Krankenversicherungsschutz

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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k@lle
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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mi 8. Jul 2015, 11:20

ich war (oder bin ich vielleicht auch noch) Arbeitssuchend- ohne Bezüge gemeldet...H4 gibt´s nicht da meine Frau zu viel Verdient

1 mal pro Jahr bekomme ich von der AfA die Bestätigung:Arbeitssuchend ohne Bezüge....

gleichzeitig kann ich in der Rentenbeitrags-Tabelle sehen,dass diese Zeiten auf meinem Rentenkonto angerechnet werden....auf diese Art habe ich inzwischen die 35 Pflichtjahre erfüllt um ein Anrecht derSchwerbehinderten-rente zu haben

die AfA selbst hat mich bezüglich Bewerbungen und sonstiges in Ruhe gelassen.Anfänglich wurde ich 1/4 Jährlich dann 1/2 jährlich zu einem Gespräch eingeladen (oder ich sollte mich Telefonisch melden )....bei mir gab´s nicht´s neues und auch sie hatten für mich kein "Passendes"Jobangebot...

zuletzt hieß es bloß noch ...ich müsse mich nicht mehr melden....sie würden mich schon kontaktieren wenn´s was gäbe.
Dabei sind wir verblieben (daher weiß ich noch nicht mal ob ich überhaupt noch geführt werde)
da ich die 35 Jahre inzwischen "zusammen"habe ist´s mir auch egal
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Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

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mubbes
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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von mubbes » Mi 8. Jul 2015, 12:11

:confused: Hallo Lebenswert

Es liegt mir fern, meine Erfahrungen anderen aufzuzwingen, und ich wollte dich auf keinen Fall persönlich angreifen :Sturkopf:

Jeder muss wissen, was er oder sie tut, und dieses Forum ist dazu da, seine Ansichten zu beschreiben und anderen dabei zu helfen :jaa:

Sollte mein Schreiben falsch rüber gekommen sein, entschuldige ich mich dafür :amen:
Es war nicht meine Absicht :nein:

Gruss mubbes :winke:
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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 8. Jul 2015, 13:03

wenn du arbeitsunfähig bist, dann darfst du auch keinen Minijob ausüben..

ganz einfach eigentlich...

au: nicht arbeiten..

wenn du allerdings in der Lage bist, 3 STunden täglich zu arbeiten...

dann müßtest du dich in erster Linie bei deinem AG melden und mit dem abklären, ob Arbeit in dem vorhandenen Rahmen (3 Stunden) möglich ist..

als nächstes erscheint dann die Konsequenz..das die DRV dir dann nur eine Teilrente bewilligen kann, wenn sie denn bewilligt, weil deine Erwerbsfähigkeit ja zwischen 3 und 6 Stunden liegt...

aber..mach, wie du meinst...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
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Lebenswert
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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Mi 8. Jul 2015, 13:30

..gerade eben habe ich mit dem Juristen gesprochen, der mir nochmals versichert hat, dass ich trotz AU einen Minijob machen kann. Tja....das ist doch alles zum Mäuse melken.
Es muss aber natürlich unter drei Stunden täglich liegen. Also bis 14,... Stunden pro Woche. Mit Teilrente hat das dann doch nicht zu tun. Gucke mal nach unter Minijob und Au , das ist durchaus möglich. Auf das Rentenverfahren hat es laut des Juristen vom SovD keinen Einfluß. Ich kann da nur wiederholen was er mir gesagt hat. Du scheibst: ganz einfach eigentlich: Au : nicht arbeiten. So einfach ist das aber wirklich nicht.

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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 8. Jul 2015, 13:54

Hallo Lebenswert, :smile:
..gerade eben habe ich mit dem Juristen gesprochen, der mir nochmals versichert hat, dass ich trotz AU einen Minijob machen kann. Tja....das ist doch alles zum Mäuse melken.
OK, ich denke mal laut, der Jurist "hat gesagt am Telefon" wunderbar, das wirst du dann bei Problemen auch gut verwenden können was der so alles "gesagt" hat ...

