Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Doppeloma
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 15. Jan 2016, 18:01

Hallo Heike :smile:

was du im letzten Beitrag verlinkt hast, entspricht ja schon dem was ich meine ...

Der erste Teil bezieht sich darauf, dass es um "Erwerbsfähige" Leistungsempfänger geht und damit sind hier VOLL Erwerbsfähige gemeint, auch wenn es nicht extra dabei steht, ja auch AU-Kranke werden schon gemäß SGB II / SGB III unterteilt, denn das gilt ja nicht für Empfänger von ALGI, da ist die letzte Arbeitszeit / Tätigkeit zu berücksichtigen ...

Das "kleine" Problem dabei ist die Tatsache, dass es KEINE Teilzeit-AU gibt für die unterschiedlichen Festlegungen wann Jemand nun AU sein darf und wann nicht UND, dass es auch hier nicht um Gesetze geht sondern um "willkürliche" Festlegungen in der "AU-Richtlinie" der gesetzlichen KK, für privat Krankenversicherte gilt das alles schon mal gar nicht ... die sind einfach KRANK und können nicht arbeiten gehen, wenn sie vom Arzt eine Bescheinigung dafür bekommen.

Im Gesetz (SGB V) für die Gesetzlichen KK steht das übrigens auch nicht anders drin, die machen sich eben alle ihre kleinen "privaten" Arbeitsanweisungen ...

Der zweite Teil ist ja eindeutig das, was ich dir schon geschrieben hatte, bei Rentnern (welche Rentenart ist eigentlich egal) ist eine AU-Bescheinigung nur zulässig / erforderlich wenn dazu eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird (ein Minijob z.B.), da hat der AG ja auch einen Anspruch auf diese ärztliche Bescheinigung wenn man wegen Krankheit nicht zur Arbeit kommt.

Du arbeitest aber aktuell NICHT neben der Rente und JC / SGB II ist keine tatsächliche "Arbeit", sondern eine zusätzliche Sozial-Leistung, auch wenn bei den Verpflichtungen gerne der Status eines AG (wir sind jetzt ihr Chef, wir zahlen Ihr Geld) dargestellt wird, es IST aber kein Lohn oder Gehalt was man dort bekommt, sondern eine staatliche "Transferleistung aus Steuermitteln" ... Na Ja, dann ist eben der "Staat" und der Steuerzahler" jetzt dein Chef ... :glotzen:

Aber die wollen auch, dass mit ihrem Geld sparsam umgegangen wird und nicht Leute in teure "Eingliederungsmaßnahmen" gesteckt werden, die eigentlich medizinisch gar nicht leistungsfähig genug dafür sind und vorerst gar nicht in den "normalen" Arbeitsmarkt eingegliedert werden können, das kostet ja dann noch mehr Geld, als wenn sie einfach nur ihren notwendigen finanziellen "Zuschuss" zur vollen EM-Rente bekommen ... :Verwirrt: :Hilfe:
Diesen Durchschlag schicke ich ja gar nicht an die KK. Und wenn er mir auf einem Privatrezept bescheinigt, dass ich krank bin und ich muss das evtl. selbst zahlen- ist mir wurscht.
Das funktioniert so nicht, wenn du dich beim JC AU meldest muss das mit der gesetzlich vorgeschriebenen AU-Bescheinigung nachgewiesen werden, ob du den vorgesehenen Teil dann an die KK geben wirst oder nicht ist eine ganz andere Geschichte ... ein Privat-Rezept ist keine anerkannte AU-Bescheinigung nach SGB II (und auch sonst nicht, z.B. auch nicht für die Rentenkasse um zu beweisen, dass du auch nicht Teilzeit arbeiten könntest) ...

Beachte § 56 SGB II ...
2.spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/56.html

Überlege mal selber warum ein (selbst bezahltes) Privat-Rezept das nicht ersetzen kann und vom JC nicht anerkannt werden muss als "AU-Bescheinigung" ... :Gruebeln:

Du fragst weiter oben warum es im SGB II (speziell im § 8) keine Sonderregelungen für Arbeitsmarktrentner gibt ... liegt wohl ganz einfach daran, dass Arbeitsmarktrentner mal davon betroffen sein könnten, darüber hat Niemand nachgedacht bei diesem Gesetz, das sollte ja vor Allem dafür sorgen dass Arbeits-Fähige (also Gesunde) Langzeitarbeitslose nicht länger ohne größere Probleme über Jahre im Sozial-HILFE - Bereich ihr Geld bekommen und sich nicht groß um Arbeit kümmern müssen, um das mal zu beenden.

Gesetze werden auch so schnell nicht geändert / angepasst, wenn sich herausstellt, dass man da einige Leute bei "vergessen" hat (z. B. auch Langzeitkranke MIT Job, die mit ALG II ihre Gerichtsverfahren zur EM-Rente abwarten müssen), zumal das doch (nach angeblichen Erkenntnissen der Politiker) nur wenige Einzelfälle gibt wo das "leider" mal "ausnahmsweise vorkommt (Gesetze gelten immer für eine gewisse Mehrheit, das wird überall mal "ein Einzelfall" nicht berücksichtigt sein) ...

Immerhin kommt Aussteuerung aus dem Krankengeld ja doch häufiger vor als ich selbst mal angenommen habe und trotzdem gibt es auch dafür KEINEN speziellen Antrag bei der AfA / im SGB III, da stellt sich doch die gleiche Frage und wie mit den Ausgesteuerten dort inzwischen umgegangen wird ist auch nicht mehr "feierlich" ... die "gehören" da eigentlich auch nicht hin (weil weiter krank und eigentlich nicht vermittelbar) und haben aber Anspruch auf diese Lohnersatzleistung, wenn das Krankengeld abgelaufen ist.

Dafür haben sie (und ihre AG) sogar selbst jahrelang Beiträge eingezahlt (an die AfA) und werden trotzdem behandelt "wie der letzte Bettler", ja das siehst du richtig, wir haben auch so Einiges durch und haben auch keineswegs immer alles schon richtig gewusst, viel Lehrgeld gezahlt auf diesem Weg aber unsere Würde und eine eigene Meinung haben wir uns nie nehmen lassen. :Sturkopf:

Wie sollst du also mit dem JC "umgehen", ganz einfach tun, was du hier auch tust = ALLES hinterfragen was du nicht verstehst, das ist dein Gutes Recht, du musst als "Bedürftiger" die Gesetze nicht auswendig kennen, das Amt ist verpflichtet dir zu erklären, was du nicht verstehst (auch in einer EGV) und wofür das konkret gut sein soll, was man von dir verlangt.

Die einziges "Ziel" kann nur ein "leidensgerechter / versicherungspflichtiger Teilzeit-Job" sein und was anderes hätte da auch nicht in deiner EGV zu stehen, ob der "zumutbar" wäre (nach § 10 SGB II) ist zu klären wenn die Anforderungen klar sind FÜR einen konkreten Job, das ist Aufgabe der SB und nicht deine (dafür wird DIE SB auch aus Steuermitteln bezahlt, nicht nur du "lebst vom Staat", SIE AUCH und zwar komplett, bei ihr nennt man das aber Gehalt und auch Gehalt muss man sich erst mal verdienen).
... Ich glaube ja, wenn ich meinen ersten Termin bei der SB habe, habe ich in Gedanken die Doppeloma auf meiner Schulter sizten :grinser:
GUTE IDEE und ich kneife dich immer ins Ohr wenn du versucht bist, dich für deine Situation zu rechtfertigen und "schuldbewußt einzusehen", dass du ja verpflichtet bist deine Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden, diese TRULLA wird dafür bezahlt dich dabei "passend" zu unterstützen und wenn sie das nicht KANN, dann soll sie dich einfach in Ruhe deine Therapien machen lassen, damit du vielleicht mal wieder Vollzeit Erwerbsfähig werden könntest :grinser: ... (du darfst ruhig auch mal unter 4 Augen ungestraft in die Zukunft "schwindeln" ... das weckt Hoffnung bei den SB ...) :glotzen: :teufel:

So wie sie sich das vorstellt wird das nicht funktionieren, das macht dich eher noch mehr krank, ja auch das darfst du ruhig mal sachlich aussprechen, ohne auf deine konkreten Krankheiten dabei einzugehen oder ihr dabei eine konkrete "Schuld" anzulasten (die "Arme SB" macht doch auch nur ihren Job... die gibt an dich den Frust weiter, den sie selber "von oben bekommt" ) ...
Allerdings muss ich auch mit einer Antwort rechen ala: Wenn ich nur dagegen rede, habe ich im SGB II nichts verloren.
Dann soll sie dich aufklären welcher andere Leistungsträger für dich zuständig sein soll mit einer Arbeitsmarktrente, was die "erzählen" dazu ist doch so unwichtig, es sei denn sie hat das den ultimativen Tipp für dich und das möchtest du dann bitte auch schriftlich haben, damit du das beim "Zuständigen" auch vorlegen kannst wie man das beim JC so sieht ...

