Was ist nun richtig ?
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Re: Was ist nun richtig ?
Hallo
hier bin ich wieder.
Also nach diesen ganzen Querelen mit der AfA hab ich meine Probleme der Bundesagentur f.Arbeit in Nürnberg geschrieben.
Ich habe meinen Fall erläutert und am Schluß des Schreiben konkrete Frage gestellt.
Es dauerte eine Woche, dann kam die Antwort, die man aber vergessen kann.
Auf meine konkreten Fragen finde ich keine konkreten Antworten. Z.Bsp. ob es korrekt ist das ich vorerst kein Geld erhalte.
Mir wird mitgeteilt, erläutert, das das AfA hier vor Ort richtig handelt.
Das die Nahtlosigkeit in meinen Fall nicht in Frage kommt.
Das die Sache mit der Neubeantragung der ALG1 nach Unterbrechung von bis zu 6 Wochen auch korrekt ist, weil es sich um eine Unterbrechung wegen Reha gehandelt hat und da Anspruch auf Ü-Geld bestand.
Auf meine Ausführungen das im Merkblatt 1 des AfA Seite 17 was anders steht, wird mir mitgeteilt, das es hier um eine Unterbrechung der Arbeitslosigkeit von 6 Wochen handelt, die von vornherein geplant war oder durch eine Tätigkeit unterbrochen war. Durch den Anspruch auf Ü-Geld liegen diese Voraussetzungen nicht vor.
Das soll noch einer verstehen.... die Reha war geplant, für 5 Wochen...
Also ich hätte mir den Aufwand für´s Schreiben sparen können. Auch nehme ich an, das man von Nürnberg aus erst mal ermittelt hat bei welchen AfA ich zu finden bin.
weil im Anschreiben an mich bedauert wird, das ich mit der Arbeitsweise der AfA ....(Ort), Dienststelle ......(Ort) nicht einverstanden bin.
Nun warte ich mal was weiter geschieht.
Eure Dori
hier bin ich wieder.
Also nach diesen ganzen Querelen mit der AfA hab ich meine Probleme der Bundesagentur f.Arbeit in Nürnberg geschrieben.
Ich habe meinen Fall erläutert und am Schluß des Schreiben konkrete Frage gestellt.
Es dauerte eine Woche, dann kam die Antwort, die man aber vergessen kann.
Auf meine konkreten Fragen finde ich keine konkreten Antworten. Z.Bsp. ob es korrekt ist das ich vorerst kein Geld erhalte.
Mir wird mitgeteilt, erläutert, das das AfA hier vor Ort richtig handelt.
Das die Nahtlosigkeit in meinen Fall nicht in Frage kommt.
Das die Sache mit der Neubeantragung der ALG1 nach Unterbrechung von bis zu 6 Wochen auch korrekt ist, weil es sich um eine Unterbrechung wegen Reha gehandelt hat und da Anspruch auf Ü-Geld bestand.
Auf meine Ausführungen das im Merkblatt 1 des AfA Seite 17 was anders steht, wird mir mitgeteilt, das es hier um eine Unterbrechung der Arbeitslosigkeit von 6 Wochen handelt, die von vornherein geplant war oder durch eine Tätigkeit unterbrochen war. Durch den Anspruch auf Ü-Geld liegen diese Voraussetzungen nicht vor.
Das soll noch einer verstehen.... die Reha war geplant, für 5 Wochen...
Also ich hätte mir den Aufwand für´s Schreiben sparen können. Auch nehme ich an, das man von Nürnberg aus erst mal ermittelt hat bei welchen AfA ich zu finden bin.
weil im Anschreiben an mich bedauert wird, das ich mit der Arbeitsweise der AfA ....(Ort), Dienststelle ......(Ort) nicht einverstanden bin.
Nun warte ich mal was weiter geschieht.
Eure Dori
LG Dori
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Re: Was ist nun richtig ?
Hallo Dori,
Es wäre doch mal ganz interessant die entscprechenden Rechtsgrundlagen für die ganzen Aussagen zu kennen, dann hast du wenigstens was in der Hand um einen Anwalt aufzusuchen, eine kundenfreundliche Lösung ist ja offenbar nicht möglich.
Wo kam denn jetzt dieser "allgemeine Blubber" her, direkt von der Nürnberger Zentrale, ist ein konkreter Ansprechpartner angegeben in der Antwort-Mail ???
Diese Person würde ich direkt erneut "beglücken" und zwar so oft bis was unternommen wird, was dir deinen Bescheid und dein Geld bringt, die erste Antwort ist leider oft sehr nichtssagend, wahrscheinlich haben die auch schon keinen Bock mehr den Beschwerden sofort ernsthaft nachzugehen ...denen darf man dann nicht die erhoffte /gewünschte Ruhe lassen.
Bei @Hamburger Deern haben wir die auch mehrfach genervt, am Ende bekam sie sogar einen Entschuldigungsbrief von ihrem zuständigen JobCenter, mit der Zusicherung, dass man ihr die Leistungen natürlich NICHT einstellen wird, weil sie freiwillige Sachen nicht unterschreiben wollte ...NA ALSO warum nicht gleich so...
In der ersten Antwort-Mail versuchte man ihr auch nur einzureden, sie habe da am Telefon sicher nur was "mißverstanden", die SB hatte einen völlig anderen Gesprächsinhalt geschildert...na da haben wir denen erst mal weitere Tatsachen beigebracht ...
Du darfst nicht aufgeben, sonst machen die das weiter so mit dir, du brauchst doch das Geld ... je weniger sich die Leute dann aufregen und alles hinnehmen, umso mehr glauben die auch, so wichtig war es denn wohl nicht...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Woher wollen die denn das wissen, ich weiß ja nicht was du denen geschrieben hast, hast du auch klar gemacht dass dein Lebensunterhalt durch diese Verfahrensweise gefährdet ist, dass auch du eine Miete zu zahlen hast, manchmal muss man da ziemlich deutlich werden ehe die kapieren, dass man sich nicht veralbern läßt.Das die Nahtlosigkeit in meinen Fall nicht in Frage kommt.
Von solchen konkreten Einschränkungen steht da aber NICHTS, also sollen die sich mal nicht immer ihre eigene Auslegung basteln ... nur um die "Kunden zum Narren" zu halten, § 145 HIN oder HER ist im Prinzip auch egal, du hast Anspruch auf Weiterzahlung dieser Versicherungsleistung, das ist auch Vorrangig vor ALGI in Anspruch zu nehmen ...brauchen die erst einen Brief vom Anwalt oder eine EA vom Sozialgericht...Das die Sache mit der Neubeantragung der ALG1 nach Unterbrechung von bis zu 6 Wochen auch korrekt ist, weil es sich um eine Unterbrechung wegen Reha gehandelt hat und da Anspruch auf Ü-Geld bestand.
Auf meine Ausführungen das im Merkblatt 1 des AfA Seite 17 was anders steht, wird mir mitgeteilt, das es hier um eine Unterbrechung der Arbeitslosigkeit von 6 Wochen handelt, die von vornherein geplant war oder durch eine Tätigkeit unterbrochen war. Durch den Anspruch auf Ü-Geld liegen diese Voraussetzungen nicht vor.
Das soll noch einer verstehen.... die Reha war geplant, für 5 Wochen...


