
Meistens ist das ein Standardformular, wo das drauf steht. Also nicht verrückt machen, nimm mit, was Du hast und gut ist.

LG
Royan

Eingliederungsmaßnahmen finden in der Regel Vollzeit statt und sind für dich (mit klarer Teilrente) nicht zulässig und auch gar nicht vorgesehen ... das sind KEINE (nach den Vorgaben der DRV) Teilzeit-Arbeitsplätze mit denen du das notwendige Geld zu einer Teil-Rente dazu verdienen könntest ... diese erforderlichen Arbeitsplätze gibt es am Arbeitsmarkt im Moment NICHT, darum bekommst du die volle EM-Rente gezahlt, obwohl dir (eigentlich) nur noch die HALBE RENTE zustehen würde ...Ich bin mir da nicht wirklich sicher, denn der § besagt ja, dass ich für mind. 3 Stunden erwerbsfähig bin und das Jobcenter hat nun die Aufgabe, mich zu vermitteln, notfalls auch mit Eingliederungsprogrammen um den Weg zu ebnen.
Dann hat sie noch nie was dazu im Gesetz gelesen, aber die JC nehmen das oft nicht so genau ... wenn es nicht drin steht (oder der Vorbescheid mit Datum bereits abgelaufen ist), dann hebt sich da GAR NICHTS auf mit einem neuen Bescheid ... es ist nämlich immer zu begründen WARUM ein bestehender Bescheid vorzeitig nicht mehr gelten soll, wie er ursprünglich mal erteilt wurde ...Als Begründung nannte sie noch, dass es bei Ihnen auch so läuft. Ein Nachfolgebescheid hebt den anderen auf.
Eine Möglichkeit ziehe ich gerade in Betracht. Wir haben hier vor Ort Rentenberatungsstellen der DRV. Ich denke, ich werde da noch mal vorsprechen.
Dann lass dich von deiner SB erst mal aufklären welchen tieferen Sinn eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) aktuell mit dir überhaupt haben soll ... besonders wo die in der Regel nur für 6 Monate "vertraglich vereinbaren" soll, wie du in versicherungspflichtige Arbeit vermittelt werden kannst, um deine Hilfebedürftigkeit beenden zu können, in Schulungsmaßnahmen wirst du nicht bezahlt, damit verringert sich also deine Hilfebedürftigkeit auch nicht.Wenn ich Grundsicherung aus dem SGB II beantrage, verpflichte ich mich ja schon quasi zur Mithilfe, meine Hilfebedürftigkeit zu beenden. Mir ist immer noch nicht klar, welche Rechte ich bezgl. Eingliederungsvereinbahrungen habe.
Da hat sie dir freundlich kund getan, dass sie nicht die geringste Ahnung hat, was eine Teilweise Erwerbsminderung bedeutet, die gilt nämlich NICHT nur für den letzten Beruf und ist KEIN Ersatz für die frühere BU-Rente ... dabei war man nämlich in allen Bereichen (außer im Beruf und ähnlichen Tätigkeiten) immer noch Vollzeit (also 6 und mehr Stunden) Erwerbsfähig" "am allgemeinen Arbeitsmarkt", das ist ja bei dir nicht der Fall.Die Dame die meinen Antrag angenommen hat war sehr freundlich. Sie sagt, die Arbeitsmarktrente war die frühere Berufsunfähigkeitsrente. Meine Rente besagt, dass ich in meinem alten Beruf nicht arbeiten könne und die Sachbearbeiter schauen werden, was dann in Frage kommen könnte.
Eine Teilweise EM-Rente bezieht sich aber bereits komplett auf den "allgemeinen Arbeitsmarkt" völlig unabhängig von deinem früheren Beruf also auf ALLES was es da geben könnte, es muss dir aber gesundheitlich zumutbar sein, für den dir möglichen Teilzeitbereich über 3 Stunden täglich, den du ( lt. DRV-Bescheid) noch arbeiten könntest ... und dafür gibt es aktuell KEINE Stellen am "allgemeinen Arbeitsmarkt", also kann es da auch kein Profil von dir geben, was da irgendwo (Teilzeit) hinpassen könnte.Das bedeutet doch, dass ich zwar nicht in meinen alten Beruf vermittelt werden kann, aber mich für jeden leidensgerechten Arbeitsplatz bewerben muss und eben dafür ein Profil erstellen lassen muss, ansonsten wird mein Antrag nicht angenommen.
QuelleTeilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Dass es Blödsinn ist, weil es den Job (in Teilzeit) den du brauchen würdest aktuell NICHT gibt und darum (NUR DARUM) zahlt die DRV dir überhaupt aktuell die volle EM-Rente ... vielleicht arbeitet dein JC, deine SB ja mit einem "Zauberer" zusammen, der dann für dich den passenden Job aus dem Hut zaubern kann ...Was sagst du zu dem Profil über meine Stärken und Schwächen, das erstellt werden soll?
Wenn der auch bereit ist am Gesetz vorbei zu handeln, kannst du es ja versuchen, ob er dir eine AU-Bescheinigung gibt für das JC, denn EM-Vollrentner haben (eigentlich lt. SGB V) keinen Anspruch auf eine AU-Bescheinigung, die sind ja (eigentlich) schon über die EM-Rente "AU geschrieben", zulässig ist das im Prinzip nur, wenn der EM-Rentner das für eine Nebentätigkeit benötigen würde ... aber vielleicht kennt sich ja dein Arzt da auch nicht so genau aus ...Kann mich mein Psychiater eigentlich auch als EM Rentnerin krankschreiben?
Die notwendigen §§ waren ja enthalten, die eigentlich in einen Bescheid zur Aufhebung einer laufenden Leistung gehören, es bringt nicht viel wenn Laien in einem Widerspruch mit §§ um sich werfen, die sie selbst nicht mal verstehen und die mit der Sachlage nicht s zu tun haben, da ist es wie im sonstigen Leben "Viel hilft auch nicht unbedingt Viel" ... bin trotzdem gespannt auf den Ablehnungsbescheid und ICH würde dann die Klage am SG einreichen ... denn das ist so eben NICHT korrekt, "nur weil die meinen das sei so üblich und sie machen das immer so" ... im Gesetz steht das aber anders ...Dein Text war schon sehr gut so.. Vielleicht hätte ein Paragraphentext mehr Eindruck geschindet, hätte aber evtl. an der Situation nichts geändert.
