Rente mit 60 Jahren möglich?
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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?
Hallo an alle im FORUM,
brauche mal wieder eine Auskunft ( Rat ) von Euch und von der lieben Doppeloma.
Mir stehen13 Monate nach der Aussteuerung vom AfA.Arbeitslosengeld zu.
Mein Widerspruchsverfahren laüft noch mit der DRV.
Angenommen ich bekomme die Rente für 2 beziehungsweise für 3 Jahre zugesprochen,wie verhält sich das nach dem Ablauf der Rente ,wenn man keine Verlängerung bekommen sollte ?
Hat man da noch einen Anspruch auf die noch nicht aufgebrauchte Bezugsdauer beim AfA. Arbeitslosengeld 1. z.B.Verbleib 8-10 Monate ?
Oder verfällt dieser ?
Wünsche Euch allen noch ein schönes Osterfest und erholsame Tage.
Liebe Grüße von ARNOLD
brauche mal wieder eine Auskunft ( Rat ) von Euch und von der lieben Doppeloma.
Mir stehen13 Monate nach der Aussteuerung vom AfA.Arbeitslosengeld zu.
Mein Widerspruchsverfahren laüft noch mit der DRV.
Angenommen ich bekomme die Rente für 2 beziehungsweise für 3 Jahre zugesprochen,wie verhält sich das nach dem Ablauf der Rente ,wenn man keine Verlängerung bekommen sollte ?
Hat man da noch einen Anspruch auf die noch nicht aufgebrauchte Bezugsdauer beim AfA. Arbeitslosengeld 1. z.B.Verbleib 8-10 Monate ?
Oder verfällt dieser ?
Wünsche Euch allen noch ein schönes Osterfest und erholsame Tage.
Liebe Grüße von ARNOLD
- Fatbob
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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?
gute frage, würd mich ja auch vieleicht betreffen..
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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?
Gute Frage,
würde mich ebenfalls interessieren!!
Grüße und frohe Ostern an alle
babette

