Hallo Heike,
mir kommen da doch auch noch einige Gedanken:
Habe heute in der Früh bei den Ämtern vorgesprochen und einen Widerspruch eingelegt. Die Dame vom Sozialamt meinte, dass sie diesen abschmettern wird, weil der alte Bescheid mit dem neuen aufgehoben ist. Dazu gleich mehr
Du hast ganz vorne geschrieben, Du erhältst Deine volle Erwerbsminderungsrente aus gesundheitlichen Gründen bis 30.04.2016, die Verlängerung jetzt ist aber eine teilweise EM-Rente wegen Gesundheit und die volle aus Arbeitsmarktgründen dann ab 01.05.2016??? In dem Bescheid steht doch drin, dass Du diese Rente jetzt ab dem 01.05.2016 erhältst, oder?!? Dann ist doch das Sozialamt bis Ende April zuständig. Das würde ich bei denen auch einfordern, weil es eben nicht so ist, dass der neue Bescheid den alten einfach aufhebt. Das wird gern erzählt, um möglichst einen Grund zu haben, eine Leistung nicht mehr zahlen zu müssen.
Wenn Du die volle Rente bis April wirklich rein aus gesundheitlichen Gründen erhalten hattest, und Du keinen Widerspruch dagegen machst, würde ich an Deiner Stelle trotzdem Akteneinsicht fordern

, gerade wenn Du Dich eigentlich nicht für erwerbsfähig hältst. Doppeloma schrieb ja schon dazu, was Dir beim JC so bevorstehen wird:
[Leider sehen die JC "Arbeitsmarktrentner" auch nicht so gerne und wollen immer versuchen die in "Teilzeit-Arbeit" zu vermitteln, wie man das in deinem JC halten wird kann ich nicht beurteilen aber es kann auch sein, dass man dich nach dem ersten Übergangstrubel einfach in Ruhe lässt, denn der "verschlossenen" Arbeitsmarkt wurde ja bereits festgestellt (zwischen AfA und DRV), darum zahlt man ja die volle EM-Rente und das JC müsste jeden Arbeitsplatz erst bei der DRV darauf prüfen lassen, ob der auch "leidensgerecht / versicherungspflichtig und für dich geeignet ist".
Alle Arten von Maßnahmen oder 1-Euro-Jobs oder Minijobs / ZAF-Angebote sind dafür schon völlig ungeeignet ... kannst du also alles straflos ablehnen, falls man dir damit kommen will ...
.
In dem ganzen Verlauf hast Du schon fundierte und gute Antworten bekommen, aus denen Du eigentlich auch das beste weitere Verhalten entnehmen kannst.
In keinem Fall solltest Du bei Deinem Termin im JC Dir eine Eingliederungsvereinbarung verpassen lassen, versuchen sie es doch, nimm das Ding zum Unterschreiben mit nach Hause

