Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Engelchen22
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Mo 11. Jan 2016, 14:09

Hallo Heike47,

... sorry wenn ich mich mal " einmische " in Deinen Thread - bin eine fleissige Mitleserin hier. :icon_e_wink:
Heike47 hat geschrieben:Grad mit der DRV telefoniert und der unhöfliche Herr meint, dass der alte Bescheid damit aufgehoben ist. Sehr, sehr seltsam alles
Weiss nicht, ob Dir nicht bekannt ist, dass man mit der DRV möglichst NICHT telefonieren sollte! :nein:

Bekommst Du denn nun von diesem " unhöflichen Herrn " einen hoffentlich schriftlichen Bescheid, denn am Tele kann Dir die DRV ja vieles mitteilen...
Ist Dir der Name dieses " unhöflichen SB" denn bekannt ( Ansprechpartner ) ???

Weiterhin viel Glück und Erfolg :ic_up:

wünscht Dir mit lieben Grüssen
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » Mo 11. Jan 2016, 14:46

Engelchen22 hat geschrieben:Hallo Heike47,

... sorry wenn ich mich mal " einmische " in Deinen Thread - bin eine fleissige Mitleserin hier. :icon_e_wink:
Heike47 hat geschrieben:Grad mit der DRV telefoniert und der unhöfliche Herr meint, dass der alte Bescheid damit aufgehoben ist. Sehr, sehr seltsam alles
Weiss nicht, ob Dir nicht bekannt ist, dass man mit der DRV möglichst NICHT telefonieren sollte! :nein:

Bekommst Du denn nun von diesem " unhöflichen Herrn " einen hoffentlich schriftlichen Bescheid, denn am Tele kann Dir die DRV ja vieles mitteilen...
Ist Dir der Name dieses " unhöflichen SB" denn bekannt ( Ansprechpartner ) ???

Weiterhin viel Glück und Erfolg :ic_up:

wünscht Dir mit lieben Grüssen
Engelchen 22

Du musst dich doch nicht entschuldigen, wenn du mitschreibst. Ich bin für jede Anregung dankbar.

Der unhöfliche Herr hat mich an die Rentenberatungsstelle hier in meinem Wohnort verwiesen.

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Doppeloma
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 11. Jan 2016, 15:58

Hallo Engelchen, :smile:
Bekommst Du denn nun von diesem " unhöflichen Herrn " einen hoffentlich schriftlichen Bescheid, denn am Tele kann Dir die DRV ja vieles mitteilen...
Ist Dir der Name dieses " unhöflichen SB" denn bekannt ( Ansprechpartner ) ???
den schriftlichen Bescheid (zur Verlängerung der EM-Rente nach Ablauf der ersten Bewilligung am 30.04.2016, ab dem 01.05. 2016 verbindlich) gibt es ja bereits, es geht nur um die merkwürdigen Ansichten (scheinbar aller beteiligten Behörden von DRV über SGB XII / SGB II), dass der erste Bescheid zur EM-Rente (der noch bis zum rechtsverbindlich 30.04.2016 läuft) dadurch (ab Posteingang des Folgebescheides Weihnachten ???) als "aufgehoben" anzusehen ist ... :confused: :confused: :confused: :Gruebeln:

Die klare Rechtslage sieht dafür so aus ... Verwaltungs-AKT = Bescheid eines Amtes ....
Ein Verwaltungsakt bleibt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist.
Quelle

http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__43.html

Man könnte sich jetzt vom Absatz 1 irritieren lassen und daraus schließen, dass nun der neue Bescheid bereits "automatisch" den Alten ersetzen würde ...

Das ist aber nicht korrekt, schon weil es dort (im neuen Bescheid) dann auch klar mit drin stehen müsste "anderweitig aufgehoben", nur weil die Entscheidung zur Verlängerung bereits vorliegt, ändert das NICHTS am regulären Ablauf des ersten Bescheides zum 30.04.2016 ...

