Hallo Pfirsich,
Ich war ja von Juli 2009 bis Mai 2010 bereits einmal arbeitsuchend.
Jetzt bist du aber aus dem Krankengeld ausgesteuert, also nur "theoretisch arbeitsuchend" im Rahmen des festgestellten "Restleistungsvermögens", welche Tätigkeits-Ausschlüsse und Rahmenbedingungen es dafür gibt, wird man mit dir (anhand des GA Teil B) am 19. 11. besprechen.
Dann soll der SB dich beraten, welche Möglichkeiten ER denn da so am örtlichen Arbeitsmarkt für dich sieht, damit sollte ER sich ja (eigentlich) auskennen, DAFÜR wird er bezahlt (aus unseren Beiträgen) ...also fordere dir diese Beratung ein, wirst sehen wie schnell der da nicht weiter weiß.
...dass es momentan für mich keine Stelle gibt, dann wollen die mich bestimmt in so einen Kursus stecken. Was sag ich denn dann? Wenn ich da nicht hingehe, bekomme ich gleich eine Sperre. ...
das glaube ich nicht, dass man dich in einen Kurs stecken wird, sowas kostet Geld und das will die AfA für Ausgesteuerte (das heißt gesundheitlich eingeschränkte) "Kunden" nicht ausgeben, zur Not könntest du dir von deinem behandelnden Arzt bescheinigen lassen, dass du einer solchen Schulung nicht gewachsen bist, weil du gar nicht so lange auf einen Stuhl (in der Schulung) sitzen könntest.
Das ist ja dann KEINE AU-Bescheinigung, dein DOC braucht da auch nicht genau angeben, weswegen du nicht lange sitzen kannst, aus gesundheitlichen Gründen eben...meinem Dopa wollte man damals auch eine "Fortbildung" angedeihen lassen, weil er ja nach der Umschulung zum Bürokaufmann nie einen Job in dem Bereich gefunden hatte, die Ausbildung war übrigens zu der Zeit fast 10 Jahre her...
So meinte seine SB ein "Auffrischungs-Kurs" für den Bürobereich wäre doch nicht verkehrt..., er nickte "begeistert" und meinte nur, dass es sicher dort Niemanden stören würde, wenn er laufend aufsteht und im Schulungsraum umhergeht, weil er ja nicht lange sitzen könne "mit seinen Rückenproblemen" ...
Damit war dieses Thema beim Dopa "gegessen", du kannst deine (auch im AfA-GA anerkannten) Probleme da ruhig ins Spiel bringen, damit MUSS SB dann leider leben, so schnell geht das nicht mit einer Sperre, du verweigerst ja nicht, du erklärst ja nur die damit verbundenen Probleme.
Ich glaube gar nicht, dass da so wahnsinnig viel passieren wird bei diesem Gespräch, dann hätte man auch einen Lebenslauf und die Vorlage einer Bewerbungs-Mappe verlangt ...also bleib locker und lass den SB erzählen was er von dir will, schließlich hat ER dich eingeladen.
Dem ärztlichen Dienst ist ja auch gar nicht bekannt, dass ich z.B. einen GdB von 40 habe und auch laut Reha Gutachten keine Schicht und Mehrarbeit leisten darf. Im Gesundheitsfragebogen habe ich das zwar alles angegeben, aber ob die das glauben ist ja eine andere Sache. Zumindest wollten die sich ja dann den Beweis in Form von den Schweigepflichtsentbindungen holen, was ich ja jetzt widerrufen hatte.
Du weißt doch GAR NICHT was denen bekannt ist, aus irgendwas muss ja dieses GA auch entstanden sein, ganz "aus den Fingern saugen" kann sich das auch der Amtsarzt nicht, was er da rein schreibt ...darum sollst du dir ja das komplette GA beschaffen, dann weißt du schon mal mindestens genausoviel wie der SB, denn DER bekommt ja NUR den Teil B.
