Bin gut vorbereitet - Beratungsgespräch AfA

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
monipony
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Bin gut vorbereitet - Beratungsgespräch AfA

Ungelesener Beitrag von monipony » So 27. Mär 2011, 20:02

Hallo und guten Abend liebe Forumsgemeinde :-)

Morgen habe auch nun ich mein Beratungsgespräch bei der AfA und habe mich dank euch gut vorbereitet.

Ich habe alle Unterlagen dabei. Den Schrieb vom AG, den Schrieb der KK und.... hm, den Gesundheitsbogen lass ich mal vorsorglich zu Haus, denn auch mitnehmen darf ich den sicher freiwillig. Und genaus das werde ich wie eine gebrochene Schellackplatte immer wieder wiederholen... "Aber da stand doch freiwillig :confused: "

Ich werde also dann auf den Termin beim Arzt der AfA ... ja, soll ich darauf bestehen?
Das ist meine eigentliche Frage!


Ich weiss ja eigentlich noch gar nicht, was mein langfristiges Ziel ist und somit werde iche rstmal auf die Nahtlosigkeitsregel nach §125 verweisen.

Wenn sonst noch wer Tips für mich hat, GERNE!

Lieben Dank und euch einen schönen Abend,

monipony

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Re: Bin gut vorbereitet - Beratungsgespräch AfA

Ungelesener Beitrag von Blacky » So 27. Mär 2011, 20:18

Wenn ich mich recht erinnere mußte dann aber die Rente beantragen um
nach § 125 eingestuft zu werden.

Sonst sehe ich keine Fehler.

Die Doma wird sich mit Sicherheit noch melden.

Also schau nochmal rein bevor du zu deinem Termin gehst.

Ich drücke die Daumen.

Nimmst du einen Beistand mit?
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Re: Bin gut vorbereitet - Beratungsgespräch AfA

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 27. Mär 2011, 21:26

Hallo monipony, :smile:

hört sich soweit ALLES SEHR gut an, vergiß nicht, dass die SB der AfA NIX schneller machen können, als dir die (VON IHNEN) "gewünschten Formulare" noch mal auszudrucken , wenn du sie NUR vergessen hast.

Du möchtest das erst beim Arzttermin DIREKT dem Arzt geben, DAVON brauchst du dich nicht abbringen lassen :ic_up:
Ich werde also dann auf den Termin beim Arzt der AfA ... ja, soll ich darauf bestehen?
Das ist meine eigentliche Frage!
Das ist zwingend vorgeschrieben nach einer Aussteuerung, dass die AfA (durch eine amtsärztliche Untersuchung!) dein "Restleistungsvermögen" feststellen MUSS, eine Aussteuerung (78 Wochen AU !!!) besagt ja bereits eindeutig, dass jemand schon SEHR lange Zeit gesundheitliche Probleme hat :ic_up:

Mit diesem (durch den Amtsarzt festgestellten) "Restleistungsvermögen" MUSST du dich ja der "Vermittlung" zu Verfügung stellen, um überhaupt Anspruch auf ALGI zu haben, AUCH bei Anwendung des § 125 ist DAS notwendig!!!
Ich weiss ja eigentlich noch gar nicht, was mein langfristiges Ziel ist und somit werde iche rstmal auf die Nahtlosigkeitsregel nach §125 verweisen.
Darauf brauchst du nicht verweisen, OHNE diesen § würdest du jetzt gar kein ALGI bekommen, und deine langfristigen Ziele können sich eigentlich auch erst aus dem Untersuchungsergebnis herauskristallisieren, darum ist mir dieser "Beratungstermin" schon wieder mehr als SUSPEKT, es gibt aktuell NIX zu "beraten" durch einen Vermittler.

Pass auf, dass man dir nicht gleich eine EGV (Eingliederungsvereinbarung) "unterjubelt", auch die Unterschrift DARAUF ist freiwillig und solange deine Erwerbsfähigkeit (durch den Amtsarzt) nicht geklärt ist darf (eigentlich) gar keine abgeschlossen werden (ZUR PRÜFUNG MITNEHMEN, NACH HAUSE!!!).

Auch das wird dir der "Vermittler" im Zweifel NICHT sagen und erklären, das geht meist nach dem Motto "unterschreiben Sie DAS mal, DAS MUSS so sein, schließlich wollen SIE doch Geld von uns, oder... :Ohnmacht: "....

