Hallo Pfirsich,
Im Büro des ärztlichen Dienstes saßen zwei Mitarbeiterinnen und unterhielten sich lautstark über das jetzt beginnende Wochenende. Auf dem Türschild stand der Name der Mitarbeiterin, die mir auch den Brief geschickt hat, dass ich unter der Telefonnummer einen Termin vereinbaren soll. ?!? Komisch ?!? immer Anrufbeantworter dran, aber sich zu zweit im Büro langweilen. Naja anderes Thema.
muss wohl doch langsam mal über einen "Sparten-Wechsel" nachdenken, so Richtung "Wahrsagerin /Hellseherin"

... habe doch geahnt, dass die nur keinen Bock hatten ans Telefon zu gehen, so hält man sich die Leute vom Hals die verständlicherweise ne Menge Frust schieben, wenn sie so schlecht "begutachtet" werden vom med. Dienst der AfA ...
Die Frau.... legte mir einen Riesen Papierstapel dahin und ich sollte überall Büroklammern dran machen, was ich benötige,......
ich sagte, ich bräuchte ja nur den Teil A und den Teil B (der Rest waren eh nur zugeschickte Befunde)
Diese Kopien druckte sie mir dann gleich am PC aus.
Kanntest du denn diese Befunde, von welchen Ärzten und wie alt waren die denn ???
Unter TEIL A steht : Medizinische Dokumentation und Eröterung.
Untere Maßgebliche Fremdbefunde unter anderem der Entlassungsbericht der Reha und Berichte vom Hausarzt und vom behandelnden Gastroenterologen, mit Datum, wann diese gemacht wurden. Z.B. Rehabericht vom 17.08.2011 usw.
mehr steht unter TEIL A nicht
Nur noch Diagnosen: Morbus Crohn und Chronisches Schmerzsyndrom
Naja, der Reha-Bericht ist ja "brandaktuell", wir haben ja erst ENDE 2012 und wie alt sind diese Arztberichte, hattest du diese Ärzte alle von der Schweigepflicht befreit ...
Ist ja sehr spartanisch, man hat sich also nicht mal für das "Abschreiben" genug Zeit genommen...
Unter Teil B aber jetzt das, was mich besonders stutzig macht und aufregt:
TEIL B: Sozialmedizinische Stellungnahme für den Auftraggeber:
Sozialmedizinsche Beurteilung: Bei Herrn... bestehen Gesundheitsstörungen mit Auswirkungen auf das Leistungsvermögen. Dennoche ist für leidensgerechte Tätigkeiten ein vollschichtiges positives Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erkennbar. Ein Vorgehen nach § 145 SGB III wird daher nicht empfohlen
Na das ist ja SEHR ausführlich und "gut anwendbar für den Vermittler", was versteht der denn unter einer "leidensgerechten Tätigkeit", der Vermittler KENNT deine Krankheit und die Auswirkungen doch nicht, darum soll das ja ein ARZT entscheiden, WIE sich das auswirkt und WAS genau "leidensgerecht wäre" ...
SOSO, ein Vorgehen nach § 145 "wird also NICHT empfohlen" und wie begründet der Arzt diese "Empfehlung"
Beantwortung der Zielfragen: Liegt eine Minderung der Leistungsfähigleit vor, die eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung nicht zulässt? Wenn ja: Liegt eine mehr als sechsmonatige Minderung der Leistungsfähigkeit vor, die eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung nicht zulässt( Nahtlosigkeitsregelung gem. § 145 SGB III)
Wenn eine bis zu sechsmonatige Minderung vorliegt: Ab wann ist mit dem Wiedereintritt von Leistungsfähigkeit zu rechnen? 8Verfügbarkeit/Beschäftigungssuche gem. §§ 137, 138 SGB III?) (Angaben zu Beeinträchtigungen/Beschwerden/Krankheiten sind zu ergänzen)
Für die Beantwortung der Zielfragen verweise ich auf die Ausführungen der sozialmedizinischen Beurteilung.
NAJA, mit dieser Schlußbemerkung hat er sich eigentlich selber disqualifiziert, er HAT ja keine Meinung geäußert, zu diesen Bereichen, deinen Schilderungen zu Folge...das ist nicht das Papier wert auf dem es ausgedruckt wurde, das ist NICHTS Verwertbares ...damit kann der SB auch nichts anfangen "für deine Vermittlung" ...
Hinweise zur Eröffnung des Gutachtens: Das Gutachten kann ohne Ärztin/Arzt eröffnet werden
Das heißt nur, dass dir das kein Arzt erst "schonend beibringen" muss was da drin steht, ich fürchte mal selbst deine Ärzte KÖNNEN damit NICHTS anfangen...es sagt ja absolut nichts Konkretes zu deiner Leistungsfähigkeit aus, alles nur BLA, BLA ohne Substanz...