Das ergibt sich auch klar aus der Tatsache, dass eine EM-Rente mit Befristung im Höchstfalle für volle 3 Jahre bewilligt wird und diese 3 Jahre (für den Anschlussbescheid) sind überschritten, wenn man den neuen Bescheid bereits als wirksam / rechtsverbindlich ansehen will, dann sind die (neuen) 3 Jahre bereits Weihnachten 2018 vorbei ... denn was regulär zu gelten hat, interessiert ja offenbar Niemanden z.B. dass ein Bescheid "erst durch Zeitablauf" erledigt ist, wenn nichts anderes schriftlich mitgeteilt wird dazu ... :glotzen: :Verwirrt: :Hilfe:

Es wurde ein "Anschlussbescheid (als Verlängerung)" geschickt, warum sollte der (ohne weitere Hinweise dazu) den früheren Bescheid mit klarem Ablaufdatum bereits "automatisch" früher aufheben können, als in dem Ursprungsbescheid schon festgelegt wurde ... :confused: :Gruebeln:
Bei Überschreitung des Ablaufdatums (wegen Verzögerung bei der Bearbeitung des Verlängerungsantrages) wäre ja auch Niemand davon "ausgegangen", dass der nun "automatisch" weiter gültig ist bis ein anderer Bescheid geschickt wird ... :Gruebeln:

Eine Rechtsgrundlage gibt es dafür (für die Befristungen) bei der Rentenkasse und KEINER scheint das wissen zu wollen (nicht mal der "nette" Herr der DRV kennt sich im Verwaltungsrecht wirklich aus ... :kotzen: ) und auch anzuwenden ... die gesetzlichen Regelungen sind vorhanden (die sind auch nicht besonders neu), aber ALLE machen was sie selbst für richtig halten ... "Armes Deutschland" ... nicht mal die Bürokratie läuft mehr nach den Buchstaben des Gesetzes und das ist ja schon schwer genug zu verstehen ...

Wenn dann aber noch jede Behörde daraus ihr "eigenes passendes Süppchen" kocht, unter Umgehung / "Neudeutung der Gesetze und Vorschriften" ... dann weiß ich da auch langsam nicht mehr weiter ... :Verwirrt: :Hilfe: :Hilfe: :Hilfe:

Der DRV-Herr am Telefon war einfach "nur genervt" von dem Anruf, der hat vermutlich nicht mal ins Rentenkonto gesehen und wusste gar nicht, um welchen Bescheid es da gerade gehen soll ... zudem ist es der DRV (und diesem Herren) doch völlig schnuppe, wer sich da vor Ort wegen der sozialen Zuschüsse "in den Haaren liegt, für die Überweisung der Rente durch die DRV hat das doch tatsächlich überhaupt keine Bedeutung, ob das "Renten-Kind" nun einen neuen Namen trägt und ab welchem Datum, der Rentenbetrag ändert sich doch dadurch nicht ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm: :Bussi:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von royan » Mo 11. Jan 2016, 16:05

Hallo Heike,

mir kommen da doch auch noch einige Gedanken: :Gruebeln:
Habe heute in der Früh bei den Ämtern vorgesprochen und einen Widerspruch eingelegt. Die Dame vom Sozialamt meinte, dass sie diesen abschmettern wird, weil der alte Bescheid mit dem neuen aufgehoben ist. Dazu gleich mehr
Du hast ganz vorne geschrieben, Du erhältst Deine volle Erwerbsminderungsrente aus gesundheitlichen Gründen bis 30.04.2016, die Verlängerung jetzt ist aber eine teilweise EM-Rente wegen Gesundheit und die volle aus Arbeitsmarktgründen dann ab 01.05.2016??? In dem Bescheid steht doch drin, dass Du diese Rente jetzt ab dem 01.05.2016 erhältst, oder?!? Dann ist doch das Sozialamt bis Ende April zuständig. Das würde ich bei denen auch einfordern, weil es eben nicht so ist, dass der neue Bescheid den alten einfach aufhebt. Das wird gern erzählt, um möglichst einen Grund zu haben, eine Leistung nicht mehr zahlen zu müssen. :confused: :Gruebeln:

Wenn Du die volle Rente bis April wirklich rein aus gesundheitlichen Gründen erhalten hattest, und Du keinen Widerspruch dagegen machst, würde ich an Deiner Stelle trotzdem Akteneinsicht fordern :ic_up: , gerade wenn Du Dich eigentlich nicht für erwerbsfähig hältst. Doppeloma schrieb ja schon dazu, was Dir beim JC so bevorstehen wird:
[Leider sehen die JC "Arbeitsmarktrentner" auch nicht so gerne und wollen immer versuchen die in "Teilzeit-Arbeit" zu vermitteln, wie man das in deinem JC halten wird kann ich nicht beurteilen aber es kann auch sein, dass man dich nach dem ersten Übergangstrubel einfach in Ruhe lässt, denn der "verschlossenen" Arbeitsmarkt wurde ja bereits festgestellt (zwischen AfA und DRV), darum zahlt man ja die volle EM-Rente und das JC müsste jeden Arbeitsplatz erst bei der DRV darauf prüfen lassen, ob der auch "leidensgerecht / versicherungspflichtig und für dich geeignet ist".