Ich habe heute auch gleich eine Einladung zu einem Erstgespräch bekommen, indem meine berufliche Situation besprochen werden soll.
Mitbringen soll ich einen Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen.
Deine Erwerbsminderung gehört da gar nicht rein (auch potenziellen AG teilt man seine Gebrechen nicht mitIch glaube dazu sollte ich in dem Bewerbungsunterforum noch mal ein gesondertes Thema eröffnen, denn ich weiß überhaupt nicht ob und wie ich meine Erwerbsminderung mit in dem Anschreiben einbringe, welchen Vermittlungsvorschlägen ich Folge leisten muss ect.
Wenn du sie "forderst" statt umgekehrt und für ALLES was sie von dir will umfassende Erklärungen verlangst (immer wieder nachfragen, weil du es nicht verstanden hast) und die Rechtsgrundlagen einfordern (schriftlich bitte, damit dein Anwalt das mal prüfen kannMir war die Dame sehr unsympathisch, aber vielleicht trügt ja mein erster Eindruck auch.
Diese Maßnahme soll man dir erst mal erklären (das wäre für mich schon ein guter "Aufhänger" sie mit Fragen zu bombardierenAuf dem Erstantrag ist noch ein Bogen dabei, dass ich mit einer Aktivierungsmaßnahme einverstanden bin. Feinziel dieser Maßnahme soll sein eine Stärken/ Schwächenanalyse für eine verbesserte Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt
Lehne ich diese Maßnahme ab, bin ich nicht bereit meine Hilfebedürftigkeit zu beenden. Der gestellte Antrag wird dann abgelehnt-. Rechtsgrundlage ist §§ 2 Abs.1, 3 in Verbindung mit § 9 des SGB II
dann kannst du dich vielleicht rein versetzen, wie ich mich gestern gefühlt habe. Wie in Watte und muss mich aber zusammenreißen, weil ich hier noch ein Kind habe, der obendrein einen Freund mitbrachte um ein Referat über die Götter des Olymps auszuarbeiten.langsam fühle ich mich hier auch "überrollt und überfordert", man will dich also in den 1. Arbeitsmarkt "eingliedern" als VOLL-EM-Rentner für die nächsten 3 Jahre von der DRV bestätigt, das haben die zu akzeptieren, lass dir doch nicht solchen Unsinn erzählen ...![]()
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Ich kenne aus eigener Erfahrung auch Maßnahmen die in Teilzeit angeboten werden., in irgendwelchen Maßnahmen verdienst du auch kein Geld um aus dem Leistungsbezug heraus zu kommen, zudem werden die meist Vollzeit durchgeführt und du bist NICHT Vollzeit Erwerbsfähig brauchst also auch keine Vollzeit-Maßnahmen machen.
Das ist mir ja bewusst und ich denke auch nicht, dass das das Problem werden wird. Ich schätze, zum Problem ansich wird die Tatsache sein, dass ich, wenn ich beim JC gemeldet bin, dem § 8, der ja besagt: (1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.- Arbeitszeit sehen möchtest ist übrigens auch deine eigene Entscheidung), du bist immerhin nachgewiesen (lt. DRV-Bescheid zumindest ab dem 01.05.2016) Teilweise Erwerbsgemindert, eine Vermittlung in andere Jobs (Vollzeit) ist gar nicht zulässig, also braucht man dich dafür auch nicht zu schulen oder Bewerbungen dafür formulieren und schreiben ...
Weil die selbst wahrscheinlich gar nicht wissen, um welche Grundlagen es dabei geht.Die haben bei deiner "Aufnahme" im JC weder richtig hingehört noch richtig hingesehen ...
ich hatte dazu mal was im Netz gelesen. Ich schau mal ob ich das wiederfinde. Ich kann nicht wirklich glauben, dass ich eine Maßnahme, würde sie in Teilzeit stattfinden, ablehnen kann. Auf welche Grundlage beziehst du dich da?Eingliederungsmaßnahmen finden in der Regel Vollzeit statt und sind für dich (mit klarer Teilrente) nicht zulässig und auch gar nicht vorgesehen ... das sind KEINE (nach den Vorgaben der DRV) Teilzeit-Arbeitsplätze mit denen du das notwendige Geld zu einer Teil-Rente dazu verdienen könntest ... diese erforderlichen Arbeitsplätze gibt es am Arbeitsmarkt im Moment NICHT, darum bekommst du die volle EM-Rente gezahlt, obwohl dir (eigentlich) nur noch die HALBE RENTE zustehen würde ...
Ich bekomme 450€. Nach Abzug des Unterhalts, dass vom Jugendamt ans Sozialamt weitergeleitet wird, sind es 350€ die die zahlen ( gut, jetzt kommt natürlich noch die Versicherungspauschale drauf)Ich weiß ja nicht wie hoch der Betrag (ca.) ist, den du vom Amt zur Rente dazu bekommst, immerhin ist das meiste Geld aus deiner Rente (vermute ich mal) und mit Zwang zu "unpassenden" Angeboten /Forderungen kann man diese Rente auch gut insgesamt in Gefahr bringen.