Mehr steht in dem Teil B nicht, die Fragen wurden aber auch nicht beantwortet ?!?
Dann KANN der SB damit auch NICHTS anfangen, es werden ja Einschränkungen angegeben, die aber nicht konkret benannt werden, über diesen Murks solltest du dich wirklich in Nürnberg beschweren, ich frage mich sogar, ob man da nicht mal eine Anfrage an die Ärztekammer stellen sollte, welchen Wert ein solches GA überhaupt haben soll...
Das soll also bedeuten, dass die mich einfach so in jeden X beliebigen Job vermitteln dürfen in Vollschicht und der § 145 SGB III nicht angewendet wird?
Das bedeutet eigentlich, dass diese sogenannte GA NICHTS wert ist, da deine Einschränkungen dem Vermittler nicht KLAR mithgeteilt wurden, darf er dich im Prinzip in GAR NICHTS vermitteln, bis es ein korrektes GA von der AfA gibt, wohl doch am Besten durch eine Untersuchung beim Arzt.
So sehe ich das jedenfalls, der Vermittler KANN da vorher gar keine Verantwortung für übernehmen, dich überhaupt in irgendwas zu vermitteln, es gibt ja keinerlei Aussagen dazu WIE ein solcher Arbeitsplatz für dich aussehen sollte, "leidensgerecht" ist keine allgemeingültige Arbeitsplatz-Beschreibung...
Der med. Dienst hat schlicht und einfach VERSAGT und sich überhaupt auf NICHTS festgelegt, der hat nicht zu entscheiden ob ein Gesetz angewendet wird oder nicht ...außerdem eiert er ja da AUCH nur rum...
Was ist denn dann mit meinem Antrag auf EM-Rente? Ich dachte da muss aus Ergebnis gewartet werden?
NUN komm mal ein wenig runter

, mit deinem Antrag auf EM-Rente hat dieses GA (oder was immer das gerade darstellen soll

) überhaupt nichts zu tun, über die EM-Rente entscheidet absolut NUR die DRV und NICHT die AfA ...die soll nur zahlen, bis da was entschieden wurde (oder bis dein Anspruch bei der AfA endet) und dabei bleibt es auch.
Das MUSST du in deinem Kopf vollkommen TRENNEN, auch wenn es schwer fällt, die AfA soll diese Enscheidung (der DRV) aktuell finanziell "überbrücken", dazu ist sie (lt. § 145 SGB III) verpflichtet, EGAL was für Unsinn die erzählen und/oder in irgendwelche "Aktenlage-GA" reinschreiben.
Der DRV ist das bekannt, dass die dort oft noch meinen Ausgesteuerte "irgendwie vermitteln" zu können /wollen, das ist VÖLLIG UNSCHÄDLICH für das weitere EM-Renten-Verfahren, das funktioniert so seit es die "Nahtlosigkeits-Regelung" gibt (seit über 30 JAHREN) und genauso gibt es in letzter Zeit immer mehr Theater damit, weil die beantragten Renten eben oft abgelehnt werden und die AfA dann ihr (Nahtlosigkeits-) Geld nicht von der DRV zurück bekommt.
Die wollen ALLE (KK /AfA/ DRV) an uns Kranken sparen, da ist es denen EGAL, ob wir dabei gesundheitlich restlos "vor die Hunde gehen", du bist aktuell "Diener zweier Herren", musst in (leidensgerechten) Grenzen tun was die AfA will, damit du Geld zum Leben bekommst und die DRV sucht auch das "Haar in der Suppe" deiner Erwerbsfähigkeit, damit sie keine Rente zahlen muss.
Das hat aber mit der Begutachtung durch die AfA NIX zu tun, diese AfA-GA interessieren die DRV sowieso NICHT, selbst dann nicht, wenn dort Erwerbsminderung schon "vermutet /festgestellt" wird, ebenso ist denen das Denken vom MDK der KK WURSCHT...
Ich wurde halt dann nach Aktenlage beurteilt und die aktuelle OP z.B. ist nicht erwähnt. Ich verstehe darunter, dass die mich ganz normal gesund schreiben
Da ist der Dritte im Bunde, die AfA KANN dich NICHT "gesund schreiben" (sowas gibt es sowieso rechtlich nicht), deine AU führt dein behandelnder Arzt weiter und daran KANN auch KEIN AfA-GA was ändern, allerdings wertet die AfA das (krank sein) NUR noch für die ausgesteuerte Krankheit, unabhängig von diesem GA MUSS dich dein Arzt weiter AU schreiben (schon wegen deinem Arbeitsplatz UND FÜR den Renten-Antrag !!!), du DARFST aber diese AU-Bescheinigung NICHT mehr bei der AfA vorlegen, dort GILT die NICHT mehr als Entschuldigung ...