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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?
bekam nachdem meine Em-Rente nicht verlängert wurde wieder 1Jahr ALG.....
ist allerdings auch schon wieder üb.6 Jahre her ob sich inzwischen da was geändert hat weiß ich leider nicht
allerdings wurde diese frage hier auch schon mal gestellt und jemand hatte sie ausführlich beantwortet
wartet mal auf die "Nachtschicht"....möglich das Doppel O was dazu hat
ist allerdings auch schon wieder üb.6 Jahre her ob sich inzwischen da was geändert hat weiß ich leider nicht
allerdings wurde diese frage hier auch schon mal gestellt und jemand hatte sie ausführlich beantwortet
wartet mal auf die "Nachtschicht"....möglich das Doppel O was dazu hat
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
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- Fatbob
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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?
dann schreib ich mal was ich rausgefunden habe..
das steht im merkblatt der AFA
Auch durch folgende Zeiten können Sie die Anwartschaftszeit
erfüllen:
❚ ❚ Zeiten, in denen Sie Wehrdienst/Bundesfreiwilligendienst
leisten,
❚ ❚ Zeiten, in denen Sie wegen des Bezuges von Mutterschaftsgeld,
Krankengeld, Versorgungskrankengeld,
Verletztengeld, Übergangsgeld wegen medizinischer
Rehabilitation, Krankentagegeld eines Unternehmens
der privaten Krankenversicherung oder einer (zeitlich
begrenzten) Rente wegen voller Erwerbsminderung
versicherungspflichtig waren.
....................
das habe ich aus einen DRV forum..
....................
Dann werde ich mal etwas Licht ins Dunkel bringen.
Jeder Erwerbsminderungsrenter ist z.Z. noch während seines Rentenbezuges automatisch und kostenfrei in der Arbeitslosenversicherung versichert.
Wer weiß. was sich unsere Bundesregierung noch so alles einfallen läßt.
Nachdem bereits für Hartz IV Bezieher keine Rentenversicherungsbeiträge mehr entrichtet werden, ... möchte ich gar nicht in die Zukunft schauen.
Da von den kläglichen EM- Renten keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt werden, ist es im Rentenbescheid somit auch nicht ersichtlich.
Läuft eine zeitlich befristete Rente aus, gibt es erst einmal wieder ALG I für mindestens 12 Monate.
Im höheren Lebensalter (über 58 Jahre) kann sich die Anspruchsdauer ggf. noch erhöhen.
Jedem ist bekannt, bis zu welchem Zeitpunkt die Rente läuft, also ggf. prophylatisch 12 Wochen vor dem Ende beim Arbeitsamt melden.
Je nach Handlungsvorgaben in den einzelnen Bundesländern gibt es sonst ggf. eine Sperrzeit.
Da man dann meistens kein aktuelles Gehalt aus Erwerbstätigkeit zur Berechnung des ALG I vorweisen kann, wird das ALG entsprechend der erworbenen beruflichen Qualifikation berechnet.
Man kann ja nicht plötzlich nur 60% der bezogenen EM-Rente nehmen, noch absurder wären z.B. 60% von der zuletzt bezogenen Lohnersatzleistung Kranken- oder Verletztengeld.
Die fiktive ALG I Eingruppierung erfolgt immer dann, wenn man in den letzten 2 Jahren keine 150 Tage mit eigenem Erwerbseinkommen belegen kann.
Von elementarer Wichtigkeit ist bei einer erneuten Arbeitslosmeldung, insbesondere wenn gegen die fehlende Weiterzahlung der vollen Erwerbsminderungsrente bei der DRV ein offenes Antrags- oder Widerspruchsverfahren läuft, der § 125 = Nahtlosigkeitsregelung (Suchfunktion nutzen!).
Damit meldet man sich zwar arbeitssuchend, steht dem Arbeitsmarkt aber durch Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit gar nicht zur Verfügung.
Man benötigt aber die Arbeitslosenmeldung, um weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können und krankenversichert zu sein.
