Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung
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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung
Hallo Doma,
Danke, ...
es ist ehrlich gesagt wirklich zum kot...vor allen Dingen, dass dieser SB auch noch so rumstotterte und so tat, als wäre er der Sohn der Weisheit...und wenn ich was fragte, kam immer nur: machen wir hier so, ist hier im Verfahren so vorgesehen...
wieso, sie kennen das doch, wenn einer Leistungen haben will, dann muß er alles was zur Entscheidung beiträgt einreichen...
aber ich bin mir ziemlich sicher, nicht die Ablehnung der DRV...denn das ist ja eigentlich etwas, was mich selbst "beschwert"..denn dann liefere ich denen ja frei Haus, dass die DRV vorläufig keine Erwerbsminderung festgestellt hat...
ne, so blöd bin ich nicht, dass sollen die mir schriftlich mitteilen, worauf sich die Aussage stützt, das ich denen den ablehnenden Rentenbescheid überlassen muß..
Ich überleg grad...da könnte ich ja diesen Brief an den SB hier vor Ort..nächste Kleinstadt...per Übergabeeinschreiben senden und dann hat er erst mal was zu tun...am besten 2 Tage vor dem Termin bei ihm...ist übrigens erst übernächste Woche...
und die Bitte um einen Termin beim MD der AFA schicke ich dann auch erst am Ende der Woche per Übergabeeinschreiben raus...
oder?
LG
Vrori
immer noch konfus...
Danke, ...
es ist ehrlich gesagt wirklich zum kot...vor allen Dingen, dass dieser SB auch noch so rumstotterte und so tat, als wäre er der Sohn der Weisheit...und wenn ich was fragte, kam immer nur: machen wir hier so, ist hier im Verfahren so vorgesehen...
wieso, sie kennen das doch, wenn einer Leistungen haben will, dann muß er alles was zur Entscheidung beiträgt einreichen...
aber ich bin mir ziemlich sicher, nicht die Ablehnung der DRV...denn das ist ja eigentlich etwas, was mich selbst "beschwert"..denn dann liefere ich denen ja frei Haus, dass die DRV vorläufig keine Erwerbsminderung festgestellt hat...
ne, so blöd bin ich nicht, dass sollen die mir schriftlich mitteilen, worauf sich die Aussage stützt, das ich denen den ablehnenden Rentenbescheid überlassen muß..
Ich überleg grad...da könnte ich ja diesen Brief an den SB hier vor Ort..nächste Kleinstadt...per Übergabeeinschreiben senden und dann hat er erst mal was zu tun...am besten 2 Tage vor dem Termin bei ihm...ist übrigens erst übernächste Woche...
und die Bitte um einen Termin beim MD der AFA schicke ich dann auch erst am Ende der Woche per Übergabeeinschreiben raus...
oder?
LG
Vrori
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Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung
Hallo Doma,
du hast grad aus der Dienstanweisung für die AFA zitiert...
was hat das denn für Auswirkungen? Wenn denn nun "gewürfelt" wird zwischen DRV und AFA, ob ich erwerbsfähig oder nicht bin...und meinen Arbeitsplatz noch habe....wollen die dann versuchen mich zu vermitteln oder nicht? Bleib ich dann in 118 oder 125?
LG
Vrori
du hast grad aus der Dienstanweisung für die AFA zitiert...
was hat das denn für Auswirkungen? Wenn denn nun "gewürfelt" wird zwischen DRV und AFA, ob ich erwerbsfähig oder nicht bin...und meinen Arbeitsplatz noch habe....wollen die dann versuchen mich zu vermitteln oder nicht? Bleib ich dann in 118 oder 125?
LG
Vrori
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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung
Huhu,
nochmal...
habt ihr das schon gelesen?
2.6.1 Vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit
Stand: Aktualisierung 04/2011
(1) Wurde die durch den RVTr verminderte Erwerbsfähigkeit bereits vor Beginn der Arbeitslosigkeit festgestellt, findet die Nahtlosigkeitsregelung keine Anwendung. Auf die Bestands- bzw. Rechtskraft der Entscheidung des RVTr´s kommt es nicht an.
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... g-p125.pdf
wieso geht das denn jetzt ohne Rechtskraft der Entscheidung?
LG
Vrori
nochmal...
habt ihr das schon gelesen?
2.6.1 Vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit
Stand: Aktualisierung 04/2011
(1) Wurde die durch den RVTr verminderte Erwerbsfähigkeit bereits vor Beginn der Arbeitslosigkeit festgestellt, findet die Nahtlosigkeitsregelung keine Anwendung. Auf die Bestands- bzw. Rechtskraft der Entscheidung des RVTr´s kommt es nicht an.
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... g-p125.pdf
wieso geht das denn jetzt ohne Rechtskraft der Entscheidung?
LG
Vrori
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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung
Vermutlich weil das für die AfA günstiger ist. Normalerweise bekommt man ja auch Rente, wenn von der DRV verminderte Erwerbsfähigkeit festgestellt wurde. Mir fällt nur die eine Ausnahme ein: Die Regel, daß Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erst ab 7. Monat nach Eintritt derselben gezahlt wird.
Liebe Grüße
Esuse
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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung
Liebe Vrori,
bitte RICHTIG LESEN
Auch einem positiven Renten-Bescheid KANN man widersprechen, so ein Bescheid KANN ja auch noch andere Fehler aufweisen (z.B. Rechenfehler), die einen Widerspruch notwendig machen.
Trotzdem wird ja eine RENTE lt. diesem Bescheid erst mal gezahlt, also gibt es KEIN ALG
Was willst du jetzt deinem SB schreiben, verstehe ich gerade nicht, dem würde ICH GAR nichts schriftlich geben, zu seinen mündlichen Aussagen, wenn der was will soll ER DIR DAS auch schriftlich geben!!!
Den Antrag auf Untersuchung beim Amtsarzt schickst du (schnellstens!!!) GANZ ALLGEMEIN (Sehr geehrte Damen und Herren!) an deine AfA (nicht namentlich an den SB!), da sollen sich ruhig mal andere Leute mit auseinandersetzen und dann warte einfach ab WAS passieren wird
In einem anderen Beitrag in diesem Thema hier, war auch schon was dazu verlinkt, dass die Ärztliche Untersuchung (bei Aussteuerung /§ 125) VOR einem Termin beim SB zu erfolgen hat und zwar schnellstmöglich, ist auch noch ziemlich neu, also sollen die sich gefälligst DANACH richten
Liebe Grüße von der Doppeloma