ODER du bekommst nach 6 Wochen den Aufhebungs-Bescheid...
Mit deinem "Restleistungsvermögen" (das ja eigentlich der Amtsarzt feststellen/festlegen) sollte, musst du dich der Vermittlung zur Verfügung stellen, so hast du das auch auf dem Antrag unterschrieben, sonst hast du überhaupt KEINEN Anspruch auf ALGI.
und ich dann doch gleich ne Sperre bekomme wenn ich zu einer Maßnahme nicht kommen kann aus gesundheitlichen Gründen. Wegen Morphiumtabletten darf ich kein Auto fahren. Bus und Bahn sind Kilometerweit entfernt. Ein eigenes Auto habe ich nicht, benutze den Zweitwagen meiner Eltern, wenn ich zu Terminen muss.
Bitte komm doch mal davon weg, dass man dir sofort irgendwas "aufdrücken könnte", warte doch erst mal den Termin dazu ab, ich glaube NICHT, dass der SB mit diesem GA was anfangen kann, es GIBT KEINE "leidensgerechten" Arbeitsplätze, auch dein SB kann KEINE "backen", zumal er ja immer noch nicht weiß, was denn für dich nun "leidensgerecht" wäre...
Diese Frage ist doch überhaupt NICHT geklärt, dann MUSS er ein (erneutes) GA mit Untersuchung (!!!) veranlassen, sonst hat er auch KEINE Vermittlungs-Grundlage, wenn er dafür die Verantwortung übernehmen möchte, soll er dir das BITTE schriftlich geben ...
Mit dem SB brauchst du deine Krankheiten und diese Umstände (Auto der Eltern usw.) NICHT zu diskutieren, DU hast KEIN Auto, FERTIG, öffentlicher Nahverkehr ist problematisch, das kannst du (vorsichtig) anführen... schließlich sind ja auch die Wegezeiten nach § 140 SGB III zu beachten.
ABER NOCH gibt es doch gar keine Angebote, wo das alles zu prüfen wäre...vor einer Sperre muss man dir schriftlich mitteilen WARUM und du kannst dich dazu äußern ...
Liebe Doppeloma, kannst du dazu was schreiben? Du hast ja geschrieben, dass ich ganz sicher nach dem § 145 behandelt werden müsste, da ich ja auch noch bei meinem Arbeitgeber angestellt bin usw.
Der § 145 SGB III ist die Rechtsgrundlage dafür, dass man (nicht nur DU) nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld überhaupt ALGI beziehen KANN, darüber ob Gesetze gültig sind (angewendet werden) oder nicht entscheidet nicht der Amtarzt, daran hat sich NICHTS geändert ...dein AG ist nur eine "Zugabe", die das bekräftigt, es gibt ja auch Ausgesteuerte die bereits ohne JOB sind.
Mit dem Schreiben vom Arbeitsamt wurde ja nur das Beschäftigungsverhältnis beendet, nicht jedoch das Angestelltenverhältnis, bzw. ich bin ja nicht gekündigt worden.
Richtig, dein Arbeitsverhältnis RUHT aktuell, der Arbeitsvertrag gilt aber weiter, es besteht NUR für dich z.Zt. keine Pflicht zur Arbeitsleistung und für den AG keine Pflicht dich zu bezahlen, ALLES ANDERE gilt weiter wie es in deinem Arbeitsvertrag steht, also auch deine Kündigungs-Frist...
Ich meine ich kann ja bei dem Gesprächstermin nicht sagen, aus gesundheitlichen Gründen kann ich die Maßnahme nicht mitmachen.
Es gibt noch KEINE Maßnahme und selbstverständlich kannst du nötigenfalles darauf aufmerksam machen, dass du aus gesundheitlichen Gründen damit Schwierigkeiten haben wirst, man möge dir mitteilen, ob du dort jederzeit (so häufig wie notwendig) die Toilette aufsuchen kannst, auch während des Unterrichtes...welche Krankheit du hast geht den SB allerdings NICHTS an, das wäre Sache des med. Dienstes gewesen diese Probleme entsprechend zu benennen.
Ausserdem sehe ich in dem Teil A und Teil B nirgendwo Einschränkungen für mich aufgelistet.
GENAU darüber solltest du dich ja beschweren, was im Teil A steht geht den SB NIX an, im Teil B HAT aber drinzustehen welche konkreten Einschränkungen es gibt, wenn da NIX steht, dann heißt das auch NIX und nicht "du kannst ALLES machen", wäre es so hat der Arzt das AUCH so da rein zu schreiben...das soll ein GA sein und kein "Wunschzettel für den Weihnachtsmann" ...
Ein GA OHNE konkrete Aussagen IST KEIN GA...