Dann kann es dem JC schnell passieren, dass deine Rente eingestellt wird (dank ihrer "Vermittlungsbemühungen") und das JC muss dann deinen vollen Lebensunterhalt wieder übernehmen ...![]()
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Mir bringt das wenig. Spätestens im März hätte ich eh im JC vorsprechen müssen. Ich habe keine finanziellen Einbußen durch den Wechsel. Im Prinzip hast du Recht, aber es geht ja nicht um was längerfristiges.Das gilt übrigens auch für die Einstellung von deinem Sozial-AMT, es ist eine Frechheit dir direkt anzukündigen, dass der Widerspruch "sowieso" abgewiesen wird ... das wäre ja dann eigentlich eine gute Gelegenheit diese Geltungsfristen von amtlichen Bescheiden mal am Sozialgericht überprüfen zu lassen ...![]()
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ICH würde bei Ablehnung des Widerspruches KLAGE einreichen, mal sehen ob die am SG die Ansichten von Sozial-AMT und JC dazu teilen möchten ...![]()
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Ich schätze mal, dass sie mit dem Argument kommen wird, meine Chancen zu verbessern und wenn ich mich weigere, meine Pflichten nicht zu erfüllen. Es ist ein Kreuz, wirklichDann lass dich von deiner SB erst mal aufklären welchen tieferen Sinn eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) aktuell mit dir überhaupt haben soll ... besonders wo die in der Regel nur für 6 Monate "vertraglich vereinbaren" soll, wie du in versicherungspflichtige Arbeit vermittelt werden kannst, um deine Hilfebedürftigkeit beenden zu können, in Schulungsmaßnahmen wirst du nicht bezahlt, damit verringert sich also deine Hilfebedürftigkeit auch nicht.
Das erzähle mal den Leuten, die sich das ausgedacht haben.Man kann es auch profaner ausdrücken, eine EGV ist so überflüssig "wie ein Kropf", das unterschreibt man nicht wie man sonst auch keine Verträge unterschreiben sollte die man nicht versteht, nicht erklärt bekommt und nicht braucht ...![]()
Das habe ich bereits gut verinnerlicht und werde ggf. mit euch Rücksprache halten.Natürlich lehnt man nie was rigoros ab, denn man möchte das immer nur "zur gründlichen Prüfung mit nach Hause nehmen" ...du unterschreibst generell NIE Verträge ohne das gründlich zu prüfen und zu überdenken ...![]()
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Ich würde 20-25 Std. nicht schaffen. Darum ist ein Widerspruch immer noch in meinem Kopf.ie soll dich beraten welche "leidensgerechten / versicherungspflichtigen" Teilzeit-Arbeitsplätze (für 20 - 25 Wochenstunden, mehr schaffst du nicht, deswegen bekommst du ja mindestens die teilweise EM-Rente ...) in der näheren Umgebung von welchen AG so angeboten werden (lt. DRV und AfA ja offenbar KEINE), zum Inhalt irgendwelcher "Bewerbungen" schreibe ich dir später noch was ... zunächst müsste es ja was geben, wo du dich überhaupt entsprechend ZUMUTBAR bewerben kannst ...
Ich muss hier noch mal nachhaken. Die DRV entscheidet, was leidensgerecht ist. Geben die was schriftliches raus oder würden dazu Stellung beziehen? Ich kann mit der Aussage, dass das JC das mit der DRV klären soll immer noch nicht ganz nachvollziehen. Tut mir leid.Die Zumutbarkeit liegt bei dir (zusätzlich zur teilweisen EM-Rente = 50 % der vollen EM-Rente die dir aktuell gezahlt wird) im Bereich von 20 - 25 Wochenstunden Arbeitszeit in einem "leidesgerechten UND versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis", was dabei "leidensgerecht" wäre entscheidet zur Not die DRV und NICHT die SB, die gehen deine Leiden überhaupt NICHTS an, nur die daraus entstehenden Einschränkungen bei der Arbeit.
Ich lese aber auch immer wieder, dass die früherer BU Rente in die ARbeitsmarktrente umgewandelt wurde.Da hat sie dir freundlich kund getan, dass sie nicht die geringste Ahnung hat, was eine Teilweise Erwerbsminderung bedeutet, die gilt nämlich NICHT nur für den letzten Beruf und ist KEIN Ersatz für die frühere BU-Rente ... dabei war man nämlich in allen Bereichen (außer im Beruf und ähnlichen Tätigkeiten) immer noch Vollzeit (also 6 und mehr Stunden) Erwerbsfähig" "am allgemeinen Arbeitsmarkt", das ist ja bei dir nicht der Fall.
weiter unten schreibst du, ich solle mir Gedanken machen, was ich mir vorstellen kann, ansonsten wäre meine SB nicht wirklich begeistert. Aber ist nicht auch das ein Widerspruch in sich? Der Arbeitsmarkt ist für mich verschlossen.Eine Teilweise EM-Rente bezieht sich aber bereits komplett auf den "allgemeinen Arbeitsmarkt" völlig unabhängig von deinem früheren Beruf also auf ALLES was es da geben könnte, es muss dir aber gesundheitlich zumutbar sein, für den dir möglichen Teilzeitbereich über 3 Stunden täglich, den du ( lt. DRV-Bescheid) noch arbeiten könntest ... und dafür gibt es aktuell KEINE Stellen am "allgemeinen Arbeitsmarkt", also kann es da auch kein Profil von dir geben, was da irgendwo (Teilzeit) hinpassen könnte.
Ärgere mich doch nichtVielleicht solltest du deiner SB zum ersten Termin lieber mal was zur "Nachschulung" im Bezug auf EM-Rente (ausgedruckt, falls du dann schon einen Drucker haben solltest, du siehst schon wie nützlich der werden kann) mitnehmen, damit sie erst mal weiß, was das bedeutet und in welchem Rahmen sich ihre Forderungen und Vermittlungsbemühungen zu bewegen haben ???
Die wird das bestätigen. Das ist ihr ja im Grunde genommen wurscht, hauptsache sie kann bei ihrem Vorgesetzten nachweisen, dass sie ihren Job macht. Ich denke nicht, dass es sie wirklich interessieren wird, dass die DRV da ein Mitspracherecht hat ( obwohl ich auch davon ausgehe, dass die DRV bei Mitteilung durch das JC froh wäre, nicht mehr voll zahlen zu müssen. Die sind doch alle froh, wenn sie aus ihrer Pflicht genommen sind)Bei dir wird diese Tatsache /Feststellung eben in 3 Jahren von der DRV wieder überprüft und die volle EM ergibt sich aus dem aktuell verschlossenen (Teilzeit-) Arbeitsmarkt ... bis dahin hätte die DRV Mitspracherecht, ob ein angebotener Teilzeit-Arbeitsplatz für dich tatsächlich als gesundheitlich geeignet und zumutbar anzusehen ist ... das klärt man dann allerdings NICHT telefonisch ... da solltest du immer ganz naiv deine SB anlächelnund darum bitten, dass sie doch bei der DRV klären soll ob das geht zur Halben Rente ...