bitte RICHTIG LESEN

Wenn du zur AfA kommst und eine EM-Rente bereits bewilligt wurde, bekommst du natürlich KEIN ALG mehr, dabei ist unerheblich, ob dieser Bescheid bereits rechtskräftig ist (also z.B. die Widerspruchsfrist noch läuft!) oder nICHT.1) Wurde die durch den RVTr verminderte Erwerbsfähigkeit bereits vor Beginn der Arbeitslosigkeit festgestellt
Auch einem positiven Renten-Bescheid KANN man widersprechen, so ein Bescheid KANN ja auch noch andere Fehler aufweisen (z.B. Rechenfehler), die einen Widerspruch notwendig machen.
Trotzdem wird ja eine RENTE lt. diesem Bescheid erst mal gezahlt, also gibt es KEIN ALG

Was willst du jetzt deinem SB schreiben, verstehe ich gerade nicht, dem würde ICH GAR nichts schriftlich geben, zu seinen mündlichen Aussagen, wenn der was will soll ER DIR DAS auch schriftlich geben!!!

Den Antrag auf Untersuchung beim Amtsarzt schickst du (schnellstens!!!) GANZ ALLGEMEIN (Sehr geehrte Damen und Herren!) an deine AfA (nicht namentlich an den SB!), da sollen sich ruhig mal andere Leute mit auseinandersetzen und dann warte einfach ab WAS passieren wird

In einem anderen Beitrag in diesem Thema hier, war auch schon was dazu verlinkt, dass die Ärztliche Untersuchung (bei Aussteuerung /§ 125) VOR einem Termin beim SB zu erfolgen hat und zwar schnellstmöglich, ist auch noch ziemlich neu, also sollen die sich gefälligst DANACH richten

Liebe Grüße von der Doppeloma


Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
- angel
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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung
Na Toll, der Termin war ja wohl ein Griff ins Klo!
Das tut mir leid, dass Du so eine
auch erleben mußt...
Ich kann dazu auch nur sagen, dass es Zeit für eine Beschwerde oder für einen Anwalt wird...
Und lesen, lesen, lesen.... Durchführungsverordnung AA, etc...ist alles hier im Forum und auch im Elo-Forum
sehr gut ausgeführt....aufschreiben, was für Dich wichtig ist...
(.hatte alles bei der AfA dabei und brauchte es dann aber nicht....)
Versuche ,ob der SB Dir die heutige Aussage schriftlich geben kann, dann hättest Du etwas gegen ihn in der Hand...
ohje, was kann man Dir noch raten...?
es tut mir auf jeden Fall sehr leid, dass Du das auch so erleben mußt... das kann keiner brauchen....
Das tut mir leid, dass Du so eine