Wieso sollten die das erst "ermitteln" müssen, hast du denen denn deine KD-Nummer und die zuständige AfA nicht selber mitgeteilt, für das "Bedauern kannst du dir auch NICHTS kaufen", genau diese Rückfrage würden die jetzt von mir bekommen, ob das wirklich ALLES sein soll, du brauchst HILFE und keine Belehrungen und Vertröstungen, davon hat dir die zuständige AfA schon genug geboten, ja du bist tatsächlich mit der Arbeitsweise dort sehr unzufrieden, schließlich musst du auch von irgendwas deinen Lebensunterhalt bestreiten.Also ich hätte mir den Aufwand für´s Schreiben sparen können. Auch nehme ich an, das man von Nürnberg aus erst mal ermittelt hat bei welchen AfA ich zu finden bin.
weil im Anschreiben an mich bedauert wird, das ich mit der Arbeitsweise der AfA ....(Ort), Dienststelle ......(Ort) nicht einverstanden bin.
Es wäre doch mal ganz interessant die entscprechenden Rechtsgrundlagen für die ganzen Aussagen zu kennen, dann hast du wenigstens was in der Hand um einen Anwalt aufzusuchen, eine kundenfreundliche Lösung ist ja offenbar nicht möglich.
Wo kam denn jetzt dieser "allgemeine Blubber" her, direkt von der Nürnberger Zentrale, ist ein konkreter Ansprechpartner angegeben in der Antwort-Mail ???
Diese Person würde ich direkt erneut "beglücken" und zwar so oft bis was unternommen wird, was dir deinen Bescheid und dein Geld bringt, die erste Antwort ist leider oft sehr nichtssagend, wahrscheinlich haben die auch schon keinen Bock mehr den Beschwerden sofort ernsthaft nachzugehen ...denen darf man dann nicht die erhoffte /gewünschte Ruhe lassen.
Bei @Hamburger Deern haben wir die auch mehrfach genervt, am Ende bekam sie sogar einen Entschuldigungsbrief von ihrem zuständigen JobCenter, mit der Zusicherung, dass man ihr die Leistungen natürlich NICHT einstellen wird, weil sie freiwillige Sachen nicht unterschreiben wollte ...NA ALSO warum nicht gleich so...