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Naja, theoretisch bin ich nur halb EM und dann wäre es natürlich gut, wenn mich mein Arzt, so wie vor 2 Jahren, aus dem Verkehr ziehen könnte. Denn der Druck der damals gemacht wurde und mit dem ich jetzt einfach wieder rechnen muss, obwohl sich mein Status geändert hat, trägt nicht unbedingt dazu bei, dass es mir gut geht oder auf lange Sicht besser als jetzt.Wenn der auch bereit ist am Gesetz vorbei zu handeln, kannst du es ja versuchen, ob er dir eine AU-Bescheinigung gibt für das JC, denn EM-Vollrentner haben (eigentlich lt. SGB V) keinen Anspruch auf eine AU-Bescheinigung, die sind ja (eigentlich) schon über die EM-Rente "AU geschrieben", zulässig ist das im Prinzip nur, wenn der EM-Rentner das für eine Nebentätigkeit benötigen würde ... aber vielleicht kennt sich ja dein Arzt da auch nicht so genau aus ...
Aber hier greift doch der § 44 a, dass sich alle Behörden dem Gutachten der DRV unterordnen müssen.An die KK brauchst du diese AU ja nicht unbedingt weiterzuleiten, obwohl das könnte auch mal Ärger mit dem JC geben, wenn die deine AU nicht akzeptieren wollen und dich zum MDK schicken ...![]()
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Ich habe den § den du mitgeliefert hast im Zusammenhang mit meinem Widerspruch auch nicht wirklich verstanden. Ich lese mich gerade erst in die Materie ein und finde sie recht schwer zu verstehen.Die notwendigen §§ waren ja enthalten, die eigentlich in einen Bescheid zur Aufhebung einer laufenden Leistung gehören, es bringt nicht viel wenn Laien in einem Widerspruch mit §§ um sich werfen, die sie selbst nicht mal verstehen und die mit der Sachlage nicht s zu tun haben, da ist es wie im sonstigen Leben "Viel hilft auch nicht unbedingt Viel" ... bin trotzdem gespannt auf den Ablehnungsbescheid und ICH würde dann die Klage am SG einreichen ... denn das ist so eben NICHT korrekt, "nur weil die meinen das sei so üblich und sie machen das immer so" ... im Gesetz steht das aber anders ...![]()
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Siehe, was ich weiter oben dazu geschrieben habe. Zum einen der Widersinn, beim JC aufgrund dieser Tatsache zu sein, zum anderen meine Verpflichtung meine Hilfebedürftigkeit zu beenden und weiter unten dann von dir die Aussage, ich muss mir Gedanken machen um meiner Mitwirkungspflicht Folge zu leisten.Aktuell bist du EM-Vollrentner und da gibt es keine "berufliche Situation" zu besprechen für die nächsten 3 Jahre voraussichtlich, wenn der Arbeitsmarkt mal was für dich zu bieten hat (in Teilzeit) kann man sich ja wieder bei dir melden ... die haben beim JC noch NICHT verstanden warum du dort jetzt Geld haben möchtest, obwohl du aktuell gar nicht vermittelt werden KANNST ...![]()
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Natürlich habe ich Bewerbungen nie handschriftlich geschrieben. Das mach ich dann schon über USB Stick im Copy Shop.Was versteht man darunter nun konkret ... "Bewerbungsunterlagen" kann alles Mögliche sein ... Lebenslauf, naja ... gäbe es von mir nur "fiktiv" und OHNE Bild (was geht die mein Leben an), damit die den Aufbau erkennen können (handschriftlich wird sicher Begeisterung auslösen), Bewerbungsanschreiben kann man erst konkret auf eine angebotene Stelle formulieren, vorher ist das auch nur "theoretisch" möglich, man soll ja schließlich dabei auf das Stellenangebot eingehen, um sich "interessant zu machen" ...
Das wusste ich auch nicht und ist gut zu wissen.Zeugnisse aller Art, auch (und besonders) Arbeitszeugnisse gehen die JC-SB einen feuchten Kehricht an ... darauf haben die schon aus Datenschutzgründen keinen Anspruch ...
Echte Bewerbungsanschreiben unterliegen ebenfalls dem Datenschutz und gehen einen JC-Vermittler NICHTS an, auch nicht als Nachweis, dass du dich irgendwo beworben hast später ...
Wie ich meine, entsprachen meine Bewerbungen immer den üblichen Standards.Bei einem fiktiven Anschreiben solltest du dir allerdings große Mühe geben, damit man dir kein Bewerbungstraining verordnet, wo du das dann üben sollst ... handschriftliche Bewerbungen sind auch nicht mehr üblich also wird man dir raten deine Bewerbungen dann im JC am PC anzufertigen, wenn du dir nicht ganz fix einen Drucker besorgst, bist du da bald "Stammgast" ... jedenfalls wenn du dich weiter von denen mit solchen Pflichten "unter Druck setzen lässt" ...
Das bezweifel ich sehr stark. Es wäre ja ein großer Vertrauensbruch, wenn ich so eine wichtige Angabe verschweige. Da muss ja nur mal der Dumme Zufall die Sache ans Tageslicht bringen. Und sei es mein Versicherungsstatus bei der Krankenkasse, der im Lohnbüro auffallen könnte. Ich würde das einem zukünftigen Arbeitgeber gegenüber auch nicht fair finden.Deine Erwerbsminderung gehört da gar nicht rein (auch potenziellen AG teilt man seine Gebrechen nicht mit), ich könnte mir vorstellen, das würde deiner SB bestimmt auch nicht gefallen ...
