"Vorladung" zum MDK

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
mirai
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von mirai » Mo 16. Apr 2012, 13:44

Doppeloma, erstmal danke für deine Ausführungen!

Ich war heute morgen bei meinem Hausarzt, bei ihm ist noch keine

Stellungsnahme von seiten der Rentenkasse eingegangen, was ihn wunderte!

Zur untersuchung fährt mich meine Frau, die ich auch gerne bei den

Untersuchungen mit dabei hätte, danke für den Link:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/13.html

Habe es mir ausgedruckt!

Es steht wirklich auf dem Brief drauf: Zitat:
Ärztliche Begutachtung
Sehr geehrter Herr XXXX

Die Entscheidung über ihren Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit macht eine ärtzliche
Untersuchung erforderlich.Wir laden sie daher ein usw usw

Absender ist der Sozialmedizinische Dienst Gelsenkichen
Ich werde euch auf jeden fall berichten, wie es gelaufen ist!
Liebe grüße, Micha

mirai
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von mirai » Fr 20. Apr 2012, 10:41

Nun ich hatte gestern meinen Termin beim Rentengutachter!
8.30 Termin un 8.00 Uhr waren wir da!

9.15 aufgerufen worden ! Erst Gespräch, dann Blutabnahme Arm / Ohr,danach EKG und Lungenfunktionstest.

Dann einen Test machen wegen Vergesslichkeit!

Danach wieder zum Gutachter rein, wieder halbe Std. Gespräch!

Um ca 13.00 Uhr war ich fertig mit allem!

Am Nachmittag hat mich der Gutachter noch angerufen und mir meine

Blutwerte noch durchgegeben und ich sollte zum Hausarzt gehen weil meine

Werte nicht in Ordnung wären.

Das war es gewesen, nun heißt es abwarten, er meinte so 2-3 Monate würde es

jetzt dauern bis ich bescheid bekommen würde!

Er selbst hat nur gesagt zu mir er wäre auch für eine Rente auf Zeit!
Liebe grüße, Micha

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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von maday » Fr 20. Apr 2012, 10:51

mirai hat geschrieben:Das war es gewesen, nun heißt es abwarten, er meinte so 2-3 Monate würde es jetzt dauern bis ich bescheid bekommen würde! Er selbst hat nur gesagt zu mir er wäre auch für eine Rente auf Zeit!
Na dann drücke ich gleich mal die Daumen, dass du nicht so lange warten musst und natürlich die Rente gewährt wird! :ic_up: :ic_up: :ic_up:

LG maday
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von mirai » Fr 18. Mai 2012, 10:11

Habe heute bescheid bekommen, Rente für 1 Jahr erstmal!!

Ist ja nicht grade viel, aber wie halte ich jetzt meine Familie habe Ehefrau ( Hausfrau) 3 minderj. Kinder über Wasser, welche Möglichkeiten habe ich??

Frau Hartz4?? oder wie gehts weiter??
Liebe grüße, Micha

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Fatbob
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Mi 23. Mai 2012, 02:28

Bei einer vollen befristeten Erwerbsminderungsrente, die zu wenig ist zum leben, muss man Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen und nicht Alg II.

Bei einer vollen unbefristeten Erwerbsminderungsrente im gleichen Fall "Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung" nach SGB XII beantragen - das hat dann aber nichts mit ALG II zu tun.

Beide Anträge müssen beim Sozialamt beantragt werden und nicht beim Jobcenter

und vergess das Wohngeld nicht, steht dir auch noch extra zu.
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 23. Mai 2012, 03:43

Stop lieber Fatbob, :smile:
Bei einer vollen befristeten Erwerbsminderungsrente, die zu wenig ist zum leben, muss man Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen und nicht Alg II.
Aber NICHT wenn er mit einer "erwerbsfähigen" Partnerin /Ehefrau und Kindern in einem Haushalt lebt, dann ist das SGB II (Jobcenter) zuständig, wenn die Rente PLUS Wohngeld und Kindergeld NICHT ausreichend WÄRE.
Bei HLU (SGB XII) würde auch zunächst mal seine Frau "herangezogen", da sie Hausfrau ist, aber offenbar dem Gesetz nach erwerbsfähig ???, geht sie als Haupt-Antragsteller zum JobCenter.

Sie MUSS sich für mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig im Antrag ausgeben (es spielt KEINE Rolle ob sie bisher NUR Hausfrau war) und unterliegt den Vermittlungs-Anforderungen des JobCenter, die EM-rente von @mirai wird dann auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft als "sonstiges Einkommen" mit angerechnet ( Minus 30 € Versicherungs-Pauschale).