Alle Arten von Maßnahmen oder 1-Euro-Jobs oder Minijobs / ZAF-Angebote sind dafür schon völlig ungeeignet ... kannst du also alles straflos ablehnen, falls man dir damit kommen will ...
.

In dem ganzen Verlauf hast Du schon fundierte und gute Antworten bekommen, aus denen Du eigentlich auch das beste weitere Verhalten entnehmen kannst.

In keinem Fall solltest Du bei Deinem Termin im JC Dir eine Eingliederungsvereinbarung verpassen lassen, versuchen sie es doch, nimm das Ding zum Unterschreiben mit nach Hause :teufel: :ic_up: . Allenfalls den Antrag dort unterschreiben, sonst nichts. Dieser sollte ja dann das Datum ab dem 01.05.2016 tragen... Bis Ende April 2016 solltest Du Dein Geld wie bisher vom Sozialamt bekommen.
Ich war anschließend im Jobcenter und habe denen das auch mitgeteilt und sie befinden eine Einstellung der Leistung aus dem SGB 12 auch für richtig. Also wurde ich aufgenommen und habe nächste Woche einen Termin zur Antragsabgabe
Die Einstellung der Leistung ab dem 01.05.2016, hoffe ich. :Gruebeln:
Ich habe heute auch gleich eine Einladung zu einem Erstgespräch bekommen, indem meine berufliche Situation besprochen werden soll. Mitbringen soll ich einen Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen. Ich glaube dazu sollte ich in dem Bewerbungsunterforum noch mal ein gesondertes Thema eröffnen, denn ich weiß überhaupt nicht ob und wie ich meine Erwerbsminderung mit in dem Anschreiben einbringe, welchen Vermittlungsvorschlägen ich Folge leisten muss ect.
Mir war die Dame sehr unsympathisch, aber vielleicht trügt ja mein erster Eindruck auch.

Auf dem Erstantrag ist noch ein Bogen dabei, dass ich mit einer Aktivierungsmaßnahme einverstanden bin. Feinziel dieser Maßnahme soll sein eine Stärken/ Schwächenanalyse für eine verbesserte Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt

Lehne ich diese Maßnahme ab, bin ich nicht bereit meine Hilfebedürftigkeit zu beenden. Der gestellte Antrag wird dann abgelehnt-. Rechtsgrundlage ist §§ 2 Abs.1, 3 in Verbindung mit § 9 des SGB II
Das hört sich ganz nach "Schema F" an, wie Du da behandelt worden bist und passt wohl weniger zu Deiner Situation. Deine berufliche Situation ist doch von der DRV gerade ausreichend geklärt worden. :confused:

Solltest Du Dich wirklich auf eine Eingliederungsvereinbarung mit Bewerbungen etc. einlassen, dann kannst Du die Erwerbsminderung direkt ins Anschreiben packen - ist in der Regel der schnellste Weg, um eine Absage zu erhalten. :teufel:
Was es aktuell gibt IST NICHT zumutbar, über Einzelheiten brauchst du nicht mit dem JC und den SB zu diskutieren, also ist auch CallCenter NICHT zumutbar ... du wirst doch irgendwo (ÄD-Gutachten / Reha-Bericht usw.) mal eine Leistungseinschätzung bekommen haben, wo (zumindest im Groben) drauf stehen sollte, welche Bedingungen ein Job für dich einhalten müsste ...

Schon in meinem Reha-Bericht und im MDK-GA (auch vom AfA-ÄD) wurde bestätigt, dass ich im Callcenter schon wegen der hohen psychischen und Stressbelastung NICHT mehr arbeiten darf, Nachtschicht / Schichtarbeit überhaupt wurde auch sehr früh ausgeschlossen (schon wegen der Herz-OP), schwere körperliche Arbeiten auch (aus vielen Gründen) ...

Es geht nicht unbedingt darum was du selbst meinst nicht mehr zu schaffen, solche Feststellungen sind wichtig und die hat auch das JC bei der "Vermittlung" zu beachten und zu respektieren, bereits dein Bescheid zur "Arbeitsmarktrente" besagt, dass dir nicht "Alles" zumutbar ist und da hat sich das JC dran zu halten ... die haben auch keinen "anderen" Arbeitsmarkt zur Verfügung als den wo das schon in Abstimmung mit der AfA geklärt wurde.