WARUM gehst du da überhaupt hin, bist du nicht mehr AU und bekommst du schon Geld von der AfA (???) oder immer noch von der Krankenkasse (wie lange noch???) :confused: :Gruebeln:

Solange dich NICHT DIE AfA "bezahlt" brauchst du da überhaupt NICHT springen "wenn die Pfeifen", es sei denn zum Amtsarzt (nach der Aussteuerung!) und zur Leistungsabteilung wegen der Antragstellung auf ALGI, oder habe ich da jetzt irgendwas übersehen, DANN bitte ich um Korrektur :lesen:

Geh da wenn möglich NICHT ALLEINE hin, ich glaube du hast noch keine Vorstellung davon WIE geschickt und "freundlich" die dich "über den Tisch ziehen können", hinterfrage ALLES was du nicht verstehst und unterschreibe NICHTS, das ist der einzige Rat, den ich dir da im Moment noch geben kann :lesen:

Und schalte auf "Durchzug" wenn das Reizwort "Mitwirkungspflicht" besonders betont wird, dann geht es meist GENAU um die (FREIWILLIGEN) Sachen, die damit überhaupt NICHT durchzusetzen sind (Gesundheitsfragebogen /Schweigepflichtentbindungen / EGV!!!), lass dir die Rechtsgrundlage nennen (aufschreiben, damit dein Anwalt DAS überpüfen kann!!! :grinser: ) und wenn DU GENUG hast, dann steh auf, verabschiede dich UND GEH :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Deiner Mitwirkungspflicht bist du mit deinem Erscheinen nachgekommen (!!!), nienand kann dich dich "festhalten", wenn du gehen willst oder entscheidet darüber wie lange du bleiben MUSST :teufel:

Alles Gute für morgen!

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:


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Re: Bin gut vorbereitet - Beratungsgespräch AfA

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mo 28. Mär 2011, 08:11

Hallo zusammen,

Danke Doppeloma, du hast mir wieder einmal die Augen für die Realität geöffnet....kennst meinen Fall ja...genau wie wie bei Monipony....ich hab das ganze WE hin- und her überlegt...aber wenn das, was der Vermittler von mir will wirklich alles per Gesetz vorgeschrieben ist, dann hätte er mir einen widerspruchsfähigen Bescheid erteilt und das hat er nicht.
Er hat nur ein normales "Anforderungsschreiben" genommen...zurücksenden....komplette Bewerbungsunterlagen und Arbeitspaket 3...und dann hat er druntergeschrieben: ab wann können Sie wieder Termin wahrnehmen?...weil ich mich ja für den 1. Termin krank abgemeldet habe.

Sag mal, kann ich das Arbeitspaket 3 auch noch ein weiteres mal anfordern? Ich hab es zum Teil ausgefüllt...aber ich habe keine konkreten Fragen beantwortet, sondern drauf geschrieben, dass ich derzeit (am Tag der Ausstellung) noch au bin, das ein Rentenantrag läuft und noch nicht rechtskräftig entschieden wurde und das ich mich mit meinem noch festzustellendem Restleistungsvermögen selbstverständlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle..

und auf der 1. Rückseite steht...Ich suche: Vollzeit und Vergütungsvorstellung...da hab ich mein bisheriges Bruttogehalt eingetragen.
und: folgende Themen möchte ich mit meinem Vermittler gern besprechen: Die derzeitige AU, Aussteuerung und Nahtlosigkeitsregel...
auf der zweiten Seite: ich habe mich bisher beworben: ohne Bewerbung, da derzeit in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis

am liebsten möchte ich das Arbeitspaket 3 noch einmal neu anfordern und dann unausgefüllt, mit den Bewerbungsunterlagen zum 31.3. zurücksenden...
und als Termin dann den 28.4.11 (Aussteuerungsdatum) nennen...als Termin für das 1. Vermittlungsgespräch...

was hälst du davon?

Am liebsten nähme ich dich mit zur AfA...ehrlich...oder monipony, wir fahren jeweils zusammen dort hin...

zwei ohne Ahnung, die aber einen Auftritt haben, als wenn sie das SGB erfunden hätten...
was meinst?

