ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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pfirsich30
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Mi 7. Nov 2012, 16:34

Hallo,

ja klar jetzt weiß ich auch wie das mit den Zitaten geht und den Verlinkungen, das nächste Mal werde ich das dann einsetzen können.

Ich habe gerade Post von der AfA bekommen bzw. von deren zuständige Ärztin.
Ihr Schreiben vom 04.11.2012 ist heute im Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit Vechta eingegangen. >Eine Information an die betreffenden Ärzte ist per Fax übermittelt worden.

Das erstellte Gutachten können Sie in den Räumlichkeiten des Ärztlichen Dienstes der Arbeitsagentu einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin unter der Telefon-Nummer ....... Bitte beachten Sie, dass eine Einsichtnahme nur dann erfolgen kann, wenn Sie sich durch einen gültigen Lichtbildausweis ausweisen können.
Habe ich nicht ein Recht darauf, das zugeschickt zu bekommen? Dann ist ja jetzt bereits ein Gutachten gemacht worden ohne mich gesehen zu haben. Und gerade die ganz aktuellen Sachen, also die OP von gestern und der eventuellen Beckenbodeninsuffienz, das alles haben die nicht vorliegen. In dem Reha Gutachten von August 2011 steht ja, dass ich noch mehr als 6 Stunden arbeiten könnte und nen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt hatte. Nur dass ich dann im November 2011 gleich wieder operiert wurde und jetzt wieder, das können die ja nicht sehen.

Kann ich dann das Gutachten widersprechen oder ist das dann "rechtsgültig" ?
Ich versuche jetzt mal eben bei der Servicenummer anzurufen und zu fragen wo mein Leistungsbescheid ist, den ich bereits seit einer Woche vorliegen haben sollte.

edit: Ich habe gerade bei der Servicenummer angerufen. Der Mitarbeiter war sehr nett und schaute nach Nennung meiner Kundenummer nach und sagte dann, dass der Bewilligungsbescheid heute rausgegangen ist und dann wohl zum Wochenende ankommt. Ich fragte noch dach dem ärztlichen Dienst und was er dazu sagen könnte wegen dem §145
Er sagte mir, dass kein Fall von §145 bei mir Eintritt und ich somit normales Arbeitslosengeld bekomme bewilligt für 1 Jahr. Mehr könnte er nicht sagen, weil das alles auch etwas unter die Verschwiegenheitsklausel läuft.
Was kann ich jetzt machen? Dann muss ich sofort widerspruch einlegen, wenn der Bewilligungsbescheid da ist. Oh man das heißt noch mal wieder rumärgern.

Ich hoffe, dass mir jemand Tipps geben kann oder das Gleiche erlebt hat. Was heißt das denn für mich, wenn ich "normales" ALG 1 bekomme und doch noch bei meinem alten Arbeitgeber angestellt bin?
Wenn ich mich dann jetzt weiter krank schreiben lasse, bin ja jetzt bis 15. November AU, dann bekomme ich KEIN Geld? weil ich dann nicht vermittelbar wäre? Oh man

edit2: Ich bin ja noch bis 15 November krank geschrieben. Aber die AfA weiß da ja sozusagen nicht mal was drüber, weil das ja noch in den Auszahlschein steht. Wie ist das denn, wenn mich der Arzt dann noch länger krank schreibt, also wieder erst mal 1 Monat länger. Muss ich dann überhaupt den Termin für "meine berufliche Situation" wahrnehmen? Wenn der §145 bei mir abgelehnt wurde, dann hat mich der ärztliche Dienst ja somit arbeitsfähig geschrieben, aber wie gesagt, er weiß ja nicht mal, dass ich nach August 2011 noch weiter untersucht wurde bzw. sogar gestern operiert und evtl. dieses Jahr nocheinmal, nachdem die Befunde bekannt sind. Meine Hoffnung war ja, wenn ich die Schweigepflichtsentbinungen widerrufe, dass mich der ärtzliche Dienst persönlich einlädt.
Lieben Gruß
Pfirsich
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Doppeloma
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 7. Nov 2012, 19:07

Hallo Pfirsich, :smile:
Habe ich nicht ein Recht darauf, das zugeschickt zu bekommen? Dann ist ja jetzt bereits ein Gutachten gemacht worden ohne mich gesehen zu haben. Und gerade die ganz aktuellen Sachen, also die OP von gestern und der eventuellen Beckenbodeninsuffienz, das alles haben die nicht vorliegen. In dem Reha Gutachten von August 2011 steht ja, dass ich noch mehr als 6 Stunden arbeiten könnte und nen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt hatte. Nur dass ich dann im November 2011 gleich wieder operiert wurde und jetzt wieder, das können die ja nicht sehen.
Selbstverständlich hast du das Recht auf eine Kopie, den Ausweis können sie natürlich verlangen, wir haben eine Kopie mitgeschickt und bekamen das dann problemlos per Post...aber wie ich schon geschrieben habe tun die da oft "dolle wichtig", von wegen "Einsichtsrecht", du hast Anspruch auf eine Kopie davon nicht bloß auf "angucken"...
wenn du kannst hole es dir persönlich (beim med. Dienst!!!) ab und wenn nicht schicke eine Ausweiskopie hin (FAX /Einschreiben) und verweise nochmals auf § 25 SGB X, du möchtest umgehend eine Kopie von Teil A UND Teil B, ansonsten beschwerst du dich an höherer Stelle. :keule: :keule: :keule:

Erst wenn du weißt was drin steht und woher sie das genommen haben kann man weiter überlegen, das ist eben der Effekt der "brav" unterschriebenen Schweigepflicht-Entbindungen, man weiß überhaupt NICHT nach welchen Unterlagen die gehen und bekommt ein GA nach "Aktenlage" serviert, weil man gar nicht erst zum Arzt eingeladen wird... :Verwirrt: :Hilfe:
Kann ich dann das Gutachten widersprechen oder ist das dann "rechtsgültig" ?
Das ist zunächst (NUR im Bereich der AfA !!!) maßgeblich und "rechtsgültig", ein Widerspruch ist nicht möglich, da es sich nicht um einen amtlichen Bescheid, sondern um eine ärztliche Stellungnahme handelt, geht es zusehr an der Realität vorbei, kann man nur über Beschwerde in Nürnberg eine persönliche Untersuchung verlangen, aber dazu MUSS man es erst mal haben und LESEN können.
Ich habe gerade bei der Servicenummer angerufen. Der Mitarbeiter war sehr nett und schaute nach Nennung meiner Kundenummer nach und sagte dann, dass der Bewilligungsbescheid heute rausgegangen ist und dann wohl zum Wochenende ankommt.


Na dann lassen wir uns mal überraschen, dann lag ich mit meinen "Vorahnungen" (bezüglich AfA-GA / Bescheid-Erteilung) ja gar nicht so verkehrt. :ic_up:
Ich fragte noch dach dem ärztlichen Dienst und was er dazu sagen könnte wegen dem §145
Er sagte mir, dass kein Fall von §145 bei mir Eintritt und ich somit normales Arbeitslosengeld bekomme bewilligt für 1 Jahr.
SORRY aber das ist :kack: ...DU BIST ein Fall für den § 145 SGB III, weil du ausgesteuert wurdest, ansonsten hättest du auf ALGI (noch dazu bei vorhandenem Arbeitsplatz) aktuell überhaupt KEINEN Rechts-Anspruch...den bewirkt gerade absolut NUR der § 145 ...