Nahtlsosigkeit bedeutet also, daß das Chaos zwischen den Sozialversicherungsträgern nicht auf dem Rücken des Antragsstellers ausgetragen werden soll, sondern die Arbeitsagentur automatisch erst einmal einspringt, bis sich z.B. die DRV geeinigt hat.
Ansonsten würde man ja mit dem Auslaufen der Rente / des Krankengeldes ggf. ohne Krankenversicherungsschutz dastehen.
Der § 125 ist auch für alle Personen von immenser Relevanz, die noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, durch gesundheitliche Gebrechen ihren eigentlichen Arbeitsplatz nicht bekleiden können.
Somit gibt es für diese Personengruppen ALG I, obwohl man ja im eigentlichen Sinne gar nicht arbeitslos ist!
.....................................
mal sehen was ich noch rausfinde..nu will ich es ganz genau wissen..
das steht im merkblatt der AFA
Auch durch folgende Zeiten können Sie die Anwartschaftszeit
erfüllen:
❚ ❚ Zeiten, in denen Sie Wehrdienst/Bundesfreiwilligendienst
leisten,
❚ ❚ Zeiten, in denen Sie wegen des Bezuges von Mutterschaftsgeld,
Krankengeld, Versorgungskrankengeld,
Verletztengeld, Übergangsgeld wegen medizinischer
Rehabilitation, Krankentagegeld eines Unternehmens
der privaten Krankenversicherung oder einer (zeitlich
begrenzten) Rente wegen voller Erwerbsminderung
versicherungspflichtig waren.
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das habe ich aus einen DRV forum..
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Dann werde ich mal etwas Licht ins Dunkel bringen.
Jeder Erwerbsminderungsrenter ist z.Z. noch während seines Rentenbezuges automatisch und kostenfrei in der Arbeitslosenversicherung versichert.
Wer weiß. was sich unsere Bundesregierung noch so alles einfallen läßt.
Nachdem bereits für Hartz IV Bezieher keine Rentenversicherungsbeiträge mehr entrichtet werden, ... möchte ich gar nicht in die Zukunft schauen.
Da von den kläglichen EM- Renten keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt werden, ist es im Rentenbescheid somit auch nicht ersichtlich.
Läuft eine zeitlich befristete Rente aus, gibt es erst einmal wieder ALG I für mindestens 12 Monate.
Im höheren Lebensalter (über 58 Jahre) kann sich die Anspruchsdauer ggf. noch erhöhen.
Jedem ist bekannt, bis zu welchem Zeitpunkt die Rente läuft, also ggf. prophylatisch 12 Wochen vor dem Ende beim Arbeitsamt melden.
Je nach Handlungsvorgaben in den einzelnen Bundesländern gibt es sonst ggf. eine Sperrzeit.
Da man dann meistens kein aktuelles Gehalt aus Erwerbstätigkeit zur Berechnung des ALG I vorweisen kann, wird das ALG entsprechend der erworbenen beruflichen Qualifikation berechnet.
Man kann ja nicht plötzlich nur 60% der bezogenen EM-Rente nehmen, noch absurder wären z.B. 60% von der zuletzt bezogenen Lohnersatzleistung Kranken- oder Verletztengeld.
Die fiktive ALG I Eingruppierung erfolgt immer dann, wenn man in den letzten 2 Jahren keine 150 Tage mit eigenem Erwerbseinkommen belegen kann.
Von elementarer Wichtigkeit ist bei einer erneuten Arbeitslosmeldung, insbesondere wenn gegen die fehlende Weiterzahlung der vollen Erwerbsminderungsrente bei der DRV ein offenes Antrags- oder Widerspruchsverfahren läuft, der § 125 = Nahtlosigkeitsregelung (Suchfunktion nutzen!).
Damit meldet man sich zwar arbeitssuchend, steht dem Arbeitsmarkt aber durch Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit gar nicht zur Verfügung.
Man benötigt aber die Arbeitslosenmeldung, um weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können und krankenversichert zu sein.
Nahtlsosigkeit bedeutet also, daß das Chaos zwischen den Sozialversicherungsträgern nicht auf dem Rücken des Antragsstellers ausgetragen werden soll, sondern die Arbeitsagentur automatisch erst einmal einspringt, bis sich z.B. die DRV geeinigt hat.
