (durch den Amtsarzt festgestellten) "Restleistungsvermögen" MUSST du dich ja der "Vermittlung" zu Verfügung stellen, um überhaupt Anspruch auf ALGI zu haben, AUCH bei Anwendung des § 125 ist DAS notwendig!!!
Ich weiss ja eigentlich noch gar nicht, was mein langfristiges Ziel ist und somit werde iche rstmal auf die Nahtlosigkeitsregel nach §125 verweisen.
Darauf brauchst du nicht verweisen, OHNE diesen § würdest du jetzt gar kein ALGI bekommen, und deine langfristigen Ziele können sich eigentlich auch erst aus dem Untersuchungsergebnis herauskristallisieren, darum ist mir dieser "Beratungstermin" schon wieder mehr als SUSPEKT, es gibt aktuell NIX zu "beraten" durch einen Vermittler.
Pass auf, dass man dir nicht gleich eine EGV (Eingliederungsvereinbarung) "unterjubelt", auch die Unterschrift DARAUF ist freiwillig und solange deine Erwerbsfähigkeit (durch den Amtsarzt) nicht geklärt ist darf (eigentlich) gar keine abgeschlossen werden (ZUR PRÜFUNG MITNEHMEN, NACH HAUSE!!!).
Auch das wird dir der "Vermittler" im Zweifel NICHT sagen und erklären, das geht meist nach dem Motto "unterschreiben Sie DAS mal, DAS MUSS so sein, schließlich wollen SIE doch Geld von uns, oder...

"....
WARUM gehst du da überhaupt hin, bist du nicht mehr AU und bekommst du schon Geld von der AfA (???) oder immer noch von der Krankenkasse (wie lange noch???)
Solange dich NICHT DIE AfA "bezahlt" brauchst du da überhaupt NICHT springen "wenn die Pfeifen", es sei denn zum Amtsarzt (nach der Aussteuerung!) und zur Leistungsabteilung wegen der Antragstellung auf ALGI, oder habe ich da jetzt irgendwas übersehen, DANN bitte ich um Korrektur
Geh da wenn möglich NICHT ALLEINE hin, ich glaube du hast noch keine Vorstellung davon WIE geschickt und "freundlich" die dich "über den Tisch ziehen können", hinterfrage ALLES was du nicht verstehst und unterschreibe
NICHTS, das ist der einzige Rat, den ich dir da im Moment noch geben kann
Und schalte auf "Durchzug" wenn das Reizwort "Mitwirkungspflicht" besonders betont wird, dann geht es meist GENAU um die (FREIWILLIGEN) Sachen, die damit überhaupt NICHT durchzusetzen sind (Gesundheitsfragebogen /Schweigepflichtentbindungen / EGV!!!), lass dir die Rechtsgrundlage nennen (aufschreiben, damit dein Anwalt DAS überpüfen kann!!!

) und wenn DU GENUG hast, dann steh auf, verabschiede dich UND GEH
Deiner Mitwirkungspflicht bist du mit deinem Erscheinen nachgekommen (!!!), nienand kann dich dich "festhalten", wenn du gehen willst oder entscheidet darüber wie lange du bleiben MUSST
Alles Gute für morgen!
Liebe Grüße von der Doppeloma
Liebe Grüße von der Doppeloma