WARUM sollst du aus seiner Sicht überhaupt einen Minijob aufnehmen, wenn du doch um die EM-Rente kämpfen willst ???
dass dir das vielleicht aus finanziellen Gründen Recht wäre ist eine ganz andere Frage, da kann ich mich nur @agnes anschließen in ihrer Argumentation ... wir hätten auch gerne ein wenig mehr Geld zur Verfügung aber wenn man nicht mehr KANN (was ja der DRV zu beweisen ist um überhaupt eine EM-Rente zu bekommen, dann ist das ein Widerspruch den MIR dieser Jurist erst mal erklären müsste ... :Heiss:

Man wird sich also bei dir melden von der AfA, dann freu dich mal schon auf die Einladungen zum Vermittlungsgespräch ... denn die Meldung alleine genügt nicht überall um von denen wirklich die "Pluspunkte" bei der Rentenversicherung zu bekommen ... zudem bist du noch fest angestellt (wenn auch ruhend) wofür bitte brauchst du da die Meldezeiten bei der AfA du bist doch gar nicht arbeitslos ... :confused: :Gruebeln:
Es muss aber natürlich unter drei Stunden täglich liegen. Also bis 14,... Stunden pro Woche. Mit Teilrente hat das dann doch nicht zu tun. Gucke mal nach unter Minijob und Au , das ist durchaus möglich. Auf das Rentenverfahren hat es laut des Juristen vom SovD keinen Einfluß. Ich kann da nur wiederholen was er mir gesagt hat. Du scheibst: ganz einfach eigentlich: Au : nicht arbeiten. So einfach ist das aber wirklich nicht.
Doch genau so einfach ist das, wenn man krank ist und die EM-Rente bekommen möchte, dann kann man sich auch nicht intensiv um einen Minijob bemühen, weil ein Jurist von einem Sozialverein meint, das wäre alles unschädlich für den weg zu deinem Ziel ... der DRV ist es völlig egal ob du "knapp bei Kasse bist", die EM-Rente soll nicht der finanziellen Sanierung dienen sondern dem Ausgleich der Tatsache, dass man gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist für sein Geld arbeiten zu gehen ...

Es gab auch schon AG und oder Krankenkassen (oder Reha-Kliniken) die meinten man könne einfach den vorhandenen Job kündigen, da bekommt man bei der AfA keine Sperre, die AfA hat das dann allerdings ganz anders gesehen, denn die Entscheiden dazu und nicht der Ratgeber ...

Wenn du AU-Bescheinigungen vom Arzt vorliegen hast nachweislich von /bis, dann möchte ich mal sehen wer die als Nachweis ablehnen und anzweifeln darf, das ist eine anerkannte Bescheinigung vom Arzt, eine Urkunde ...
Im Übrigen brauchst du das ALLES gar nicht mehr falls man je noch rückwirkend deine EM-Rente anerkennen sollte ... dann fallen auch irgendwelche Anrechnungszeiten (egal ob wegen Arbeitsvermittlung oder Krankheit) bei der DRV unter den Tisch für (nachträgliche) Rentenzeiten ...

Aber egal, ich habe geschrieben was ich aus meiner /unserer Erfahrung dazu beitragen konnte, wenn der Jurist dich am Telefon mehr überzeugt, dann kann ich dir nur noch viel Glück wünschen ... :ic_up:
Dass deine Anfrage beim JC direkt zur AfA führte hätte der eigentlich schon wissen sollen aber das überrascht mich auch nicht weiter, so lange nicht zu befürchten ist, dass der Anrufer auch Geld vom JC haben will sind die immer ganz "nett" ... da wissen die auch ohne Prüfung eines Antrages sofort, dass man ohnehin keinen Anspruch hätte ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 8. Jul 2015, 16:13

Hallo,

hast du bei deinem AG um Erlaubnis für die Nebentätigkeit gefragt? was steht in deinem ARbeitsvertrag?...das muss mindestens vorher geklärt werden.
Es gibt LAG-Urteile, wonach eine Kündigung des AG wegen einer AU und einer ausgeübten Nebentätigekeit unwirksam sind, da die Nebentätigkeit nicht dazu führte, die Genesungszeit zu verlängern..

aber...