Aus den Schweigepflicht-Entbindungen holen die sich fast gar nichts, damit können sie nur Unterlagen bei den freigegebenen Stellen anfordern und ich denke mal den Reha-Bericht haben sie sich ganz sicher geholt.
Der GdB 40 ist für die Beurteilung deiner Leistungsfähigkeit (auf dem Arbeitsmarkt) zunächst mal irrelevant, ein GdB macht keine konkreten Aussagen dazu, welche Probleme es beim Arbeiten gibt oder geben könnte.
Ich habe auch GdB 40, aber wegen völlig anderer Probleme als du und daher gibt es auch beruflich ganz andere Sachen zu beachten, andererseits gibt es Leute mit GdB 100, die Vollzeit arbeiten gehen (können), an einem entsprechenden (leidensgerechten) Arbeitsplatz.
Die können dann ja ohne Untersuchung gar nicht mein "Restleistungsvermögen" entscheiden, halt nur nach Aktenlage.
Sie HABEN aber zunächst mal (nach Aktenlage) darüber entschieden OHNE Untersuchung, da bist du nicht der Erste und wirst auch nicht der Letzte sein, dem das passiert, man behauptet einfach
du musst alles unterschreiben (obwohl sogar überall drauf steht, dass es freiwillig ist) und damit machst du SELBER den Weg frei für diese "Aktenlage" ...
Es hat doch seinen Grund, dass die Leute damit so unter Druck gesetzt werden (hier unterschreiben sie mal schnell, am Besten ALLES, wir suchen uns dann schon aus, was wir wirklich brauchen ...

), so ein GA ist doch sehr viel preiswerter für die AfA, als eine ordentliche ärztliche Untersuchung zu bezahlen, der med. Dienst macht das auch NICHT kostenfrei für die AfA...
Und wenn die jetzt geschrieben haben, dass ich 10 Stunden Vollzeit in allen Berufen und Schichten arbeiten könnte, dann würde ich ja reihenweise Jobangebote bekommen und nachher sogar noch in eine Zeitarbeitsfirma gesteckt werden ?!?
Das hat so ganz sicher Niemand geschrieben, es gibt NUR "
unter 3 Stunden" /"
von 3 bis UNTER 6 Stunden" (wäre Teilzeit) oder
MEHR als 6 Stunden (ist Vollzeit) erwerbsfähig im Leistungssinne der AfA, da haben sie sich allerdings den Kriterien der DRV angeschlossen.
Auch bei der DRV ist man bereits Vollzeit Erwerbsfähig (und braucht keine EM-Rente) wenn die festlegen, dass man noch 6 und MEHR Stunden täglich arbeiten kann.
Üblich sind aber mindestens 8 Stunden täglich als Vollzeit-Beschäftigung im realen Arbeitsleben, zu Mehrstunden und höheren Arbeitszeiten KÖNNTE dich NUR ein Arbeitsvertrag verpflichten, aber NICHT die AfA...
Ob du überhaupt Schicht arbeiten sollst /kannst/ darfst wird im GA stehen, es bringt wirklich nicht viel herumzuraten, nach dem Motto "WAS WÄRE WENN"...
Deine Vorstellungen sind da aktuell ziemlich abenteuerlich, im Bezug auf Zeitarbeit wäre erst mal der § 140 SGB III zu befragen, ob das überhaupt vom Verdienst her passen könnte UND die mögen NUR Leute einstellen, die "flexibel" (und gesund) sind, also ein Auto haben und auch FAHREN (dürfen /KÖNNEN), telefonisch erreichbar sind, möglichst auch über Handy...
MUSS man ALLES NICHT angeben in einer Bewerbung (Telefon-Nummern) und ein Auto MUSS man auch nicht besitzen/ oder den Führerschein oder man kann eben gesundheitlich NICHT fahren...was glaubst du wie viele (LEGALE) Möglichkeiten es gibt ZAF "abzuwehren" ...man muss sie NUR kennen und nutzen, ohne, dass der SB da einen "Strick draus drehen kann"...