Ansonsten würde man ja mit dem Auslaufen der Rente / des Krankengeldes ggf. ohne Krankenversicherungsschutz dastehen.
Der § 125 ist auch für alle Personen von immenser Relevanz, die noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, durch gesundheitliche Gebrechen ihren eigentlichen Arbeitsplatz nicht bekleiden können.
Somit gibt es für diese Personengruppen ALG I, obwohl man ja im eigentlichen Sinne gar nicht arbeitslos ist!
.....................................
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Mit Rechtsanwalt drei...
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- Doppeloma
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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?
Hallo Ihr Lieben,
dem was @Fatbob geschrieben hat, ist eigentlich NICHT mehr viel hinzuzufügen.
Der Anspruch auf ALGI beruht dann (wie er schon schreibt!) erneut auf dem § 125 SGB III, ob die AfA das dann ähnlich nervig durchzieht, wie aktuell bei vielen Ausgesteuerten ist eine ganz andere Frage...völlig RICHTIG auch der Hinweis sich rechtzeitig VOR Ablauf der EM-Zeitrente bei der AfA zu melden.
Eine Ergänzung noch hinsichtlich der Tatsache, dass dies NUR gilt, wenn man noch aus dem Arbeitslosengeld-Bezug in die EM-Rente gehen KANN, ist man bereits in Hartz 4 gelandet, ist dieser Anspruch NICHT mehr gegeben.
Auch ein Anspruch auf eine erneute Krankengeld-Zahlung bei der Krankenkasse kommt NICHT zustande, weil eine EM-Rente keine Grundlage bietet, für die Versicherung auf Krankengeld.
Welche nachteiligen Änderungen dazu mal in der Zukunft beschlossen werden (könnten), das weiß natürlich im Moment noch Keiner...
Inzwischen klingt es nach "ES WAR EINMAL...", denn das hat viele Jahre tatsächlich relativ problemlos funktioniert und die (damals noch) EU-Renten wurden überwiegend innerhalb der Anspruchszeiten von ALGI bewilligt und zwar zeitlich UNBEGRENZT...da stand ja die Frage nach laufenden "Verlängerungen" der Renten wegen Erwerbsminderung /Erwerbsunfähigkeit noch gar nicht im Raum...
Das kam ja erst mit der "Renten-Reform" 2001 und der Änderung/Verschärfung der Zugangskriterien zur (neu erfundenen
) EM-Rente und dem genialen "Schachzug" diese NICHT mehr generell auf Dauer, sondern vorwiegend NUR ZEITWEISE (für höchstens 3 Jahre am Stück) zu bewilligen.
Da wurde es wohl irgendwann nötig, den § 125 SGB III entsprechend anzugleichen, damit die Leute nicht direkt OHNE Geld dastehen bei Verzögerungen und/oder Ablehnung der Verlängerungen durch die DRV, denn ein erneuter Anspruch auf Krankengeld an die Krankenkasse wäre ja AUCH nicht gegeben.
NAJA, zumindest bei der DRV wird wohl so schnell KEINER arbeitslos werden, damit haben die sich ja selber einen sehr hohen Arbeitsaufwand verschafft, kein Wunder, dass man sich da mit den neuen Anträgen nicht so besonders intensiv befassen kann, man hat ja ständig mit den Verlängerungen bei den schon existierenden EM-Rentnern zu tun.
Wenn ich manchmal lese, dass die EM-Rente mal gerade für ein paar Monate oder 1 - 2 Jahre bewilligt wurde, steht man dort wohl immer unter dem hoffnungsvollen DRUCK der Erwartung von massenhaften Wunderheilungen...
Da bin ich ja auch gespannt wie das bei mir weiter gehen wird, wenn man mir (jetzt bald) eine Zeitrente ab Antragstellung (Sommer 2009) bewilligen würde, dann müßte ich ja schon mal vorsichtshalber die Verlängerung beantragen
...sonst habe ich ja nicht mehr viel, von meiner hart erkämpften EM-Rente...
Für mich bleibt dann wieder NUR Hartz 4 bis die DRV sich entschieden hat, NEEE, DAS brauche ich eigentlich NICHT noch viel länger...
Liebe Grüße von der Doppeloma