Lass dich dazu nicht in Diskussionen verwickeln, weder zu deinen Krankheiten noch dazu "was du dir denn nun so vorstellen würdest", du stellst dir im Moment GAR NICHTS VOR, du beziehst EM-Vollrente weil der Teilzeitarbeitsmarkt dir "verschlossen" ist ... wie es im Rentenbescheid nachzulesen ist und wenn sich das mal ändern sollte, wird die DRV dir das schon mitteilen oder die sollen dort selber nachfragen ... ENDE ...
Bei diesem Zwang zur "Aktivierungsmaßnahme" würde ich eigentlich sofort eine Beschwerde nach Nürnberg machen :teufel: , was willst Du denn für eine berufliche Situation besprechen, wenn doch grade festgestellt wurde, dass diese für die nächsten drei Jahre quasi nicht vorhanden ist. Und wie es zukünftig dann um Deine Stärken und Schwächen bestellt ist, ist ja wohl zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht absehbar.

Lass Dich nicht aus Unsicherheit in diese Ecke drängen, das macht Dich nur zusätzlich fertig. Wenn Dir eine Maßnahme aufgedrängt werden soll, dann lass Dir die Rechtsgrundlage dafür nennen :teufel: und unterschreibe nichts, sage lieber: ich werde das direkt bei der DRV anfragen, ob diese Maßnahme entsprechend leidensgerecht etc. ist. :teufel: :ic_up:

LG
Royan :Bussi:

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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » Mo 11. Jan 2016, 17:08

Hallo Royan,
mir kommen da doch auch noch einige Gedanken: :Gruebeln:
Vielen Dank, dass du dich mit meiner Problematik beschäftigst.
Du hast ganz vorne geschrieben, Du erhältst Deine volle Erwerbsminderungsrente aus gesundheitlichen Gründen bis 30.04.2016, die Verlängerung jetzt ist aber eine teilweise EM-Rente wegen Gesundheit und die volle aus Arbeitsmarktgründen dann ab 01.05.2016??? In dem Bescheid steht doch drin, dass Du diese Rente jetzt ab dem 01.05.2016 erhältst, oder?!? Dann ist doch das Sozialamt bis Ende April zuständig. Das würde ich bei denen auch einfordern, weil es eben nicht so ist, dass der neue Bescheid den alten einfach aufhebt. Das wird gern erzählt, um möglichst einen Grund zu haben, eine Leistung nicht mehr zahlen zu müssen. :confused: :Gruebeln:
Ich kann nur das wiedergeben, was sie gesagt haben. Als Begründung nannte sie noch, dass es bei Ihnen auch so läuft. Ein Nachfolgebescheid hebt den anderen auf.
Eine Möglichkeit ziehe ich gerade in Betracht. Wir haben hier vor Ort Rentenberatungsstellen der DRV. Ich denke, ich werde da noch mal vorsprechen.
Wenn Du die volle Rente bis April wirklich rein aus gesundheitlichen Gründen erhalten hattest, und Du keinen Widerspruch dagegen machst, würde ich an Deiner Stelle trotzdem Akteneinsicht fordern :ic_up: , gerade wenn Du Dich eigentlich nicht für erwerbsfähig hältst. Doppeloma schrieb ja schon dazu, was Dir beim JC so bevorstehen wird:
Aber was bringt mir das im Endeffekt? Dann bleibt ja tatsächlich nur der Widerspruch und davor hat Doppeloma gewarnt. Ich bin sehr in der Zwickmühle


Alle Arten von Maßnahmen oder 1-Euro-Jobs oder Minijobs / ZAF-Angebote sind dafür schon völlig ungeeignet ... kannst du also alles straflos ablehnen, falls man dir damit kommen will ...
.
Ich bin mir da nicht wirklich sicher, denn der § besagt ja, dass ich für mind. 3 Stunden erwerbsfähig bin und das Jobcenter hat nun die Aufgabe, mich zu vermitteln, notfalls auch mit Eingliederungsprogrammen um den Weg zu ebnen.

Die werden mir doch auch ihre Gesetzesvorlagen um die Ohren hauen und meine zukünftige SB sah nicht so aus, als wäre sie nett.