In der ersten Antwort-Mail versuchte man ihr auch nur einzureden, sie habe da am Telefon sicher nur was "mißverstanden", die SB hatte einen völlig anderen Gesprächsinhalt geschildert...na da haben wir denen erst mal weitere Tatsachen beigebracht ...


Du darfst nicht aufgeben, sonst machen die das weiter so mit dir, du brauchst doch das Geld ... je weniger sich die Leute dann aufregen und alles hinnehmen, umso mehr glauben die auch, so wichtig war es denn wohl nicht...

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Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Was ist nun richtig ?
Hallo,
also meine KD-Nummer und die zuständige AfA hatte ich denen nicht mitgeteilt.
Hatte gedacht es wäre gut wenn die den Fall neutral betrachten würden und nicht evtl. mit den zuständigen AfA absprechen. Obwohl wenn ich mir das jetzt überlege war das Quatsche, denn in der heutigen Zeit wo alle miteinder vernetzt sind, ist das Fehlen dieser Angabe doch sicher keine Hürde für die SB.
Dieser "allgemeine Blubber" wirklich direkt von der Nürnberger Zentrale. Es gibt auch eine Ansprechpartnerin.
Gestern, dann oh Schreck bekam ich eine Einladung für Dienstag zum AfA wg. Klärung von Fragen wegen des Antrags zur ärztl.Begutachtung.
Nun bin ich schon total nervös, was das wieder soll. Diesmal muß nun wieder allein hin, mein Mann ist nicht da.
Ich denke das ich den Termin abwarte und dann nochmal nach Nürnberg schreibe.
Noch einen schöne Sonntag, mein WE ist gelaufen seit ich gestern die Einladung bekam.
also meine KD-Nummer und die zuständige AfA hatte ich denen nicht mitgeteilt.
Hatte gedacht es wäre gut wenn die den Fall neutral betrachten würden und nicht evtl. mit den zuständigen AfA absprechen. Obwohl wenn ich mir das jetzt überlege war das Quatsche, denn in der heutigen Zeit wo alle miteinder vernetzt sind, ist das Fehlen dieser Angabe doch sicher keine Hürde für die SB.
Dieser "allgemeine Blubber" wirklich direkt von der Nürnberger Zentrale. Es gibt auch eine Ansprechpartnerin.
Gestern, dann oh Schreck bekam ich eine Einladung für Dienstag zum AfA wg. Klärung von Fragen wegen des Antrags zur ärztl.Begutachtung.
Nun bin ich schon total nervös, was das wieder soll. Diesmal muß nun wieder allein hin, mein Mann ist nicht da.
Ich denke das ich den Termin abwarte und dann nochmal nach Nürnberg schreibe.
Noch einen schöne Sonntag, mein WE ist gelaufen seit ich gestern die Einladung bekam.
LG Dori
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Re: Was ist nun richtig ?
Hallo,
ich bin noch hier und warte, warte, warte .....
Mein jetziger Stand: die AfA hat mir mitgeteilt das bei meinen Alg 1 die Nahtlosigkeitsregelung angewendet wird.
Von der DRV hab ich einen Rehabilitantenfragebogen bekommen, der freiwillig auszufüllen ist - also das hab ich dann auch nicht gemacht.
Es sind ja nun schon 11 Wochen seit meiner Reha vergangen und hab noch immer keinen Bescheid.
Deshalb hat VDK bei DRV nachgefragt. Die sagen es dauert noch, evtl. ein paar Wochen.
Kann mir jemand sagen ob der Rehabilitantenfragebogen mit der Entscheidung zu tun hat und wer den bekommt. Nach meiner ersten Reha bekam ich diesen nicht.
LG Dori
ich bin noch hier und warte, warte, warte .....