SGB II oder SGB XII-Leistungen (dort wird ja bei Bedarf die volle Miete übernommen) schließen den Bezug von Wohngeld (ist nur ein Mietzuschuß) aus, es ist ein Rechen-Exempel ob Wohngeld reichen KANN, sollte (und MUSS) man VORHER bei der Wohngeldstelle prüfen lassen.
Bei einer vollen unbefristeten Erwerbsminderungsrente im gleichen Fall "Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung" nach SGB XII beantragen - das hat dann aber nichts mit ALG II zu tun.
Soweit richtig, trifft aber HIER NICHT zu (da Zeitrente) und führt dann (bei zu geringer Rente) zu den Problemen, mit denen der Dopa und ich zu kämpfen haben, wenn der EM-Rentner mit einer (noch "erwerbsfähigen") Partnerin in einer Bedarfsgemeinschaft nach und im SGB II lebt, KEINER WILL SEIN Defizit auffüllen. :Verwirrt: :Hilfe:
Beide Anträge müssen beim Sozialamt beantragt werden und nicht beim Jobcenter
Richtig was Anträge auf Leistungen des SGB XII betrifft, NUR haben dort gesunde Ehepartner und die gemeinsamen gesunden Kinder NICHS zu suchen, die erhalten NUR Leistungen über das SGB II (JobCenter)...ein EM-Zeitrentner erhält dann dort Sozial-GELD, genauso wie die Kinder unter 15 Jahren, daher MUSS auch die (erwerbsfähige) Frau den Antrag stellen :lesen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Mi 23. Mai 2012, 04:28

ja, stimmt hast vollkommen recht, die setzen vorraus das die Frau nun Arbeiten kann, also muss sie ALG2 beantragen.
Schlimm, aber denke es geht ja erstmal dadrum das Mirai genug geld hat um seine Familie am Pupsen zu halten.
Denke Sozialamt wird ihn wohl auch schon richtiger beraten haben, ich hab nicht mit seiner Frau gerechnet, mein
Fehler.
lg
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von molly44 » Sa 2. Jun 2012, 11:25

Hallo,

bin jetzt seit dem 13.04.2012 arbeitslos, beziehe eine monatl. BU Rente aus einer priv. Versicherung. Zusätzlich erhalte ich ja noch das ALG1. Mein Mann geht Vollzeit arbeiten, finanzielle Probleme habe ich Gott sei Dank nicht.
Ich habe den Gesundheitsfragebogen ausgefüllt an den ärztlichen Dienst der AfA zurückgeschickt. Jetzt bombadiert mich mein SB mit Schreiben, in denen er mich auffordert, den Gesundheitsfragebogen nochmals auszufüllen und an ihn (nicht an den ÄD der AfA) zurückzuschicken. Er könne sonst nicht über meine Leistung entscheiden, der Antrag auf ALG1 sei ja vorläufig, weil er ja noch keinen Gesundheitsfragebogen erhalten habe.
Ich hab keine Lust, mich mit ihm darüber zu streiten, ich habe meine Mitwirkungspflicht erfüllt. Nun wird sich der SoVD damit auseinandersetzen.
Ich war ja zuletzt in einer berufl. Reha, die Einschätzung beläuft sich auf unter 6 Std., das GA ist bei der DRV, ich werde in der nächsten Woche zu einem Gespräch der DRV gehen. Das GA werde ich selbstverständlich auch zur Untersuchung des ÄD mitnehmen.

Aber nun zu meiner Frage: wie lange dauert es in der Regel, bis man endlich einen Termin zum ÄD bekommt?

LG Molly
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von maday » Sa 2. Jun 2012, 12:15

molly44 hat geschrieben:Aber nun zu meiner Frage: wie lange dauert es in der Regel, bis man endlich einen Termin zum ÄD bekommt?
Hallo molly,

ich denke für deine Frage gibt es keine einheitliche Antwort, bei einem dauert es nur 14 Tage, bei nächsten kann es 5 Wochen sein. Ich brauchte nie zum ÄD, habe meine Krankenhausberichte beim ÄD eingereicht und dann hat man nach Aktenlage entschieden. Ein Gutachten gab es zu dieser Zeit noch nicht. Die RV hat mich erst wegen meinem Widerspruch zum Versagen der REHA zum Gutachter geschickt, da war ich aber schon 4 Jahre wegen Krankheit zu Hause. Irgend wie scheinen bei mir einige Leute geschlafen zu haben, denn ich wurde erst letztes Jahr im Juni aufgefordert EMR zu beantragen, obwohl ich da schon 15 Monate ALG1 nach dem damaligen § 125 und bereits 8 Monate Hartz IV erhalten habe. Zweimal hat der ÄD nach Aktenlage entschieden, unter 3 h erwerbsfähig für 6 Monate und länger.

Gruss maday
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von molly44 » Sa 14. Jul 2012, 12:18

Hallo,

nachdem ich schon vor geraumer Zeit das GA der DRV an den ÄD der AfA geschickt habe, warte ich immer moch auf eine Entscheidung von denen.
Wir lange kann das denn noch dauern, bis die endlich mal was von sich hören lassen? Das Warten macht mich ganz kirre....

Gruß
Molly
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