LG
Vrori
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Bin gut vorbereitet - Beratungsgespräch AfA

Ungelesener Beitrag von monipony » Mo 28. Mär 2011, 11:20

Liebe Doppeloma, ich danke dir für deine Antwort!
Doppeloma hat geschrieben:Hallo monipony, :smile:

hört sich soweit ALLES SEHR gut an, vergiß nicht, dass die SB der AfA NIX schneller machen können, als dir die (VON IHNEN) "gewünschten Formulare" noch mal auszudrucken , wenn du sie NUR vergessen hast.

Das darf sie gerne machen, ich nehms dann brav mit nach Hause :grinser:

Du möchtest das erst beim Arzttermin DIREKT dem Arzt geben, DAVON brauchst du dich nicht abbringen lassen :ic_up:

Jawohl, so hatte ich mir das vorgestellt. Meine Ärztin hat mir übrigens genau das auch geraten, wenns Ärger gibt, solle ich mich auf sie berufen, sei ein therapeutischer Ansatz, dass ich lerne "nein" zu sagen und nicht jeder Forderung nachkomme :grinser:
Ich werde also dann auf den Termin beim Arzt der AfA ... ja, soll ich darauf bestehen?
Das ist meine eigentliche Frage!
Das ist zwingend vorgeschrieben nach einer Aussteuerung, dass die AfA (durch eine amtsärztliche Untersuchung!) dein "Restleistungsvermögen" feststellen MUSS, eine Aussteuerung (78 Wochen AU !!!) besagt ja bereits eindeutig, dass jemand schon SEHR lange Zeit gesundheitliche Probleme hat :ic_up:

Okay, also Stichwort ist "Festellung Restleistungsvermögen", gespeichert und notiert.

Mit diesem (durch den Amtsarzt festgestellten) "Restleistungsvermögen" MUSST du dich ja der "Vermittlung" zu Verfügung stellen, um überhaupt Anspruch auf ALGI zu haben, AUCH bei Anwendung des § 125 ist DAS notwendig!!!

Aber muss ich mich der Vermittlung zur Verfügung stellen, wenn ich immer noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehe??? Ich stelle mich mit meinem restleistungsvermögen gerne einer Eingliederung (die nach Festellung sicherlich eine Umsetzung) im betrieb zur Verfügung, aber nicht dem allgemeinen Arbeitsmarkt!
Welche Argumentationsmöglichkeiten hab ich da? Zur Not brauche ich eben noch einen Beratungstermin und breche heute da ab.

Ich weiss ja eigentlich noch gar nicht, was mein langfristiges Ziel ist und somit werde iche rstmal auf die Nahtlosigkeitsregel nach §125 verweisen.
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Nein, nein, ICH wollte eine Beratung! Ich habe mich schon bei der ersten Vorstellung bei der Dame die nur die Termine macht und einem die Formulare gibt aufgeführt wie nochmal was, als die mir an den Kopf knallte, dass ich ja dann ab jetzt arbeitslos sei :Wut: Ich bin nicht arbeitslos, ich bin arbeitsunfähig und stehe in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis... ich lasse mich nicht vermitteln, ich benötige Beratung was wie wo wann weitergeht oder auch nicht.
Also das Thema "Beratung" ist auf meinem Mist gewachsen und zu mehr wird heute auch nicht kommen.


Pass auf, dass man dir nicht gleich eine EGV (Eingliederungsvereinbarung) "unterjubelt", auch die Unterschrift DARAUF ist freiwillig und solange deine Erwerbsfähigkeit (durch den Amtsarzt) nicht geklärt ist darf (eigentlich) gar keine abgeschlossen werden (ZUR PRÜFUNG MITNEHMEN, NACH HAUSE!!!).

Auch das wird dir der "Vermittler" im Zweifel NICHT sagen und erklären, das geht meist nach dem Motto "unterschreiben Sie DAS mal, DAS MUSS so sein, schließlich wollen SIE doch Geld von uns, oder... :Ohnmacht: "....

Danke für den Tip, aber sowas zieht bei mir nicht mehr :grinser:


WARUM gehst du da überhaupt hin, bist du nicht mehr AU und bekommst du schon Geld von der AfA (???) oder immer noch von der Krankenkasse (wie lange noch???) :confused: :Gruebeln:

Mein letztes Krankengeld von der KK habe ich bis zum 19.03. erhalten. Ich bin weiterhin AU.