Mein jetziger Stand: die AfA hat mir mitgeteilt das bei meinen Alg 1 die Nahtlosigkeitsregelung angewendet wird.
Von der DRV hab ich einen Rehabilitantenfragebogen bekommen, der freiwillig auszufüllen ist - also das hab ich dann auch nicht gemacht.
Es sind ja nun schon 11 Wochen seit meiner Reha vergangen und hab noch immer keinen Bescheid.
Deshalb hat VDK bei DRV nachgefragt. Die sagen es dauert noch, evtl. ein paar Wochen.
Kann mir jemand sagen ob der Rehabilitantenfragebogen mit der Entscheidung zu tun hat und wer den bekommt. Nach meiner ersten Reha bekam ich diesen nicht.
LG Dori
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Re: Was ist nun richtig ?
Hallo Dori,
Liegt dir der Reha-Bericht inzwischen schon vor und hast du den bei der AfA auch vorgelegt, was steht dann da drin im Bezug auf deine Erwerbsfähigkeit (letzte Tätigkeit /allgemeiner Arbeitsmarkt), du schreibst ja zumindest andeutungsweise was von einer eventuellen "Umdeutung" ...
Manchmal kommt der Kram dann ein paar Wochen später erneut mit einer "freundlichen Erinnerung" falls man das nur vergessen habe ..., wir haben den Quatsch noch nie ausgefüllt, ist nur eine freiwillige Umfrage, nach dem Motto "wie hat es Ihnen denn bei uns gefallen, waren Sie zufrieden ???"
Ich glaube nicht, dass die meine ehrliche Meinung über diese (meine) Reha-Maßnahme hätten lesen wollen, also habe ich es direkt bleiben lassen, mich darüber erneut sinnlos aufzuregen ... ich glaube nicht an positive Veränderungen durch solche (angeblichen) "Zufalls-Umfragen" ...
/ oder meinst du den Reha-Bericht
/oder meinst du einen EM-Renten-Bescheid ... dafür muss auch bei der Umdeutung einer Reha erst ein Antrag auf EM-Rente gestellt werden ... hattest du das schon gemacht ... stehe da gerade ein wenig "auf der Leitung" ...
Wer den bekommt, sollte ja dabei stehen (ist da kein portofreier Rückumschlag mit Empfänger-Anschrift dabei ???), meines Wissens wertet das so eine Art "unabhängiges Meinungs-Forschungsinstitut" aus, angeblich auch ALLES anonym, also weiß (eigentlich) sowieso Keiner, ob du das hinschickst oder nicht ... bekommt ja auch nicht Jeder jedesmal, immer nur die "Auserwählten" ...
Vergiss es einfach, du scheinst mir "so von der Rolle"
zu sein, dass du dich mit solchem überflüssigen Unsinn nicht noch zusätzlich belasten solltest.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Ach Mensch, eine Beschwerde nützt doch nix wenn du möchtest, dass da was "neutral" betrachtet wird, klar finden die raus welche Stelle zuständig ist, es dauert nur ein wenig länger und die in Nürnberg sind dann gleich mit "verschnupft" ...also meine KD-Nummer und die zuständige AfA hatte ich denen nicht mitgeteilt.
Hatte gedacht es wäre gut wenn die den Fall neutral betrachten würden und nicht evtl. mit den zuständigen AfA absprechen.

Was heißt das jetzt genau, bekommst du inzwischen wieder ALGI oder "wartest" du darauf auch immer noch, bist du denn beim AfA-Arzt gewesen oder nach welchen Unterlagen hat man nun die aktuelle Entscheidung FÜR die Anwendung der Nahtlosigkeit getroffen...ich glaube "mir fehlt da gerade ein Stück Film" ...ich bin noch hier und warte, warte, warte .....
Mein jetziger Stand: die AfA hat mir mitgeteilt das bei meinen Alg 1 die Nahtlosigkeitsregelung angewendet wird.