Hier mal ein paar Informationen zu den Pflichten deiner SB, die sich alleine aus ihrem Job schon ergeben, ich weiß gerade nicht ob du das schon bekommen hattest ...

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/13.html

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/14.html

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/15.html

Wenn sie also meint, du gehörst da nicht hin, weil sie die Vermittlung die für dich aktuell nötig wäre, nicht realisieren kann, dann hat sie genau 2 Möglichkeiten ...

Sie lässt dich in Ruhe, bis sie was anzubieten hat, was den Erfordernissen für deine (Teilzeit-)Vermittlung entsprechen könnte ...
ODER sie gibt dir schriftlich, an welchen "anderen Leistungsträger" du dich zu wenden hast, weil sie meint du gehörst nicht ins SGB II ... :Veraergert:

Da gehören (aus meiner Sicht) aber dann Viele nicht hin, weil das JC auch in anderen (vermittelbaren / gesunden) Fällen UNFÄHIG ist die Aufgabe zu erfüllen, für die sie angeblich ja da sein sollen, Langzeitarbeitslose in Arbeit bringen ... das ist doch nicht nur bei dir der Fall, weil du mit einer Arbeitsmarktrente dort bist ... :confused: :Gruebeln: :teufel:

Also lass dir doch da nicht "den schwarzen Peter" zuschieben, als ob die JC ansonsten "Vermittlungs-Weltmeister wären. :jaa: :cool: :applaus:
NUR dein aktueller Status bewirkt das nicht, sondern die Lage am gesamten Arbeitsmarkt ist dafür verantwortlich, es kann aber nicht Aufgabe der Hartz-4-Empfänger sein, den "allgemeinen Arbeitsmarkt" besser zu machen ...
Mit möglichen Waffen meinst du jetzt meine Einschränkungen, oder?
NEIN, deine Einschränkungen dürfen überhaupt nicht in einer EGV erwähnt werden (außer weiter mit den Allgemeinbegriffen) du DARFST überhaupt nur "zumutbar" vermittelt werden (auch ohne EM-Rente übrigens :teufel: ), aktuell GIBT es NICHTS was dir zumutbar wäre in Teilzeit und JA, das hat die DRV so entschieden und das ist vom JC auch so anzuerkennen gemäß § 44a SGB II.

Da steht § 8 im Prinzip aktuell gar nicht dagegen, die theoretischen 3 Stunden Erwerbsfähigkeit sind vorhanden (lt..DRV) aber im Moment praktisch am (verschlossenen) Arbeitsmarkt nicht verwertbar (sagt auch die DRV und zahlt deswegen die volle Rente) ... ändern lässt sich das NUR über den geforderten Teilzeit-Arbeitsplatz den dir auch AfA und JC aktuell nicht "backen" können, also bist du aus objektiven (nicht aus persönlichen) Gründen auch nicht in der Lage deine Hilfebedürftigkeit zu verringern oder ganz zu beenden.

Warum also willst du dich per Vertrag (EGV) dazu verpflichten lassen dir Arbeitsplätze zu suchen und dich darauf zu bewerben, wenn es die nachweislich aktuell gar nicht gibt für dich, für das JC wird ja auch nur drin stehen, man wird dir "zumutbare Angebote machen" (Vermittlungsvorschläge), wenn es welche geben sollte ... das ist auch KEINE verbindliche Zusage.

Also frage die SB ruhig direkt wo DU die Arbeitsplätze hernehmen sollst um vertragliche Bewerbungsverpflichtungen zu erfüllen, wenn das AMT auch NICHTS anzubieten hat, ihr seid doch auf dem selben Arbeitsmarkt unterwegs mit dieser "Suche" ... also kannst du dich nicht vertraglich (in einer EGV) verpflichten was zu machen, was aktuell offenbar real unmöglich ist.

Deine Argumente sind Fragen, Fragen, Fragen, denn du sollst ja mit deiner Unterschrift auf diesem Vertrag (EGV) bestätigen, dass dir alles erklärt wurde und du auch verstanden hast warum man die Inhalte von dir fordert (was an Maßnahmen z.B. nützlich sein soll GENAU FÜR DICH, wenn eine drin stehen würde) und wie du diese Forderungen erfüllen kannst.

Wenn sie selbst nicht weiß wo sie ernstzunehmende Vermittlungsvorschläge für dich hernehmen soll, wie KANN sie DICH dann verpflichten wollen die Anzahl X im Monat an Bewerbungen auf Stellen-Angebote zu erfüllen, wenn es die gerade gar nicht gibt ...
FRAGE DANACH wo es solche Stellen gibt für dich, du bist für jeden Hinweis dankbar und wenn sie meint das wäre KEIN Problem, dann soll sie dir doch bitte diese Stellen als Vermittlungsvorschläge ausdrucken und mitgeben ...

Dann meldest du dich hier damit und wir werden PRÜFEN, ob das wirklich "zumutbar" wäre für dich, ansonsten brauchst du dich darauf gar nicht erst bewerben.
Fordere deine SB ruhig heraus, damit, dass SIE bitte ihren Job machen soll als Arbeitsberaterin und Vermittlerin, das JC und das SGB II ist nicht NUR fürs FORDERN geschrieben worden ... das sollte ihr eigentlich auch bekannt sein ...man kann nur beim "Hilfebedürftigen" einfordern was auch real erfüllbar ist ...

Da brauchst du dir noch lange keine Gedanken darum machen wie du einem (vielleicht) AG deine EM-Rente erklären sollst und ob der das dann über Kassen-Karte oder sonst wie rausfinden wird, soweit wird es doch gar nicht erst kommen, dass man dich überhaupt zum Vorstellungsgespräch einladen würde, da geht den auch noch keine Kassenkarte was an.

Du machst dir da zu früh Gedanken, zunächst wäre mal ein Teilzeit-Arbeitsangebot nötig was wenigstens annähernd als "zumutbar" gelten könnte und dann kann man erst die dazu passende Bewerbung schreiben ... da hätte ich vermutlich ein wenig Spaß, dem AG schon "durch die Hintertüre" die Lust auf dich zu verderben, ohne dass JC-SB dir das nachteilig auslegen könnten.

da gibt es viele andere Möglichkeiten, die nicht mal was mit deiner Rente oder deiner Leistungsfähigkeit konkret zu tun haben werden ... käme z.B. schon auf die Entfernung zum Arbeitsplatz an und Kostenübernahme für die "Reise" zu einem Vorstellungsgespräch ... das haben früher mal die AG machen müssen, jetzt will das JC vorher eine Bestätigung, dass der AG solche Kosten nicht übernehmen wird ... :jaa: :cool:

Was glaubst du wohl wie "interessiert" ein potenzieller AG noch sein wird, wenn du ihn freundlich um diese Bestätigung schriftlich bittest, weil du sonst kein Geld hast zum Vorstellungsgespräch zu erscheinen, obwohl das ja eine SOOO tolle Stelle wäre aber du brauchst nun leider erst das Geld vom JC für eine Anreise zum Gespräch. :Zunge_zeigen:

Natürlich wird auch das nur alles schriftlich abgewickelt, Telefon musst du nicht haben und nicht angeben ... dazu bist du nicht verpflichtet, wer dich zu Hause anrufen darf entscheidest du immer noch selbst und so eine Bestätigung geht sowieso nur auf dem Postweg ... kann man ja nicht durch die Telefonleitung schieben.
Nein einen PC und Internetzugang (Mail-Adresse) MUSS man auch nicht haben, das bezahlt ja keiner und aus dem Regelsatz kann man sich das nicht leisten, zumal auch nicht alle AG so was über Mail machen wollen ...