Solange dich NICHT DIE AfA "bezahlt" brauchst du da überhaupt NICHT springen "wenn die Pfeifen", es sei denn zum Amtsarzt (nach der Aussteuerung!) und zur Leistungsabteilung wegen der Antragstellung auf ALGI, oder habe ich da jetzt irgendwas übersehen, DANN bitte ich um Korrektur :lesen:

Nein, stimmt schon so. Ich beantrage ALGI.

Geh da wenn möglich NICHT ALLEINE hin, ich glaube du hast noch keine Vorstellung davon WIE geschickt und "freundlich" die dich "über den Tisch ziehen können", hinterfrage ALLES was du nicht verstehst und unterschreibe NICHTS, das ist der einzige Rat, den ich dir da im Moment noch geben kann :lesen:

Ich bin mittlerweile sowas von abgebrüht, was dem Umgang mit Behören und Co. Angeht, ich behandle diese Termine genauso wie bei Bänkern, Anwälten und Versicherungsfuzzis: ich unterschreibe nichts, bevor es nicht mindestens so lange unter meinem Kopfkissen liegt, bis ich mir sicher bin oder mich von vertrauensvoller Stelle versichern habe lassen, dass ich mir nicht schade, wenn ich unterschreibe.
Meine Erfahrungen sind bislang leider auch durchweg schlecht.
Da ist einmal ein falsches Kreut im Kästchen und es kommt eine Maschinerie in Gang, die man weder stoppen noch kontrollieren kann, geschweige denn noch was dazu mitteilen kann.
Ich muss heute leider alleine hin, aber ich werds schaffen und wenn nicht, brech ich ab und geh.


Und schalte auf "Durchzug" wenn das Reizwort "Mitwirkungspflicht" besonders betont wird, dann geht es meist GENAU um die (FREIWILLIGEN) Sachen, die damit überhaupt NICHT durchzusetzen sind (Gesundheitsfragebogen /Schweigepflichtentbindungen / EGV!!!), lass dir die Rechtsgrundlage nennen (aufschreiben, damit dein Anwalt DAS überpüfen kann!!! :grinser: ) und wenn DU GENUG hast, dann steh auf, verabschiede dich UND GEH :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Deiner Mitwirkungspflicht bist du mit deinem Erscheinen nachgekommen (!!!), nienand kann dich dich "festhalten", wenn du gehen willst oder entscheidet darüber wie lange du bleiben MUSST :teufel:


MITWIRKUNGSPFLICHT ist MEIN persönliches Unwort des Jahres 2010 !!! :kotzen:

Alles Gute für morgen!

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:


Liebe Grüße von der Doppeloma
Ich sag nochmal ganz liebes Danke! Ich bin so froh euch hier gefunden zu haben bzw. dass mich amethyst hierher "getreten" hat!

Danke :umarm: Danke :Bussi: Danke :umarm:

Und ich werde natürlich berichten, notiere mir eh mittlerweile alles, was jemand sagt... das wird sie vielleicht doch etwas zurückhaltender machen :grinser:

LG monipony

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Re: Bin gut vorbereitet - Beratungsgespräch AfA

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mo 28. Mär 2011, 11:36

Hallo Monipony,

ich drück dir auf jeden Fall die Daumen---hoffe, dass ich das auch vernünftig durchstehen kann....aber ebenso wie bei dir: Unterschriften vor Ort gibt es nicht...!!!
ganz einfach...

noch eins, wer kennt sich im öffentlichen Dienst genauer aus? ich bin jetzt seit Febr.09 arbeitsunfähig krank und habe noch Urlaub zu erhalten...
die Entscheidung über die EMR oder eben nicht, steht unmittelbar bevor...Donnerstag ist der letzte Gutachtertermin...wenn mir die EMR abgelehnt wird...tja, dann hab ich noch gleichzeitig einen anderen Antrag laufen...mehr in die private Richtung...
aber!! könnte ich denn nicht jetzt "zwischen der au und der evtl. EMR" - nicht einfach meinen Resturlaub nehmen?
ich hab im Jahr 32 Tage Urlaub zu bekommen...2009 und 2010....sind noch 64 Tage...da könnte ich doch mehr als 2 Monate mit überbrücken...wäre das nicht eine machbare Variante?

Moni..dir auf jeden Fall viel Erfolg..

