
was du im letzten Beitrag verlinkt hast, entspricht ja schon dem was ich meine ...
Der erste Teil bezieht sich darauf, dass es um "Erwerbsfähige" Leistungsempfänger geht und damit sind hier VOLL Erwerbsfähige gemeint, auch wenn es nicht extra dabei steht, ja auch AU-Kranke werden schon gemäß SGB II / SGB III unterteilt, denn das gilt ja nicht für Empfänger von ALGI, da ist die letzte Arbeitszeit / Tätigkeit zu berücksichtigen ...
Das "kleine" Problem dabei ist die Tatsache, dass es KEINE Teilzeit-AU gibt für die unterschiedlichen Festlegungen wann Jemand nun AU sein darf und wann nicht UND, dass es auch hier nicht um Gesetze geht sondern um "willkürliche" Festlegungen in der "AU-Richtlinie" der gesetzlichen KK, für privat Krankenversicherte gilt das alles schon mal gar nicht ... die sind einfach KRANK und können nicht arbeiten gehen, wenn sie vom Arzt eine Bescheinigung dafür bekommen.
Im Gesetz (SGB V) für die Gesetzlichen KK steht das übrigens auch nicht anders drin, die machen sich eben alle ihre kleinen "privaten" Arbeitsanweisungen ...
Der zweite Teil ist ja eindeutig das, was ich dir schon geschrieben hatte, bei Rentnern (welche Rentenart ist eigentlich egal) ist eine AU-Bescheinigung nur zulässig / erforderlich wenn dazu eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird (ein Minijob z.B.), da hat der AG ja auch einen Anspruch auf diese ärztliche Bescheinigung wenn man wegen Krankheit nicht zur Arbeit kommt.
Du arbeitest aber aktuell NICHT neben der Rente und JC / SGB II ist keine tatsächliche "Arbeit", sondern eine zusätzliche Sozial-Leistung, auch wenn bei den Verpflichtungen gerne der Status eines AG (wir sind jetzt ihr Chef, wir zahlen Ihr Geld) dargestellt wird, es IST aber kein Lohn oder Gehalt was man dort bekommt, sondern eine staatliche "Transferleistung aus Steuermitteln" ... Na Ja, dann ist eben der "Staat" und der Steuerzahler" jetzt dein Chef ...

Aber die wollen auch, dass mit ihrem Geld sparsam umgegangen wird und nicht Leute in teure "Eingliederungsmaßnahmen" gesteckt werden, die eigentlich medizinisch gar nicht leistungsfähig genug dafür sind und vorerst gar nicht in den "normalen" Arbeitsmarkt eingegliedert werden können, das kostet ja dann noch mehr Geld, als wenn sie einfach nur ihren notwendigen finanziellen "Zuschuss" zur vollen EM-Rente bekommen ...


Das funktioniert so nicht, wenn du dich beim JC AU meldest muss das mit der gesetzlich vorgeschriebenen AU-Bescheinigung nachgewiesen werden, ob du den vorgesehenen Teil dann an die KK geben wirst oder nicht ist eine ganz andere Geschichte ... ein Privat-Rezept ist keine anerkannte AU-Bescheinigung nach SGB II (und auch sonst nicht, z.B. auch nicht für die Rentenkasse um zu beweisen, dass du auch nicht Teilzeit arbeiten könntest) ...Diesen Durchschlag schicke ich ja gar nicht an die KK. Und wenn er mir auf einem Privatrezept bescheinigt, dass ich krank bin und ich muss das evtl. selbst zahlen- ist mir wurscht.
Beachte § 56 SGB II ...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/56.html2.spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.
Überlege mal selber warum ein (selbst bezahltes) Privat-Rezept das nicht ersetzen kann und vom JC nicht anerkannt werden muss als "AU-Bescheinigung" ...