Es ist auch egal ob ein AfA-SB das so sieht und versteht, ES IST EINFACH SO, das braucht nicht extra im Bescheid stehen, wichtig ist im Moment erst mal, dass du überhaupt einen Bescheid bekommst, damit ist dann auch deine K-Versicherung wieder gedeckt. :ic_up:
Mehr könnte er nicht sagen, weil das alles auch etwas unter die Verschwiegenheitsklausel läuft.
Das ist das übliche BLA, BLA ... :Laber: der Call-Center-Mitarbeiter, allerdings sollten die zu den Sachen die dem med. Dienst vorliegen auch keine Angaben machen KÖNNEN, das unterliegt tatsächlich der ärztlichen Schweigepflicht und geht die NIX an, darum bekommt ja dein Vermittler-SB auch NUR den Teil B und mehr können die im Call-Center auch nicht einsehen, wenn überhaupt... :Gruebeln:
Was kann ich jetzt machen? Dann muss ich sofort widerspruch einlegen, wenn der Bewilligungsbescheid da ist. Oh man das heißt noch mal wieder rumärgern.
DU MUSST vor allem mal viel RUHIGER an die Sachen rangehen :koepfchen: , für einen Widerspruch braucht man Argumente und die gibt es frühestens wenn du den Bescheid tatsächlich vorliegen hast, ich sehe da im Moment noch keine Notwendigkeit für, sofern deine Leistungs-Berechnung OK ist und der Leistungs-Zeitraum stimmt, ist es überflüssig dagegen Widerspruch einzulegen, auch einem "vorläufigen Bescheid" sollte man widersprechen.

Es macht im Leistungs-Betrag (und in der Anspruchs-Dauer) überhaupt KEINEN UNterschied unter welchem § die das ALGI bewilligt haben, der § 145 steht da sowieso NICHT drin (nicht mal wenn er vom med. Dienst angegeben wird, wie bei mir damals der § 125, der stand auch NICHT in meinem Bescheid) und das alleine erfordert KEINEN Widerspruch. :nein:

Warte BITTE erst mal den schriftlichen Bescheid ab, wahrscheinlich wird dagegen gar kein Widerspruch nötig und sinnvoll sein...
Ich hoffe, dass mir jemand Tipps geben kann oder das Gleiche erlebt hat.
Wir haben hier (fast) alle nach der Aussteuerung das Gleiche erlebt und (fast) JEDER glaubte zunächst davon geht "die Welt unter", NEIN, die geht NICHT unter, wenn man noch ein wenig den klaren Kopf behält und keine "Schnellschüsse" abgibt, dann wirst du hier auch rechtzeitig die notwendigen Informationen bekommen.
Was heißt das denn für mich, wenn ich "normales" ALG 1 bekomme und doch noch bei meinem alten Arbeitgeber angestellt bin?
Das bedeutet, dass du eben (trotz aller gegenteiligen Behauptungen der AfA-SB) KEIN "normales" ALGI bekommst, sondern auf der Rechtsgrundlage des § 145 SGB III, denn "normales" ALGI gibt es unter diesen Bedingungen NICHT (besonders nicht MIT Arbeitsplatz).
Du bist aber verpflichtet dich mit dem (jetzt lt. Aktenlage) festgestellten "Restleistungs-Vermögen" dem Arbeitsmarkt (unabhängig von deinem vorhandenen, "ruhenden" Arbeitsplatz) zur Verfügung zu stellen, den aktuellen Feststellungen zu Folge offenbar Vollzeit einsatzfähig, sicher ergänzt durch diverse gesundheitliche Einschränkungen.
Wenn ich mich dann jetzt weiter krank schreiben lasse, bin ja jetzt bis 15. November AU, dann bekomme ich KEIN Geld? weil ich dann nicht vermittelbar wäre?
STOPP, die AU-Bescheinigung gilt weiterhin für die ausgesteuerte Krankheit (NICHT für das aktuelle Restleistungs-Vermögen !!!), die Verlängerungen gibst du bitte unter KEINEN Umständen mehr bei der AfA ab ... :Heiss: , den AG-Schein "lagerst du zu Hause sicher ein" und die KK informierst du wie bisher, bei JEDER Verlängerung deiner AU-Bescheinigung. :ic_up:

Wenn ich mich recht entsinne hast du dir einen "Verlängerungsschein gesichert aus dem Formular für die Krankengeld-Zahlungen, das war eine SEHR gute Idee, unsere KK hat sogar ein extra-Formular (auch als Liste) für die Ausgesteuerten Kandidaten, da haben wir das auch durchgehend weitergeführt mit den AU-Bescheinigungen.

Das DARF aber die AfA NICHT mehr bekommen, dann schicken die dich nach 6 Wochen an die KK zurück und da bekommst du natürlich NIX mehr wegen der Aussteuerung...für die AfA DARFST du NICHT mehr komplett KRANK sein (mit Krankenschein), sonst gibt es dort tatsächlich bald KEIN Geld mehr.

Das haben wir hier schon an verschiedenen Stellen diskutiert, es ist eine "Gratwanderung", aber die AfA macht mal darauf aufmerksam und mal nicht (inzwischen eher NICHT) dass es nicht gut ist, dort noch offiziell Krankmeldungen einzureichen, denn mit dem "Restleistungs-Vermögen" (entsprechend AfA-GA) MUSS man vermittelbar sein, ansonsten KEIN ALGI-Anspruch, auch nicht nach § 145.

Deine AU-Bescheinigung bis 15.11. und darüber hinaus ist also unerheblich für die AfA und das ALGI, solange du diese AU NICHT auch an die AfA meldest, die erfahren das nicht, auch nicht von der KK.
Letztlich WISSEN die auch bei der AfA, dass es so läuft ..du brauchst ja die fortlaufende AU auch wegen deinem AG, der hat durchaus ein Recht darauf mal die Vorlage zu verlangen, ob du denn überhaupt nioch krank geschrieben bist.