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Du wärst die Erste Voll-EM-Rentnerin, die tatsächlich Vermittlungsvorschläge bekommen würde von der ich höre und lese ...![]()
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Wie schon gesagt, 20 - 25 Stunden schon mal gar nicht. Aber zum Rest antworte ich gerne.Welchen Vermittlungsvorschlägen du Folge leisten müsstest kann man so pauschal nicht beantworten (zunächst müssten ja erst mal welche kommen ???), in welchen Tätigkeitsbereichen würdest du dich denn überhaupt Leistungsfähig für Teilzeit (also 20 - 25 Wochenstunden) sehen können, das wird auch eine wichtige Frage bei deiner "Potential-Analyse" sein, über die Antwort (außer "gar nichts") solltest du schon mal gründlich im Vorfeld nachdenken.![]()
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Diese Aussage meinte ich. Auf der einen Seite soll ich ihr beibringen, dass die DRV und AfA den Arbeitsmarkt für verschlossen halten und ich mir gar nichts vorstelle, auf der anderen Seite soll ich kooperativ sein ( bin ich ja auch gerne, nur stellt sich für mich die Frage, auf was soll ich mich bewerben, wenn der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist und welche Gedanken soll ich mir dazu machen?)Sag jetzt nicht, dass du dich überhaupt nirgends als "Einsatzfähig" sehen würdest, das würde zumindest der SB ganz sicher nicht gefallen,
Das ist gut möglich. Aber ich gehe ganz stark davon aus, dass sie mir eine Anzahl an Bewerbungen im Monat aufdrücken wird.ber ich glaube nicht ernsthaft daran, dass es wirklich Vorschläge und Bewerbungen geben wird.
Ich weiß nicht ob ich mich jetzt evtl. wiederhole. Aber das sind so Pseudo Psychoanlalysen, die von Menschen ausgewertet werden, die überhaupt keine Ahnung haben. Das regt mich einfach auf.Diese Maßnahme soll man dir erst mal erklären (das wäre für mich schon ein guter "Aufhänger" sie mit Fragen zu bombardieren), besonders in Hinblick auf die aktuelle volle EM-Rente und die zeitlichen /gesundheitlichen Einschränkungen die bei dir zu berücksichtigen wären, das gilt auch ALLES bei Durchführung von Maßnahmen.
.... bis dahin bist du EM-Vollrentner und brauchst eigentlich GAR NICHTS machen, außer auf diesen "Traumjob" zu warten oder dich selbst zu bewerben, falls du den zufällig irgendwo entdecken solltest
und nochmal die Frage, wenn der Arbeitsmarkt verschlossen ist, worauf soll ich mich bewerben? Lt. DRV und AfA gibt es nichts!!Wenn Du wirklich so eine Auflage akzeptieren willst - um des lieben Friedens willen, dann höchstens vier Bewerbungen im Monat. Dann suchst Du Dir entsprechende Stellen raus und schreibst eine Kurzbewerbung, wo Du dann z.B. im Lebenslauf stehen hast: Erwerbsminderungsrente seit xy.![]()
Ich habe mich noch nicht wirklich damit befasst, aber das ist so ein Punkt den ich sehr anzweifel. Ich glaube nicht, dass man diese Info verschweigen darf.Aber eigentlich brauchst Du das nicht zu tun, wie Du von Doma schon geschrieben bekommen hast.![]()
Ich werde das bis nach meinem Arzttermin am Donnerstag entscheiden. Es wird wahrscheinlich tatsächlich so sein, dass meine Chancen eher gering sein werden und ein abgelehnter Widerspruch in der Akte verbleibt und das nächste Mal vielleicht ein Stolperstein wird.Wenn Du Dir aber selbst eine Teilzeittätigkeit nicht zutraust und Dein Arzt Deiner Meinung ist, dass das auf längere Zeit auch nicht besser werden wird, dann solltest Du vielleicht doch Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Du kannst ja auch erst mal formlos Widerspruch einlegen und die Unterlagen fordern. Hast Du die Unterlagen gesichtet und Dein Arzt ist der Meinung, das keine Chance besteht, die volle EM-Rente durchzubekommen, kannst Du den Widerspruch auch zurücknehmen.![]()
Sehr vernünftiger Arzt kann ich dazu nur sagenkleines Update. Habe heute mit meinem Arzt entschieden, keinen Widerspruch einzulegen.
Unser weiteres Vorgehen wird aus eventuellen AU`s ( das kam vom Arzt ohne meine Bitte darum), wenn es auf dem JC zu turbulent wird, bestehen. Und je nach Situation dann noch mal einen Antrag bei der DRV auf EM wegen Krankheit.
Der war gut, sorry, dass ich lachen musste aber ich habe eine gute Vorstellungskraft für solche Momente ...dann kannst du dich vielleicht rein versetzen, wie ich mich gestern gefühlt habe. Wie in Watte und muss mich aber zusammenreißen, weil ich hier noch ein Kind habe, der obendrein einen Freund mitbrachte um ein Referat über die Götter des Olymps auszuarbeiten.
Auch Maßnahmen müssen sinnvoll und dir gesundheitlich "zumutbar" sein (siehe Dopas Story), du musst dich auch Teilzeit ausreichend darauf konzentrieren können und das größte Manko ist das fehlende Einkommen, was deine Hilfebedürftigkeit ja verringern oder beenden soll ... wenn es aktuell keine passenden Teilzeit-Arbeitsplätze für dich gibt, kann man dich auch nicht darauf "vorbereiten" wollen ...ich hatte dazu mal was im Netz gelesen. Ich schau mal ob ich das wiederfinde. Ich kann nicht wirklich glauben, dass ich eine Maßnahme, würde sie in Teilzeit stattfinden, ablehnen kann. Auf welche Grundlage beziehst du dich da?