und ich gebe das zu bedenken, was die Doppeloma und Agnes bereits schrieben: die DRV kann durchaus davon ausgehen, wenn du schon 14 Stunden schaffen kannst, dann kannst du auch 15 Stunden mit Willensanstrengung schaffen...und zack..nur noch halbe Rente...
bei etlichen Antragstellern wurde Rente dahingehend abgelehnt: mehr Medikamente, dann wird das schon..

ich weiß nicht, aber mir wäre das Eis zu dünn, auf welches du dich begeben willst..
LG
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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von agnes » Mi 8. Jul 2015, 17:08

Hallo :smile:

was reden wir uns den Mund hier fusselig, wenn doch alles juristisch hieb und stichfest bereits erklärt vorliegt.

Viel schreiben müssen wir dir zu deinen Fragen dann sicher nicht mehr, wenn jetzt für dich alles im Klaren ist, du deinen Weg kennst und ihn zu gehen bereit bist. :jaa:

Daher setze ich nur noch ein paar smilies, hinter deinen Feststellungen/Erörterungen/Erkenntnissen/Vorgehensweisen, die das asudrücken, was ich mir dazu denke ... :cool: :kaffee:
Ich möchte einen Minijob annehmen, weil ich ... etwas Struktur benötige,
:ic_up: :ic_up:
... dies für meine Restgesundheit gut sein kann.
:ic_up: :ic_down: :ic_up: :Gruebeln: :confused:
Wird sich dann zeigen, wie viel ich kann und was geht ...
:jaa: :jaa:
dies kann ich einem Gutachter auch genau so schildern.
:fluestern: :Laber: :Suizid:
wir Geld brauchen
:jaa: :jaa:
der Jurist dieses als kein Grund gegen Em Rente ansieht.
:Neugierig: :amen: :Hilfe: :Verwirrt: :Ohnmacht:
ich bin bald "erst" 48 Jahre alt und Mutter eines 8jährigen und will das was ich noch kann, auch tun dürfen.
:respekt: :ic_up:
Aber einen vollen Job kann ich nicht mehr erfüllen!
:Gruebeln: :lesen:
die womöglich auftretenden Probleme in einem Minijob kann ich dem Gutachter schildern ... und auch daran klar legen, was noch geht und was nicht!
:fluestern: :Laber: :lesen: :Suizid:
ich das mit meinem AG besprechen kann ... und nichts befürchten muss.
:confused: :Gruebeln: :teufel:
Weiß auch gar nicht, ob ich das Beschäftigungverhältnis noch brauche.
:pfeif: :Hilfe: :wech: :kack:

Alles Gute auf deinem Weg zum Erfolg :icon_e_wink: agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

Lebenswert
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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Mi 8. Jul 2015, 19:55

...könnt ihr verstehen, dass ich natürlich auch dem Juristen Gehör schenke und seine Aussagen ernst nehme?

Ihr müsst euch doch nicht den Mund fusselig reden. ABer ihr scheint sehr überzeugt zu sein, von dem was ihr dazu sagt. Der Jurist ist es auch. Ich sitze zwischen den STühlen und gehe morgen zur Rechtsbratung der Arbeitnehmerkammer. Vielleicht kann ich da noch etwas abgleichen.

Meine Fragen werden sein:
reicht die Krankmeldung als Anrechnungzeit aus ? Laut Jurist kann dies schwierig werden, ihr meint es reicht. Ich habe keine Ahnung!

oder ist es so, wie der Herr vom AfA heute sagte, dass ich durch mein ruhendes Arbeitsverhältnis weiterhin Anrechnungszeiten aufbaue. Der Jurist sagt, das stimmt nicht.

Den Antrag auf Harz 4 kann ich getrost sein lassen. Da bin ich mir trotz anderer Meinung des Juristen auch sicher. Hmmm.