Bei "normalem ALGI" wirst du nach mehr als 6 Wochen AU-Bescheinigung (regelmäßige Abgabe bei der AfA) an die KK abgegeben zur Krankengeld-Zahlung, das ist hier durchaus auch schon einigen (ausgesteuerten) Usern passiert, weil ihnen JEDER (AfA /Sozial-Verbände/Anwälte/Gewerkschaften) geraten hat unbedingt die AU-Bescheinigung regelmäßig bei der AfA abzugeben, dazu sei man verpflichtet ... :Heiss:

Den Kampf um die Weiterleistung bei der AfA haben dann allerdings WIR HIER geführt und nicht diese "Schlauberger"... :Verwirrt: :Hilfe:

So, nun verdau das erst mal und bei Fragen, wie immer einfach fragen... :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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pfirsich30
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Mi 7. Nov 2012, 20:24

Hallo Doppeloma, :icon_e_wink:

du schaffst es immer wieder einen etwas zu beruhigen :umarm:

Ich war ja von Juli 2009 bis Mai 2010 bereits einmal arbeitsuchend. Weil es in meinem erlernten Beruf eh sooo wenig Stellen gibt, haben die mich auch über 8 Monate in Ruhe gelassen, nur 2 Jobangebote zugeschickt, Von beiden bekam ich keine Antwort, der eine Arbeitgeber hielt mich am Telefon nur hin. Er hatte zwei Monate zuvor auch einen aus meiner Stadt eingestellt, der nach 3 Monaten gekündigt hatte wegen der Strecke. Er hatte jetzt Angst, dass ich das Gleiche mache.
Dann musste ich wieder zu einem Gesprächstermin und der neue zuständige SB motzte mich richtig an, warum ich so lange arbeitslos bin, ich wäre doch jung, das könne nicht sein, ich wäre zu faul und bla bla. Gott sei Dank hatte ich gerade das Schreiben mit dem Jobangebot mit, wo mich der Chef so hingehalten hat. Ich knallte es dem SB auf dem Tisch und schrie ihn auch an, warum man mir solche Scheiß Angebote schickt, wo man nur hingehalten wird über mehrere Wochen. In der Zeit bewirbt man sich nicht weiter, weil man ja denkt, dass es klappt usw...... Der SB war ganz überrumpelt und sofort lammfromm. Er kannte den Chef sogar und wunderte sich darüber und versuche gleich diesen zu erreichen, was aber nicht klappt.

Naja worauf ich hinaus will ist, dass er mich dann in so einen zweichwöchigen Kursus stecken wollte, über Bewerbungen schreiben etc. Davon war aber schon über eine Woche am laufen und ich sollte den Rest aber mitmachen. Ich hatte dann aber eine Darmspiegelung und sagte den Kurs ab. Zeitgleich bekam ich auch eine Zusage von einer Firma, die ich mir selbst gesucht hatte und so musste ich so einen Kursus nicht mehr machen.

Momentan könnte ich sowas aber auch nicht mitmachen. Wenn die AfA aber am 19. November bereits mit mir spricht und z.B. sagt, dass es momentan für mich keine Stelle gibt, dann wollen die mich bestimmt in so einen Kursus stecken. Was sag ich denn dann? Wenn ich da nicht hingehe, bekomme ich gleich eine Sperre.
Dem ärztlichen Dienst ist ja auch gar nicht bekannt, dass ich z.B. einen GdB von 40 habe und auch laut Reha Gutachten keine Schicht und Mehrarbeit leisten darf. Im Gesundheitsfragebogen habe ich das zwar alles angegeben, aber ob die das glauben ist ja eine andere Sache. Zumindest wollten die sich ja dann den Beweis in Form von den Schweigepflichtsentbindungen holen, was ich ja jetzt widerrufen hatte. Die können dann ja ohne Untersuchung gar nicht mein "Restleistungsvermögen" entscheiden, halt nur nach Aktenlage. Und wenn die jetzt geschrieben haben, dass ich 10 Stunden Vollzeit in allen Berufen und Schichten arbeiten könnte, dann würde ich ja reihenweise Jobangebote bekommen und nachher sogar noch in eine Zeitarbeitsfirma gesteckt werden ?!?
und verweise nochmals auf § 25 SGB X, du möchtest umgehend eine Kopie von Teil A UND Teil B, ansonsten beschwerst du dich an höherer Stelle
ich ruf da morgen mal an und mache einen Termin aus, werde dann aber auch sagen, dass ich Kopien zum Ansehen mitnehmen möchte, die Androhung mich an eine höhere Stelle zu wenden, werde ich dann gerne anbringen.
SORRY aber das ist ...DU BIST ein Fall für den § 145 SGB III, weil du ausgesteuert wurdest, ansonsten hättest du auf ALGI (noch dazu bei vorhandenem Arbeitsplatz) aktuell überhaupt KEINEN Rechts-Anspruch...den bewirkt gerade absolut NUR der § 145 ...

Es ist auch egal ob ein AfA-SB das so sieht und versteht, ES IST EINFACH SO, das braucht nicht extra im Bescheid stehen, wichtig ist im Moment erst mal, dass du überhaupt einen Bescheid bekommst, damit ist dann auch deine K-Versicherung wieder gedeckt.
Das ist schon mal gut zu wissen. Wie gesagt der Callcenter Typ meinte, das wäre in meinem Fall abgelehnt worden. Er hat noch gefragt ob ich wissen will, wieviel Geld ich denn bekomme. Ich sagte dann, nein Danke, das sehe ich ja dann auch auf dem Bescheid.

Heute habe ich noch bei der Krankenkasse angerufen, weil ich immer noch mein Rest Krankengeld nicht überwiesen bekommen habe. Auch bescheuert. Sie setzten erst den Aussteuerungstermin auf den 18 Oktober 2012. Ich musste 2 mal widerrufen, weil sie den Beginn der ersten Au wegen der Krankheit einfach falsch festsetzten, ohne je einen Arzt befragt zu haben. Nach dem ersten Widerspruch bekam ich auf einmal ein ganz anderes Datumaber dennoch den Aussterungstag 18.Oktober und sofort einen Auszahlschein, den ich ab 18. Oktober unterschreiben lassen sollte. Mein Arzt schrieb dann ja, bis 15. November. Dann folgte ja mein weiterer Widerspruch und Kopien von den AU Zeiten von damals und schließlich wurde der Aussteurerungstag auf den 03. November gesetzt. Nur bekam ich bis heute kein Geld
Die Callcenter-Dame sagte mir, es läge gar kein Auszahlschein vor. Ich musst widersprechen, denn der Arzt bescheinigte ja bis zum 15. November.
Jetzt schickt sie mir einen neuen Auszahlschein zu, den ich extra nochmals vom Arzt unterschreiben lassen muss. Oh man. Dann dauert es noch länger mit der Zahlung.
Nachher kommen die noch auf die Idee, dass eine Lücke aufgetreten ist und ich die Scheine nicht nahtlos weitergegeben habe.......dann werde ich aber wirklich :schimpfen: :Miko:

Ich bin weiterhin mal gespannt :smile:

edit: anbei mal als Link das Schreiben, was bei der Krankenkasse wegen der Aussteuerung beigefügt wurde. Da steht drin, wenn der ärztliche Dienst anders entscheidet, dann bekommt man ALG 1 nicht nach dem §125 (§145) sondern wegen der Restleistungsfähigkeit nach § 118 SGB III beigefügtes Schreiben der Krankenkasse
Lieben Gruß
Pfirsich
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Mi 7. Nov 2012, 23:37

Hallo Das ist ja ein halber Krimi bei dir
Bin gespannt wie bei mir laeuft
Habe am 21.11.2012einen Termin beim AFA
In der Einladung steht
"Fr. Wiest moechte mit Ihnen aufgrund einer inzwischen voliegenden Stellungnahme das Artztes der Agentur fuer Arbeit ein abschließendes Gespraech ueber Ihre gesundheitliche Leistungsfaehigkeit fuehren."