Allein schon als ich in der Anmeldung vorsprach und gerade ansetzen wollte zu sagen, dass das SGB 12 die Leistungen einstellt. " Ich will erst mal nur ihren Personalausweis!" in einem unfreundlichen Ton, du glaubst es nicht.
In dem ganzen Verlauf hast Du schon fundierte und gute Antworten bekommen, aus denen Du eigentlich auch das beste weitere Verhalten entnehmen kannst.
Die habe ich mir auch schon rausgeschrieben :smile:
In keinem Fall solltest Du bei Deinem Termin im JC Dir eine Eingliederungsvereinbarung verpassen lassen, versuchen sie es doch, nimm das Ding zum Unterschreiben mit nach Hause :teufel: :ic_up: . Allenfalls den Antrag dort unterschreiben, sonst nichts. Dieser sollte ja dann das Datum ab dem 01.05.2016 tragen... Bis Ende April 2016 solltest Du Dein Geld wie bisher vom Sozialamt bekommen.
wie gesagt- nein ( ich verstehe es doch selbst nicht)

Die Einstellung der Leistung ab dem 01.05.2016, hoffe ich. :Gruebeln:
Nein, ab 1. Februar




D
as hört sich ganz nach "Schema F" an, wie Du da behandelt worden bist und passt wohl weniger zu Deiner Situation. Deine berufliche Situation ist doch von der DRV gerade ausreichend geklärt worden. :confused:
Das werde ich ihr im Erstgespräch auch so mitteilen.
Solltest Du Dich wirklich auf eine Eingliederungsvereinbarung mit Bewerbungen etc. einlassen, dann kannst Du die Erwerbsminderung direkt ins Anschreiben packen - ist in der Regel der schnellste Weg, um eine Absage zu erhalten. :teufel:
Wenn ich Grundsicherung aus dem SGB II beantrage, verpflichte ich mich ja schon quasi zur Mithilfe, meine Hilfebedürftigkeit zu beenden. Mir ist immer noch nicht klar, welche Rechte ich bezgl. Eingliederungsvereinbahrungen habe.

Kann mich mein Psychiater eigentlich auch als EM Rentnerin krankschreiben?






Bei diesem Zwang zur "Aktivierungsmaßnahme" würde ich eigentlich sofort eine Beschwerde nach Nürnberg machen :teufel: , was willst Du denn für eine berufliche Situation besprechen, wenn doch grade festgestellt wurde, dass diese für die nächsten drei Jahre quasi nicht vorhanden ist. Und wie es zukünftig dann um Deine Stärken und Schwächen bestellt ist, ist ja wohl zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht absehbar.
Die Möglichkeit habe ich und an wen wende ich mich?

Die Dame die meinen Antrag angenommen hat war sehr freundlich. Sie sagt, die Arbeitsmarktrente war die frühere Berufsunfähigkeitsrente. Meine Rente besagt, dass ich in meinem alten Beruf nicht arbeiten könne und die Sachbearbeiter schauen werden, was dann in Frage kommen könnte.
Das bedeutet doch, dass ich zwar nicht in meinen alten Beruf vermittelt werden kann, aber mich für jeden leidensgerechten Arbeitsplatz bewerben muss und eben dafür ein Profil erstellen lassen muss, ansonsten wird mein Antrag nicht angenommen.
Lass Dich nicht aus Unsicherheit in diese Ecke drängen, das macht Dich nur zusätzlich fertig. Wenn Dir eine Maßnahme aufgedrängt werden soll, dann lass Dir die Rechtsgrundlage dafür nennen :teufel: und unterschreibe nichts, sage lieber: ich werde das direkt bei der DRV anfragen, ob diese Maßnahme entsprechend leidensgerecht etc. ist. :teufel: :ic_up:
Die werden schon ihre Argumente, zwecks Wiedereingliederung und Chancenverbesserung haben.

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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » Mo 11. Jan 2016, 19:08

@ Doppeloma. Klappt mal wieder nicht mit dem zitieren. Erst immer nach einer gewissen Zeit

Der Herr am Telefon war sehr barsch und fuhr mich an, dass sich an der Rentenhöhe ja auch nichts geändert hat. Ja, richtig, aber es ist jetzt eine Arbeitsmarktrente und das ist für die Sozialbehörden relevant. Er schaute dann aber doch in meine Akte.

Was sagst du zu dem Profil über meine Stärken und Schwächen, das erstellt werden soll?

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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von royan » Mo 11. Jan 2016, 20:17

Hallo Heike,
Bei diesem Zwang zur "Aktivierungsmaßnahme" würde ich eigentlich sofort eine Beschwerde nach Nürnberg machen :teufel: , was willst Du denn für eine berufliche Situation besprechen, wenn doch grade festgestellt wurde, dass diese für die nächsten drei Jahre quasi nicht vorhanden ist. Und wie es zukünftig dann um Deine Stärken und Schwächen bestellt ist, ist ja wohl zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht absehbar.
Die Möglichkeit habe ich und an wen wende ich mich?
Auf der AfA-Seite fand ich nun folgenden Text in folgendem Link:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_157604/ ... .html#d1.6