Ja und zu der Minijobgescichte werde ich ersteinmal gar nichts machen. Das ist mir nun auch zu gefährlich. Der Jurist sieht es wohl nur rein rechtlich. Aber wie kann er das dann weiterhin behaupten obwohl ich auch hinterfragt habe, ob das nicht für den Antrag auf EM widersprüchlich ist. "Das spielt da keine Rolle!" Sie bewegen sich im rechtliche korrekten Bereich und alleine das zählt! " Ist doch klar , dass ich da dann grüne Licht wittere. Findet ihr das dumm?
Aber je mehr ich schreibe , desto mehr legt ihr mir zu lasten, habe ich schon das GEfühl. Dennoch versuche ich zu rechtfetrigen, warum ich nicht glaube, dass mein AG etwas gegen einen Minijobversuch einzuwenden hätte. Er kann auch froh sein, wenn ich mich für eine spätere eventuelle Wiedereingliederung stärke und austeste bevor es dort wieder scheitert. Außerdem ist mein Arbeitsbereich ein psychisch sehr anstrengender mit geistig Behinderten die auch zu Gewalt neigen. Würde ein Gutachter meinen, dass ich wegen des schwierigen Arbeitsbereiches krank bin, würde er anhand von Erfahrungen beim Minijob , die ich auch befürchte erkennen können, dass meine Probleme nicht nur vom schwierigen Arbeitsfeld ausgehen. So kann man es auch sehen.

Eine gesetzliche Einschränkung im Fall von Minijob und Krankschreibung im Hauptjob gibt es nicht generell. Da gibt es immer noch die Unterscheidung was geht und was nicht geht. Also es ist nicht so einfach. Auch wenn ihr es nicht wahr haben wollt. Es ist zu pauschal dieses so zu behaupten. In Bezug auf Rente kann es ein Problem geben , das sehe ich auch so. Aber das muss ich abwägen. Ihr stellt allerdings alle meine Überlegungen in einer überheblichen Art und Weise als "blind" und "verschlafen" "Wach auf" ! habe ich da noch im Ohr. ironie kommt auch schon durch und "fusselig reden" . Ich dachte hier könnte man zusammen abwägen und Erfahrungen austauschen immer im Sinne dem anderen Gutes zu tun. Ich fühle mich von euch als "falsch handelnd" eingestuft und fühle gar kein Verständnis für meine Verwirrtheit bezüglich der unterschiedlichen Infos. Schade.

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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von agnes » Mi 8. Jul 2015, 22:10

Hallo Lebenswert

Bei dem, was die Forenteilnehmer dir bisher zu deinen "Überlegungen" alles schon geschrieben haben, muss wahrlich nicht noch mehr hinzukommen, zumal du juristisch beraten wurdest und du dich auf diese Aussagen beziehst.

Von daher meine Zeilen mit dem "fusselig reden", denn du bist hier von Mitgliedern u.a. ausreichend darüber aufgeklärt worden, dass eine AU bedeutet, dass man arbeitsunfähig ist und man auch bei einem noch bestehendem Arbeitsverhältnis eine Zustimmung zum Nebenerwerb benötigt, sprich, man nicht bei einer seit Monaten/Jahren attestiert bestehenden Arbeitsunfähigkeit und einem dadurch im Ruhezustand befindlichem Arbeitsvertrag ohne Gesundschreibung und/oder Zustimmung eine Minijobtätigkeit aufnehmen kann, zumal man durch die langanhaltende AU-Zeit dokumentarisch der DRV nachweisen will/möchte/muss, dass eine EM vorliegt.

Bei dieser von dir angedachten Konstellation, dass die AU lediglich für den zuletzt ausgeübten Job gilt aber nicht für eine andere Tätigkeit (Minijobbereich) so wäre die AU einer BU gleichzustellen und würde nunmehr bei einer Verweistätigkeit z.B. nicht gelten. Die AU könnte demnach umgehend Aufhebung finden für alle weiteren Berufe/Arbeiten, die deinem zuletzt ausgeübten Job nicht ähneln/nahe kommt.

Du hast Bedenken und Gedankengänge unterschiedlicher Forennutzer gehört und auch die Ausführungen des Herrn Juristen, der mit seiner Aussage "du bewegst dich im rechtlich korrekten Bereich" unter dem Aspekt sicher Recht hat, dass ein Minijob bei bewilligter Rente auszuüben ist, sofern du unter der zulässigen Hinzuverdienstgrenze bleibst und unter drei Std. arbeitstäglich.