Du kennst dich also aus mit den Kriterien an ein Bewerbungsschreiben / eine ordentliche Gesamtbewerbung... das will ich dir keineswegs absprechen, NUR gibt es NICHT die "passende/richtige" Standardbewerbung, die auch dann den angeschrieben AG unbedingt beeindrucken muss ... der wird entscheiden ob deine Bewerbung "gut ankommt" nach seinem persönlichen Empfinden und nicht nach "Allgemeinen Standards" ...

Ein Minijob wäre natürlich (freiwillig) zur vollen EM-Rente denkbar aber das ist ganz alleine DEINE Entscheidung, wir drehen uns wirklich langsam nur noch im Kreis ... :Schwindelig:

Bis später, jetzt mache ich erst mal Pause ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » Fr 15. Jan 2016, 20:28

Hallo Doppeloma, :smile:

vielen herzlichen Dank, dass du dir trotzdem immer wieder die Zeit nimmst, mir ausführlich zu antworten.
Du arbeitest aber aktuell NICHT neben der Rente und JC / SGB II ist keine tatsächliche "Arbeit", sondern eine zusätzliche Sozial-Leistung,
das ist richtig, nichts desto trotz haben mich AU`s vor der Rente, vor Schikane im JC geschützt und wenn ich jetzt dadurch auch wieder einen gewissen Schutz habe, nehme ich das natürlich in Anspruch.
Das funktioniert so nicht, wenn du dich beim JC AU meldest muss das mit der gesetzlich vorgeschriebenen AU-Bescheinigung nachgewiesen werden, ob du den vorgesehenen Teil dann an die KK geben wirst oder nicht ist eine ganz andere Geschichte ... ein Privat-Rezept ist keine anerkannte AU-Bescheinigung nach SGB II (und auch sonst nicht, z.B. auch nicht für die Rentenkasse um zu beweisen, dass du auch nicht Teilzeit arbeiten könntest) ...
Wie soll man dann nachweisen, dass man gerade nicht " vermittelbar" ist oder an einer Sinnlosmaßnahme teilnehmen kann ( ich verstehe deine Ausführungen dazu. Ich bin gerade Voll EM und der Arbeitsmarkt ist dicht usw.) Ich muss aber meiner Verpflichtung nachkommen und Mitwirken und das werde ich evtl. ohne AU nicht durchsetzen können. Für mich bedeutet das Wissen, dass mein Arzt mir was ausstellt, gerade viel Sicherheit.
Ja, richtig, aber ich glaube Privat Versicherte im Arbeitsleben geben auch keine herkömmliche AU ( gelber Zetttel) ab.

Ich vermute schon, dass ein ärztliches Attest meines Arztes das gleiche Gewicht hat, wie eine AU. Ich kann mich aber auch täuschen und lasse mich gerne korrigieren.
Vielleicht hat die SB aber auch keinen Plan und wird das nicht weiter hinterfragen.

Die Durchschläge meiner AU`S vor Rente habe ich übrigens auch nicht abgegeben. Die Sachbearbeiterin von der KK sagte auch, dass die nur relevant sind, wenn nach 6 Wochen Krankengeld beantragt wird.
Überlege mal selber warum ein (selbst bezahltes) Privat-Rezept das nicht ersetzen kann und vom JC nicht anerkannt werden muss als "AU-Bescheinigung" ... :Gruebeln:
s.o. :smile:
Du fragst weiter oben warum es im SGB II (speziell im § 8) keine Sonderregelungen für Arbeitsmarktrentner gibt ... liegt wohl ganz einfach daran, dass Arbeitsmarktrentner mal davon betroffen sein könnten, darüber hat Niemand nachgedacht bei diesem Gesetz, das sollte ja vor Allem dafür sorgen dass Arbeits-Fähige (also Gesunde) Langzeitarbeitslose nicht länger ohne größere Probleme über Jahre im Sozial-HILFE - Bereich ihr Geld bekommen und sich nicht groß um Arbeit kümmern müssen, um das mal zu beenden.
Wird doch sonst für jeden Mist Gesetze gemacht. Das SGB ist so ausgetüftelt, aber die besondere Situation der Arbeitsmarktrentner wird außer Acht gelassen.
Immerhin kommt Aussteuerung aus dem Krankengeld ja doch häufiger vor als ich selbst mal angenommen habe und trotzdem gibt es auch dafür KEINEN speziellen Antrag bei der AfA / im SGB III, da stellt sich doch die gleiche Frage und wie mit den Ausgesteuerten dort inzwischen umgegangen wird ist auch nicht mehr "feierlich" ... die "gehören" da eigentlich auch nicht hin (weil weiter krank und eigentlich nicht vermittelbar) und haben aber Anspruch auf diese Lohnersatzleistung, wenn das Krankengeld abgelaufen ist.

Dafür haben sie (und ihre AG) sogar selbst jahrelang Beiträge eingezahlt (an die AfA) und werden trotzdem behandelt "wie der letzte Bettler", ja das siehst du richtig, wir haben auch so Einiges durch und haben auch keineswegs immer alles schon richtig gewusst, viel Lehrgeld gezahlt auf diesem Weg aber unsere Würde und eine eigene Meinung haben wir uns nie nehmen lassen. :Sturkopf: .
Schlimm. Das tut mir wirklich leid für die Leute, die unverschuldet in so eine Situation kommen und sich teilweise behandeln lassen müssen, wie Menschen zweiter Klasse.
GUTE IDEE und ich kneife dich immer ins Ohr wenn du versucht bist, dich für deine Situation zu rechtfertigen und "schuldbewußt einzusehen", dass du ja verpflichtet bist deine Hilfebedürftigkeit zu verringer
:grinser: autsch
dann soll sie dich einfach in Ruhe deine Therapien machen lassen, damit du vielleicht mal wieder Vollzeit Erwerbsfähig werden könntest :grinser: ... (du darfst ruhig auch mal unter 4 Augen ungestraft in die Zukunft "schwindeln" ... das weckt Hoffnung bei den SB ...) :glotzen: :teufel:
Ich hoffe es so sehr
So wie sie sich das vorstellt wird das nicht funktionieren, das macht dich eher noch mehr krank, ja auch das darfst du ruhig mal sachlich aussprechen, ohne auf deine konkreten Krankheiten dabei einzugehen oder ihr dabei eine konkrete "Schuld" anzulasten


In der Tat war es vor der EM Rente so, dass mich die ganze Situation noch kranker gemacht haben. Ich fühle mich eh schon in 2014 zurück katapultiert und bin immer noch fassungslos, dass ich wieder in diese Mühle geraten bin.
Aber wie du sagst: Gute Mine zum bösen Spiel machen. Mein Arzt sagte: den Ball immer schön zurück spielen.
Auch diese Zeit wird vergehen und vielleicht kann ich für den nächsten Antrag mehr Vorarbeit leisten und dann erfolgreicher zu sein.

Wie hilfreich ist ein Behindertenausweis vom Versorgungsamt? Ich habe mir immer vorgenommen, den zu beantragen, war mir aber nie sicher, was für Vorteile dieser bringen könnte.
Müsste allerdings vorher noch mal einen Orthopäden und den Augenarzt aufsuchen.
Dann soll sie dich aufklären welcher andere Leistungsträger für dich zuständig sein soll mit einer Arbeitsmarktrente, was die "erzählen" dazu ist doch so unwichtig, es sei denn sie hat das den ultimativen Tipp für dich und das möchtest du dann bitte auch schriftlich haben, damit du das beim "Zuständigen" auch vorlegen kannst wie man das beim JC so sieht ...
Ich hatte eher in die Richtung gedacht, wenn ich Maßnahmen immer ablehne, sanktioniert sie mich. In diesen Verwaltungsakten verpflichten sie dann ja ( klar, damit kann man dann zum Anwalt o.ä. gehen)
Hier mal ein paar Informationen zu den Pflichten deiner SB, die sich alleine aus ihrem Job schon ergeben, ich weiß gerade nicht ob du das schon bekommen hattest ...