dem was @Fatbob geschrieben hat, ist eigentlich NICHT mehr viel hinzuzufügen.

Der Anspruch auf ALGI beruht dann (wie er schon schreibt!) erneut auf dem § 125 SGB III, ob die AfA das dann ähnlich nervig durchzieht, wie aktuell bei vielen Ausgesteuerten ist eine ganz andere Frage...völlig RICHTIG auch der Hinweis sich rechtzeitig VOR Ablauf der EM-Zeitrente bei der AfA zu melden.

Eine Ergänzung noch hinsichtlich der Tatsache, dass dies NUR gilt, wenn man noch aus dem Arbeitslosengeld-Bezug in die EM-Rente gehen KANN, ist man bereits in Hartz 4 gelandet, ist dieser Anspruch NICHT mehr gegeben.

Auch ein Anspruch auf eine erneute Krankengeld-Zahlung bei der Krankenkasse kommt NICHT zustande, weil eine EM-Rente keine Grundlage bietet, für die Versicherung auf Krankengeld.
Welche nachteiligen Änderungen dazu mal in der Zukunft beschlossen werden (könnten), das weiß natürlich im Moment noch Keiner...


Das mit den Sperrzeiten (1 Woche) bei verspäteter Meldung ist bundesweit gesetzlich geregelt, ob da die Eine oder Andere AfA bei den EM-Zeitrentnern "mal ein Auge zudrückt", hängt also eher von den Mitarbeitern vor ORT ab, die das dann zu entscheiden haben, die MÜSSEN ja auch nicht JEDE gesetzlich mögliche "Strafe" anwenden...Je nach Handlungsvorgaben in den einzelnen Bundesländern gibt es sonst ggf. eine Sperrzeit.

Damit liegst du sicher RICHTIG und die gesamte Anspruchsdauer ergibt sich ja auch dadurch (MIT), dass der Anspruch von VOR der EM-Rente, wieder "aufgefüllt" wird mit den Monaten, wo die EM-Rente z.B. dann rückwirkend bewilligt (und mit der AfA verrechnet) wird, der Anspruch (Zeitdauer) an sich "verfällt" ja erst nach 4 Jahren seit Entstehung.Die fiktive ALG I Eingruppierung erfolgt immer dann, wenn man in den letzten 2 Jahren keine 150 Tage mit eigenem Erwerbseinkommen belegen kann.
JAAA, das war mal der "Kerngedanke" des § 125 SGB III, wobei an die Anwendung bei Zeitrenten da eher noch gar nicht gedacht wurde, denn DIE gab es ja damals noch gar nicht, es ging zunächst mal NUR, um die Absicherung der Ausgesteuerten, bis die DRV eine Renten-Entscheidung getroffen hat...auch die Anspruchsdauer auf ALGI war damals teilweise noch deutlich HÖHER (bis zu 36 Monaten für Ältere !!!) so kam es zu den heutigen "Auswüchsen" meist GAR NICHT erst...Nahtlsosigkeit bedeutet also, daß das Chaos zwischen den Sozialversicherungsträgern nicht auf dem Rücken des Antragsstellers ausgetragen werden soll, sondern die Arbeitsagentur automatisch erst einmal einspringt, bis sich z.B. die DRV geeinigt hat.
Inzwischen klingt es nach "ES WAR EINMAL...", denn das hat viele Jahre tatsächlich relativ problemlos funktioniert und die (damals noch) EU-Renten wurden überwiegend innerhalb der Anspruchszeiten von ALGI bewilligt und zwar zeitlich UNBEGRENZT...da stand ja die Frage nach laufenden "Verlängerungen" der Renten wegen Erwerbsminderung /Erwerbsunfähigkeit noch gar nicht im Raum...


Das kam ja erst mit der "Renten-Reform" 2001 und der Änderung/Verschärfung der Zugangskriterien zur (neu erfundenen

Da wurde es wohl irgendwann nötig, den § 125 SGB III entsprechend anzugleichen, damit die Leute nicht direkt OHNE Geld dastehen bei Verzögerungen und/oder Ablehnung der Verlängerungen durch die DRV, denn ein erneuter Anspruch auf Krankengeld an die Krankenkasse wäre ja AUCH nicht gegeben.
NAJA, zumindest bei der DRV wird wohl so schnell KEINER arbeitslos werden, damit haben die sich ja selber einen sehr hohen Arbeitsaufwand verschafft, kein Wunder, dass man sich da mit den neuen Anträgen nicht so besonders intensiv befassen kann, man hat ja ständig mit den Verlängerungen bei den schon existierenden EM-Rentnern zu tun.
Wenn ich manchmal lese, dass die EM-Rente mal gerade für ein paar Monate oder 1 - 2 Jahre bewilligt wurde, steht man dort wohl immer unter dem hoffnungsvollen DRUCK der Erwartung von massenhaften Wunderheilungen...