"Kundenreaktionsmanagement

Ihre Meinung ist uns wichtig ! Bitte wenden Sie sich mit Anregungen, Ideen, Beschwerden oder einem Lob hinsichtlich unseres Dienstleistungsangebots

im Bezirk der Agentur für Arbeit Nürnberg telefonisch an Herrn Dr. Weimer unter Tel. 0911 529-2600 oder per E-Mail an Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de .
bundesweit per E-Mail an Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@ ... agentur.de"
Das stammt aus einem anderen Beitrag hier im Forum.
Die Dame die meinen Antrag angenommen hat war sehr freundlich. Sie sagt, die Arbeitsmarktrente war die frühere Berufsunfähigkeitsrente. Meine Rente besagt, dass ich in meinem alten Beruf nicht arbeiten könne und die Sachbearbeiter schauen werden, was dann in Frage kommen könnte.
Das bedeutet doch, dass ich zwar nicht in meinen alten Beruf vermittelt werden kann, aber mich für jeden leidensgerechten Arbeitsplatz bewerben muss und eben dafür ein Profil erstellen lassen muss, ansonsten wird mein Antrag nicht angenommen.
Das Stichwort hier ist "leidensgerechter" Arbeitsplatz. Die Festlegung, was für Dich ein leidensgerechter Arbeitsplatz ist, trifft allerdings die DRV und nicht irgendein SB des JC. :ic_up: Lass Dir da auch keine Fangfragen stellen, Du selbst kannst nicht wirklich wissen, was für Dich wirklich leidensgerecht bedeutet. :teufel:

Die werden schon ihre Argumente, zwecks Wiedereingliederung und Chancenverbesserung haben.
Argumente für eine Wiedereingliederung und Chancenverbesserung haben sie bestimmt, da ist das Stichwort aber auch "leidensgerechter" Arbeitsplatz. Immer im Auge behalten! :grinser:

Also für mich stellt sich das weitere Vorgehen eigentlich so dar:

1. Widerspruch gegen die Einstellung der Leistung des Sozialamtes zum 01.02.2016, natürlich schriftlich mit Nachweis!
2. Anfordern aller Unterlagen, die zur Entscheidung der DRV geführt haben, für Deine Unterlagen (für die kommende Verlängerung ist es sicher von Vorteil, diese zu haben und auswerten zu können), kein Widerspruch, nur die Unterlagen fordern!
3. Antrag auf Leistungen des JC ab 01.02.2016 bzw. 01.05.2016 (ich würde eine Kopie des Widerspruchs beim Sozialamt mitnehmen - eigentlich hat der neue Bescheid auf EM-Rente keine sofort aufhebende Wirkung!)
4. Alles, was Dir das JC in die Hand drückt zum Unterschreiben (EGV, Aktivierungsmaßnahme etc.) erst mal zur Prüfung mit nach Hause nehmen, nur den Antrag stellen und Dir den schriftlich bestätigen lassen
5. Stärken und Schwächen? - die kannst Du für Dich selbst ja mal überlegen und dann mal das genaue Procedere abfragen, auch so eine Maßnahme muss "leidensgerecht" sein, ein ganztägiges Bewerbungstraining über mehrere Wochen zählt da nicht dazu

Die an der Anmeldung sind meistens nicht die freundlichsten, dafür schrecken sie auch alles ab, was nicht da hin gehört. :teufel: Deine eigentliche SB kann da wieder ganz anders sein. :jaa:

Sprich mal mit Deinem Therapeuten über Deine Situation und das, was Dich da in Sachen Ämter jetzt erwartet. Vielleicht kann er Dir ja sagen, was in seinen Augen ein leidensgerechter Arbeitsplatz für Dich wäre, so dass Du Dich daran orientieren kannst und Dir dabei helfen, mögliche Stärken und Schwächen zu definieren. :grinser: :jaa: Vielleicht ist es ja auch für Dich mal ganz interessant, Dir Deine Stärken und Schwächen zum jetzigen Zeitpunkt mal bewusst zu machen und Du kommst gleichzeitig Deiner Mitwirkungspflicht nach. :grinser:

Und wenn Du Dich wirklich einfach "irgendwo" bewerben musst, dann schreib ruhig rein, dass Du erwerbsgemindert bist. :teufel: Aus Erfahrung weiß ich, dass Dich die meisten Arbeitgeber dann leider nicht mal in die engere Wahl nehmen. Und leider ist es auch oft so, dass Du nicht mal eine Absage bekommen wirst. :ic_down: Aber lass Dich davon nicht stressen.

