als ich vor einem Jahr einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellte, meinte meine Krankenversicherung, bei der ich gerade gut ein halbes Jahr familienversichert war, Rentenantragssteller seien beitragsfrei versichert und stellten mir eine entsprechende Karte aus. Nachdem ich meine "Ruhezeit" ausgesessen hatte, begannen die Zahlungen des ALGI, es werden dadurch Beiträge bezahlt, und ich habe wieder eine entsprechende Versicherungskarte. Diese laufen Ende des Jahres aus, beim Rentenantrag stehe ich jetzt am Anfang einer Klage beim Sozialgericht (mit Anwalt) gegen die DRV.
Zur Person: Ich bin 57 Jahre alt, seit 21 Monaten aus dem Job raus, verheiratet, schwerbehindert, mit diversen Erkrankungen, vorwiegend im neurologischen Bereich und dem des Bewegungsapparats.
Mein Rechtsanwalt ist guten Muts, meinte aber, das Verfahren könne sich 1 bis 3 Jahre hinziehen.
Meine Frage lautet: Weiß jemand, ob aufgrund des Klageverfahrens ich weiterhin als "Rentenantragstellein" gelte mit entsprechender Beitragsfreiheit? Wäre etwas einfacher für mich, ansonsten müsste ich mich wieder bei meinem Mann familienversichern, bis entweder die Klage Erfolg hat oder ich dann in dreieinhalb Jahren die Schwerbehindertenrente mit Abschlägen in Anspruch nehmen kann.
Dem Internet kann ich dazu bisher nichts entnehmen, laut Sozialgesetzbuch sind Die EM-Antragsteller gar nicht vorgesehen ...
Ich bedanke mich im Voraus für alle Antworten.

LG
sulamith