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/13.html

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/14.html

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/15.html
vielen Dank. Auch das war mir so nicht bekannt

Da gehören (aus meiner Sicht) aber dann Viele nicht hin, weil das JC auch in anderen (vermittelbaren / gesunden) Fällen UNFÄHIG ist die Aufgabe zu erfüllen, für die sie angeblich ja da sein sollen, Langzeitarbeitslose in Arbeit bringen ... das ist doch nicht nur bei dir der Fall, weil du mit einer Arbeitsmarktrente dort bist ... :confused: :Gruebeln: :teufel:
von Vermittlungsvorschlägen höre ich auch wenig, wohl aber zu dem Zwang eine gewisse Anzahl an Bewerbungen zu schreiben und nachweisen. Aber darüber hast du mir ja auch weiter untern ausführlich geantwortet.
NEIN, deine Einschränkungen dürfen überhaupt nicht in einer EGV erwähnt werden (außer weiter mit den Allgemeinbegriffen) du DARFST überhaupt nur "zumutbar" vermittelt werden (auch ohne EM-Rente übrigens :teufel: ), aktuell GIBT es NICHTS was dir zumutbar wäre in Teilzeit und JA, das hat die DRV so entschieden und das ist vom JC auch so anzuerkennen gemäß § 44a SGB II.
Okay. Ich hatte auch nicht vor, Einzelheiten über den Grund meiner Rente zu erörtern. Ich möchte nicht, dass diese Infos in einer Akte liegen, zu der x Menschen Zugang haben und die nicht an die Schweigepflicht gebunden sind.
Warum also willst du dich per Vertrag (EGV) dazu verpflichten lassen dir Arbeitsplätze zu suchen und dich darauf zu bewerben, wenn es die nachweislich aktuell gar nicht gibt für dich, für das JC wird ja auch nur drin stehen, man wird dir "zumutbare Angebote machen" (Vermittlungsvorschläge), wenn es welche geben sollte ... das ist auch KEINE verbindliche Zusage.

Also frage die SB ruhig direkt wo DU die Arbeitsplätze hernehmen sollst um vertragliche Bewerbungsverpflichtungen zu erfüllen, wenn das AMT auch NICHTS anzubieten hat, ihr seid doch auf dem selben Arbeitsmarkt unterwegs mit dieser "Suche" ... also kannst du dich nicht vertraglich (in einer EGV) verpflichten was zu machen, was aktuell offenbar real unmöglich ist.
Sehr schön. Kommt gleich auf meine Argumentationsliste :smile:
Wenn sie selbst nicht weiß wo sie ernstzunehmende Vermittlungsvorschläge für dich hernehmen soll, wie KANN sie DICH dann verpflichten wollen die Anzahl X im Monat an Bewerbungen auf Stellen-Angebote zu erfüllen, wenn es die gerade gar nicht gibt ...
FRAGE DANACH wo es solche Stellen gibt für dich, du bist für jeden Hinweis dankbar und wenn sie meint das wäre KEIN Problem, dann soll sie dir doch bitte diese Stellen als Vermittlungsvorschläge ausdrucken und mitgeben ...
damit sind meine Fragen und mein Unverständnis wie ich mit so einer Situation umgehen soll, geklärt. Danke!
Dann meldest du dich hier damit und wir werden PRÜFEN, ob das wirklich "zumutbar" wäre für dich, ansonsten brauchst du dich darauf gar nicht erst bewerben.
Prima. Mache ich sehr gerne
Da brauchst du dir noch lange keine Gedanken darum machen wie du einem (vielleicht) AG deine EM-Rente erklären sollst und ob der das dann über Kassen-Karte oder sonst wie rausfinden wird, soweit wird es doch gar nicht erst kommen, dass man dich überhaupt zum Vorstellungsgespräch einladen würde, da geht den auch noch keine Kassenkarte was an.

Du machst dir da zu früh Gedanken, zunächst wäre mal ein Teilzeit-Arbeitsangebot nötig was wenigstens annähernd als "zumutbar" gelten könnte und dann kann man erst die dazu passende Bewerbung schreiben ...
da hätte ich vermutlich ein wenig Spaß, dem AG schon "durch die Hintertüre" die Lust auf dich zu verderben,
ohne dass JC-SB dir das nachteilig auslegen könnten.

da gibt es viele andere Möglichkeiten, die nicht mal was mit deiner Rente oder deiner Leistungsfähigkeit konkret zu tun haben werden ... käme z.B. schon auf die Entfernung zum Arbeitsplatz an und Kostenübernahme für die "Reise" zu einem Vorstellungsgespräch ... das haben früher mal die AG machen müssen, jetzt will das JC vorher eine Bestätigung, dass der AG solche Kosten nicht übernehmen wird ... :jaa: :cool:
Dann lasse ich mich gerne überraschen. Es kommt ja in der Tat auch für mich darauf an, um was es sich handelt. Aber ich freue mich über Formulierungen hier aus dem Forum
Was glaubst du wohl wie "interessiert" ein potenzieller AG noch sein wird, wenn du ihn freundlich um diese Bestätigung schriftlich bittest, weil du sonst kein Geld hast zum Vorstellungsgespräch zu erscheinen, obwohl das ja eine SOOO tolle Stelle wäre aber du brauchst nun leider erst das Geld vom JC für eine Anreise zum Gespräch. :Zunge_zeigen:
:applaus: :grinser:
Natürlich wird auch das nur alles schriftlich abgewickelt, Telefon musst du nicht haben und nicht angeben ... dazu bist du nicht verpflichtet, wer dich zu Hause anrufen darf entscheidest du immer noch selbst und so eine Bestätigung geht sowieso nur auf dem Postweg ... kann man ja nicht durch die Telefonleitung schieben.
Nein einen PC und Internetzugang (Mail-Adresse) MUSS man auch nicht haben, das bezahlt ja keiner und aus dem Regelsatz kann man sich das nicht leisten, zumal auch nicht alle AG so was über Mail machen wollen ...
bin schon verblüfft, was du aus dem Hut zauberst :glotzen:
Du kennst dich also aus mit den Kriterien an ein Bewerbungsschreiben / eine ordentliche Gesamtbewerbung... das will ich dir keineswegs absprechen, NUR gibt es NICHT die "passende/richtige" Standardbewerbung, die auch dann den angeschrieben AG unbedingt beeindrucken muss ... der wird entscheiden ob deine Bewerbung "gut ankommt" nach seinem persönlichen Empfinden und nicht nach "Allgemeinen Standards" ...
Vielleicht drücke ich mich auch einfach missverständlich aus. Mit Standardbewerbung meinte ich den Aufbau einer Bewerbung und eines Lebenslaufes.
Ich fand meine letzten Bewerbungen immer ansprechend und meine erwachsene Tochter meinte, dass ich mit den Bewerbungen sicher auf mich Aufmerksam mache ( im positiven Sinne- weißt was ich mein)
wir drehen uns wirklich langsam nur noch im Kreis ... :Schwindelig:
Tut mir wirklich leid. Du hast mir sehr, sehr, sehr geholfen. Fühl dich gedrückt.
Bis später, jetzt mache ich erst mal Pause ...
Musst du nicht. Die anderen möchten ja auch noch was von dir haben. :ic_up:
Zuletzt geändert von Doppeloma am Sa 16. Jan 2016, 02:32, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitatcodes korrigiert

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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » Sa 16. Jan 2016, 12:12

Neuigkeiten in meinem Widerspruchsverfahren:

Wir bemühen uns, so schnell darüber zu entscheiden. Sollten wir nach Prüfung Ihres Vorbringens zu dem Ergebnis gelangen, dass wir unseren bisher vertretenen Standpunkt nicht ändern können, sind wir gem. § 116 Abs. 2 SGB XII verpflichtet, Ihre Angelegenheit der zuständigen Arbeitsgruppe des Ausschusses für Soziales und Wohnen, in die " sozial erfahrerern Personen " berufen wurden, zur Beratung vorzulegen.