Hier kurz die Vorgeschichte
Ausgesteuert im August 2012
Anschliesend nach Gutachten des Amtzartzt der AFA ALG1 fuer 72 Wochen bewilligt.
(In Gutachen vom 10. 08 steht mindestens 15 Std woechentlich umfassende Beschaeftigung nicht zulaesst.
Dauer laenger als 6 Monate.

An 25.09 Rentenuntersuchung (Wag Ruck Zuck fertig keine 10 Minuten)
Rentenantrag am 01.10. Abgelehnt Erwerbsfaehig mehr als 6 Std /taeglich.
Mein Hausartz bezeichnete das Gutachtea als eine absolute Frechheit.
Nach ruecksprache mit Hausarzt Wiederspruch eingelegt weil in dem Gutachten nichts stimmt)

12.10.Befund von Klinikung Augsburg nicht arbeitsfaehig.

An 22.10. Schweigepflichtentbindung fuer AFA unterschrieben(Sperre wurde angekuendigt)

06.10. Schreiben vom Versorgungsamt GBG 50 bewilligt


So jetzt nehme ich an das das AFA auf grund des Rentengutachten(Wiederspruch laeuft) ein neues Gutachten vom Amtzartzt des AFA nach Aktenlage hat erstellen lassen .

Mein Arbeitsvertrag ruht (Bin 55 jahre alt und seit 36 Jahren in der Firma)
Koennen die mich einfach auf eine Umschulung schicken oder sagen
du arbeitest jetzt 4 Stunden im Kaufland Regale einraeumen.
Der VDK meinte mir kann wegen der Nahtlosigkeitsreglung nichts passieren aber das glaub ich nicht.
Ich glaube es waere vieleicht ganz ratsam eine Begleitperson zu dem Gespraech am 21.11 mitzunehmen.

Habe die Akten die die Grundlage fuer das Gespraech sind und das aertzliche Gutachten Blatt A und B in schriftform angefordert .
Antwort
Diese Akten kann ich bei meinem Termin anschauen die Zeit ist aber sehr begrenzt das sie Anschießend weitere Termine habe.

Bin Gespannt was die mir erzaehlen wollen
Gruß Karl

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 8. Nov 2012, 02:36

Hallo Pfirsich, :smile:
Ich war ja von Juli 2009 bis Mai 2010 bereits einmal arbeitsuchend.
Jetzt bist du aber aus dem Krankengeld ausgesteuert, also nur "theoretisch arbeitsuchend" im Rahmen des festgestellten "Restleistungsvermögens", welche Tätigkeits-Ausschlüsse und Rahmenbedingungen es dafür gibt, wird man mit dir (anhand des GA Teil B) am 19. 11. besprechen.

Dann soll der SB dich beraten, welche Möglichkeiten ER denn da so am örtlichen Arbeitsmarkt für dich sieht, damit sollte ER sich ja (eigentlich) auskennen, DAFÜR wird er bezahlt (aus unseren Beiträgen) ...also fordere dir diese Beratung ein, wirst sehen wie schnell der da nicht weiter weiß.
...dass es momentan für mich keine Stelle gibt, dann wollen die mich bestimmt in so einen Kursus stecken. Was sag ich denn dann? Wenn ich da nicht hingehe, bekomme ich gleich eine Sperre. ...
das glaube ich nicht, dass man dich in einen Kurs stecken wird, sowas kostet Geld und das will die AfA für Ausgesteuerte (das heißt gesundheitlich eingeschränkte) "Kunden" nicht ausgeben, zur Not könntest du dir von deinem behandelnden Arzt bescheinigen lassen, dass du einer solchen Schulung nicht gewachsen bist, weil du gar nicht so lange auf einen Stuhl (in der Schulung) sitzen könntest.

Das ist ja dann KEINE AU-Bescheinigung, dein DOC braucht da auch nicht genau angeben, weswegen du nicht lange sitzen kannst, aus gesundheitlichen Gründen eben...meinem Dopa wollte man damals auch eine "Fortbildung" angedeihen lassen, weil er ja nach der Umschulung zum Bürokaufmann nie einen Job in dem Bereich gefunden hatte, die Ausbildung war übrigens zu der Zeit fast 10 Jahre her...

So meinte seine SB ein "Auffrischungs-Kurs" für den Bürobereich wäre doch nicht verkehrt..., er nickte "begeistert" und meinte nur, dass es sicher dort Niemanden stören würde, wenn er laufend aufsteht und im Schulungsraum umhergeht, weil er ja nicht lange sitzen könne "mit seinen Rückenproblemen" ... :confused: :Gruebeln:

Damit war dieses Thema beim Dopa "gegessen", du kannst deine (auch im AfA-GA anerkannten) Probleme da ruhig ins Spiel bringen, damit MUSS SB dann leider leben, so schnell geht das nicht mit einer Sperre, du verweigerst ja nicht, du erklärst ja nur die damit verbundenen Probleme. :jaa: :cool:

Ich glaube gar nicht, dass da so wahnsinnig viel passieren wird bei diesem Gespräch, dann hätte man auch einen Lebenslauf und die Vorlage einer Bewerbungs-Mappe verlangt ...also bleib locker und lass den SB erzählen was er von dir will, schließlich hat ER dich eingeladen. :lesen: :ic_up:
Dem ärztlichen Dienst ist ja auch gar nicht bekannt, dass ich z.B. einen GdB von 40 habe und auch laut Reha Gutachten keine Schicht und Mehrarbeit leisten darf. Im Gesundheitsfragebogen habe ich das zwar alles angegeben, aber ob die das glauben ist ja eine andere Sache. Zumindest wollten die sich ja dann den Beweis in Form von den Schweigepflichtsentbindungen holen, was ich ja jetzt widerrufen hatte.
Du weißt doch GAR NICHT was denen bekannt ist, aus irgendwas muss ja dieses GA auch entstanden sein, ganz "aus den Fingern saugen" kann sich das auch der Amtsarzt nicht, was er da rein schreibt ...darum sollst du dir ja das komplette GA beschaffen, dann weißt du schon mal mindestens genausoviel wie der SB, denn DER bekommt ja NUR den Teil B.

Aus den Schweigepflicht-Entbindungen holen die sich fast gar nichts, damit können sie nur Unterlagen bei den freigegebenen Stellen anfordern und ich denke mal den Reha-Bericht haben sie sich ganz sicher geholt.
Der GdB 40 ist für die Beurteilung deiner Leistungsfähigkeit (auf dem Arbeitsmarkt) zunächst mal irrelevant, ein GdB macht keine konkreten Aussagen dazu, welche Probleme es beim Arbeiten gibt oder geben könnte.

Ich habe auch GdB 40, aber wegen völlig anderer Probleme als du und daher gibt es auch beruflich ganz andere Sachen zu beachten, andererseits gibt es Leute mit GdB 100, die Vollzeit arbeiten gehen (können), an einem entsprechenden (leidensgerechten) Arbeitsplatz.
Die können dann ja ohne Untersuchung gar nicht mein "Restleistungsvermögen" entscheiden, halt nur nach Aktenlage.