Die Tatsache, dass du in einem Noch-Beschäftigungsverhältnis und dabei nur in einem ruhendem Arbeitsverhältnis stehst und eine langanhaltende Arbeitsunfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Einbußen nun zur EM-Rentenantragstellung führt, korreliert dabei, denn du kannst nicht einen Minjob antreten, wenn du noch in einem Arbeitsverhältnis stehst und diese Monate/Jahre der AU deine gesundheitlichen Defizite während dieser Zeit der "Nichtberufstätigkeit" nicht bessern konnte.

Sollte eine Besserung deines Gesundheitszustand dahingehend eingetreten sein um einen Arbeitsversuch zu starten, der zeitlich mit einem Minijob gleichzusetzen ist (eine Wiedereingliederung von zunächst 2-3 Std), müsste m. E. dein EM-Antrag in Frage gestellt werden, oder eine Teil-EM zu prüfen bleiben, mit der Möglichkeit den finanziellen Ausgleich einer nicht auszuübenden Vollzeittätigkeit mit einem rechtlich relevantem Hinzuverdienst aufzufangen.

AU bedeutet arbeitsunfähig. Auch wenn nicht explizit alle Tätigkeiten ausgeschlossen sind (also man ist nicht ans Bett oder Haus gefesselt und kann einkaufen gehen, seine Wäsche machen, die Wohnung putzen, spazieren gehen etc.), so ist man aber von beruflichen Tätigkeiten/Verpflichtungen befreit, um sich von den gesundheitlichen Störungen zu erholen und möglichst zu genesen.

Sollte man (wenn auch nur zeitlich befristet) einer Arbeit wieder nachgehen können, so muss die AU ihre Aufhebung finden und ärztlicher-/gutachterseits die Gesundschreibung dokumentiert werden (entweder gibt es keine Folge AU mehr oder wie oben geschrieben, mittels Wiedereingliederungsplan oder Attest zeitlich befristet).

EM bedeutet, dass man nur teilweise oder gar keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann, da die gesundheitlichen Störungen bereits gravierend sind und durch berufliche Über-/Belastung noch zur Verschlimmerung führen können und eine Genesung nicht gewährleistet ist.

Berufsunfähigkeit bedeutet, dass der erlernte oder zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausübbar ist, aber eine andere Tätigkeit noch möglich sein könnte. Berufsunfähig ist somit nicht mit "arbeitsunfähig oder erwerbsunfähig" gleichzusetzen.

Daher stellt sich sicher nicht nur für mich nunmehr die Frage: wenn du zum Einen lediglich arbeitsunfähig in deinem Beruf bist (da willst du ja nicht hin zurück) du aber in einem anderen Beruf noch tätig sein könntest, ob eine EM dann wirklich rechtfertigend vorliegt oder doch eher BU?
Und da du nach 1961 geboren bist, gilt für dich das alte Rentenrecht nicht, mit der Prüfung BU = EM.

Und genau davor warnen wir dich, dass du dich dieser Frage der DRV gegenüber rechtfertigend dann stellen musst, wenn du durch die Minijobzentrale gemeldet wirst ... Falls du überhaupt im AU Zustand und im Noch-Arbeitsverhätnis stehend einen Minijob annehmen kannst!

Abschließend:

Bei der Feststellung einer Voll-EM-Rente ist es rentenunschädlich, im Minijobbereich tätig zu werden, da stimme ich dem Herrn Juristen absolut zu.
Bei einer Teil EMR kannst du sogar bis zur entsprechenden Hinzuverdienstgrenze tätig werden.

Aber im AU-Zustand im ruhendem Arbeitsverhältnis und im Rentenantragsverfahren stehend einen Minijob aufzunehmen ist wahrlich fragwürdig.

Alle dir schreibenden Forennutzer versuchten dir das klar zu machen, dass du aufpassen musst und nichts vermischen darfst.

Und noch ein kleiner Gedankengang sei mir gestattet: ich habe in all meinen Gutachten keinen Gutachter gefunden dem ich vermitteln hätte können, was du meinst einem Gutachter vermitteln zu wollen.