Der Bereich hat auch eher im SGB II "Hochkonjunktur", im ALGI MUSS ja noch in gewissem Maße Rücksicht auf deine bisherigen beruflichen Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten genommen werden, da MUSS man noch nicht ALLES machen.
ich ruf da morgen mal an und mache einen Termin aus,
Dafür braucht man keinen Termin, da geht man hin, legt den Ausweis vor und verlangt die Kopien, dann werfen die den Drucker an und nach 2 Minuten bist du wieder weg ...warum macht ihr euch alles immer so kompliziert.
Hatte damals auch angerufen (beim Med. Dienst), da wußte ich noch nicht viel von der ganzen Materie, die meinten direkt, "kommen Sie doch einfach mit Ausweis vorbei, dann können Sie die Kopie gleich mitnehmen", unsere AfA ist allerdings eine Busstunde entfernt ...da habe ich das lieber per Post gemacht.
und schließlich wurde der Aussteurerungstag auf den 03. November gesetzt. Nur bekam ich bis heute kein Geld
Die Callcenter-Dame sagte mir, es läge gar kein Auszahlschein vor.
Sowas verhindert man durch Kopien von ALLEN Unterlagen, VOR der Abgabe bei einer Behörde ...
Jetzt schickt sie mir einen neuen Auszahlschein zu, den ich extra nochmals vom Arzt unterschreiben lassen muss. Oh man. Dann dauert es noch länger mit der Zahlung.
Nachher kommen die noch auf die Idee, dass eine Lücke aufgetreten ist und ich die Scheine nicht nahtlos weitergegeben habe.......dann werde ich aber wirklich
Dein Arzt hat ja sicher auch seine Aufzeichnungen dazu gemacht

, aber für die Zukunft IMMER eine EIGENE Kopie machen und wegheften, so hättest du dir jetzt den erneuten Gang zum Arzt sparen können UND einen Nachweis, dass es diesen Krankengeldzahlschein bereits gab...
Man staunt immer wieder, was heutzutage so alles bei Behörden /Institutionen "verloren" geht ...darum ist auch ein FAX so praktisch, man hat immer einen Nachweis (Sendebericht) WANN man der Behörde was gefaxt hat ...sollen die doch SELBER suchen, wo sie das "verschlampt" haben...das klappte sogar beim JobCenter, wenn sonst NICHTS mehr half habe ich FAXEN gemacht...bis die sich bewegt haben, manchmal tägliche Erinnerungen ...
anbei mal als Link das Schreiben, was bei der Krankenkasse wegen der Aussteuerung beigefügt wurde. Da steht drin, wenn der ärztliche Dienst anders entscheidet, dann bekommt man ALG 1 nicht nach dem §125 (§145) sondern wegen der Restleistungsfähigkeit nach § 118 SGB III beigefügtes Schreiben der Krankenkasse
Ist ja ALLES CHIC, wenn die KK noch so eine veraltete Info geben, aber letztlich beweist das NUR, dass sich durch die Änderung auf § 145 im SGB III (immerhin schon seit April 2012) eigentlich bei der AfA GAR NICHTS geändert hat an den Abläufen nach der Aussteuerung, die §§ für die ALGI-Zahlung allerdings auch (117 /118 sind jetzt 136 /137 wenn ich mich nicht irre) bei mir stand damals im Bescheid nach § 117 erhalte ich ALGI, wurde aber vom med. Dienst für NICHT vermittelbar begutachtet (also lt. AfA-GA OHNE Restleistungsvermögen), also HÄTTE ja nach dieser Info § 125 drin stehen müssen...
Schon toll, wenn die nicht nur veraltete §§ weitergeben, sondern auch noch falsche Informationen, was dann im Bescheid stehen wird, entscheidet letzlich deine zuständige AfA...
Liebe Grüße von der Doppeloma