Ich kann dazu auch nur sagen, dass es Zeit für eine Beschwerde oder für einen Anwalt wird...
Und lesen, lesen, lesen.... Durchführungsverordnung AA, etc...ist alles hier im Forum und auch im Elo-Forum
sehr gut ausgeführt....aufschreiben, was für Dich wichtig ist...
(.hatte alles bei der AfA dabei und brauchte es dann aber nicht....)
Versuche ,ob der SB Dir die heutige Aussage schriftlich geben kann, dann hättest Du etwas gegen ihn in der Hand...
ohje, was kann man Dir noch raten...?
es tut mir auf jeden Fall sehr leid, dass Du das auch so erleben mußt... das kann keiner brauchen....

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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung
hallo Ihr Lieben,
Doma, ja, Danke, ich hab mal wieder nur den halben Satz gelesen...ich habs jetzt, hoffe ich...
Ich werde ein Anschreiben an den ärztl. Dienst der AFA richten, die Addi hab ich ja jetzt und dann sollen die sich überlegen, was die mit mir machen wollen...
Der Sb war nicht in der Lage, mir irgendwelche Rechtsgrundlagen zu nennen, er stotterte nur rum, dass sie so immer handeln würden..und sie bräuchten halt den ablehnenden Bescheid der DRV....den kriegt er nicht von mir...
als nächstes ist der Doc der AFA tätig und dann sehen wir weiter...
vielen Dank..
LG
Vrori
Doma, ja, Danke, ich hab mal wieder nur den halben Satz gelesen...ich habs jetzt, hoffe ich...
Ich werde ein Anschreiben an den ärztl. Dienst der AFA richten, die Addi hab ich ja jetzt und dann sollen die sich überlegen, was die mit mir machen wollen...
Der Sb war nicht in der Lage, mir irgendwelche Rechtsgrundlagen zu nennen, er stotterte nur rum, dass sie so immer handeln würden..und sie bräuchten halt den ablehnenden Bescheid der DRV....den kriegt er nicht von mir...
als nächstes ist der Doc der AFA tätig und dann sehen wir weiter...
vielen Dank..
LG
Vrori
LG
Vrori
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lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung
Hallo nochmal,
im übrigen hat mir der SB der AFA wieder eine Einladung mitgegeben:
1. Einladung
bitte kommen Sie am...um..in die
Herr sowie möchte mit Ihnen über ihr Bewerbeangebot bzw. ihre berufliche Situation sprechen.
Bringen Sie bitte noch zuästzlich folgende Unterlagen zu diesem Termin mit:
Schreiben der Rentenversicherung
(damit meint er den negativen Rentenbescheid).
Dies ist eine Einladung nach § 309 Abs. 1, SGB III in Verbindung mit § 144 SGB III.
Beachten Sie auch bitte unbedingt die folgenden Rechtsfolgenbelehrung und blablabla...
Der hat mir noch nicht schriftlich gegeben, warum und auf welchen gesetzlichen Grundlagen beruhend, er den Ablehnungsbescheid der DRV einsehen will...
da hat er kein Recht drauf oder?
In welchem § ist das festgehalten...
ich bin drauf und dran Nürnberg zu fragen...
LG
Vrori
im übrigen hat mir der SB der AFA wieder eine Einladung mitgegeben:
1. Einladung
bitte kommen Sie am...um..in die
Herr sowie möchte mit Ihnen über ihr Bewerbeangebot bzw. ihre berufliche Situation sprechen.
Bringen Sie bitte noch zuästzlich folgende Unterlagen zu diesem Termin mit:
Schreiben der Rentenversicherung
(damit meint er den negativen Rentenbescheid).
Dies ist eine Einladung nach § 309 Abs. 1, SGB III in Verbindung mit § 144 SGB III.
Beachten Sie auch bitte unbedingt die folgenden Rechtsfolgenbelehrung und blablabla...
Der hat mir noch nicht schriftlich gegeben, warum und auf welchen gesetzlichen Grundlagen beruhend, er den Ablehnungsbescheid der DRV einsehen will...
da hat er kein Recht drauf oder?
In welchem § ist das festgehalten...
ich bin drauf und dran Nürnberg zu fragen...
LG
Vrori
LG
Vrori
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lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung
@Vrori