LG
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Re: Bin gut vorbereitet - Beratungsgespräch AfA

Ungelesener Beitrag von samalia » Mo 28. Mär 2011, 11:49

Hallo Vroni,
bin ja in einer ähnlichen Situation und habe mich schlau gemacht:
Urlaub von 2009 ist verfallen, der Urlaub von 2010 den müsstes Du bis 30.03.11 angetreten haben
wenn das nicht geht z.B. weil Arbeitnehmer AU ist, muss dieser bis 31.05.11 angetreten sein.
Urlaub setzt allerdings voraus, dass Du wieder arbeitsfähig bist!!!!...logischerweise
LG
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Re: Bin gut vorbereitet - Beratungsgespräch AfA

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mo 28. Mär 2011, 11:51

Hallo Samalia,

wie blöd kann man eigentlich sein? Jaklar, dafür müßte ich ja af sein...aber die blöde AfA hier vor Ort behandelt mich ja, als wenn ich af bin...
aber die werden schon merken, oder auch nicht, dass ich durchaus nicht af bin..

Danke, das du mir auf die Sprünge geholfen hast..manchmal hab ich meinen Kopf draussen vor der Tür abgegeben...aber ehrlich...

Schönen Tag noch
LG
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Ungelesener Beitrag von monipony » Mo 28. Mär 2011, 13:23

War alles kein Problem!

Keine Nachfrage nach dem Gesundheitsbogen, keine erdrückende Hinweisung auf übertriebene Pflichten.
Nur die Information wann §125 greifft, aber ich solle erstmal den Termin beim Amtsarzt wahrnehmen und dass das wichtig sei, lieber mit Begleitung kommen als gar nicht.

Alles was ich unterschrieben habe war der Leistungsantrag, weil ich da noch Fragen zu einzelnen Punkten hatte, aber die haben sich so geklärt, wie ich es eh vorher schon für richtig hielt. Sie hat dann noch was auf die Rückseite der ersten Antragsseite geschrieben... ich habe dann einfach höflich gefragt, ob ich bitte wissen dürfe, was sie da notiert hat, da ja vorne meine Unterschrift drauf sei und sie hat sich entschuldigt, dass das ja mein gutes Recht sei. Sie hat nur notiert, dass sich die Antragstellerin derzeit nicht in der Lage sieht eine Beschäftigung auszuüben, das hatte ich auch gesagt.
Ich muss keine Krankmeldung einreichen, das ist alles okay so.

Das wars.

Es ist wahrscheinlich wie immer, wenn man gut vorbereitet ist, kanns nicht schlimm kommen :grinser:

Danke nochmals ganz lieb für die Unterstützung von hier! :Bussi:

LG monipony

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Re: Bin gut vorbereitet - Beratungsgespräch AfA

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 28. Mär 2011, 14:13

Hallo monipony, :smile:

NA ALSO, GEHT doch :groehl: :applaus:
Nur die Information wann §125 greifft, aber ich solle erstmal den Termin beim Amtsarzt wahrnehmen und dass das wichtig sei, lieber mit Begleitung kommen als gar nicht.
Wo sie Recht hat, hat sie Recht, NUR mit der ZU deutlichen Betonung, dass du GAR nicht arbeiten KANNST, sei spätestens NACH dem Amtsarzt (bei den Vermittlern) SEHR vorsichtig.

WENN der Amtsarzt DAS bescheinigt (wie bei mir = komplett für ALLES unter 3 Stunden), dann hast du sowieso deine Ruhe, dann will auch (vermutlich) KEIN Vermittler/Berater mehr was von dir, DAS wäre der "Idealzustand" beim § 125, leider funktioniert es nicht immer so ideal, also kannst du erst mal nur abwarten :ic_up:

Das ist ja immer so schwer, diese Balance zu halten zwischen "ich will ja, im Rahmen meiner gesundheitlichen Möglichkeiten !!!" und dem strikten "ICH KANN nicht, weil ich krank bin und außerdem habe ich einen Job", pass da auf, was du sagst und unterschreibst.

So ein Bescheid kann auch mal ganz schnell wieder aufgehoben werden, wenn man zu sehr und zu oft DARAUF hinweist, dass man ja eigentlich der Vermittlung NICHT zur Verfügung steht (wegen krank und vorhandenem Job), denn DU MUSST dich (wenigstens theoretisch /fiktiv) zur Verfügung stellen, sonst hast du keinen Anspruch auf ALG.

Dann war das also heute dein Antragstermin, jetzt habe sogar ich das verstanden. :grinser:

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