LG
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Frauhamster » Mo 11. Jan 2016, 20:45

Hallo Heike,

ich lese hier auch schon von Anfang an mit, und ich stimme völlig mit royan (mit Doma sowieso) überein.
Spätestens hier merkst Du meiner Ansicht nach, dass die SB vom Jobcenter nicht weiß, wovon sie redet.
Heike47 hat geschrieben:
Die Dame die meinen Antrag angenommen hat war sehr freundlich. Sie sagt, die Arbeitsmarktrente war die frühere Berufsunfähigkeitsrente. Meine Rente besagt, dass ich in meinem alten Beruf nicht arbeiten könne und die Sachbearbeiter schauen werden, was dann in Frage kommen könnte.
Das bedeutet doch, dass ich zwar nicht in meinen alten Beruf vermittelt werden kann, aber mich für jeden leidensgerechten Arbeitsplatz bewerben muss und eben dafür ein Profil erstellen lassen muss, ansonsten wird mein Antrag nicht angenommen.
Die heutige teilweise EM-Rente ist eben nicht das Gleiche wie die frühere BU-Rente! :ic_down:

Die besagte tatsächlich, dass jemand in seinem erlenten Beruf nicht mehr arbeiten kann und daher die halbe Rente erhält, um Verluste auszugleichen, die dadurch entstehen, dass er eine minderwertige / schlechter bezahlte Tätigkeit annehmen muss. :jaa:

Wenn heute die teilweise EM-Rente zugesprochen wird, dann bedeutet das lediglich, dass jemand nur noch zwischen 3 bis unter 6 Stunden - also Teilzeit - einer Erwerbsfähigkeit nachgehen kann. Welche Tätigkeit das ist, das spielt da gar keine Rolle. Die Arbeitsmarktrente stockt die halbe EM-Rente zur vollen-Rente auf, weil aktuell davon ausgegangen wird, dass eine Teilzeittätigkeit, die den Leiden des Erwerbsminderungsrentners gerecht wird, nicht zu finden sein wird.

Die Arbeitsmarktrente hat also mit der früheren BU-Rente nichts zu tun!!! :nein:
Die müssten da ihre Mitarbeiter mal vernünftig schulen! :pfeif:

Da muss keiner schauen, was in Frage kommen könnte, weil die DRV und die AfA schon festgestellt haben, dass zur Zeit nichts in Frage kommt. :Laber:

Ich würde so vorgehen, wie Doma und royan es Dir vorgeschlagen haben.
Liebe Grüße von der Hamsterin

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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » Mo 11. Jan 2016, 21:00

Hallo royan :smile:

Auf der AfA-Seite fand ich nun folgenden Text in folgendem Link:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_157604/ ... .html#d1.6

"Kundenreaktionsmanagement

Ihre Meinung ist uns wichtig ! Bitte wenden Sie sich mit Anregungen, Ideen, Beschwerden oder einem Lob hinsichtlich unseres Dienstleistungsangebots

im Bezirk der Agentur für Arbeit Nürnberg telefonisch an Herrn Dr. Weimer unter Tel. 0911 529-2600 oder per E-Mail an Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de .
bundesweit per E-Mail an Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@ ... agentur.de"
Vielen Dank. Das schreibe ich mir doch glatt mal auf

Das stammt aus einem anderen Beitrag hier im Forum.


Das Stichwort hier ist "leidensgerechter" Arbeitsplatz. Die Festlegung, was für Dich ein leidensgerechter Arbeitsplatz ist, trifft allerdings die DRV und nicht irgendein SB des JC. :ic_up: Lass Dir da auch keine Fangfragen stellen, Du selbst kannst nicht wirklich wissen, was für Dich wirklich leidensgerecht bedeutet. :teufel:
schrieb Doppeloma ja auch schon. Hat die DRV denn darüber Notizen und in wie weit nehmen die tatsächlich Einfluss in Entscheidungen vom JC. Ich denke dass wird die DRV nicht wirklich interessieren, was meine SB so für Vorschläge hat.



