Stop lieber Fatbob,
Bei einer vollen befristeten Erwerbsminderungsrente, die zu wenig ist zum leben, muss man Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen und nicht Alg II.
Aber NICHT wenn er mit einer "erwerbsfähigen" Partnerin /Ehefrau und Kindern in einem Haushalt lebt, dann ist das SGB II (Jobcenter) zuständig, wenn die Rente PLUS Wohngeld und Kindergeld NICHT ausreichend WÄRE.
Bei HLU (SGB XII) würde auch zunächst mal seine Frau "herangezogen", da sie Hausfrau ist, aber offenbar dem Gesetz nach erwerbsfähig ???, geht sie als Haupt-Antragsteller zum JobCenter.
Sie MUSS sich für mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig im Antrag ausgeben (es spielt KEINE Rolle ob sie bisher NUR Hausfrau war) und unterliegt den Vermittlungs-Anforderungen des JobCenter, die EM-rente von
@mirai wird dann auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft als "sonstiges Einkommen" mit angerechnet ( Minus 30 € Versicherungs-Pauschale).
SGB II oder SGB XII-Leistungen (dort wird ja bei Bedarf die volle Miete übernommen) schließen den Bezug von Wohngeld (ist nur ein Mietzuschuß) aus, es ist ein Rechen-Exempel ob Wohngeld reichen KANN, sollte (und MUSS) man VORHER bei der Wohngeldstelle prüfen lassen.
Bei einer vollen unbefristeten Erwerbsminderungsrente im gleichen Fall "Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung" nach SGB XII beantragen - das hat dann aber nichts mit ALG II zu tun.
Soweit richtig, trifft aber HIER NICHT zu (da Zeitrente) und führt dann (bei zu geringer Rente) zu den Problemen, mit denen der Dopa und ich zu kämpfen haben, wenn der EM-Rentner mit einer (noch "erwerbsfähigen") Partnerin in einer Bedarfsgemeinschaft nach und im SGB II lebt, KEINER WILL SEIN Defizit auffüllen.
Beide Anträge müssen beim Sozialamt beantragt werden und nicht beim Jobcenter
Richtig was Anträge auf Leistungen des SGB XII betrifft, NUR haben dort gesunde Ehepartner und die gemeinsamen gesunden Kinder NICHS zu suchen, die erhalten NUR Leistungen über das SGB II (JobCenter)...ein EM-Zeitrentner erhält dann dort
Sozial-GELD, genauso wie die Kinder unter 15 Jahren, daher MUSS auch die (erwerbsfähige) Frau den Antrag stellen
Liebe Grüße von der Doppeloma
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