Die Entscheidung wird Ihnen danach unverzüglich bekannt gegeben.

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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von agnes » Sa 16. Jan 2016, 16:04

Hallo Heike

Du fragtest in einem anderen Beitrag bezüglich Schwerbehinderung und Psyche:

Ja, eine Schwerbehinderung rein aus psychischer Sicht ist natürlich drin.

Im Rentenverfahren schrieb der SG-Gutachter, obwohl er zum GdB sich gar nicht äußern musste, dass alleine aus neuro-psychiatrischer Sicht ein GdB von 50 angemessen sei.

Falls du einen Antrag oder eine Neufestsetzung ins Auge fasst, so mache alle Erkrankungen dabei geltend, egal worüber dir Diagnosen/Befunde/Berichte/Unfallberichte etc. vorliegen, denn alle Erkrankungen, wo eine anhaltende Funktionsstörung nachhaltig bleibt, würde zu berücksichtigen sein.

Dem Antrag zulegen würde ich auch noch einen "Jammerlappen", worin du aus deiner Sicht deinen privaten und beruflichen Alltag mit den Funktionsstörungen aufzeigst, was du kannst und nicht mehr kannst, worin deine gesundheitlichen Einbussen liegen, wie es psychosozial bei dir aussieht, sprich Freundeskreis oder Hobbys ...

Und alles was nicht zu berücksichtigen ist, dürfen sie streichen denn etwas zum Streichen benötigen die auch immer

Gruß und versuche Dein Glück :jaa: Agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » Sa 16. Jan 2016, 17:05

agnes hat geschrieben:Hallo Heike

Du fragtest in einem anderen Beitrag bezüglich Schwerbehinderung und Psyche:

Ja, eine Schwerbehinderung rein aus psychischer Sicht ist natürlich drin.

Im Rentenverfahren schrieb der SG-Gutachter, obwohl er zum GdB sich gar nicht äußern musste, dass alleine aus neuro-psychiatrischer Sicht ein GdB von 50 angemessen sei.

Falls du einen Antrag oder eine Neufestsetzung ins Auge fasst, so mache alle Erkrankungen dabei geltend, egal worüber dir Diagnosen/Befunde/Berichte/Unfallberichte etc. vorliegen, denn alle Erkrankungen, wo eine anhaltende Funktionsstörung nachhaltig bleibt, würde zu berücksichtigen sein.

Dem Antrag zulegen würde ich auch noch einen "Jammerlappen", worin du aus deiner Sicht deinen privaten und beruflichen Alltag mit den Funktionsstörungen aufzeigst, was du kannst und nicht mehr kannst, worin deine gesundheitlichen Einbussen liegen, wie es psychosozial bei dir aussieht, sprich Freundeskreis oder Hobbys ...

Und alles was nicht zu berücksichtigen ist, dürfen sie streichen denn etwas zum Streichen benötigen die auch immer

Gruß und versuche Dein Glück :jaa: Agnes
Hallo Agnes,

vielen Dank für dein Post. Ich muss jetzt noch mal ein paar Ärzte diesbezüglich abklappern um entsprechende Nachweise zu haben.

Das gilt auch in spätestens 3 Jahren, wenn ich einen Verlängerungsantrag bei der DRV stelle.

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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 16. Jan 2016, 18:53

Hallo Heike, :smile:
Neuigkeiten in meinem Widerspruchsverfahren:

Wir bemühen uns, so schnell darüber zu entscheiden. Sollten wir nach Prüfung Ihres Vorbringens zu dem Ergebnis gelangen, dass wir unseren bisher vertretenen Standpunkt nicht ändern können, sind wir gem. § 116 Abs. 2 SGB XII verpflichtet, Ihre Angelegenheit der zuständigen Arbeitsgruppe des Ausschusses für Soziales und Wohnen, in die " sozial erfahrerern Personen " berufen wurden, zur Beratung vorzulegen.

Die Entscheidung wird Ihnen danach unverzüglich bekannt gegeben.
OHA, also doch nicht so ganz spontane "Ablehnung" weil wir das ja immer so machen ... :lachen: :groehl:

Du hattest ja weiter oben mal gefragt welche Bedeutung der § 48 SGB X Abs. 1 haben würde, den ich dir da für den Widerspruch mit rein geschrieben habe.
(1) Soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, ist der Verwaltungsakt mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben. Der Verwaltungsakt soll mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit
1.die Änderung zugunsten des Betroffenen erfolgt,
Quelle

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/48.html

Eigentlich hätte ich noch den "Satz 1" dazu schreiben müssen, denn der Absatz 1 enthält auch viele Dinge die bei dir gar nicht zutreffend sind, aber das nur nebenbei, man scheint sich wohl zumindest nicht mehr so ganz sicher zu sein, Gesetze richtig umgesetzt zu haben ... :jaa: :cool: :applaus:
Die angesprochene Stelle (die mehr Ahnung haben soll) dürfte der Widerspruchs-Ausschuss sein, den beschäftigt man eigentlich nicht damit wenn man sich seiner Sache SOOOO sicher ist wie man es dir gegenüber dargestellt hat bei der Abgabe des Widerspruches ... mal sehen ob die sich da auch nicht mit auskennen (wollen) weil man das "ja immer so falsch macht" ... :icon_e_wink: :pfeif:

Zur Erklärung für dich ... beruhte ja der aktuelle Bescheid (Verwaltungsakt des SGB XII) auf den "Verhältnissen", die zum Zeitpunkt der Bewilligung maßgeblich waren = VOLLE EM-Rente wegen der gesundheitlichen Umstände = Anspruch aus dem SGB XII / Kapitel 3 bis dieser Bescheid (der DRV) am Tag X abgelaufen ist ODER mit einem anderen Bescheid begründet "aufgehoben" wäre, dafür gibt es aber KEINEN (Aufhebungs-) Bescheid der DRV. :lesen:

Dieser Tag X ist regulär der 30.04.2016, denn so steht es als Ende dieser Befristung in deinem ersten EM-Rentenbescheid und der bestimmt also immer noch die aktuellen "Verhältnisse" an die das SGB XII sich mit der Leistung zu halten hat ...

Der Verlängerungsbescheid "hebt" den ersten EM-Rentenbescheid eben NICHT "automatisch" auf, sondern tritt erst (als Verlängerungsentscheidung) IM ANSCHLUSS ab dem 01.05.216 in Kraft, dazu hatte ich weiter oben schon die Rechtsgrundlagen verlinkt ...

Die Veränderung der "Verhältnisse" (in die Arbeitsmarktrente) beginnt also regulär erst ab dem 01.05.2016 zu laufen, hat also auch erst DANN Wirkung auf deinen Anspruch beim SGB XII zu entfalten, daher DARF diese Leistung rechtmäßig erst FÜR die ZUKUNFT (zum 30.04.2016) aufgehoben werden (nicht einfach "eingestellt nach § schlag mich tot") und zwar unter Angabe des zulässigen § 48 SGB X Abs. Satz 1 dafür, denn das erfolgt nun wegen tatsächlicher "Änderung der Verhältnisse für die Zukunft" und in deinem Falle auch Wechsel der Zuständigkeit des Leistungsträgers (ab 01.05.2016 = SGB II zuständig).

Die ungewohnt "großzügige" (aber falsche) Haltung des JC ist mir dabei immer noch ein Rätsel, denn die sind üblicherweise nicht bereit sich schon zuständig fühlen zu müssen, wenn das rechtlich noch gar nicht der Fall ist ... das entspricht in deinem Falle so gar nicht den sonst so sparbewussten Handlungsweisen, denn immerhin ist nun an den Leistungen die (eigentlich) voll aus dem "Gemeindetopf" kommen würden (bis Ende April) schon die AfA mit ihren "Arbeitsförderungszahlungen" (ab Februar) mit eingebunden.

Die JC unterstehen ja nicht ohne Grund der AfA sondern weil sie zumindest teilweise auch Gelder aus dem Topf der AfA / staatlichen Arbeitsförderung bekommen, WARUM also sollte man da schon freiwillig (ab Februar) für dich zahlen müssen / wollen, wenn eigentlich noch das Sozial-AMT zuständig ist ...