Du fragst weiter oben warum es im SGB II (speziell im § 8) keine Sonderregelungen für Arbeitsmarktrentner gibt ... liegt wohl ganz einfach daran, dass Arbeitsmarktrentner mal davon betroffen sein könnten, darüber hat Niemand nachgedacht bei diesem Gesetz, das sollte ja vor Allem dafür sorgen dass Arbeits-Fähige (also Gesunde) Langzeitarbeitslose nicht länger ohne größere Probleme über Jahre im Sozial-HILFE - Bereich ihr Geld bekommen und sich nicht groß um Arbeit kümmern müssen, um das mal zu beenden.
Gesetze werden auch so schnell nicht geändert / angepasst, wenn sich herausstellt, dass man da einige Leute bei "vergessen" hat (z. B. auch Langzeitkranke MIT Job, die mit ALG II ihre Gerichtsverfahren zur EM-Rente abwarten müssen), zumal das doch (nach angeblichen Erkenntnissen der Politiker) nur wenige Einzelfälle gibt wo das "leider" mal "ausnahmsweise vorkommt (Gesetze gelten immer für eine gewisse Mehrheit, das wird überall mal "ein Einzelfall" nicht berücksichtigt sein) ...
Immerhin kommt Aussteuerung aus dem Krankengeld ja doch häufiger vor als ich selbst mal angenommen habe und trotzdem gibt es auch dafür KEINEN speziellen Antrag bei der AfA / im SGB III, da stellt sich doch die gleiche Frage und wie mit den Ausgesteuerten dort inzwischen umgegangen wird ist auch nicht mehr "feierlich" ... die "gehören" da eigentlich auch nicht hin (weil weiter krank und eigentlich nicht vermittelbar) und haben aber Anspruch auf diese Lohnersatzleistung, wenn das Krankengeld abgelaufen ist.
Dafür haben sie (und ihre AG) sogar selbst jahrelang Beiträge eingezahlt (an die AfA) und werden trotzdem behandelt "wie der letzte Bettler", ja das siehst du richtig, wir haben auch so Einiges durch und haben auch keineswegs immer alles schon richtig gewusst, viel Lehrgeld gezahlt auf diesem Weg aber unsere Würde und eine eigene Meinung haben wir uns nie nehmen lassen.

Wie sollst du also mit dem JC "umgehen", ganz einfach tun, was du hier auch tust = ALLES hinterfragen was du nicht verstehst, das ist dein Gutes Recht, du musst als "Bedürftiger" die Gesetze nicht auswendig kennen, das Amt ist verpflichtet dir zu erklären, was du nicht verstehst (auch in einer EGV) und wofür das konkret gut sein soll, was man von dir verlangt.
Die einziges "Ziel" kann nur ein "leidensgerechter / versicherungspflichtiger Teilzeit-Job" sein und was anderes hätte da auch nicht in deiner EGV zu stehen, ob der "zumutbar" wäre (nach § 10 SGB II) ist zu klären wenn die Anforderungen klar sind FÜR einen konkreten Job, das ist Aufgabe der SB und nicht deine (dafür wird DIE SB auch aus Steuermitteln bezahlt, nicht nur du "lebst vom Staat", SIE AUCH und zwar komplett, bei ihr nennt man das aber Gehalt und auch Gehalt muss man sich erst mal verdienen).
GUTE IDEE und ich kneife dich immer ins Ohr wenn du versucht bist, dich für deine Situation zu rechtfertigen und "schuldbewußt einzusehen", dass du ja verpflichtet bist deine Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden, diese TRULLA wird dafür bezahlt dich dabei "passend" zu unterstützen und wenn sie das nicht KANN, dann soll sie dich einfach in Ruhe deine Therapien machen lassen, damit du vielleicht mal wieder Vollzeit Erwerbsfähig werden könntest... Ich glaube ja, wenn ich meinen ersten Termin bei der SB habe, habe ich in Gedanken die Doppeloma auf meiner Schulter sizten![]()