Welche Chancen will sie denn "verbessern" sie muss erst mal Arbeitsplätze kommen sehen und dann können Chancen darauf (vielleicht) verbessert werden ... auf NICHTS Vorhandenes hat man auch mit Maßnahme keine besseren Chancen ... lass dich doch nicht mit solchen Phrasen belabern, WO genau sieht sie deine (angeblichen / änderbaren) Schwächen die daran Schuld sind / sein sollen, dass es keinen geeigneten Arbeitsplatz für dich gibt ... und durch welche konkreten Maßnahmen meint sie dieses Problem beseitigen zu können (dass es keinen Teilzeit-Arbeitsplatz gibt für dich aktuell).Ich schätze mal, dass sie mit dem Argument kommen wird, meine Chancen zu verbessern und wenn ich mich weigere, meine Pflichten nicht zu erfüllen. Es ist ein Kreuz, wirklich
Da hätte ich kein Problem mit, allerdings mit gewählteren Worten, ich weiß ja schließlich was sich gehört ...Das erzähle mal den Leuten, die sich das ausgedacht haben.
Was die dann machen (bei der DRV) das weiß ich nicht, es ist (in den Fällen die mir dazu bekannt sind, auch aus dem ELO) noch nicht vorgekommen, dass ein JC dann tatsächlich was angeboten hätte wo das nötig gewesen wäre, die haben den Arbeitsmarktrentner dann einfach (mehr) in Ruhe gelassen (es fehlten dann wohl die weiteren Argumente für die notwendige intensive ArbeitssucheIch muss hier noch mal nachhaken. Die DRV entscheidet, was leidensgerecht ist. Geben die was schriftliches raus oder würden dazu Stellung beziehen? Ich kann mit der Aussage, dass das JC das mit der DRV klären soll immer noch nicht ganz nachvollziehen. Tut mir leid.
Ich weiß ja nicht wo du das immer wieder liest, die BU-Rente gibt es (eher theoretisch) immer noch bei der DRV aber nur noch für die Jahrgänge die VOR dem 02.01.1961 geboren wurden wird überhaupt noch dieser Anspruch geprüft, meist auch mit dem Ergebnis, dass man zwar BU sei aber mit den Kenntnissen und Beruflichen Erfahrungen noch viele andere Sachen machen könnte Vollzeit = 6 und mehr Stunden am "allgemeinen Arbeitsmarkt", BU-Rente wird auch nicht bewilligt und gezahlt ...Ich lese aber auch immer wieder, dass die früherer BU Rente in die ARbeitsmarktrente umgewandelt wurde.
Die DRV interessiert sich aber nicht für solche Mitteilungen der JC, die machen das alles nur direkt mit der AfA ab und ansonsten ist der DRV der Arbeitsmarkt auch völlig "Wurscht" ... aber "anbieten" kann man es doch mal wenn die SB so gute Stellen-Angebote vorzuweisen hat ... allein mir fehlt der Glaube ......( obwohl ich auch davon ausgehe, dass die DRV bei Mitteilung durch das JC froh wäre, nicht mehr voll zahlen zu müssen. Die sind doch alle froh, wenn sie aus ihrer Pflicht genommen sind)
Wie sich das JC so "unterordnet" dazu diskutieren wir ja hier gerade ausgiebig, die KK / der MDK kann deinem Arzt aber gerade deswegen "Ärger" machen weil Rentner (auch EM-Rentner) überhaupt keine AU bekommen dürfen (und eigentlich auch keine brauchen, weil sie ja bereits als EM anerkannt sind, da ist AU sozusagen inclusive), es sei denn sie gehen einer zusätzlichen Tätigkeit nach für die sie AU sind für eine Zeit ...Aber hier greift doch der § 44 a, dass sich alle Behörden dem Gutachten der DRV unterordnen müssen.
Diesen Durchschlag schicke ich ja gar nicht an die KK. Und wenn er mir auf einem Privatrezept bescheinigt, dass ich krank bin und ich muss das evtl. selbst zahlen- ist mir wurscht.Sehr vernünftiger Arzt kann ich dazu nur sagen, denn er könnte damit wieder bei der KK "Ärger" bekommen aber so lange keine Krankengelder zu zahlen sind ist denen ja auch herzlich egal wie lange man noch AU geschrieben wird.
Ich blicke zwar etwas mehr durch, bin aber immer noch über diesen Widerspruch in sich überrasscht.Es ist eben gerade die Zwickmühle der "Arbeitsmarktrente", dass man damit (bei den aktuellen) Sozial-Leistern nirgends richtig "hin passt" ..
Würde es sich jetzt über einen längeren Zeitraum handeln ( meinetwegen Sommer), wäre ich dagegen angegangen. So hätte ich im März eh SGB II beantragen müssen. Im Moment ist es mir sehr wichtig, dass ich meine Gelder bekomme um unseren Lebensunterhalt zu bestreiten. Würde ich jetzt auf mein Recht beharren, müsste ich damit rechnen, erst mal von Behörde zu Behörde zu rennen um Geld zu bekommen- weil sich keiner zuständig fühlt.Du bist schon "richtig" beim JC, denn rein theoretisch bist du nur teilweise EM und daher auch die erforderlichen 3 Stunden als "Erwerbsfähig" anzusehen, darum hat das SGB XII dich ja jetzt so schnell (zu schnell) auch ausgesteuert ... denn da darf man eben auch nicht mehr theoretisch über 3 Stunden Erwerbsfähig sein.
Deine Aussage in früheren Posts: Du bist nicht mehr das Opferlamm, habe ich mir sehr zueigen gemacht. Ich will auch nicht mehr das Opferlamm sein, dass man als Mensch zweiter Klasse behandelt.Trotzdem sieht man dich da (bei AfA und DRV) im Moment nicht als "vermittelbar" und NUR darum wird dir die volle EM-Rente gezahlt, das kollidiert natürlich mit der eigentlichen Aufgabe des JC dich unbedingt in Arbeit vermitteln zu sollen und die SB kennen eben nur diese Aufgabe des SGB II und meinen den Rest nicht beachten zu müssen.