Deine "Verhältnisse" aus dem ersten Bescheid der DRV gelten aktuell immer noch, das bedeutet zunächst mal, dass du einer Arbeitsvermittlung komplett noch gar nicht zur Verfügung stehen kannst und musst, du bist bis Ende April immer noch VOLL EM-Rentner aus gesundheitlichen Gründen (gemäß dem ersten Bescheid, der eben NICHT durch die Verlängerung "automatisch" als aufgehoben gilt), ob denen das gefällt oder nicht, die Arbeitsmarktrente tritt erst zum 01.05.2016 in Kraft ...

Was sich auch aus dem Ende dieser (neuen) Befristung am 30.04.2019 von selbst ergibt, denn eine EM-Rente mit Befristung geht NIEMALS länger als genau 3 Jahre (auf den Tag), das wäre ja schon überschritten, wenn man den Argumenten der Ämter folgt ... das passt NUR dann wenn der erste Bescheid seine Gültigkeit behält bis auch der regulär abgelaufen ist am 30.04.2016 ... die "Veränderung in deinen Verhältnissen" gemäß § 48 SGB X beginnt genau am 01.05.2016 mit der regulären Wirksamkeit des Verlängerungsbescheides ...

Bis dahin gibt es zu deiner "Vermittlung" auf dem Arbeitsmarkt überhaupt NICHTS zu besprechen (du brauchst auch in KEINE Maßnahme als VOLL-EM-Rentner), eine EGV ist gar nicht zulässig, die haben dich klar ausgedrückt bis Ende April einfach völlig IN RUHE zu lassen, ansonsten werden wir das mal über Nürnberg endgültig klären lassen ... :jaa: :cool:

Mit dem Verweis auf § 8 SGB II widersprechen die sich (beim JC) bereits selber, denn aktuell bist du überhaupt noch nicht als (teilweise) Erwerbsfähig anzusehen und gehörst da tatsächlich noch gar nicht hin ... aber wenn die das "immer so machen" ... bist du trotzdem bis 30.04.2016 nach dem ersten Bescheid (der DRV) rechtsgültig weiterhin VOLL EM aus rein gesundheitlichen Gründen ... also in GAR NICHTS vermittelbar ... :icon_e_wink: :pfeif:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » Sa 16. Jan 2016, 19:35

Hallo Doppeloma,
OHA, also doch nicht so ganz spontane "Ablehnung" weil wir das ja immer so machen ... :lachen: :groehl:
Das habe ich auch gedacht. Der zuständige Bearbeiter ist auch ein anderer als meine bisherige Sachbearbeiterin ( auf die ich nichts kommen lassen möchte, weil sie sich immer mehr als fair verhalten hat)




Die "großzügige (aber falsche) Haltung des JC ist mir dabei immer noch ein Rätsel, denn die sind üblicherweise nicht bereit sich schon zuständig fühlen zu müssen, wenn das rechtlich noch gar nicht der Fall ist ... das entspricht in deinem falle so gar nicht den sonst so sparbewussten Handlungsweisen, denn immerhin ist nun an den Leistungen die (eigentlich) voll aus dem 2gemeindetopf kommen würden (bis Ende April) schon die AfA mit ihren "Arbeitsförderungszahlungen" mit eingebunden.
Ob die das wirklich so großzügig hinnehmen, wird sich ja zeigen. Ich war ja erst mal bei einer Dame, die für die Antragsannahme zuständig ist die am Dienstag die ausgefüllten Anträge annimmt und auf ihre Vollständigkeit prüfen wird.
Dann erst geht das ganze in die Leistungsabteilung und ob die die Situation so kommentarlos schlucken, bleibt noch offen.

Die JC unterstehen ja nicht ohne Grund der AfA sondern weil sie zumindest teilweise auch Gelder aus dem Topf der AfA / Arbeitsförderung bekommen, WARUM also sollte man da schon freiwillig (ab Februar) für dich zahlen müssen / wollen, wenn eigentlich noch das Sozial-AMT zuständig ist ...
Zahlt die AfA nicht auch einen Teil der EM?


Was sich auch aus dem Ende dieser (neuen) Befristung am 30.04.2019 von selbst ergibt, denn eine EM-Rente mit Befristung geht NIEMALS länger als genau 3 Jahre (auf den Tag), das wäre ja schon überschritten, wenn man den Argumenten der Ämter folgt ... das passt NUR dann wenn der erste Bescheid seine Gültigkeit behält bis auch der regulär abgelaufen ist am 30.04.2016 ... die "Veränderung in deinen Verhältnissen" gemäß § 48 SGB X beginnt genau am 01.05.2016 mit der regulären Wirksamkeit des Verlängerungsbescheides ...
Wäre es so, würde ja auch eine unbefristete Rente früher eintreten. Ich bin nach wir vor auch der Meinung, dass ich erst ab 1. Mai ins SGB II gehöre.
Allerdings habe ich auch wenig Lust darauf, zwischen die Fronten zu geraten und bis zur endgültigen Klärung kein Geld zu bekommen.
Bis dahin gibt es zu deiner "Vermittlung" auf dem Arbeitsmarkt überhaupt NICHTS zu besprechen (du brauchst auch in KEINE Maßnahme als VOLL-EM-Rentner), eine EGV ist gar nicht zulässig, die haben dich klar ausgedrückt bis Ende April einfach völlig IN RUHE zu lassen, ansonsten werden wir das mal über Nürnberg endgültig klären lassen ... :jaa: :cool:

Mit dem Verweis auf § 8 SGB II widersprechen die sich (beim JC) bereits selber, denn aktuell bist du überhaupt noch nicht als (teilweise) Erwerbsfähig anzusehen und gehörst da tatsächlich noch gar nicht hin ... aber wenn die das "immer so machen" ... bist du trotzdem bis 30.04.2016 nach dem ersten Bescheid (der DRV) rechtsgültig weiterhin VOLL EM aus rein gesundheitlichen Gründen ... also in GAR NICHTS vermittelbar ... :icon_e_wink: :pfeif:

Ich fühle mich aufgrund der vielen guten Tipps und Grundlagen schon gestärkter als vorher. Ich hoffe einfach mal, dass sich alles nicht so furchtbar entwickeln wird, wie ich es befürchte. Aber mittlerweile bin ich auch soweit, dass ich nicht mehr das " Opferlamm" ( um mit deinen Worten zu reden) sein werde.

Da habe ich einen Termin bei einer mir wildfremden Person und mach mir ins Hemd. Da ist doch wohl ein Fehler im System. :glotzen:


Liebe Grüße

Heike

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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 17. Jan 2016, 03:23

Hallo Heike, :smile:
Wäre es so, würde ja auch eine unbefristete Rente früher eintreten. Ich bin nach wir vor auch der Meinung, dass ich erst ab 1. Mai ins SGB II gehöre.
Allerdings habe ich auch wenig Lust darauf, zwischen die Fronten zu geraten und bis zur endgültigen Klärung kein Geld zu bekommen.
Siehst du völlig richtig, aber mein AG hat auch brav abgewartet bis die Verlängerung in die EM-Rente ohne Befristung zum 01.09. verbindlich wurde, obwohl ich den Bescheid dazu bereits im März bekommen hatte ... wir hätten nichts dagegen gehabt das deswegen fließende Geld (Urlaubsabgeltung wegen Ende des "ruhenden" Arbeitsvertrages ab September und eine betriebliche Sonderzahlung wegen der EM-Rente "auf Dauer") früher zu bekommen, meine Firma kannte sich aber wohl zu gut aus mit den entsprechenden Gesetzen. :icon_e_wink: :pfeif:

Die Leistungsträger dürfen dich aber nicht ohne Geld lassen (haben das notfalls untereinander auszugleichen), "zwischen den Fronten" bist du ja bereits, noch hast du ja keinen verbindlichen Bescheid dazu wer nun das Geld für / ab Februar überweisen wird. :Gruebeln:
Ob die das wirklich so großzügig hinnehmen, wird sich ja zeigen. Ich war ja erst mal bei einer Dame, die für die Antragsannahme zuständig ist die am Dienstag die ausgefüllten Anträge annimmt und auf ihre Vollständigkeit prüfen wird.
Dann erst geht das ganze in die Leistungsabteilung und ob die die Situation so kommentarlos schlucken, bleibt noch offen.
Genau so sehe ich das auch, du solltest zur Sicherheit den Teil des ersten Bescheides (in Kopie) mitnehmen zur Antragstellung auf ALGII, wo das Ablaufdatum der ersten Befristung klar draus ersichtlich ist ... :Gruebeln:
Zahlt die AfA nicht auch einen Teil der EM?
Nicht bei VOLLER EM-Rente wegen der gesundheitlichen Probleme, deswegen ist ja dafür das Sozial-AMT zuständig, erst bei der Arbeitsmarktrente beteiligt sich (meines Wissens) die DRV an den Kosten bei der AfA, nicht umgekehrt :confused: :Gruebeln: ...