Du wirst mit Sicherheit aber nun deine eigenen Erfahrungen machen ... die sollst du auch! :jaa:

Und ja, wir bringen dir Verständnis entgegen, für deine "Verwirrtheit", sind wir es z.T. auch, über die Aussagen des Juristen.

Weiß er, in welcher beruflichen Situation du aktuell noch steckst, weiß er, dass du AU geschrieben bist und der Rentenantrag noch nicht durch ist, oder bespricht er bereits mit dir schon die nächsten Schritte nach einer möglichen Rentenbewilligung, nach einer nicht mehr nachzuweisenden AU, einer vertraglich durchzuführenden Arbeitsplatzauflösung?

Wie gesagt, du musst für dich wissen was du aktuell tun möchtest und was dir am Herzen näher liegt, den EMR Antrag durchzuziehen oder einen Mini-Job zu suchen und aufzunehmen (wo ärztlicherseits die AU aufzuheben gilt und der jetzige Arbeitgeber zustimmen muss, da du ihm zunächst arbeitsverpflichtend bist).

Lieben Gruß sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Sa 11. Jul 2015, 00:14

Hallo Liebes,
ich habe mich auch ein wenig noch eingelesen und möchte aber gar nichts wirklich großes dazu mitschreiben.
Aber sei gewiss, alle wollen hier gegenseitig für einen nur das Beste.
Ich habe auch schon "Rüffels" bekommen - aber die User hatten letztendlich Recht. :grinser:

Vieles erkennt man aber selber in diesem ganzen Irrsinn der Bürokratie nicht mehr....man steht im Wald - aber wo ist er? :glotzen:

Uns geht es allen sicher zum Teil so wie dir - nur mit vielleicht anderen Themen. :jaa:
Versteif dich nicht zu sehr auf diese eine Front, des Juristen, lasse deine Blicke ruhig auch nach links und rechts schweifen.

Ich würde die ganze Geschichte "EM-Rente" erst mal auf mich zukommen lassen, mit einem entsprechenden Ergebnis und dann erst losrennen (oder eben nicht).

Die Arbeit läuft dir schon nicht weg! :nein: Außerdem bist du echt krank. Nicht krank vom Kopf. Oder blöd...nein, dass meine ich nicht. :icon_e_wink:

Du willst Rente weil du krank bist, nicht mehr kannst. Warum also seine Restgesundheit aufs Spiel setzen? Dein Kind braucht dich noch. Was nützt ihm da alles dein ganzes Geld?

Ich weiß, es ist sooooo sehr schwer. Mir geht es doch genauso. :jaa: Ich habe finanzielle Ängste für die Zukunft. Ich hatte Pläne für mein Leben, meine Zukunft, meine Altersrente. Aber was nützt mir all das, wenn ich morgen 90 % gar nix mehr schaffe? NICHTS! :traurig:

Daher habe ich nun auch EM-Rente beantragt. Weil DAS ist derzeit kein LEBEN für mich. Da verzichte ich lieber auf das viele Geld. Es beruhigt mich, ja und ich brauche es um meine RG zu begleichen und mir Essen kaufen zu können, Kleidung. Aber ich kann auch mit wenig auskommen. Glaub mir, das geht. Ich war mal 9 Monate Hartz 4, nach langer Selbstständigkeit mit Haushaltshilfe, 4 mal Urlaub im Jahr, großem Haus, Wohnwagen, Segelboot.....usw..... Gesund gemacht hat mich DAS alles aber nicht! :nein:

Ich würde auch erst mein altes Arbeitsverhältnis zu Ende bringen und einen sauberen Schnitt machen. Aber einen Minijob woanders, wo ich doch ein noch ruhendes AV habe, nur weil ich woanders was anderes und leichteres arbeiten kann? Neeeeeeeeee.....echt jetzt.....neeee.

So, das waren meine Gefühle und Empfindungen. Mehr nicht. :icon_e_wink:
Egal wie du dich entscheidest und es für dich ausfällt....meld dich ruhig hier wieder ...keiner will dich hier vertreiben....WIR alle lernen aus DEM allem hier. :smile:

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