Wer hat Erfahrung mit Arzt der AfA ???

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deJ.Ulla
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Re: Wer hat Erfahrung mit Arzt der AfA ???

Ungelesener Beitrag von deJ.Ulla » Di 22. Mär 2011, 21:40

Hallo Engelchen,

ich hoffe doch, das ich eine Einladung vom MD persönlich bekomme.
Auf die Frage ob ich noch krank geschrieben bin, sagte ich ja. hatte meine Krankmeldung mit und die geht noch bis zum 04.04.

Mein Arzt wird mich auch weiter krank schreiben, wenn die auch nur für mich sind, schön abgeheftet im Ordner.

Ich bin richtig froh, das ich gute Äezte hinter mir habe.Zumindest meinen HA und Psychologe.

Ich wünsche euch auch viel Glück bei der Bearbeitung

LG Ulla

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Doppeloma
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Re: Wer hat Erfahrung mit Arzt der AfA ???

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 22. Mär 2011, 23:55

Liebes Engelchen, :koepfchen: :koepfchen: :koepfchen:

ist ja GUT, die Omi ist ja nicht böse, du hast das soweit trozdem noch ganz ordentlich gemacht, wenigstens hat sie KEINE unterschriebenen Schweigepflichtentbindungen von dir bekommen, ODER :confused: :Gruebeln:
und die behandelnten Ärzte anschreiben kann........
DAS geht NUR MIT Schweigepflichtentbindung :ic_up:
Nein Omi, sie meint damit das Neuro. GA der BFA....... das die AfA wohl abwartet - bis sie mich zu Ihrem " Weisskittel " einläd !
Auch darauf KANN die AfA LANGE warten OHNE Schweigepflichtentbindung für die DRV, wenn die das trotzdem bekommen ist das ein Fall für den Datenschutz :jaa: :cool:
Danke für den Hinweis - verstehe ich das jetzt richtig - die AfA Ärztin, kann bzw dürfte mich gar nicht " Gesund schreiben " ????????
DAS verstehst du GOLDRICHTIG, die AfA-Ärztin DARF dich NICHT "GESUND" schreiben, mit deiner AU-Bescheinigung haben die NICHTS zu tun, das IST UND BLEIBT Sache deiner behandelnden Ärzte :ic_up: :ic_up: :ic_up:
...KEINE AU mehr vorlegen müsste. Ausser es würde sich eine neue Krankheit ergeben. Denn bei AU-Vorlage würde die ALG 1 Zahlung dann nach 6 Wochen eingestellt werden.
Das ist soweit richtig, die AfA WILL deine AU-Bescheinigung dann NICHT mehr SEHEN (vorgelegt bekommen), weil sie nach "normalen" ALG-Bedingungen tatsächlich nur 6 Wochen (wie ein Arbeitgeber) weiterzahlen müßte, wegen der Aussteuerung würdest du aber anschließend von der KK auch KEIN Geld mehr bekommen.

Also AU (ganz privat!!!) weiterführen, ABER NICHT mehr bei der AfA vorlegen, so haben wir das jahrelang gemacht, ICH mache das immer noch so, denn ein DRV GA fragt als erstes "sind Sie krankgeschrieben und seit WANN"!!! :lesen:
Ich las hier mal von einem " Dauerkrankenschein des Hausarztes " sorry, sollte der Ausdruck nicht korrekt sein
Das war bestimmt von mir, ist aber wohl nicht bei jeder KK so wie bei unserer :confused:

Wir haben nach der Aussteuerung "automatisch" so eine A4-Liste von unserer KK zugeschickt bekommen, wo unsere Ärzte dann die AU weiterhin bescheinigt haben, machen wohl nicht alle KK so, ULLA hat z.B. ihren letzten Zahlschein kopiert und da stempelt der Arzt das immer drauf ab.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass dein Arzt das irgendwie weiter dokumentiert, vielleicht kannst du dir auch einfach selber eine entsprechende Liste "basteln" oder du fragst mal bei deiner KK nach, ob die sowas auch haben.

NACH der Aussteuerung sind die KK eigentlich wieder ganz zugänglich, der teuerste Posten (das Krankengeld) fällt ja jetzt weg bei dir :grinser:
Vor diesem Termin graut mir wesentlich mehr als vor dem GA.
Das ist glaube ich unnötiges Grauen, wir waren (BEIDE!) angenehm überrascht, die AfA-Ärzte sind meist gar nicht so schlimm wie ihr Ruf :ic_up:
Der Dopa wurde zu einem ambulanten Orthopäden geschickt, es war bis dahin der einzige GA, der auch seine Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei 3 - unter 6 Stunden gesehen hat, dass ihm dann daraufhin das ALG heruntergekürzt wurde, DAFÜR kann ja der Arzt NIX :Verwirrt:

Diese Einstufung ist eben finanziell nicht ganz ungefährlich, dann lieber KOMPLETT KO, damit ist das ALG nach § 125 im Prinzip 100 % SICHER und deine Ruhe vor der AfA vermutlich auch :ic_up:
Denn mit NULL Restleistungsvermögen KANN auch ein Reha-Vermittler nichts mehr anfangen, da hat sich das Vermittlungs-Thema dann auch erledigt.

DAS wird dir SO eindeutig natürlich KEINER sagen und KEINER schriftlich geben bei der AfA, dass man dich deshalb IN RUHE lassen wird, man TUT es einfach, und solange das ALG dann jeden Monat pünktlich auf dem Konto eingeht, solltest du dir deswegen auch nicht das Herzchen schwer machen :icon_e_wink:

Den Termin zum Amtsarzt bekommst du direkt vom Medizinischen Dienst der AfA zugeschickt und direkt dort kannst du dir später auch das (komplette) GA anfordern (der SB DARF nämlich NUR den Teil B bekommen)!

Ansonsten KANN dir der Amtsarzt der AfA eigentlich gar nichts tun, die AU KANN und DARF er NICHT beenden, darüber entscheiden ganz alleine DEINE ÄRZTE :ic_up: :ic_up: :ic_up:
Auch für den EM-Renten-Antrag hat das überhaupt KEINE Bedeutung, was da jetzt der Amtsarzt der AfA feststellt, das interessiert die DRV überhaupt nicht.

Leider auch DANN NICHT, wenn die AfA-Ärzte feststellen, dass man NICHT MEHR ARBEITEN KANN, das siehst du ja bei mir, EM-Rente bekomme ich trotzdem (noch) NICHT... , das AfA-GA habe ich selber bei der Antragstellung mit eingereicht :Ohnmacht:

Und in der EM-Renten-Ablehnung steht dann auch noch der "nette" Satz, "für die Vermittlung in Arbeit ist die AfA zuständig"... :kotzen: :keule: :keule: :keule:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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