Hallo mirai,
Ich habe auch eine Vorladung zum MDK bekommen für den 19.04.12 da ich einen Antrag auf EU Rente gestellt habe.
Kann es sein, dass du da was verwechselst, der MDK ist der medizinische Dienst (NUR) für die gesetzlichen Krankenkassen, was sollst du dort wegen deiner EM-Rente...
Ich nehme an du sollst zu einer Begutachtung von der Rentenkasse aus, dann macht das Sinn für mich.
Auf meiner "Einladung " steht drauf, das ich 5-7 Std Zeit mitbringen soll und Verpflegung da es so lange dauern würde.
Bitte was wollen die 5-7 Std lang untersuchen??
Ist das eine zentrale Untersuchungsstelle von der Rentenkasse, dann frage doch einfach mal nach, WAS da so lange untersucht werden soll...ist ohnehin wieder sehr merkwürdig, wenn man dich schon aus der Reha mit einer EM-Renten-Empfehlung auf Zeit entlassen hat...Ich denke unnötige (Doppel-) Untersuchungen sollen schon aus wirtschaftlichen Gründen NICHT gemacht werden...
Wahrscheinlich hegen die wieder die Hoffnung auf eine "Wunderheilung" im letzten halben Jahr, ist das weit entfernt und wie kommst du da hin, das würde ich auch noch VORHER versuchen zu klären, vielleicht verzichten die dann auf diesen Unsinn.
Solange halte ich doch gar nicht aus.......
Dann MACH denen das deutlich klar (am besten nachweislich, schriftlich!), das KANN auch deine Frau übernehmen, wenn du dich damit überfordert fühlst.
Ich empfinde das schon wieder als Frechheit dir sowas zuzumuten, wenn DU nicht mehr KANNST solltest du die Begutachtung auf jeden Fall abbrechen, niemand kann dich dazu zwingen, mehr als einen"üblichen" Arbeitstag durchzuhalten, für ärztliche Untersuchungen.
Kann ich auch vorher abbrechen ohne das ich Sanktionen fürchten muß??
Was für "Sanktionen" befürchtest du
, du bist verpflichtet zu einer Untersuchung /Begutachtung zu erscheinen, allerdings AUCH NUR, wenn dir das gesundheitlich zumutbar ist, DARAN habe ICH aktuell starke Zweifel...
Habe B = Begleitperson in meinem Schwerbehindertenausweiß, kann ich meine Frau mit zu den Untersuchungen mit rein nehmen? Oder können die mir das verbieten??
Ja SICHER, du hast auch OHNE dieses Merkzeichen rechtlich einen Anspruch auf einen
Beistand nach § 13 SGB X, NUR DU entscheidest WER das sein soll und ob du jemanden bei ALLEN Untersuchungen dabei haben möchtest, mit deinem Merkzeichen im Ausweis erst RECHT, das sollten die doch AUCH WISSEN, ODER...ich verstehe das mal wieder alles nicht....
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/13.html
Ausdrucken und mitnehmen, wird das verweigert, dann GEHT ihr wieder, du hast ja dann einen Zeugen dafür, dass man dir den Beistand verweigert hat.
In diesem Falle würde ICH es knallhart darauf ankommen lassen...
Man ich bin jetzt schon ganz nervös!
Kannst du das noch mit deinem Arzt besprechen, vielleicht fällt dem ja was ein, im Moment bin ich einfach mal wieder fassungslos, über soviel Unmenschlichkeit...kann ich dir nachfühlen, dass du da unruhig und nervös bist.
Liebe Grüße von der Doppeloma