So wie sie sich das vorstellt wird das nicht funktionieren, das macht dich eher noch mehr krank, ja auch das darfst du ruhig mal sachlich aussprechen, ohne auf deine konkreten Krankheiten dabei einzugehen oder ihr dabei eine konkrete "Schuld" anzulasten (die "Arme SB" macht doch auch nur ihren Job... die gibt an dich den Frust weiter, den sie selber "von oben bekommt" ) ...
Dann soll sie dich aufklären welcher andere Leistungsträger für dich zuständig sein soll mit einer Arbeitsmarktrente, was die "erzählen" dazu ist doch so unwichtig, es sei denn sie hat das den ultimativen Tipp für dich und das möchtest du dann bitte auch schriftlich haben, damit du das beim "Zuständigen" auch vorlegen kannst wie man das beim JC so sieht ...Allerdings muss ich auch mit einer Antwort rechen ala: Wenn ich nur dagegen rede, habe ich im SGB II nichts verloren.
Hier mal ein paar Informationen zu den Pflichten deiner SB, die sich alleine aus ihrem Job schon ergeben, ich weiß gerade nicht ob du das schon bekommen hattest ...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/13.html
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/14.html
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/15.html
Wenn sie also meint, du gehörst da nicht hin, weil sie die Vermittlung die für dich aktuell nötig wäre, nicht realisieren kann, dann hat sie genau 2 Möglichkeiten ...
Sie lässt dich in Ruhe, bis sie was anzubieten hat, was den Erfordernissen für deine (Teilzeit-)Vermittlung entsprechen könnte ...
ODER sie gibt dir schriftlich, an welchen "anderen Leistungsträger" du dich zu wenden hast, weil sie meint du gehörst nicht ins SGB II ...

Da gehören (aus meiner Sicht) aber dann Viele nicht hin, weil das JC auch in anderen (vermittelbaren / gesunden) Fällen UNFÄHIG ist die Aufgabe zu erfüllen, für die sie angeblich ja da sein sollen, Langzeitarbeitslose in Arbeit bringen ... das ist doch nicht nur bei dir der Fall, weil du mit einer Arbeitsmarktrente dort bist ...



Also lass dir doch da nicht "den schwarzen Peter" zuschieben, als ob die JC ansonsten "Vermittlungs-Weltmeister wären.



NUR dein aktueller Status bewirkt das nicht, sondern die Lage am gesamten Arbeitsmarkt ist dafür verantwortlich, es kann aber nicht Aufgabe der Hartz-4-Empfänger sein, den "allgemeinen Arbeitsmarkt" besser zu machen ...
NEIN, deine Einschränkungen dürfen überhaupt nicht in einer EGV erwähnt werden (außer weiter mit den Allgemeinbegriffen) du DARFST überhaupt nur "zumutbar" vermittelt werden (auch ohne EM-Rente übrigensMit möglichen Waffen meinst du jetzt meine Einschränkungen, oder?