Argumente für eine Wiedereingliederung und Chancenverbesserung haben sie bestimmt, da ist das Stichwort aber auch "leidensgerechter" Arbeitsplatz. Immer im Auge behalten! :grinser:
Ich habe mir schon fleissig Argumente rausgeschrieben um einigermaßen argumentieren zu können. :grinser:
Also für mich stellt sich das weitere Vorgehen eigentlich so dar:

1. Widerspruch gegen die Einstellung der Leistung des Sozialamtes zum 01.02.2016, natürlich schriftlich mit Nachweis!
2. Anfordern aller Unterlagen, die zur Entscheidung der DRV geführt haben, für Deine Unterlagen (für die kommende Verlängerung ist es sicher von Vorteil, diese zu haben und auswerten zu können), kein Widerspruch, nur die Unterlagen fordern!
3. Antrag auf Leistungen des JC ab 01.02.2016 bzw. 01.05.2016 (ich würde eine Kopie des Widerspruchs beim Sozialamt mitnehmen - eigentlich hat der neue Bescheid auf EM-Rente keine sofort aufhebende Wirkung!)
4. Alles, was Dir das JC in die Hand drückt zum Unterschreiben (EGV, Aktivierungsmaßnahme etc.) erst mal zur Prüfung mit nach Hause nehmen, nur den Antrag stellen und Dir den schriftlich bestätigen lassen
5. Stärken und Schwächen? - die kannst Du für Dich selbst ja mal überlegen und dann mal das genaue Procedere abfragen, auch so eine Maßnahme muss "leidensgerecht" sein, ein ganztägiges Bewerbungstraining über mehrere Wochen zählt da nicht dazu
Gibt ja auch Halbtagsmaßnahmen....

Widerspruch habe ich eingelegt. Ganz nüchtern betrachtet, hätte ich natürlich gerne mehr Zeit gehabt und ich werde noch mal einen Termin mit der Rentenstelle vor Ort machen. Aber mein Problem wäre dann eh nur verzögert. Zum JC muss ich, komme was da wolle.
Ich kann also auch Akteneinsicht bekommen ohne Widerspruch?
Die an der Anmeldung sind meistens nicht die freundlichsten, dafür schrecken sie auch alles ab, was nicht da hin gehört. :teufel: Deine eigentliche SB kann da wieder ganz anders sein. :jaa:
schlimm. Ich verstehe nicht, wie man so einen Job ausüben will, wenn einem die nötige Empathie fehlt und man von Hilfesuchenden einfach nur genervt ist.
Sprich mal mit Deinem Therapeuten über Deine Situation und das, was Dich da in Sachen Ämter jetzt erwartet. Vielleicht kann er Dir ja sagen, was in seinen Augen ein leidensgerechter Arbeitsplatz für Dich wäre, so dass Du Dich daran orientieren kannst und Dir dabei helfen, mögliche Stärken und Schwächen zu definieren. :grinser: :jaa: Vielleicht ist es ja auch für Dich mal ganz interessant, Dir Deine Stärken und Schwächen zum jetzigen Zeitpunkt mal bewusst zu machen und Du kommst gleichzeitig Deiner Mitwirkungspflicht nach. :grinser:
Ich habe nächste Woche einen Termin und werde das natürlich ansprechen. Gute Idee von dir, ihn nach seiner Einschätzung zu befragen.
Stärken und Schwächen im Leben allgemein könnte ich gut beantworten, aber momentan nicht auf meine berufliche Zukunft.
Und wenn Du Dich wirklich einfach "irgendwo" bewerben musst, dann schreib ruhig rein, dass Du erwerbsgemindert bist. :teufel: Aus Erfahrung weiß ich, dass Dich die meisten Arbeitgeber dann leider nicht mal in die engere Wahl nehmen. Und leider ist es auch oft so, dass Du nicht mal eine Absage bekommen wirst. :ic_down: Aber lass Dich davon nicht stressen.

LG
Royan :Bussi:
Das schreibe ich ganz sicher rein, denn ich denke nicht, dass ich sowas wichtiges verschweigen darf.

Die SB will ja einen Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen sehen. Ist das so eine Standartklausel? Ich kann gerne einen Lebenslauf ausdrucken, aber ich habe keine Bewerbungsunterlagen ( ach Mensch- meint sie damit Zeugnisse ect?)

Lg

Heike

Heike47
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » Mo 11. Jan 2016, 21:14

@ Frau Hamster,

würde ich dich jetzt zitieren, wäre meine Antwort an royan weg * grübel*

Ich habe hier gute Argumentationen an die Hand bekommen, mir aufgeschrieben und werde sie mir verinnerlichen.
Werde ich jedoch letztendlich mit Gesetzesbegründungen wie z.b. den § 8 konfrontiert, bin ich mir nach wie vor unsicher, wie ich dann argumentiere. Denn ich muss ja im Antrag auch ankreuzen, dass ich arbeitsfähig bin, ansonsten bekomme ich keine Leistung und darauf bezieht sich ja auch der § 8.

Ich werde sicher noch das eine oder andere Mal euren Rat brauchen und hoffe, ich bin nicht allzu lästig.

Danke nochmal an alle, die sich mit meinem Thema beschäftigen

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