Mein großes Ziel ist ein Minijob. Ich muss aus diesem System raus. Mich macht das wirklich krank.Daraus ergeben sich auch die Widersprüche in meinen Aussagen, denn das Eine ist die Theorie (du kannst im Moment NICHT vermittelt werden weil du EM-Vollrente beziehst) aber die werden es in der Praxis doch versuchen, weil sie (beim JC) meinen "du könntest ja vielleicht DOCH vermittelt werden" und dann sind sie dich wieder los.
Mein Arzt sagte, ich soll da zwei Tage hingehen und dann schreibt er mich krank. Punkte für die DRV sammelnEine Maßnahme (auch in Teilzeit) kann es schon deshalb "nicht richten" weil du dort KEIN Geld verdienen wirst um deine Hilfebedürftigkeit wirklich beenden zu können, das entspricht auch nicht der Erwartung der DRV, dass du eine "leidensgerechte /versicherungspflichtige" Teilzeit-Arbeit aufnimmst, damit die Volle EM-Rente nicht mehr nötig wäre sondern nur noch die Halbe Rente.
Mit Schrecken denke ich an den Einführungskurs des 1 Euro Jobs zurück. Menschenverachtender ging es nicht. Hammer....So können solche "Maßnahmen" eher noch dazu beitragen, dass sich dein Gesundheitszustand noch mehr verschlechtern würde, denn in irgendeiner Form finden die ja auch statt, man muss z.B. meist viel sitzen, was mit "Rücken" nicht unbedingt zumutbar ist und bei einer Arbeit "ständige /überwiegend" auch nicht gut wäre.
Ihr hattet auch keine leichte Zeit, aber toll wie ihr euch wehren konntet. Ich glaube ja, wenn ich meinen ersten Termin bei der SB habe, habe ich in Gedanken die Doppeloma auf meiner Schulter siztenFrau SB WOLLTE das so und sonst bekäme der Dopa eben kein Geld mehr ... anfangs hatte sie ihm auch eine Maßnahme so 4 - 6 Monate zur Auffrischung seiner Kenntnisse als Bürokaufmann vorgeschlagen (die Umschulung dafür lag inzwischen Jahre zurück und er hatte nie als Bürokaufmann einen Job gefunden) ...
Da hat er sie freundlich angelächelt und ihr "sofort begeistert" zugestimmt, es sei dann sicher kein Problem wenn er im Lehrgang alle paar Minuten aufstehen muss und im Schulungsraum einige Schritte machen wird, weil er nicht mehr längere Zeit sitzen kann (wie ihr bekannt sein durfte, denn in ihrem Büro ging er ohne Hemmungen ständig auf Wanderschaft während der Termine), damit war dieses Thema dann ganz schnell vom Tisch aber die Zeitungsausschnitte haben wir brav 15 Monate lang aufgeklebt, damit er seine "Bemühungen" auch nachweisen konnte ...
.Es ist ebenso beim JC eine riskante "Gratwanderung" seine Grenzen (aus der aktuellen EM-Vollrente) bei den SB aufzuzeigen und sich aber im notwendigen Umfang "willig" zu zeigen die Situation verbessern zu wollen, deine Vermittlung geht NUR in Teilzeitarbeit wo du auch Geld verdienen wirst und wenn man dich da zu sehr nervt kannst du dich durchaus in Nürnberg darüber beschweren, hattest ja schon mal bestätigt, dass dein JC der AfA untersteht ..
Und ich verstehe immer noch nicht, warum dann dieser § 8 auch für Arbeitsmarktrentner gilt. Warum es da keine Sonderregelungen für Arbeitsmarktrentner gibt.Diese Widersprüche habe ich nicht selbst erfunden, die ergeben sich leider aus dem merkwürdigen Sozial-System, wir hatten sicher eine Portion "Glück" mit unserem JC, denn auch die Antragsteller auf EM-Rente (im Gerichtsverfahren) werden nicht überall "in Ruhe" gelassen, so lange die DRV nicht anders entschieden hat, ist man da auch noch (gesetzlich) Vollzeit vermittelbar, für "Langzeitkranke" mit festem ruhenden Arbeitsverhältnis in der "Warteschleife" auf EM-Rente ist ALGII eigentlich auch nicht vorgesehen ...![]()
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Ich kann schon nachvollziehen, dass es schwer zu verstehen ist was da vor sich geht und man wird wohl am Besten durch diese Zeit kommen wenn man soweit erträglich "gute Mine zum bösen Spiel" macht,
Ja, welch Ironie mit den Göttern, zu meiner Situation. Aber diese ganze griechische Mythologie ist auch sehr spannend. Zwei Tage später hatte mein Sohn ein Klassenkamaradin hierDer war gut, sorry, dass ich lachen musste aber ich habe eine gute Vorstellungskraft für solche Momente ...![]()
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Das kann ich so argumentieren?Auch Maßnahmen müssen sinnvoll und dir gesundheitlich "zumutbar" sein (siehe Dopas Story), du musst dich auch Teilzeit ausreichend darauf konzentrieren können und das größte Manko ist das fehlende Einkommen, was deine Hilfebedürftigkeit ja verringern oder beenden soll ... wenn es aktuell keine passenden Teilzeit-Arbeitsplätze für dich gibt, kann man dich auch nicht darauf "vorbereiten" wollen ...![]()
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Ich schreibe mir das ja alles auf um darauf vorbereitet zu sein.Welche Chancen will sie denn "verbessern" sie muss erst mal Arbeitsplätze kommen sehen und dann können Chancen darauf (vielleicht) verbessert werden ... auf NICHTS Vorhandenes hat man auch mit Maßnahme keine besseren Chancen ... lass dich doch nicht mit solchen Phrasen belabern, WO genau sieht sie deine (angeblichen / änderbaren) Schwächen die daran Schuld sind / sein sollen, dass es keinen geeigneten Arbeitsplatz für dich gibt ... und durch welche konkreten Maßnahmen meint sie dieses Problem beseitigen zu können (dass es keinen Teilzeit-Arbeitsplatz gibt für dich aktuell).![]()
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.Eine EGV ist ein öffentlich rechtlicher Vertrag, der nicht nur die Forderungen an dich enthalten darf, sondern auch feste Zusagen (z.B. für die Übernahme von Bewerbungskosten werden 5 Euro pro Bewerbung zugesagt vom JC) zu enthalten hat, da steht aber meist nur drin, dass du das dann beantragen sollst ..