Sie HABEN aber zunächst mal (nach Aktenlage) darüber entschieden OHNE Untersuchung, da bist du nicht der Erste und wirst auch nicht der Letzte sein, dem das passiert, man behauptet einfach du musst alles unterschreiben (obwohl sogar überall drauf steht, dass es freiwillig ist) und damit machst du SELBER den Weg frei für diese "Aktenlage" ...

Es hat doch seinen Grund, dass die Leute damit so unter Druck gesetzt werden (hier unterschreiben sie mal schnell, am Besten ALLES, wir suchen uns dann schon aus, was wir wirklich brauchen ... :Verwirrt: :Hilfe: ), so ein GA ist doch sehr viel preiswerter für die AfA, als eine ordentliche ärztliche Untersuchung zu bezahlen, der med. Dienst macht das auch NICHT kostenfrei für die AfA... :Verwirrt:
Und wenn die jetzt geschrieben haben, dass ich 10 Stunden Vollzeit in allen Berufen und Schichten arbeiten könnte, dann würde ich ja reihenweise Jobangebote bekommen und nachher sogar noch in eine Zeitarbeitsfirma gesteckt werden ?!?
Das hat so ganz sicher Niemand geschrieben, es gibt NUR "unter 3 Stunden" /"von 3 bis UNTER 6 Stunden" (wäre Teilzeit) oder MEHR als 6 Stunden (ist Vollzeit) erwerbsfähig im Leistungssinne der AfA, da haben sie sich allerdings den Kriterien der DRV angeschlossen.
Auch bei der DRV ist man bereits Vollzeit Erwerbsfähig (und braucht keine EM-Rente) wenn die festlegen, dass man noch 6 und MEHR Stunden täglich arbeiten kann.

Üblich sind aber mindestens 8 Stunden täglich als Vollzeit-Beschäftigung im realen Arbeitsleben, zu Mehrstunden und höheren Arbeitszeiten KÖNNTE dich NUR ein Arbeitsvertrag verpflichten, aber NICHT die AfA...
Ob du überhaupt Schicht arbeiten sollst /kannst/ darfst wird im GA stehen, es bringt wirklich nicht viel herumzuraten, nach dem Motto "WAS WÄRE WENN"... :Gruebeln:

Deine Vorstellungen sind da aktuell ziemlich abenteuerlich, im Bezug auf Zeitarbeit wäre erst mal der § 140 SGB III zu befragen, ob das überhaupt vom Verdienst her passen könnte UND die mögen NUR Leute einstellen, die "flexibel" (und gesund) sind, also ein Auto haben und auch FAHREN (dürfen /KÖNNEN), telefonisch erreichbar sind, möglichst auch über Handy...

MUSS man ALLES NICHT angeben in einer Bewerbung (Telefon-Nummern) und ein Auto MUSS man auch nicht besitzen/ oder den Führerschein oder man kann eben gesundheitlich NICHT fahren...was glaubst du wie viele (LEGALE) Möglichkeiten es gibt ZAF "abzuwehren" ...man muss sie NUR kennen und nutzen, ohne, dass der SB da einen "Strick draus drehen kann"...

Der Bereich hat auch eher im SGB II "Hochkonjunktur", im ALGI MUSS ja noch in gewissem Maße Rücksicht auf deine bisherigen beruflichen Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten genommen werden, da MUSS man noch nicht ALLES machen.
ich ruf da morgen mal an und mache einen Termin aus,
Dafür braucht man keinen Termin, da geht man hin, legt den Ausweis vor und verlangt die Kopien, dann werfen die den Drucker an und nach 2 Minuten bist du wieder weg ...warum macht ihr euch alles immer so kompliziert. :confused:
Hatte damals auch angerufen (beim Med. Dienst), da wußte ich noch nicht viel von der ganzen Materie, die meinten direkt, "kommen Sie doch einfach mit Ausweis vorbei, dann können Sie die Kopie gleich mitnehmen", unsere AfA ist allerdings eine Busstunde entfernt ...da habe ich das lieber per Post gemacht.
und schließlich wurde der Aussteurerungstag auf den 03. November gesetzt. Nur bekam ich bis heute kein Geld
Die Callcenter-Dame sagte mir, es läge gar kein Auszahlschein vor.
Sowas verhindert man durch Kopien von ALLEN Unterlagen, VOR der Abgabe bei einer Behörde ...
Jetzt schickt sie mir einen neuen Auszahlschein zu, den ich extra nochmals vom Arzt unterschreiben lassen muss. Oh man. Dann dauert es noch länger mit der Zahlung.
Nachher kommen die noch auf die Idee, dass eine Lücke aufgetreten ist und ich die Scheine nicht nahtlos weitergegeben habe.......dann werde ich aber wirklich
Dein Arzt hat ja sicher auch seine Aufzeichnungen dazu gemacht :confused: , aber für die Zukunft IMMER eine EIGENE Kopie machen und wegheften, so hättest du dir jetzt den erneuten Gang zum Arzt sparen können UND einen Nachweis, dass es diesen Krankengeldzahlschein bereits gab...

Man staunt immer wieder, was heutzutage so alles bei Behörden /Institutionen "verloren" geht ...darum ist auch ein FAX so praktisch, man hat immer einen Nachweis (Sendebericht) WANN man der Behörde was gefaxt hat ...sollen die doch SELBER suchen, wo sie das "verschlampt" haben...das klappte sogar beim JobCenter, wenn sonst NICHTS mehr half habe ich FAXEN gemacht...bis die sich bewegt haben, manchmal tägliche Erinnerungen ... :jaa: :cool:
anbei mal als Link das Schreiben, was bei der Krankenkasse wegen der Aussteuerung beigefügt wurde. Da steht drin, wenn der ärztliche Dienst anders entscheidet, dann bekommt man ALG 1 nicht nach dem §125 (§145) sondern wegen der Restleistungsfähigkeit nach § 118 SGB III beigefügtes Schreiben der Krankenkasse
Ist ja ALLES CHIC, wenn die KK noch so eine veraltete Info geben, aber letztlich beweist das NUR, dass sich durch die Änderung auf § 145 im SGB III (immerhin schon seit April 2012) eigentlich bei der AfA GAR NICHTS geändert hat an den Abläufen nach der Aussteuerung, die §§ für die ALGI-Zahlung allerdings auch (117 /118 sind jetzt 136 /137 wenn ich mich nicht irre) bei mir stand damals im Bescheid nach § 117 erhalte ich ALGI, wurde aber vom med. Dienst für NICHT vermittelbar begutachtet (also lt. AfA-GA OHNE Restleistungsvermögen), also HÄTTE ja nach dieser Info § 125 drin stehen müssen... :Ohnmacht:

Schon toll, wenn die nicht nur veraltete §§ weitergeben, sondern auch noch falsche Informationen, was dann im Bescheid stehen wird, entscheidet letzlich deine zuständige AfA...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Do 8. Nov 2012, 02:55

Hallo Doppeloma, :smile:

ich antworte zu dem Rest gleich, nur einmal jetzt kurz, falls ich dich wieder verpasse, vielleicht liest du das sogar denn jetzt noch :grinser:
Dein Arzt hat ja sicher auch seine Aufzeichnungen dazu gemacht , aber für die Zukunft IMMER eine EIGENE Kopie machen und wegheften, so hättest du dir jetzt den erneuten Gang zum Arzt sparen können UND einen Nachweis, dass es diesen Krankengeldzahlschein bereits gab...