Mal die für dich wichtigen Punkte:
Arbeitslosigkeit (125.5)
125 fingiert die Arbeitslosigkeit, wenn der Arbeitslose für mehr als
sechs Monate in seiner Leistungsfähigkeit so gemindert ist, dass er
keine marktübliche versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden
Arbeitslosigkeit wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben kann.
Arbeitslosigkeit kann auch vorliegen, wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet ist,
das Arbeitsverhältnis aber fortbesteht. Mit der Arbeitslosmeldung
dokumentiert der Arbeitslose, dass er das Direktionsrecht des
Arbeitgebers nicht mehr anerkennt. Bestätigungen des Arbeitgebers
sind nicht zu verlangen.
(125.6) Arbeitsbereitschaft
Auch die Fiktion der Arbeitslosigkeit durch § 125 setzt voraus, dass die
Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosengeld
vorliegen müssen. Lediglich ein Teil der Verfügbarkeit, nämlich das
Leistungsvermögen für eine mindestens 15 Stunden wöchentlich
umfassende Beschäftigung, muss nicht vorliegen.
2.4.1 Voraussetzungen
Stand: Aktualisierung 04/2011
(1) Eine Minderung der Leistungsfähigkeit von mehr als
sechsmonatiger Dauer liegt vor, wenn die Leistungsminderung -
abgestellt auf den ersten Tag der Arbeitslosigkeit - voraussichtlich
diesen Zeitraum überschreiten wird. Zur Frage der Minderung der
Leistungsfähigkeit und ihrer Dauer nimmt der Arzt der AA gutachterlich
Stellung. Bestätigt er, dass eine länger als 6 Monate umfassende
Leistungsminderung vorliegt, die keine Beschäftigung oberhalb der
Kurzzeitigkeitsgrenze (mindestens 15 Stunden wöchentlich) zulässt, so
ist die Nahtlosigkeitsregelung anzuwenden. Eine vor der
Arbeitslosmeldung liegende Zeit lang andauernder Arbeitsunfähigkeit
(z. B. Krankengeldbezug mit Aussteuerung) ist Indiz dafür, dass die
Nahtlosigkeitsregelung zur Anwendung kommen kann. Nach der BSG-
Rechtsprechung ist die Nahtlosigkeitsregelung nur dann
ausgeschlossen, wenn sicher ist, dass die Leistungsfähigkeit innerhalb
von sechs Monaten wieder hergestellt wird (BSG v. 26.5.1977 – 12
RAr 13/77
3.3 Mitwirkungspflichten des Arbeitslosen
Stand: Aktualisierung 04/2011
(1) Die Mitwirkungspflichten des Arbeitslosen gegenüber der AA
ergeben sich aus § 125 i. V. mit §§ 60 ff. SGB I. Vgl. hierzu DA 3.1.
Hierüber wird er im Zusammenhang mit der Einleitung der ärztlichen
Begutachtung durch die AA informiert (DA 5).
Ich würde an deiner Stelle die DRV anschreiben und die weitergabe des Gutachtens an die AfA explizit unterbinden.
Dann würde ich dem Sb einen Gelben Schein vorlegen, mit der Bitte um Begutachtung durch den Arzt der AfA. Der kann sich nun dem Gutachten der DRV ja nicht anschließen, weil er es nicht kennt.
Du solltest auf jedenfall grundsätzlich nicht ohne Beistand zum SB oder zum Arzt der AfA gehen. Das Recht auf Beistand ergibt sich aus SGB X, §13 in Verbindung mit § 10.
Dann muss die AfA ihr eigenes Gutachten erstellen, was du evtl. dann gegen die DRV verwenden kannst.
Mal die für dich wichtigen Punkte:
Arbeitslosigkeit (125.5)
125 fingiert die Arbeitslosigkeit, wenn der Arbeitslose für mehr als
sechs Monate in seiner Leistungsfähigkeit so gemindert ist, dass er
keine marktübliche versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden
Arbeitslosigkeit wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben kann.
Arbeitslosigkeit kann auch vorliegen, wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet ist,
das Arbeitsverhältnis aber fortbesteht. Mit der Arbeitslosmeldung
dokumentiert der Arbeitslose, dass er das Direktionsrecht des
Arbeitgebers nicht mehr anerkennt. Bestätigungen des Arbeitgebers
sind nicht zu verlangen.
(125.6) Arbeitsbereitschaft
Auch die Fiktion der Arbeitslosigkeit durch § 125 setzt voraus, dass die
Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosengeld
vorliegen müssen. Lediglich ein Teil der Verfügbarkeit, nämlich das
Leistungsvermögen für eine mindestens 15 Stunden wöchentlich
umfassende Beschäftigung, muss nicht vorliegen.
2.4.1 Voraussetzungen
Stand: Aktualisierung 04/2011
(1) Eine Minderung der Leistungsfähigkeit von mehr als
sechsmonatiger Dauer liegt vor, wenn die Leistungsminderung -
abgestellt auf den ersten Tag der Arbeitslosigkeit - voraussichtlich
diesen Zeitraum überschreiten wird. Zur Frage der Minderung der
Leistungsfähigkeit und ihrer Dauer nimmt der Arzt der AA gutachterlich
Stellung. Bestätigt er, dass eine länger als 6 Monate umfassende
Leistungsminderung vorliegt, die keine Beschäftigung oberhalb der
Kurzzeitigkeitsgrenze (mindestens 15 Stunden wöchentlich) zulässt, so
ist die Nahtlosigkeitsregelung anzuwenden. Eine vor der
Arbeitslosmeldung liegende Zeit lang andauernder Arbeitsunfähigkeit
(z. B. Krankengeldbezug mit Aussteuerung) ist Indiz dafür, dass die
Nahtlosigkeitsregelung zur Anwendung kommen kann. Nach der BSG-
Rechtsprechung ist die Nahtlosigkeitsregelung nur dann
ausgeschlossen, wenn sicher ist, dass die Leistungsfähigkeit innerhalb
von sechs Monaten wieder hergestellt wird (BSG v. 26.5.1977 – 12
RAr 13/77
3.3 Mitwirkungspflichten des Arbeitslosen
Stand: Aktualisierung 04/2011
(1) Die Mitwirkungspflichten des Arbeitslosen gegenüber der AA
ergeben sich aus § 125 i. V. mit §§ 60 ff. SGB I. Vgl. hierzu DA 3.1.
Hierüber wird er im Zusammenhang mit der Einleitung der ärztlichen
Begutachtung durch die AA informiert (DA 5).
Ich würde an deiner Stelle die DRV anschreiben und die weitergabe des Gutachtens an die AfA explizit unterbinden.
Dann würde ich dem Sb einen Gelben Schein vorlegen, mit der Bitte um Begutachtung durch den Arzt der AfA. Der kann sich nun dem Gutachten der DRV ja nicht anschließen, weil er es nicht kennt.
Du solltest auf jedenfall grundsätzlich nicht ohne Beistand zum SB oder zum Arzt der AfA gehen. Das Recht auf Beistand ergibt sich aus SGB X, §13 in Verbindung mit § 10.
Dann muss die AfA ihr eigenes Gutachten erstellen, was du evtl. dann gegen die DRV verwenden kannst.
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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung
Hallo,
Fulgora Danke schön,
d.h. also einen Brief an die DRV schreiben und die Weitergabe meiner medizinischen Daten einschl. Gutachten und Gutachtenergebnisse an die AfA unterbinden?
Die Hauptstelle von diesem blöden Arbeitsamt hat ja schon angerufen und ich solle (wenn ich was an Arztberichten vorliegen habe) diese an den MD der Afa senden..die Anschrift hat er mir genannt..
Ich möchte vielmehr auch die Kundenberatung der AFA anschreiben...die sollen mir den § nennen, nac h dem ich verpflichtet bin, dem Sb der AFA meinen ablehnenden Rentenbescheid vorzulegen..und womöglich das Gutachten des damaligen Gutachters....
was haltet ihr von der Idee?
I-wer hatte doch die Anschrift auch von denen oder?
LG
Vrori
Fulgora Danke schön,
d.h. also einen Brief an die DRV schreiben und die Weitergabe meiner medizinischen Daten einschl. Gutachten und Gutachtenergebnisse an die AfA unterbinden?
Die Hauptstelle von diesem blöden Arbeitsamt hat ja schon angerufen und ich solle (wenn ich was an Arztberichten vorliegen habe) diese an den MD der Afa senden..die Anschrift hat er mir genannt..
Ich möchte vielmehr auch die Kundenberatung der AFA anschreiben...die sollen mir den § nennen, nac h dem ich verpflichtet bin, dem Sb der AFA meinen ablehnenden Rentenbescheid vorzulegen..und womöglich das Gutachten des damaligen Gutachters....
was haltet ihr von der Idee?
I-wer hatte doch die Anschrift auch von denen oder?
LG
Vrori
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