Mit möglichen Waffen meinst du jetzt meine Einschränkungen, oder?Das KANN man seriös (und wahrheitsgemäß) nur unterschreiben wenn es auch so ist, deine möglichen "Waffen" stehen da sogar schon wörtlich drauf, du musst sie nur noch nutzen, solche Maßnahmen wie du da angedeutet hast sind üblicherweise freiwillig und nur mit deiner Unterschrift (auf diesem Extra-Zettel ODER einer EGV wo das drin steht als Verpflichtung von dir) möglich, keine Unterschrift dazu und die Maßnahme kann nicht stattfinden für dich.
Das ist richtig. Danke. Ich komme ja auf sowas immer nichtDas die angeblich "zumutbar" war müsste dann erst mal die SB beweisen können und auf so ein "Pseudo-Psycho-Bla, Bla" mit verkrachten Psycho-Existenzen würde ich mich niemals einlassen, medizinische und psychische "Untersuchungen" finden nur bei meinen ambulanten Partnern statt ..."ich bin da schon in Therapie, das kann diese Maßnahme nicht bieten und nicht ersetzen" ...
Auch bei einem Maßnahmeträger (MT) brauchst du NICHTS unterschreiben, die Verträge wurden bereits zwischen JC und MT geschlossen, aber die wollen natürlich deine "freiwillige Teilnahme" auch irgendwie nachweisen können und zu einem MT (wenn du schon hin musst vielleicht, würde ich doch glatt eine Kopie des Rentenbescheides mitnehmen und mal freundlich nachfragen, ob solche Lehrgänge für dich als Voll-EM-Rentner überhaupt zugelassen wurden ...![]()
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Gut zu wissen. Vielen, vielen Dank für diese hilfreichen TippsIch glaube nicht, dass die dann auch überzeugt sind dich in den 1. Arbeitsmarkt integrieren zu können, oder in unbezahlte Praktika zu schicken in der Hoffnung auf Festeinstellung ... das ist alles NIX was dich aus der Hilfebedürftigkeit raus bringen könnte oder was die DRV unter "leidensgerechter /versicherungspflichtiger" Teilzeitarbeit verstehen würde ... so egal ist denen das dann auch wieder nicht ...![]()
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Ich habe im ELO gelesen: man solle sagen, dass man dieses Angebot erst mal von der DRV prüfen lässt oder die SB das prüfen lassen soll. Und genau da fehlt mir die Vorstellungskraft. Ich lese dann z.B. diese Argumentation:Was die dann machen (bei der DRV) das weiß ich nicht, es ist (in den Fällen die mir dazu bekannt sind, auch aus dem ELO) noch nicht vorgekommen, dass ein JC dann tatsächlich was angeboten hätte wo das nötig gewesen wäre, die haben den Arbeitsmarktrentner dann einfach (mehr) in Ruhe gelassen (es fehlten dann wohl die weiteren Argumente für die notwendige intensive Arbeitssuche), die wissen doch auch ganz genau, wer das abgestimmt hat mit dem "verschlossenen Arbeitsmarkt" im Hintergrund, damit die Volle EM-Rente überhaupt bewilligt und gezahlt wird.
und bin mir so unsicher, ob man so argumentieren kann, wenn doch die DRV mit Vermittlungsvorschlägen nichts zu tun hat.damit ich dieses Stellenangebot der DRV zur entsprechenden Prüfung vorlegen kann.
Kann ich verstehen.Das JC würde (vermutlich) dazu bei der DRV gar keine Antworten bekommen, weil das dem Datenschutz unterliegt was die DRV zu deiner Angelegenheit weiß und tut, die beim JC "rasseln halt so lange mit den Ketten" bis sie selber auch nicht mehr weiter wissen ...genau und s.o. ist dann so eine Argumentation überhaupt sinnvoll?Ich lese aber auch immer wieder, dass die früherer BU Rente in die ARbeitsmarktrente umgewandelt wurde.Ich lese nachher noch mal genauer dazu um auch hier genauer Bescheid zu wissen.Ich weiß ja nicht wo du das immer wieder liest
Solche Dinge kann und sollte man sich am Besten direkt auf der DRV-Seite durchlesen und nicht "irgendwo im Internet" ... die DRV-BU-Rente hat mit der "Arbeitsmarktrente" (auf Basis einer anerkannten Teilweisen Erwerb
Aber dann wäre doch theoretisch die AfA der richtige Ansprechpartner, auch für die SBDie DRV interessiert sich aber nicht für solche Mitteilungen der JC, die machen das alles nur direkt mit der AfA ab und ansonsten ist der DRV der Arbeitsmarkt auch völlig "Wurscht" ... aber "anbieten" kann man es doch mal wenn die SB so gute Stellen-Angebote vorzuweisen hat ... allein mir fehlt der Glaube ...![]()
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Dann ist das auch eine Lücke im System, denn wenn ich auf der einen Seite wie ein Erwerbsfähiger auf dem JC behandelt werde, muss ich auch die Möglichkeit haben, krank geschrieben zu werden.Wie sich das JC so "unterordnet" dazu diskutieren wir ja hier gerade ausgiebig, die KK / der MDK kann deinem Arzt aber gerade deswegen "Ärger" machen weil Rentner (auch EM-Rentner) überhaupt keine AU bekommen dürfen (und eigentlich auch keine brauchen, weil sie ja bereits als EM anerkannt sind, da ist AU sozusagen inclusive), es sei denn sie gehen einer zusätzlichen Tätigkeit nach für die sie AU sind für eine Zeit ...
Oben hatte ich mich da ja auch schon zu geäussert.
Zum Rest schreibe ich dir später noch was, jetzt brauche ich auch erst mal eine Pause davon ...![]()
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