Liegt dir der Reha-Bericht inzwischen schon vor und hast du den bei der AfA auch vorgelegt, was steht dann da drin im Bezug auf deine Erwerbsfähigkeit (letzte Tätigkeit /allgemeiner Arbeitsmarkt), du schreibst ja zumindest andeutungsweise was von einer eventuellen "Umdeutung" ...

Ja, haben wir auch schon bekommen nach unseren Rehas, "als Auserwählte", zur Beurteilung und Verbesserung der Reha-Einrichtungen, gibt doch bestimmt einen Altpapier-Container bei euch, ODER ...Von der DRV hab ich einen Rehabilitantenfragebogen bekommen, der freiwillig auszufüllen ist - also das hab ich dann auch nicht gemacht.


Manchmal kommt der Kram dann ein paar Wochen später erneut mit einer "freundlichen Erinnerung" falls man das nur vergessen habe ..., wir haben den Quatsch noch nie ausgefüllt, ist nur eine freiwillige Umfrage, nach dem Motto "wie hat es Ihnen denn bei uns gefallen, waren Sie zufrieden ???"
Ich glaube nicht, dass die meine ehrliche Meinung über diese (meine) Reha-Maßnahme hätten lesen wollen, also habe ich es direkt bleiben lassen, mich darüber erneut sinnlos aufzuregen ... ich glaube nicht an positive Veränderungen durch solche (angeblichen) "Zufalls-Umfragen" ...


Was für einen Bescheid meinst du denn jetzt, Bescheid von der AfA wegen ALGIEs sind ja nun schon 11 Wochen seit meiner Reha vergangen und hab noch immer keinen Bescheid.




Was dauert denn nun genau noch ein paar Wochen ...Deshalb hat VDK bei DRV nachgefragt. Die sagen es dauert noch, evtl. ein paar Wochen.

Nein, der hat keinerlei Bedeutung für die Entscheidung zur EM-Rente, es geht ja NUR um Fragen, wie du das da in der Reha gefunden hast, das bekommen auch Leute zugeschickt, die gar keine EM-Rente beantragt haben, sondern einfach NUR zur Reha waren.Kann mir jemand sagen ob der Rehabilitantenfragebogen mit der Entscheidung zu tun hat und wer den bekommt. Nach meiner ersten Reha bekam ich diesen nicht.
Wer den bekommt, sollte ja dabei stehen (ist da kein portofreier Rückumschlag mit Empfänger-Anschrift dabei ???), meines Wissens wertet das so eine Art "unabhängiges Meinungs-Forschungsinstitut" aus, angeblich auch ALLES anonym, also weiß (eigentlich) sowieso Keiner, ob du das hinschickst oder nicht ... bekommt ja auch nicht Jeder jedesmal, immer nur die "Auserwählten" ...


Vergiss es einfach, du scheinst mir "so von der Rolle"


Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Was ist nun richtig ?
Hallo Doppeloma,
und mal wieder Dankeschön das Du Dich gleich gemeldet hast.
Also ich bekomme Alg1 nach Nahtlosigkeit. Die Nahtlosigkeit wurde durch den ärztl.Dienst des AfA festgestellt, aufgrund des Reha-Abschlussberichts.
Bitte nicht schimpfen, aber ich hatte es soooo satt, das ich die Schweigepflichtsentbindung für den Reha-Abschlussbericht unterschrieben habe.
Ich selbst haben den Entlassungsbericht nicht bekommen. Meine Hausärztin hat mir nur daraus vorgelesen. Sie besteht drauf das sie ihn nicht rausgeben darf.
Die Dame vom VDK meinte auch das wäre so. Ich habs dann noch selbst bei der Klinik versucht, aber da wurde das auch abgelehnt.
Du fragst worauf ich nun warte, also auf die Entscheidung der DRV wegen meines Antrags auf EU-Rente, den beim Reha-Abschlussgespräch wurde mir gesagt das die Entscheidung der DRV ca. 4-6 Wochen dauern würde. Aber wie schon geschrieben, es sind nun schon 11 Wochen seit Reha-Ende.
Ach liebe Doma, ich mache doch immer wieder Fehler, es ist so zermürbend, man ist so ausgeliefert. Aber wem schreibe ich das....
Deshalb noch mal Danke, denn es ist gut wenn man sich nicht so allein fühlt.
und mal wieder Dankeschön das Du Dich gleich gemeldet hast.
Also ich bekomme Alg1 nach Nahtlosigkeit. Die Nahtlosigkeit wurde durch den ärztl.Dienst des AfA festgestellt, aufgrund des Reha-Abschlussberichts.
Bitte nicht schimpfen, aber ich hatte es soooo satt, das ich die Schweigepflichtsentbindung für den Reha-Abschlussbericht unterschrieben habe.
Ich selbst haben den Entlassungsbericht nicht bekommen. Meine Hausärztin hat mir nur daraus vorgelesen. Sie besteht drauf das sie ihn nicht rausgeben darf.
Die Dame vom VDK meinte auch das wäre so. Ich habs dann noch selbst bei der Klinik versucht, aber da wurde das auch abgelehnt.
Du fragst worauf ich nun warte, also auf die Entscheidung der DRV wegen meines Antrags auf EU-Rente, den beim Reha-Abschlussgespräch wurde mir gesagt das die Entscheidung der DRV ca. 4-6 Wochen dauern würde. Aber wie schon geschrieben, es sind nun schon 11 Wochen seit Reha-Ende.
Ach liebe Doma, ich mache doch immer wieder Fehler, es ist so zermürbend, man ist so ausgeliefert. Aber wem schreibe ich das....
Deshalb noch mal Danke, denn es ist gut wenn man sich nicht so allein fühlt.
LG Dori
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Re: Was ist nun richtig ?
Hallo Dori,
, das steht mir doch gar nicht zu und wenn der Bericht nun dafür gesorgt hat, dass die AfA ohne Probleme weiterzahlt, dann ist doch wenigstens in dem Punkt alles in Ordnung ...
Einen Teil meines Berichtes habe ich damals auch der KK und später der AfA-Ärztin gegeben,
weil ich Angst hatte die schicken mich sonst an meinen Arbeitsplatz zurück und da stand ja klar drin, dass ich das nicht mehr machen DARF ...
UPD Telefon: 0800 - 011 77 22 / Mo - Fr 10 - 18 Uhr
Die Reha-Ärzte haben da im Allgemeinen keinen Einfluß drauf, wie lange die Bearbeitung bei der DRV dauern wird, wann hast du denn den Bericht bekommen, bzw. wann war der bei deiner Ärztin ... eher hatte den die DRV ja auch nicht ...
Meine Reha-Klinik brauchte damals volle 2 Monate bis der Bericht überhaupt mal fertig war, VORHER weiß die DRV natürlich auch nicht was da drin steht ... bei meiner Entlassung wurde auch "gesagt", der Klinik-Chef würde da sehr drauf achten, dass die Berichte innerhalb 14 Tagen rausgehen ...
, du brauchst doch dein Geld und offenbar war es doch in deinem Falle gar nicht verkehrt, den Bericht an die AfA zu geben, das Tempo bei der DRV KANN leider NIEMAND von uns beeinflussen, aber damit bist HIER im K-o-R ja nun wirklich NICHT ALLEINE ...
Liebe Grüße von der Doppeloma


Ach, Mensch, warum soll ich den "schimpfen"Bitte nicht schimpfen, aber ich hatte es soooo satt, das ich die Schweigepflichtsentbindung für den Reha-Abschlussbericht unterschrieben habe.


Einen Teil meines Berichtes habe ich damals auch der KK und später der AfA-Ärztin gegeben,
weil ich Angst hatte die schicken mich sonst an meinen Arbeitsplatz zurück und da stand ja klar drin, dass ich das nicht mehr machen DARF ...