Da steht § 8 im Prinzip aktuell gar nicht dagegen, die theoretischen 3 Stunden Erwerbsfähigkeit sind vorhanden (lt..DRV) aber im Moment praktisch am (verschlossenen) Arbeitsmarkt nicht verwertbar (sagt auch die DRV und zahlt deswegen die volle Rente) ... ändern lässt sich das NUR über den geforderten Teilzeit-Arbeitsplatz den dir auch AfA und JC aktuell nicht "backen" können, also bist du aus objektiven (nicht aus persönlichen) Gründen auch nicht in der Lage deine Hilfebedürftigkeit zu verringern oder ganz zu beenden.
Warum also willst du dich per Vertrag (EGV) dazu verpflichten lassen dir Arbeitsplätze zu suchen und dich darauf zu bewerben, wenn es die nachweislich aktuell gar nicht gibt für dich, für das JC wird ja auch nur drin stehen, man wird dir "zumutbare Angebote machen" (Vermittlungsvorschläge), wenn es welche geben sollte ... das ist auch KEINE verbindliche Zusage.
Also frage die SB ruhig direkt wo DU die Arbeitsplätze hernehmen sollst um vertragliche Bewerbungsverpflichtungen zu erfüllen, wenn das AMT auch NICHTS anzubieten hat, ihr seid doch auf dem selben Arbeitsmarkt unterwegs mit dieser "Suche" ... also kannst du dich nicht vertraglich (in einer EGV) verpflichten was zu machen, was aktuell offenbar real unmöglich ist.
Deine Argumente sind Fragen, Fragen, Fragen, denn du sollst ja mit deiner Unterschrift auf diesem Vertrag (EGV) bestätigen, dass dir alles erklärt wurde und du auch verstanden hast warum man die Inhalte von dir fordert (was an Maßnahmen z.B. nützlich sein soll GENAU FÜR DICH, wenn eine drin stehen würde) und wie du diese Forderungen erfüllen kannst.
Wenn sie selbst nicht weiß wo sie ernstzunehmende Vermittlungsvorschläge für dich hernehmen soll, wie KANN sie DICH dann verpflichten wollen die Anzahl X im Monat an Bewerbungen auf Stellen-Angebote zu erfüllen, wenn es die gerade gar nicht gibt ...
FRAGE DANACH wo es solche Stellen gibt für dich, du bist für jeden Hinweis dankbar und wenn sie meint das wäre KEIN Problem, dann soll sie dir doch bitte diese Stellen als Vermittlungsvorschläge ausdrucken und mitgeben ...
Dann meldest du dich hier damit und wir werden PRÜFEN, ob das wirklich "zumutbar" wäre für dich, ansonsten brauchst du dich darauf gar nicht erst bewerben.
Fordere deine SB ruhig heraus, damit, dass SIE bitte ihren Job machen soll als Arbeitsberaterin und Vermittlerin, das JC und das SGB II ist nicht NUR fürs FORDERN geschrieben worden ... das sollte ihr eigentlich auch bekannt sein ...man kann nur beim "Hilfebedürftigen" einfordern was auch real erfüllbar ist ...
Da brauchst du dir noch lange keine Gedanken darum machen wie du einem (vielleicht) AG deine EM-Rente erklären sollst und ob der das dann über Kassen-Karte oder sonst wie rausfinden wird, soweit wird es doch gar nicht erst kommen, dass man dich überhaupt zum Vorstellungsgespräch einladen würde, da geht den auch noch keine Kassenkarte was an.
Du machst dir da zu früh Gedanken, zunächst wäre mal ein Teilzeit-Arbeitsangebot nötig was wenigstens annähernd als "zumutbar" gelten könnte und dann kann man erst die dazu passende Bewerbung schreiben ... da hätte ich vermutlich ein wenig Spaß, dem AG schon "durch die Hintertüre" die Lust auf dich zu verderben, ohne dass JC-SB dir das nachteilig auslegen könnten.
da gibt es viele andere Möglichkeiten, die nicht mal was mit deiner Rente oder deiner Leistungsfähigkeit konkret zu tun haben werden ... käme z.B. schon auf die Entfernung zum Arbeitsplatz an und Kostenübernahme für die "Reise" zu einem Vorstellungsgespräch ... das haben früher mal die AG machen müssen, jetzt will das JC vorher eine Bestätigung, dass der AG solche Kosten nicht übernehmen wird ...


Was glaubst du wohl wie "interessiert" ein potenzieller AG noch sein wird, wenn du ihn freundlich um diese Bestätigung schriftlich bittest, weil du sonst kein Geld hast zum Vorstellungsgespräch zu erscheinen, obwohl das ja eine SOOO tolle Stelle wäre aber du brauchst nun leider erst das Geld vom JC für eine Anreise zum Gespräch.

Natürlich wird auch das nur alles schriftlich abgewickelt, Telefon musst du nicht haben und nicht angeben ... dazu bist du nicht verpflichtet, wer dich zu Hause anrufen darf entscheidest du immer noch selbst und so eine Bestätigung geht sowieso nur auf dem Postweg ... kann man ja nicht durch die Telefonleitung schieben.
Nein einen PC und Internetzugang (Mail-Adresse) MUSS man auch nicht haben, das bezahlt ja keiner und aus dem Regelsatz kann man sich das nicht leisten, zumal auch nicht alle AG so was über Mail machen wollen ...
Du kennst dich also aus mit den Kriterien an ein Bewerbungsschreiben / eine ordentliche Gesamtbewerbung... das will ich dir keineswegs absprechen, NUR gibt es NICHT die "passende/richtige" Standardbewerbung, die auch dann den angeschrieben AG unbedingt beeindrucken muss ... der wird entscheiden ob deine Bewerbung "gut ankommt" nach seinem persönlichen Empfinden und nicht nach "Allgemeinen Standards" ...
Ein Minijob wäre natürlich (freiwillig) zur vollen EM-Rente denkbar aber das ist ganz alleine DEINE Entscheidung, wir drehen uns wirklich langsam nur noch im Kreis ...

Bis später, jetzt mache ich erst mal Pause ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