Da bin ich ja auch gespannt wie das bei mir weiter gehen wird, wenn man mir (jetzt bald) eine Zeitrente ab Antragstellung (Sommer 2009) bewilligen würde, dann müßte ich ja schon mal vorsichtshalber die Verlängerung beantragen


Für mich bleibt dann wieder NUR Hartz 4 bis die DRV sich entschieden hat, NEEE, DAS brauche ich eigentlich NICHT noch viel länger...
Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?
Hallo Leute,frohe Ostern noch an alle hier im Forum.
Habe den Bescheid bekommen wegen meiner Anfrage,dem Widerspruch von der DRV.
Nach drei monatigen Wartezeit kam pünktlich diese Aussage.( Untätigkeitsklage könnte man ja sonst einreichen ).
Über Ihren Widerspruch konnte bisher leider noch nicht entschieden werden.
Unter Berücksichtigung der noch zu den Ermittlungen gehörenden Unterlagen,können wir noch keine Entscheidung Ihnen mitteilen.
Unter der Bezugsnahme auf Ihre Widerspruchsbegründung und der uns vorliegenden Unterlagen wird der Sachverhalt ausführlich und sorgfältig geprüft.
Was gibt es da so lange zu prüfen ? ( sorgfältig ) ???
Das ist doch eine reine Verzögerungstaktik ?
Für die Verzögerung bitten wir um Entschuldigung. ( Diese Entschuldigung kann man so nicht stehen lassen oder ? )
So werden wir Kranken von den Behörden DRV.-AfA. verarscht !!!!
Grüße von ARNOLD
Habe den Bescheid bekommen wegen meiner Anfrage,dem Widerspruch von der DRV.
Nach drei monatigen Wartezeit kam pünktlich diese Aussage.( Untätigkeitsklage könnte man ja sonst einreichen ).
Über Ihren Widerspruch konnte bisher leider noch nicht entschieden werden.
Unter Berücksichtigung der noch zu den Ermittlungen gehörenden Unterlagen,können wir noch keine Entscheidung Ihnen mitteilen.
Unter der Bezugsnahme auf Ihre Widerspruchsbegründung und der uns vorliegenden Unterlagen wird der Sachverhalt ausführlich und sorgfältig geprüft.
Was gibt es da so lange zu prüfen ? ( sorgfältig ) ???
Das ist doch eine reine Verzögerungstaktik ?
Für die Verzögerung bitten wir um Entschuldigung. ( Diese Entschuldigung kann man so nicht stehen lassen oder ? )
So werden wir Kranken von den Behörden DRV.-AfA. verarscht !!!!
Grüße von ARNOLD
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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?
Hallo Arnold,
MIR wurden Berichte zugeschickt für meine Ärzte, erst zwei Stück und als das nach WOCHEN (nicht in 5 Tagen, wie von der DRV "gewünscht") erledigt war, kam noch ein Nachzügler also wieder mehrere Wochen Beschäftigungs-Therapie FÜR MICH, selber Schuld, wenn es dann bei der DRV mit meinem Antrag nicht vorangeht...
Das sind nun mal die üblichen "Beruhigungs-Floskeln", später am Sozialgericht hast du GAR KEINE Möglichkeiten mehr, was zu beschleunigen, so lange wie es dann dauert, solange DAUERT es eben...
Ist doch bei meiner H4-Klage genau das Selbe, es sieht zwar danach aus, dass ich /wir RECHT bekommen werden, ABER WANNN
...bis dahin haben wir immer noch zu wenig Geld vom Amt, JEDEN verdammten MONAT...
"Leider" ist der (monatliche) Fehl-Betrag (für das Gericht!) zu gering, um deswegen eine Einstweilige Anordnung (vom Gericht) zur vorläufigen Auszahlung durchzubekommen" ...
UNS FEHLT dieses Schei*-Geld trotzdem JEDEN MONAT...so üppig ist ja der Bedarfssatz nun auch wieder nicht und wo man das Geld für "Extras" (z.B. Kfz.- Steuer) hernimmt interessiert sowieso NIEMANDEN, schließlich DARF man im SGB II ein Auto besitzen...
Dem Regelsatz folgend, hat es aber ansonsten NIX zu kosten, denn dafür ist NICHTS vorgesehen, KEIN (teurer) SPRIT /KEINE Versicherung/KEINE Steuern/KEIN TÜV und Reparaturen schon gar nicht, also eigentlich DARF man es HABEN, man sollte es aber besser nicht groß benutzen, die gesetzlich vorgeschriebenen FIX-Kosten MUSS man aber trotzdem bezahlen...
NAJA, gehört mal wieder nicht hierher, aber mich/uns regt das eben AUCH ALLES zusätzlich auf, denn OHNE die Verzögerungen und Falsch-Begutachtungen der DRV (und ihrer GA) MÜSSTE ich seit Sommer 2009 bereits eine EM-Rente beziehen und DANN HÄTTEN wird diese Probleme mit diesem AMT GAR NICHT, dann HÄTTE ich auch nach Ablauf einer Zeitrente wieder Anspruch auf ALG I...
DAS ist alles SOOO ein Beschi* und ein Nachteil baut "automatisch" auf dem Nächsten Nachteil auf, fehlt eigentlich nur noch, dass wir Dopas Renten-Nachzahlung (von letztes Jahr) dieses Jahr versteuern sollen, WIR wüßten NICHT wovon...sowas dürfte GAR NICHT gestattet sein, schließlich sucht man sich das nicht freiwillig aus...
OK, GENUG gemeckert, es ist aber wirklich erschreckend, wenn man sich das mal so überlegt, welcher "Rattenschwanz" an zusätzlichen (vor ALLEM auch finanziellen) Problemen, da ungestraft von der DRV produziert wird.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Ist kein wirklicher Bescheid, nur eine Information auf deine Sachstandanfrage.Habe den Bescheid bekommen wegen meiner Anfrage,dem Widerspruch von der DRV.
Für die Bearbeitung meines Widerspruches brauchte man fast ein ganzes Jahr, aber es wurde ja immer mal wieder was "GETAN"...Nach drei monatigen Wartezeit kam pünktlich diese Aussage.( Untätigkeitsklage könnte man ja sonst einreichen ).
Über Ihren Widerspruch konnte bisher leider noch nicht entschieden werden.