Das ist aber nicht in Ordnung, du hast einen Rechtsanspruch auf diesen Bericht, es gibt KEINE "Komplettsperre" dafür ohne richterliche Anordnung, wende dich mal an die UPD (unabhängige Patienten-Beratung) und/oder an die zuständige Ärztekammer, du hast Rechte als Patient und dein Arzt kann dich nicht einfach eigenmächtig "entmündigen" , das sollte gerade dem VDK eigentlich auch bekannt sein ...Ich selbst haben den Entlassungsbericht nicht bekommen. Meine Hausärztin hat mir nur daraus vorgelesen. Sie besteht drauf das sie ihn nicht rausgeben darf.
Die Dame vom VDK meinte auch das wäre so. Ich habs dann noch selbst bei der Klinik versucht, aber da wurde das auch abgelehnt.


UPD Telefon: 0800 - 011 77 22 / Mo - Fr 10 - 18 Uhr
Die Entscheidungen der DRV dauern öfter mal länger als "gesagt" wird, du hast also in der Reha bereits offiziell den Antrag auf EM-Rente gestellt ???, oder war das vorher schon der Fall und die wollten erst noch eine Reha, sorry aber ich kann mir das bei den vielen unterschiedlichen Geschichten hier auch nicht mehr alles merken.Du fragst worauf ich nun warte, also auf die Entscheidung der DRV wegen meines Antrags auf EU-Rente, den beim Reha-Abschlussgespräch wurde mir gesagt das die Entscheidung der DRV ca. 4-6 Wochen dauern würde. Aber wie schon geschrieben, es sind nun schon 11 Wochen seit Reha-Ende.
Die Reha-Ärzte haben da im Allgemeinen keinen Einfluß drauf, wie lange die Bearbeitung bei der DRV dauern wird, wann hast du denn den Bericht bekommen, bzw. wann war der bei deiner Ärztin ... eher hatte den die DRV ja auch nicht ...

Meine Reha-Klinik brauchte damals volle 2 Monate bis der Bericht überhaupt mal fertig war, VORHER weiß die DRV natürlich auch nicht was da drin steht ... bei meiner Entlassung wurde auch "gesagt", der Klinik-Chef würde da sehr drauf achten, dass die Berichte innerhalb 14 Tagen rausgehen ...


ACH Dori, du hast doch gar keine Fehler gemachtAch liebe Doma, ich mache doch immer wieder Fehler, es ist so zermürbend, man ist so ausgeliefert. Aber wem schreibe ich das ...

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Re: Was ist nun richtig ?
Hallo,
will mich mal wieder melden. Hab noch immer Nichts von DRV gehört.
Es sind nun schon 2 Jahre vergangen seit ich den Antrag auf EU-Rente gestellt habe.
Nach der Ablehnung des Antrags bin ich in Wiederspruch gegangen und mußte noch eine 2. Reha machen.
Nächste Woche bin ich dann schon wieder 4 Monate aus der Reha zurück (die hatten mir dort gesagt es wird etwa 6 Wochen dauern ) .
Ich laufe tägl. mehrmals zum Briefkasten. Auf der einen Seite erwarte ich nun endlich einen Bescheid, andererseits fürchte ich diesen Bescheid auch, denn was wird wenn es wieder eine Ablehnung wird?
Es ist eben ein ständiges Gedankenkarussell das sich dreht ..... ich weiß ja, den meisten hier geht es ja ebenso bzw. ist es so ergangen....
Ich wollte mich halt mal melden.....
will mich mal wieder melden. Hab noch immer Nichts von DRV gehört.
Es sind nun schon 2 Jahre vergangen seit ich den Antrag auf EU-Rente gestellt habe.
Nach der Ablehnung des Antrags bin ich in Wiederspruch gegangen und mußte noch eine 2. Reha machen.
Nächste Woche bin ich dann schon wieder 4 Monate aus der Reha zurück (die hatten mir dort gesagt es wird etwa 6 Wochen dauern ) .
Ich laufe tägl. mehrmals zum Briefkasten. Auf der einen Seite erwarte ich nun endlich einen Bescheid, andererseits fürchte ich diesen Bescheid auch, denn was wird wenn es wieder eine Ablehnung wird?
Es ist eben ein ständiges Gedankenkarussell das sich dreht ..... ich weiß ja, den meisten hier geht es ja ebenso bzw. ist es so ergangen....
Ich wollte mich halt mal melden.....
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Re: Was ist nun richtig ?
hier mal was zum
search.php?keywords=unt%C3%A4tigkeitsklage
4 Monate erscheint mir doch etwas zu lang

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4 Monate erscheint mir doch etwas zu lang
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
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