Ja das hatte ich doch gemacht und denen am Telefon auch gesagt, dass ich den letzten Auszahlschein verschickt hatte und darin steht, bis zum 15. November. Ich habe denen auch gesagt, dass ich eine Kopie hier vorliegen habe.
Sie meint dann erst, dass man nur Rückwirkend Krankengeld zahlt......man man man teilweise kapieren die nichts.....ja und deswegen wollte sie mir dann einen neuen Auszahlschein zuschicken. Ich werde da aber nochmals anrufen und genau nachfragen, warum die da so arbeiten......da könnte ich ja fast schon Zinsen verlangen :lachen:

Jepp ich werde morgen einfach noch mal zur AfA fahren mit dem Schreiben und meine Kopien anfordern. ich habe in dem Gesetzestext gelesen, dass die mir sogar Kopien davon machen müssen, es sei ihnen jedoch freigestellt, dafür Geld zu verlangen im Rahmen.
Ich hatte mich auch gefragt, warum ich da einen Termin machen muss, allerdings sind es bis dahin auch 40 Kilometer...und wenn ich da stehe und die stellen sich stur von wegen, nichts ohne Termin, sie hätten vorher anrufen müssen.....ich glaube dann lasse ich mir die Namen von den "netten" Damen aufschreiben und beschwere mich wirklich in Nürnberg.....meine Freundin kommt ursprünglich da aus der Nähe....somit kann ich mich auch auf fränkisch beschweren :applaus: *Ironie*


edit: Was hat es denn mit Diesem Teil A und Teil B auf sich? Im Teil A stehen persönliche Dinge, denen einen SB nichts angeht und im Teil B nur die Einschränkungen? Wenn man mit dem Gutachten nicht zufrieden ist, kann man aber nicht selbst aktuelle Befunde nachreichen, bzw. bringt das dann noch was?

Naja ich bin wirklich immer zu weit voraus am Denken. Ich habe ja auch immer nur bedenken, falls die mich sogar zwingen wollen vorab schon mal meinen alten Job zu kündigen, damit ich "frei" bin. Und wenn die mich jetzt in so einem Job einfach so stecken wollen, dann wäre auch die Zahlung meiner privaten Berufsunfähigkeitsrente in gefahr, denn die verwaisen sofort auf den neuen Job, auch wenn das nur sonst was für ne Arbeit ist.

Ich hoffe ja mal, dass ich zumindest mal schnell eine Antwort von der DRV Bund bekomme. Das Gutachen war am 24. Oktober.....aber so weit ich gehört habe, haben die Gutachter für das Gutachten sogar über 2 Monate Zeit, bis sie es an die DRV schicken müssen. Also evtl. wird das dieses Jahr sogar nicht mal was mit einer Genehmigung oder Ablehnung. Das Landesamt für Soziales lässt sich mit meinem Widerspruch auch bereits 2 Monate Zeit wegen dem GdB 40.....aber was ich hier sonst so gelesen habe....ist das ja noch sehr wenig Wartezeit.
Lieben Gruß
Pfirsich
Lachen ist die beste Medizin !!!

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 8. Nov 2012, 03:46

Hallo Karl, :smile:
Habe am 21.11.2012einen Termin beim AFA
In der Einladung steht
"Fr. W. moechte mit Ihnen aufgrund einer inzwischen voliegenden Stellungnahme das Artztes der Agentur fuer Arbeit ein abschließendes Gespraech ueber Ihre gesundheitliche Leistungsfaehigkeit fuehren."
ich werfe mal meine "Glaskugel an" ....Frau W. (bitte KEINE Klarnamen fremder Personen hier veröffentlichen) wird dir erklären (MÜSSEN), dass sich an der Einschätzung vom August NICHTS geändert hat, dazu hätte sie sich diese Einladung (und extra-Belastung für dich) auch schenken können, aber das nur nebenbei ... :glotzen:

Die Ausdrucksweise läßt jedenfalls darauf schließen, dass für dich bei der AfA ALLES so bleibt wie bisher auch, sonst hätte man dich zum Gespräch "über deine berufliche Zukunft" eingeladen und NICHT zum "abschließenden Gespräch über deine gesundheitliche Leistungsfähigkeit" ... was es dazu nun noch so zu labern gibt weiß ich nicht...aber das wird sie dir ja dann erzählen... :Laber: :Laber: :Laber:

Vergiß nicht deine Fahrtkosten zu beantragen für diesen Termin und nimm dir einen Beistand mit, ich denke das wird schnell vorüber sein, besonders wenn du so gar nicht weiter mit ihr "über deine Gesundheit" reden möchtest... :Verwirrt: :Hilfe:
Hier kurz die Vorgeschichte
Ausgesteuert im August 2012
Anschliesend nach Gutachten des Amtzartzt der AFA ALG1 fuer 72 Wochen bewilligt.
(In Gutachen vom 10. 08 steht mindestens 15 Std woechentlich umfassende Beschaeftigung nicht zulaesst.
Dauer laenger als 6 Monate.
könnte man wohl Niemandem wirklich erklären, warum du nun doch so viel EHER wieder FITT für den Arbeitsmarkt sein solltest, ODER ??? ....sind ja gerade mal 3 Monate vergangen seit dieser Feststellung... :Gruebeln: :teufel:
An 25.09 Rentenuntersuchung (Wag Ruck Zuck fertig keine 10 Minuten)
Rentenantrag am 01.10. Abgelehnt Erwerbsfaehig mehr als 6 Std /taeglich.
Im Vergleich dazu sogar NOCH weniger ...war bei mir damals ähnlich, AfA-DOC schreibt KO (für länger als 6 Monate) und die DRV-GA meinten Vollzeit arbeitsfähig (EM-Rente abgelehnt), kaum 4 Monate später...nur hat man mich nicht extra eingeladen, um mir mitzuteilen, "dass man mich einfach weiter in Ruhe lassen wird" ...man ließ mich einfach IN RUHE...bekam damals auch schon für 1,5 Jahre ALGI wegen Altersklasse...
Mein Hausartz bezeichnete das Gutachtea als eine absolute Frechheit.
Nach ruecksprache mit Hausarzt Wiederspruch eingelegt weil in dem Gutachten nichts stimmt)
Das interessiert aber die AfA nicht besonders ...
12.10.Befund von Klinikung Augsburg nicht arbeitsfaehig.
Hast du ja sicher auch nicht bei der AfA eingereicht, ODER liegt das dem Med. Dienst dort auch vor ???
An 22.10. Schweigepflichtentbindung fuer AFA unterschrieben(Sperre wurde angekuendigt)
Darf aber nicht gesperrt werden, wegen Schweigepflicht-Entbindungen, ich nehme an das war jetzt für das DRV-GA, oder ???
06.10. Schreiben vom Versorgungsamt GBG 50 bewilligt
Hast du die AfA, deine SB darüber schon informiert, sonst nimm ihr dazu was mit, hast ja bis dahin sicher deinen Ausweis schon, das reicht... ???
Üblicherweise kommt man dann in die Reha-Abteilung und wird zukünftig von einem anderen SB "bereut", die Einladung könnte auch damit zusammenhängen, es sei denn sie weiß noch nichts davon ...
So jetzt nehme ich an das das AFA auf grund des Rentengutachten(Wiederspruch laeuft) ein neues Gutachten vom Amtzartzt des AFA nach Aktenlage hat erstellen lassen .
Dann frage doch einfach nach beim Med. Dienst, ob es ein neues GA gibt und wenn JA, dann möchtest du (wie gehabt) Teil A und Teil B als Kopie zugesendet haben. :ic_up:
Mein Arbeitsvertrag ruht (Bin 55 jahre alt und seit 36 Jahren in der Firma)
Das bleibt auch so, daran ändert ja die Renten-Ablehnung /der Widerspruch dagegen erst mal gar nichts.
Koennen die mich einfach auf eine Umschulung schicken oder sagen
du arbeitest jetzt 4 Stunden im Kaufland Regale einraeumen.
Die werden sich hüten dich mit 55 auf "Umschulung zu schicken", wenn überhaupt wäre auch DAFÜR die DRV zuständig ...ABER für uns "ALTE/KRANKE" zahlen die ganz sicher BEIDE keine Umschulungen mehr ... :Verwirrt:

WARUM sollten die dich zu Kaufland schicken "Regale einräumen", du bist nicht beim JobCenter, du bekommst ALGI (weil du Beiträge dafür gezahlt hast !!!), da geht sowas auch OHNE Aussteuerung nicht so einfach.
Außerdem hast du noch einen Vollzeit-Job, im Allgemeinen sind "Nebenverdienste" beim AG zu genehmigen, in meinem Arbeitsvertrag steht es jedenfalls so drin.

Höre dir doch einfach erst mal an, was man dir erzählen will ... :Ohnmacht:
Der VDK meinte mir kann wegen der Nahtlosigkeitsreglung nichts passieren aber das glaub ich nicht.
NAJA, was der VDK so erzählt würde ich auch nicht direkt glauben, die haben leider wenig Ahnung vom Geschehen bei der AfA, egal ob mit oder ohne "Nahtlosigkeit", allerdings glaube ich auch nicht an irgendwas "Schlimmes", wenn ich mich jetzt mal an meine "Vorahnungen und meine Glaskugel" halte ...
Ich glaube es waere vieleicht ganz ratsam eine Begleitperson zu dem Gespraech am 21.11 mitzunehmen.
Das ist IMMER eine gute Idee, habe ich dir ja weiter oben auch schon geraten. :ic_up:
Habe die Akten die die Grundlage fuer das Gespraech sind und das aertzliche Gutachten Blatt A und B in schriftform angefordert .
Was für Akten willst du da einsehen :confused: , verstehe ich gerade nicht :confused: ...bei WEM hast du das Gutachten angefordert, die SB KANN dir NUR den Teil B in Kopie geben, den Teil A DARF sie gar nicht bekommen, den gibt es NUR DIREKT beim med. Dienst, da ist der unter Verschluß zu halten.
Ich habe angenommen du weißt schon Bescheid wie das läuft, ich denke du hast dir schon das erste GA beim Med. Dienst angefordert.
Antwort
Diese Akten kann ich bei meinem Termin anschauen die Zeit ist aber sehr begrenzt das sie Anschießend weitere Termine habe.
ACH die ARME, dann hätte sie doch deine Einladung einfach sparen können, wird sowieso NUR Zeitverschwendung sein ...was immer dort dann auch passiert, NICHTS unterschreiben, ALLES zur Prüfung mit nach Hause nehmen...EGAL was die "androhen sollte" ...man MUSS NICHTS unterschreiben, weil es sonst "eine Sperre gibt"... :aha:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 8. Nov 2012, 04:45

Hallo Pfirsich, :smile:
Ja das hatte ich doch gemacht und denen am Telefon auch gesagt, dass ich den letzten Auszahlschein verschickt hatte und darin steht, bis zum 15. November. Ich habe denen auch gesagt, dass ich eine Kopie hier vorliegen habe.
na das ist doch wunderbar, wann warst du denn zuletzt bei deinem DOC, du brauchst die Verlängerung (letzter Arztbesuch) am 03.11. (oder danach) damit die zahlen, soweit hat die KK-SB schon recht mit "rückwirkend" ...
Falls du vorher bei ihm gewesen bist, MUSST du noch mal hin, damit die den Rest bis zur Aussteuerung auszahlen.
Sie meint dann erst, dass man nur Rückwirkend Krankengeld zahlt......man man man teilweise kapieren die nichts.....ja und deswegen wollte sie mir dann einen neuen Auszahlschein zuschicken.


NaJa, einen neuen Auszahlschein brauchst du dann ja nicht mehr, nach dem 03.11. bekommst du ja kein Geld mehr von der KK sondern ab dem 04.11. dann ALGI von der AfA ...die weiteren Verlängerungen der AU sind dann nur noch für dich (und deinen AG), die KK informierst du zwar, aber die zahlen ja dann nicht mehr.
ich habe in dem Gesetzestext gelesen, dass die mir sogar Kopien davon machen müssen, es sei ihnen jedoch freigestellt, dafür Geld zu verlangen im Rahmen.
So sieht es aus, dürfen aber höchstens 0,50 € pro Kopie sein, ist aber bei der AfA (eigentlich) nicht üblich, bisher habe ich noch nirgens Kopien bezahlen müssen, vielleicht weil ich es in solchen Fällen auch immer freundlich anbiete "erforderliche Kopierkosten selbstverständlich nach Rechnungslegung zu übernehmen"... :lachen: :groehl:
Was hat es denn mit Diesem Teil A und Teil B auf sich? Im Teil A stehen persönliche Dinge, denen einen SB nichts angeht und im Teil B nur die Einschränkungen?
Hast du schon ganz gut sortiert, im Teil A stehen die Diagnosen, genauere Angaben zu deinen gesundheitlichen Problemen und üblicherweise auch die Informationen aus welchen Unterlagen (Reha-Berichte /GA/ Arzt-Bericht von Dr. ...) der AfA-Arzt sich diese Infos gezogen hat.

Der Teil B enthält nur die Lesitungs-Einschätzung für die Vermittlung in Arbeit, deine Krankheiten dürfen (eigentlich) nur umschrieben werden, also NICHT die genauen Diagnosen nennen, dann steht drin für wieviele Stunden /schicht /Nacht oder nur Tag...und mit welchen Tätigkeiten du beschäftigt oder eben NICHT beschäftigt werden kannst, also NICHT lange gehen /stehen/ sitzen, keine Arbeiten im Freien, auf Leitern mit erhöhter Unfallgefahr / Maschinenbedienung /Personenkontakte eben so Sachen die im normalen Berufsleben häufig vorkommen, das MUSS vom SB bei der Vermittlung dann ALLES beachtet werden.