MIR wurden Berichte zugeschickt für meine Ärzte, erst zwei Stück und als das nach WOCHEN (nicht in 5 Tagen, wie von der DRV "gewünscht") erledigt war, kam noch ein Nachzügler also wieder mehrere Wochen Beschäftigungs-Therapie FÜR MICH, selber Schuld, wenn es dann bei der DRV mit meinem Antrag nicht vorangeht...

TJA, WAS willst du denn sonst machen...da im Büro erscheinen und "den Aufstand proben"...Für die Verzögerung bitten wir um Entschuldigung. ( Diese Entschuldigung kann man so nicht stehen lassen oder ? )

Das sind nun mal die üblichen "Beruhigungs-Floskeln", später am Sozialgericht hast du GAR KEINE Möglichkeiten mehr, was zu beschleunigen, so lange wie es dann dauert, solange DAUERT es eben...

Ist doch bei meiner H4-Klage genau das Selbe, es sieht zwar danach aus, dass ich /wir RECHT bekommen werden, ABER WANNN

"Leider" ist der (monatliche) Fehl-Betrag (für das Gericht!) zu gering, um deswegen eine Einstweilige Anordnung (vom Gericht) zur vorläufigen Auszahlung durchzubekommen" ...
UNS FEHLT dieses Schei*-Geld trotzdem JEDEN MONAT...so üppig ist ja der Bedarfssatz nun auch wieder nicht und wo man das Geld für "Extras" (z.B. Kfz.- Steuer) hernimmt interessiert sowieso NIEMANDEN, schließlich DARF man im SGB II ein Auto besitzen...
Dem Regelsatz folgend, hat es aber ansonsten NIX zu kosten, denn dafür ist NICHTS vorgesehen, KEIN (teurer) SPRIT /KEINE Versicherung/KEINE Steuern/KEIN TÜV und Reparaturen schon gar nicht, also eigentlich DARF man es HABEN, man sollte es aber besser nicht groß benutzen, die gesetzlich vorgeschriebenen FIX-Kosten MUSS man aber trotzdem bezahlen...