Deswegen finde ich das Theater mit den Arbeitsmarktrentnern (bei den JC) ja so besonders "pervers", die bekommen noch Zuschüsse aus der Rentenkasse dafür und machen den Leuten trotzdem das Leben zu Hölle (wenn man sie lässt) ... die DRV wird diese Zuschüsse an die AfA für dich aber (vermutlich) auch nicht vor Rechtskraft des neuen Bescheides (also ab dem 01.05.) zahlen wollen ... :confused: :Gruebeln:

Irgendwie tun sich immer mehr "Abgründe" auf, je länger man sich damit beschäftigt ... :Gruebeln: :teufel:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/116.html

AHA :aha: , kannte ich ja noch gar nicht (ist ja auch noch relativ neu, von 07/2014 :grinser: ), die haben nicht mal einen ordentlichen Widerspruchs-Ausschuss dafür ... :Gruebeln:

Die lassen das also von "sozial erfahrenen Dritten" überprüfen, was immer darunter zu verstehen ist ... da könnten die doch auch einfach glauben, was ich dir in den Widerspruch geschrieben habe, das sollten andere "sozial erfahrene Dritte" hoffentlich auch wissen und bestätigen können ... HILFE, HILFE ... mehr Qualifikation dafür haben die ja offenbar auch nicht aufzuweisen ... :confused: :Gruebeln: :teufel:

Ich wechsele mal lieber schnell das Thema ... :Verwirrt: :Hilfe: :lachen:
Wie hilfreich ist ein Behindertenausweis vom Versorgungsamt? Ich habe mir immer vorgenommen, den zu beantragen, war mir aber nie sicher, was für Vorteile dieser bringen könnte.
Kommt drauf an was du unter "Vorteilen" und bei wem genau verstehen möchtest :Gruebeln: ... (es sollen eher "Nachteilsausgleiche" sein) den Ausweis (GdB 50 oder höher) bekommt man allerdings nicht so schnell und eine Gleichstellung (bei wenigstens GdB 30 möglich) wird man dir bei der AfA nicht bewilligen ohne vorhandenen Arbeitsplatz.

Beim JC kommst du dann (mit viel Glück) in die "Reha-Abteilung" (sofern die vor Ort eine haben), aber dort ist es (meist) auch nicht "netter".
Wir sollten deswegen von der AfA-Reha-Abteilung betreut werden (ich mit GdB 40 und Gleichstellung und der Dopa mit Ausweis GdB 50), die gleiche AfA, die eine Busstunde entfernt (einfache Strecke) von uns war damals, denn unser zuständiges JC (15 Minuten zu Fuß entfernt) hatte keine eigene Reha-Abteilung. :glotzen:

Vermutlich wurden wir auch deswegen nie zu einem Gespräch eingeladen, die bei der AfA kannten uns ja schon aus der Zeit (mit ALGI) nach der Aussteuerung :grinser: , das örtliche JC hat sich dann (nach der Antragsabgabe) zunächst nicht mehr weiter für uns interessiert und nur noch unsere Weiterbewilligungs-Anträge bearbeitet und die diversen Widersprüche abgelehnt, die ich wegen der falschen Berechnungen regelmäßig eingelegt habe, nachdem der Dopa dann schon seine EM-Rente bekommen hatte.

Denn Arbeit haben die da (in der Reha-Abteilung) dann auch nicht für dich, du hast dann nur noch ein schweres weiteres "Vermittlungshemmnis" und der "verschlossene Teilzeit-Arbeitsmarkt" (ab dem 01.05.2016) ist immer noch "verschlossen", denn mit Schwerbehinderung will dich erst recht Keiner einstellen.
Man könnte dich ja nach 6 Monaten Probezeit nicht mehr so einfach entlassen ... das wäre so der (eigentlich) fast einzige Vorteil wenn man das so sehen möchte ... ohne Merkzeichen dazu hat man ansonsten nicht viel davon einen Schwerbehinderten-Ausweis zu besitzen besser geht es einem damit auch nicht ... und irgendwelche "Ermäßigungen" bei Eintrittspreisen o.Ä. halten sich in engen Grenzen.

Steuerlich könnte das was bringen, sofern man auch Steuern zahlt auf die Rente oder zusätzliche Einkünfte ... wir haben zusammen 1000 Euro "Behinderten-Pauschbetrag" beim Finanzamt, was nützt uns das wenn wir überhaupt keine Steuern zahlen brauchen auf unsere Renten ...

Vermutlich wird dieser Pausch-Betrag bald noch etwas höher, denn mit Dopas neuem Defi lohnt es sich eine Erhöhung zu beantragen und vielleicht bekommt er dann endlich das Merkzeichen "G" (Gehbehindert) bewilligt, was man ihm alleine für seine Rücken- und Knieprobleme / Schmerzkrankheit bisher noch nicht geben wollte, seine Schmerztherapeutin ist aber jetzt sehr optimistisch und wird auf Anforderung des Versorgungsamtes entsprechend schreiben, sie meint sogar, dass er wegen dem Defi auch das "B" (Begleitung erforderlich) bekommen könnte und wenigstens eine Erhöhung auf GdB 80 erhalten sollte.

Das klingt soweit sehr nett (die ist auch sehr nett und steht zu dem was sie sagt) aber die Versorgungsämter haben da oft auch ihre eigenen Vorstellungen aber durch den Umzug ist ja jetzt ein anderes Versorgungsamt zuständig, das werde ich also demnächst mal in Angriff nehmen.

Vom noch höheren "Pausch-Betrag" hätten wir zwar immer noch NIX (der Steigt mit der Höhe des GdB), denn wir zahlen ja weiter keine Steuern auf die Renten aber das "G" bringt den Zugang zum Behinderten-Fahrschein mit dem man nach Zahlung eines Einmal-Betrages (80 Euro aktuell im Jahr meiner Kenntnis nach) dann alle Öffentlichen Verkehrsmittel unbegrenzt und ohne zusätzliche Kosten nutzen kann, das gilt auch für Fahrten mit Regionalzügen der DB ...

So könnten wir schon viele Fahrt- und Reise-Kosten einsparen, wenn unser Auto mal "aus dem Verkehr gezogen wird", denn das wird auch nicht mehr ewig halten (die halbe Kfz-Steuer zu nehmen lohnt sich da nicht mehr, dann dürfte ich den Wagen ja nur noch fahren wenn der Dopa wenigstens daneben sitzt), das "B" zusätzlich wäre natürlich "genial", denn der (notwendige) Begleiter darf dann (bei Bedarf) auch kostenfrei mitfahren, wenn wir zusammen unterwegs sind ... aber noch glaube ich nicht daran, dass wirklich Beides durchgehen wird ... wenigstens das "G" für den Dopa wäre aber schon sehr gut ... :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Ansonsten würde der Ausweis auch mit GdB 80 weiterhin nur im Schrank herumliegen, viele andere "Vorteile" sehe ich da besonders für Rentner / EM-Rentner nicht wirklich ... beim ADAC kann ich 5 Euro Beitrag sparen und für die Kurtaxe im letzten Urlaub war seine Zahlung um 10 CENT ermäßigt ... das hätten wir auch noch übrig gehabt ... :icon_e_wink: :pfeif: :teufel:
Müsste allerdings vorher noch mal einen Orthopäden und den Augenarzt aufsuchen.
Wäre schon gut wenn die behandelnden Ärzte Bescheid wissen über dein Vorhaben einen GdB zu beantragen, denn die Versorgungsämter kontaktieren sehr gerne die Ärzte um sich genauere Befunde zu holen, wichtig sind allerdings nur die Einschränkungen die es schon nachweisbar (also durch Arztbefunde belegt) seit mindestens 6 Monaten gibt und die voraussichtlich für längere Zeit (oder dauerhaft) auch bestehen bleiben.