. Allenfalls den Antrag dort unterschreiben, sonst nichts. Dieser sollte ja dann das Datum ab dem 01.05.2016 tragen... Bis Ende April 2016 solltest Du Dein Geld wie bisher vom Sozialamt bekommen.
Ich war anschließend im Jobcenter und habe denen das auch mitgeteilt und sie befinden eine Einstellung der Leistung aus dem SGB 12 auch für richtig. Also wurde ich aufgenommen und habe nächste Woche einen Termin zur Antragsabgabe
Die Einstellung der Leistung ab dem 01.05.2016, hoffe ich.
Ich habe heute auch gleich eine Einladung zu einem Erstgespräch bekommen, indem meine berufliche Situation besprochen werden soll. Mitbringen soll ich einen Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen. Ich glaube dazu sollte ich in dem Bewerbungsunterforum noch mal ein gesondertes Thema eröffnen, denn ich weiß überhaupt nicht ob und wie ich meine Erwerbsminderung mit in dem Anschreiben einbringe, welchen Vermittlungsvorschlägen ich Folge leisten muss ect.
Mir war die Dame sehr unsympathisch, aber vielleicht trügt ja mein erster Eindruck auch.
Auf dem Erstantrag ist noch ein Bogen dabei, dass ich mit einer Aktivierungsmaßnahme einverstanden bin. Feinziel dieser Maßnahme soll sein eine Stärken/ Schwächenanalyse für eine verbesserte Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt
Lehne ich diese Maßnahme ab, bin ich nicht bereit meine Hilfebedürftigkeit zu beenden. Der gestellte Antrag wird dann abgelehnt-. Rechtsgrundlage ist §§ 2 Abs.1, 3 in Verbindung mit § 9 des SGB II
Das hört sich ganz nach "Schema F" an, wie Du da behandelt worden bist und passt wohl weniger zu Deiner Situation. Deine berufliche Situation ist doch von der DRV gerade ausreichend geklärt worden.
Solltest Du Dich wirklich auf eine Eingliederungsvereinbarung mit Bewerbungen etc. einlassen, dann kannst Du die Erwerbsminderung direkt ins Anschreiben packen - ist in der Regel der schnellste Weg, um eine Absage zu erhalten.
Was es aktuell gibt IST NICHT zumutbar, über Einzelheiten brauchst du nicht mit dem JC und den SB zu diskutieren, also ist auch CallCenter NICHT zumutbar ... du wirst doch irgendwo (ÄD-Gutachten / Reha-Bericht usw.) mal eine Leistungseinschätzung bekommen haben, wo (zumindest im Groben) drauf stehen sollte, welche Bedingungen ein Job für dich einhalten müsste ...
Schon in meinem Reha-Bericht und im MDK-GA (auch vom AfA-ÄD) wurde bestätigt, dass ich im Callcenter schon wegen der hohen psychischen und Stressbelastung NICHT mehr arbeiten darf, Nachtschicht / Schichtarbeit überhaupt wurde auch sehr früh ausgeschlossen (schon wegen der Herz-OP), schwere körperliche Arbeiten auch (aus vielen Gründen) ...
Es geht nicht unbedingt darum was du selbst meinst nicht mehr zu schaffen, solche Feststellungen sind wichtig und die hat auch das JC bei der "Vermittlung" zu beachten und zu respektieren, bereits dein Bescheid zur "Arbeitsmarktrente" besagt, dass dir nicht "Alles" zumutbar ist und da hat sich das JC dran zu halten ... die haben auch keinen "anderen" Arbeitsmarkt zur Verfügung als den wo das schon in Abstimmung mit der AfA geklärt wurde.
Lass dich dazu nicht in Diskussionen verwickeln, weder zu deinen Krankheiten noch dazu "was du dir denn nun so vorstellen würdest", du stellst dir im Moment GAR NICHTS VOR, du beziehst EM-Vollrente weil der Teilzeitarbeitsmarkt dir "verschlossen" ist ... wie es im Rentenbescheid nachzulesen ist und wenn sich das mal ändern sollte, wird die DRV dir das schon mitteilen oder die sollen dort selber nachfragen ... ENDE ...
Bei diesem Zwang zur "Aktivierungsmaßnahme" würde ich eigentlich sofort eine Beschwerde nach Nürnberg machen

, was willst Du denn für eine berufliche Situation besprechen, wenn doch grade festgestellt wurde, dass diese für die nächsten drei Jahre quasi nicht vorhanden ist. Und wie es zukünftig dann um Deine Stärken und Schwächen bestellt ist, ist ja wohl zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht absehbar.
Lass Dich nicht aus Unsicherheit in diese Ecke drängen, das macht Dich nur zusätzlich fertig. Wenn Dir eine Maßnahme aufgedrängt werden soll, dann lass Dir die Rechtsgrundlage dafür nennen

und unterschreibe nichts, sage lieber: ich werde das direkt bei der DRV anfragen, ob diese Maßnahme entsprechend leidensgerecht etc. ist.
LG
Royan