NAJA, gehört mal wieder nicht hierher, aber mich/uns regt das eben AUCH ALLES zusätzlich auf, denn OHNE die Verzögerungen und Falsch-Begutachtungen der DRV (und ihrer GA) MÜSSTE ich seit Sommer 2009 bereits eine EM-Rente beziehen und DANN HÄTTEN wird diese Probleme mit diesem AMT GAR NICHT, dann HÄTTE ich auch nach Ablauf einer Zeitrente wieder Anspruch auf ALG I...
DAS ist alles SOOO ein Beschi* und ein Nachteil baut "automatisch" auf dem Nächsten Nachteil auf, fehlt eigentlich nur noch, dass wir Dopas Renten-Nachzahlung (von letztes Jahr) dieses Jahr versteuern sollen, WIR wüßten NICHT wovon...sowas dürfte GAR NICHT gestattet sein, schließlich sucht man sich das nicht freiwillig aus...

OK, GENUG gemeckert, es ist aber wirklich erschreckend, wenn man sich das mal so überlegt, welcher "Rattenschwanz" an zusätzlichen (vor ALLEM auch finanziellen) Problemen, da ungestraft von der DRV produziert wird.

Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?
Hallo Leidensgenossinen und Genossen.
Habe heute in einer großen D-Zeitung einen Bericht gelesen. ( Wie gehe ich früher in Rente ? )
Ältere Arbeitslose ( ab 58 Jahren und sechs Monaten ): Sie müssen seit mindestens 52 Wochen arbeitslos sein und 15 Jahre in die DRV.eingezahlt haben,davon acht ( 8 ) Jahre in den letzten zehn Jahren. (Ich dachte das ist Käse von gestern ).
Nun habe ich an Euch die Frage, ( die Doppeloma kann uns bestimmt die passende Antwort geben ),ich habe gedacht ,daß dieses von der Regierung abgeschaft worden ist ?????
Wenn dieses noch aktuell sein sollte wäre es ja für die älteren von uns,eine bessere Alternative wie dieses Nervenaufreibende Maratonlaufen mit den GUTACHTERN von den RENTENVERSICHEREN,der uns kranken noch den Rest gibt !!!!
Wünsche Euch allen noch einen schönen Abend.
Grüße von
ARNOLD
Habe heute in einer großen D-Zeitung einen Bericht gelesen. ( Wie gehe ich früher in Rente ? )
Ältere Arbeitslose ( ab 58 Jahren und sechs Monaten ): Sie müssen seit mindestens 52 Wochen arbeitslos sein und 15 Jahre in die DRV.eingezahlt haben,davon acht ( 8 ) Jahre in den letzten zehn Jahren. (Ich dachte das ist Käse von gestern ).
Nun habe ich an Euch die Frage, ( die Doppeloma kann uns bestimmt die passende Antwort geben ),ich habe gedacht ,daß dieses von der Regierung abgeschaft worden ist ?????
Wenn dieses noch aktuell sein sollte wäre es ja für die älteren von uns,eine bessere Alternative wie dieses Nervenaufreibende Maratonlaufen mit den GUTACHTERN von den RENTENVERSICHEREN,der uns kranken noch den Rest gibt !!!!
Wünsche Euch allen noch einen schönen Abend.
Grüße von
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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?
Hallo Arnold,
ich bin der Meinung, dass in den letzten Tagen schon einmal jemand auf diesen Artikel aufmerksam gemacht und die Doma darauf geantwortet hat. Die Antwort war sinngemäß, alles Schnee von gestern, schon lange nicht mehr aktuell.
LG maday
ich bin der Meinung, dass in den letzten Tagen schon einmal jemand auf diesen Artikel aufmerksam gemacht und die Doma darauf geantwortet hat. Die Antwort war sinngemäß, alles Schnee von gestern, schon lange nicht mehr aktuell.
LG maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
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