Beim Dopa brauchen wir allerdings jetzt nicht zu warten mit dem Antrag, weil bereits klar ist, dass er den Defi nicht mehr los werden wird und darauf gibt es schon generell mindestens GdB 50, wenn sonst keine Probleme weiter vorliegen, was eher selten der Fall ist, das wird aber nicht einfach addiert vom Versorgungsamt, daher wahrscheinlich insgesamt GdB 80. :Gruebeln:

Auf "die üblichen" Orthopädische Probleme gibt es nur sehr schwer (direkt) einen hohen GdB (der Dopa bekam GdB 30 nach der ersten Bandscheiben-OP Anfang der 90er Jahre) zudem ist darauf zu achten, dass es sich um "altersgemäß" abweichende Einschränkungen handeln muss, Rückenprobleme mit 20 Jahren werden da anders bewertet als mit 50/60/70 Jahren wo das schon als "normale Alterserscheinung" teilweise zu akzeptieren wäre, nicht mehr so beweglich zu sein ...

Auch eine Sehschwäche muss schon sehr ausgeprägt sein, es genügt nicht eine "Lesebrille" zu benötigen, das gleiche gilt für Hörschwierigkeiten, es fällt eigentlich alles direkt weg, was mit Hilfsmitteln (Hörgeräte / Brille /Medikamente) gut behandelbar ist oder ausgeglichen werden kann.
Frühere (aber inzwischen komplett ausgeheilte) Gesundheitsprobleme interessieren das Versorgungsamt nicht, es sei denn dass es Dauerfolgen daraus gibt die dich auch heute noch im Alltag belasten, es wurde ja schon angemerkt, dass man diese Folgen für das normale Alltagsleben am Besten selbst (möglichst ausführlich in einem zusätzlichen "Jammerlappen") schildern sollte mit den eigenen Worten.

Denn aus bloßen Diagnosen /Aufzählung von Krankheiten und den Arztberichten gehen deine persönlichen Probleme damit (besonders auch psychische Auswirkungen oder Nebenwirkungen von notwendigen Medikamenten) in der Regel nicht hervor, das was du jeden Tag deswegen "erleidest" / wobei DU dich konkret (immer /überwiegend, fast täglich NICHT manchmal oder gelegentlich/selten) eingeschränkt fühlst (auch in der Freizeit / bei der Hausarbeit / im Schlaf/im Kontakt zu anderen Menschen usw.), steht in keinem Arztbericht und nur das ist für den GdB wirklich von Bedeutung ...

Darum interessiert sich auch die DRV im Bezug auf die EM-Rente nicht besonders dafür, warum Jemand einen GdB oder einen Schwerbehinderten - Ausweis hat, das Versorgungsamt betrachtet das gesamte Leben und die DRV nur die rein beruflichen Möglichkeiten ... ob du daneben auch noch ein erfülltes Privatleben hast /haben kannst (oder nach dem Job nur noch kaputt ins Bett fällst) ist der DRV dabei ziemlich EGAL ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » So 17. Jan 2016, 12:17

Also wenn diese Rechner im I-net gut und einigermaßen glaubwürdig rechnen, hätte ich Anspruch auf Wohngeld und Kindergeldzuschlag.


Nicht bei VOLLER EM-Rente wegen der gesundheitlichen Probleme, deswegen ist ja dafür das Sozial-AMT zuständig, erst bei der Arbeitsmarktrente beteiligt sich (meines Wissens) die DRV an den Kosten bei der AfA, nicht umgekehrt :confused: :Gruebeln: ...
Ich habe die Info aus dem Elo Forum: https://www.elo-forum.org/schwerbehinde ... ng-jc.html
Post 16 : im Zitat hier eingefügt
übrigens mal ganz am Rande, die BA und der Rententräger teilen sich bei der Arbeitsmarktrente die Kosten der Rentenleistung zu 50/50, also doch ein gutes Geschäft für die Rentenversicherung

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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 17. Jan 2016, 18:43

Hallo Heike, :smile:
Also wenn diese Rechner im I-net gut und einigermaßen glaubwürdig rechnen, hätte ich Anspruch auf Wohngeld und Kindergeldzuschlag.
das können dir nur die zuständigen Behörden korrekt ausrechnen wenn du dort einen Antrag gestellt hast und meines Wissens wäre das auch vorrangig VOR Sozial-HILFE gewesen, allerdings kenne ich mich mit Kinderzuschlag überhaupt nicht aus und weiß nur, dass für Wohngeld schon mal ein gewisses Mindesteinkommen erforderlich ist, sonst wird man da auch an SGB II / SGB XII verwiesen.

Wir kennen ja deine konkrete Rentenhöhe nicht und auch nicht deine komplette Miete, der Lebensunterhalt für dein Kind muss ja zusätzlich gesichert sein und Kindergeldzuschlag (soweit ich was dazu gelesen habe) ist auch vom sonstigen Einkommen der Eltern abhängig ... :confused: :Gruebeln:

Verstehe schon, dass du alle anderen Möglichkeiten krampfhaft suchst, die dich vom JC weg bringen könnten, nur ist Wohngeld ein Zuschuss, da wird nicht die komplette Miete übernommen, auch keine Heizkosten und keine Nachzahlungen für Betriebskosten.
Das muss man dann noch selbst irgendwie aufbringen können und das Kindergeld deckt ja alleine auch nicht den kompletten Bedarf des Kindes ... wie das da mit deiner anderen Leistung (für das Kind) läuft, was aktuell an das Sozial-AMT gezahlt wurde kann ich auch nicht nachvollziehen (weil ich damit nie was zu tun hatte), da muss man sich ja bestimmt auch selbst drum kümmern, wenn der Leistungsträger wechselt ... :Gruebeln:

Mit dem Sozial-AMT hast du ja spätestens ab 01.05. gar nichts mehr zu tun, also können die ja auch keine Gelder mehr (von anderen Behörden) für dich in Empfang nehmen und irgendwie "verrechnen" wollen ... :confused:

Was die BA und die DRV sich da nun real teilen bei der Arbeitsmarktrente habe ich persönlich noch nicht erforscht, das ist mir eigentlich auch egal, denn das sollte keinen Einfluss haben auf deine Behandlung beim JC.
Davon habe ich auch nur eher "nebenbei" mal was gehört, nicht Alles versuche ich bis ins Detail zu erforschen, für uns hat das auch nie Bedeutung gehabt, wo diese Gelder nun im Einzelnen herkommen, als meine EM-Rente (als Arbeitsmarktrente) endlich auch bewilligt war, konnten wir uns (zum Glück) beim JC sofort (und endgültig) verabschieden und die Rentenzahlungen kamen dann nur von der DRV also hat mich der Rest ehrlich auch gar nicht mehr interessiert. :Gruebeln: :teufel:

In der Hinsicht habe ich auch aktuell kein besonderes Interesse (mehr) mich damit so intensiv zu befassen, ich versuche aus den (noch) vorhandenen Kenntnissen und Erfahrungen weiter zu helfen, aber um den aktuellen Stand sollten sich die Betroffenen auch mal selbst etwas kümmern, in meinen Kopf muss das nicht mehr rein ... :Sturkopf: :grinser:

Ich halte es aber auch für überflüssig nun so genau zu wissen, wer da welche Anteile Geldes an wen gibt, das Sozial-AMT zahlt jedenfalls NIX und bekommt auch NIX (an / von DRV oder AfA) bei einer regulären vollen EM-Rente ... darum werden die Leute ja dann mit einer Arbeitsmarktrente wieder zum JC geschickt ... aber verbindlich geht das erst wenn die Arbeitsmarktrente auch beginnt lt. Verlängerungsbescheid der DRV und nicht schon vorher.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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