So könnte die AfA mich ja theoretisch auch wieder zu meinem alten Arbeitgeber verweisen oder wie läuft das?
Theoretisch ja, da wärst du auch nicht der Erste wo das versucht wird, was steht dazu in deinem Reha-Bericht drin ???
Naja dann kam ja das extra Schreiben von dem ärztlichen Dienst, da sollte ich Schweigepflichtsentbindungen auch für das Landesamt für Soziales und auch den Gutachter der DRV unterschrieben, was ich auch tat.
Was haben die denn nun vom "Landesamt für Versorgung" verwendet für dein AfA-GA und welches GA von der DRV...gibt es denn da schon eins oder war das schon mal "vorsorglich" falls im Renten-Verfahren Eins gemacht werden sollte...
Das Schreiben schickte ich am 30.Oktober 2012 zurück. Dann nach der Info von Doppeloma widerrief ich alle Entbindungen und das wurde mir bestätigt sogar heute noch mal : "An den Ärzten ist ein Fax gegangen, dass Sie die Entbindungen zurück nehmen." In den heute bekommenen Kopien steht aber das Datum 30.10.2012. Also hatten Sie das Gutachten ja bereits fertig bevor ich die Schweigepflichtsentbindungen zurückgeschickt hatte. Merkwürdig.
So merkwürdig wie das Ergebnis deiner Begutachtung insgesamt...
nach den Feststellungen meines Ärztlichen Dienstes sind Sie nicht länger als sechs Monate leistungsunfähig.
Schon klar, nach 18 Monaten AU ist man per "Glaskugel" innerhalb der nächsten 6 Monate "gesund"...IRONIE AUS ...
Dann steht da noch, dass ich ab sofort alle Arbeitsunfähigkeiten mitteilen muss und ärztliche Bescheinigungen nachweisen muss nach § 311 Drittes Buch Sozialgesetzbuch
VERGISS es, dann schicken die nach 6 Wochen den Aufhebungs-Bescheid...die AU-Bescheinigung bleibt ZU HAUSE, geht auf KEINEN FALL ZUR AfA...hatten wir hier auch alles schon ...
Bitte informieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt darüber, dass sich Ihre Arbeitsunfähigkeit nun nach den Tätigkeiten richtet, für die Sie nach dem ärztlichen Gutachten zur Verfügung stehen
KLASSE und WELCHE Tätigkeiten sind das BITTE lt. Gutachten der AfA... die sind doch nicht mehr ganz DICHT...
Das war jetzt ein Extra-Schreiben oder wie, in dem GA steht doch zum Zeitraum deiner eingeschränkten Leistungsfähigkeit GA NICHTS drin oder habe ich da jetzt was falsch verstanden.
Gleichzeitig bekam ich den Bewilligungsbescheid Arbeitslosengeld gem. § 136 SGB III Anspruchsbeginn 04.11.2012 für 360 Kalendertage
Na immerhin, ist doch schon mal was, zumindest bist du wieder K-versichert und bekommst Ende November das erste ALGI, wenn die Berechnungen soweit stimmen machst du dagegen BITTE GAR NICHTS, der § 136 ist OK, da schreiben die NIX Anderes rein, wenn du dich darüber beschwerst.
ALSO HABEN DIE MICH AB SOFORT KOMPLETT GESUND GESCHRIEBEN....
Siehe OBEN, die KÖNNEN dich NICHT "gesund schreiben", du MUSST dich weiter krank schreiben lassen, sonst musst du in deine Firma ARBEITEN GEHEN...die AfA bekommt KEINE AU-Bescheinigung und wenn die sich "Kopf stellen und mit den Ohren wackeln", deinen Arzt belästigst du mit diesem WISCH bitte NICHT.
Soll der sich die "Tätigkeiten" für die er dich (angeblich) noch krank schreiben "darf" aus den Fingern saugen, das ist NICHT seine Aufgabe, nach der Pfeife der AfA "zu tanzen"...
Ich glaube jetzt muss ich doch mal die VdK oder einen Anwalt aufsuchen ?
und WAS sollen DIE dagegen machen, die werden dir raten "die Füße still zu halten" und alles zu machen was die AfA will, damit du dein Geld dort bekommst und in 6 Wochen bekommst du dann pünktlich den Aufhebungsbescheid, weil man dir natürlich auch raten wird, den Krankenschein dort abzuliefern...
Wenn du das so haben möchtest, dann bin ich raus aus der Sache, ansonsten gibt es eine saftige Beschwerde nach Nürnberg über dieses GA UND am Besten auch bei deiner örtlichen Ärztekammer, solche Amtsärzte sind ja lebensgefährlich für die Ausgesteuerten bei der AfA...
Was du machen möchtest ist natürlich deine Entscheidung.
Liebe Grüße von der Doppeloma