Jobs, die dem NICHT entsprechen kannst du DIREKT als unzumutbar ablehnen, also z.B. ALLES was mit Schichtarbeit wäre, wenn der Amtsarzt Schichtarbeit ausgeschlossen hat.
Wenn man mit dem Gutachten nicht zufrieden ist, kann man aber nicht selbst aktuelle Befunde nachreichen, bzw. bringt das dann noch was?
Nein, das bringt NICHTS, der med. Dienst arbeitet NUR im Auftrag des SB, wenn das GA erstellt ist interessiert die "Nachschub" nicht mehr, falls es doch Probleme geben sollte, kannst du NUR über deinen Vermittler ein neues GA mit ärztlicher Untersuchung verlangen, DER MUSS das dann beim Med. Dienst in Auftrag geben und DANN kannst (und solltest) du aktuelle /wichtige Befunde (Kopien) mitnehmen.
Eventuell kann man da mit einer massiven Beschwerde in Nürnberg nachhelfen, dass der SB dazu "veranlasst" wird, ein GA mit Untersuchung beim Arzt in Auftrag zu geben.

Du solltest wirklich erst mal abwarten, was sich bei dem Gespräch ergibt und was konkret im GA drinsteht, verlangt der SB Bewerbungen von dir, denen du gesundheitlich GAR NICHT gewachsen bist, dann ist ein neues GA unbedingt durchzusetzen...
Ich habe ja auch immer nur bedenken, falls die mich sogar zwingen wollen vorab schon mal meinen alten Job zu kündigen, damit ich "frei" bin.
KLIPP und KLAR, das DÜRFEN die NICHT, wenn man dir sowas erzählt, dann möge man dir das bitte schriftlich geben, schließlich wird man üblicherweise mit 3 Monaten Sperre "bestraft", wenn man seinen Job freiwillig aufgibt ...DAS hätte ICH dann GERNE schriftlich von der AfA vom SB ... :jaa: :cool:
Und wenn die mich jetzt in so einem Job einfach so stecken wollen, dann wäre auch die Zahlung meiner privaten Berufsunfähigkeitsrente in gefahr,
DAS solltest du bei der AfA besser NICHT als Argument anführen, deine private BU-Rente interessiert die dabei NICHT ... :Verwirrt: :Heiss:
Ich hoffe ja mal, dass ich zumindest mal schnell eine Antwort von der DRV Bund bekomme. Das Gutachen war am 24. Oktober.....aber so weit ich gehört habe, haben die Gutachter für das Gutachten sogar über 2 Monate Zeit, bis sie es an die DRV schicken müssen.
Das ist SEHR unterschiedlich, manche bekamen schon wenige Tage nach dem DRV-GA den Bescheid, meines Wissens haben die 6 Wochen Zeit das GA fertig zu stellen, bei Gericht sogar 3 Monate, was meinst du wohl wie DAS an den Nerven zerrt...

Ich selber war Ende November zu den GA der DRV und Anfang Januar (2010) war die Ablehnung im Briefkasten.
Beim Dopa haben wir den "Aufstand geprobt" (beim 2. EM-Renten-Antrag) da sicherte uns der Ober-GA zuletzt sogar zu, das GA würde noch am SELBEN Tag geschrieben, eine Woche später rief man bei uns an und entschuldigte sich :glotzen: , weil die GA leider krank geworden wäre, aber nun sei das GA fertig und der Bescheid käme in den nächsten Tagen... :lachen: :groehl:

Es kam dann auch der Bescheid, VOLLE EM-Rente OHNE Befristung nach fast 5 JAHREN Kampf :applaus: ... knapp ein Jahr vorher musste er noch die Klage (zum 1. EM-Renten-Antrag) am Sozialgericht zurücknehmen, "weil sie KEINE Aussicht auf Erfolg habe" :ic_down: ... :Schwindelig:

LIebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Do 8. Nov 2012, 10:19

Hallo Doppeloma
Danke fuer deine Antwort



Was für Akten willst du da einsehen :confused: , verstehe ich gerade nicht :confused: ...bei WEM hast du das Gutachten angefordert, die SB KANN dir NUR den Teil B in Kopie geben, den Teil A DARF sie gar nicht bekommen, den gibt es NUR DIREKT beim med. Dienst, da ist der unter Verschluß zu halten.
Ich habe angenommen du weißt schon Bescheid wie das läuft, ich denke du hast dir schon das erste GA beim Med. Dienst angefordert
.

Die Unterlagen Teil A habe ich schriftlich beim medizinischen Dienstes angefordert.
Bisher ist leider nicht gekommen.


Ja du hast recht Ich habe die Schweigepflichtentbindung unterschrieben weil mir vom
SB am Telefon eine Sperre von ALG 1 angedroht wurde.
(Letztendlich sitzen die am laengeren Hebel ).
Meine Frau konnte das Gespräch mithoeren.

Die AFA hat jetzt das Gutachten von der DRV
Ich traue denen von AFA langsam alles zu
Denke das die AFA jetzt wieder ein Gutachten auf Grund der Gutachtens von der DRV nach Aktenlage
erstellt hat.
Aber ich glaube ich mach mir zuviele Gedanken und warte den 21.11 einfach ab.
Ich werde bei dem Gespraech ruhig und Sachlich bleiben.
Falls ein neues Gutachten vorhanden ist werde die SB hoeflich bitten mir eine Kopie auszuhaendigen.
Anschließend zum MDK und den Teil A anfordern .
Offen ist auch noch der Teil A vom Gutachten am August das kann ich dann auch gleich anfordern.

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Do 8. Nov 2012, 14:29

Hallo,

man man unter der angegebenen Telefonnummer des ärztlichen Dienstes ist immer der Anrufbeantworter dran: leider können wir Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen...BLA BLA BLA
In den Schreiben steht ja, dass ich mir das Gutachten in den Räumlichkeiten des Ärztlichen Dienstes einsehen kann, aber hierzu einen Termin unter der Telefonnummer machen soll.

Doppeloma, du hast ja geschrieben, dass man da auch so hinfahren kann um Kopien zu erhalten. Aber es kann ja sein, dass der ärztliche Dienst da z.B. nur 2 Stunden am Tag ist und wenn ich da einfach so hinfahre, sagen die mir dann. Die Kopien kann ihnen nur der ÄD machen, wir sind nicht befugt, bla bla bla. Kann ich denn da dennoch drauf bestehen, da Akteneinsicht zu erhalten bzw. Kopien?
Dann wäre ich 40 km umsonst dahin gefahren. Naja heute hat die Afa bis 18 Uhr auf, ich probiers es gleich noch mal, die zu erreichen. Unser Postbote kommt hier auf dem Land immer erst so zwischen 16 und 17 Uhr. Ich hoffe das zumindest der Bewilligungsbescheid bereits ankommt.

Lieben Gruß
Pfirsich
Lachen ist die beste Medizin !!!

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