"Vorladung" zum MDK

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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esoiloks
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von esoiloks » Fr 23. Mär 2012, 08:59

Doppeloma hat geschrieben:Das passt schon, auf JEDEN FALL gibt es erst mal weiter Krankengeld, auch wenn ich den Zeitrahmen für die nächste Prüfung/Nachfrage sehr kurz finde.
Ja, das habe ich auch gedacht - erst sagt er mir, er wüsste - wie meine Ärztin und auch die Orthopäden - keine Therapie, die ich noch nicht gemacht hätte, um dann aber zu sagen, ich frage Ende April nochmal neu an. WAS soll sich denn in 6 Wochen nun plötzlich ändern? Verstehe das nicht :Verwirrt:

Habe ich das Recht, jetzt schon den MDK anzuschreiben und eine Ausfertigung des Gutachtens anzufordern?
Lieben Gruß
esoiloks
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Fatbob
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Fr 23. Mär 2012, 10:48

hallo, da hab ich das gefunden..
http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=rp20586

@esoiloks
Das Gutachten hat immer mein Hausarzt zeitnah bekommen, habs mir einfach bei dem Ausdrucken lassen.

lg
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molly44
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von molly44 » Fr 23. Mär 2012, 12:10

Hallo,

ich war jetzt schon 2x während meiner 2jährigen AU beim MDK. Das erste Mal nach etwa 10 Wochen der AU, ich habe nichts an Papiere oder Unterlagen mitgenommen. Der Arzt hat mir zu meinem Gesundheitszustand ein paar Fragen gestellt, z.Bsp. wie das angefangen hat, welche Symptome ich habe.....nach Unterlagen hat er nicht gefragt. Er hat mich danach noch kurz untersucht, abgehorcht, geschaut, in wieweit ich mich noch beugen und strecken kann, das war`s.
Im Gutachten steht: Gesundheit ist stark gefährdet und es liegt eine erhebliche Minderung und Gefährdung meiner Erwerbsfähigkeit vor. Es wurde eine Reha in einer psychosom. Klinik empfohlen, mit Eilantrag gestellt und ohne Komplikationen genehmigt.
Nach etwa 1 Jahr wurde ich abermals zum MDK bestellt, habe die ersten beiden Seiten meines Rehaberichtes mitgenommen. Dort stehen die Einschränkungen drin, alles andere (meine Lebensgeschichte) hat ihn nicht zu interessieren. Der Arzt hat da nur kurz draufgeschaut, mir ein paar Fragen gestellt, mich untersucht und gut war`s.
Dieses Gutachten beinhaltete wieder eine stärke Gesundheitsgefährdung und eine geminderte Erwerbsfähigkeit. Eine weitere AU für mind. 12 Monate war das Ergebnis.

Was ich damit sagen möchte, ich bin auf Ärzte getroffen, die Verständnis für meine Krankheit gefunden hatten. Deshalb kann ich nicht so ganz nachvollziehen, warum ich nicht ehrlich und ganz ohne Scheu zu SB der AfA, SB der RV oder auch zu Ärzten von KK, Gutachtern von Versicherungen und dergleichen sein soll. Ich habe gute Erfahrungen gemacht, bin immer ehrlich gewesen und mir ist nichts negatives passiert.

Ich wollte das nur mal gesagt haben.....ich hoffe, ich bringe hier jetzt nicht irgendwas in Gange......

Gruß
Molly
- Kopf hoch, auch wenn der Hals dreckig ist -

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Doppeloma
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 23. Mär 2012, 17:48

Hallo molly, :smile:
Was ich damit sagen möchte, ich bin auf Ärzte getroffen, die Verständnis für meine Krankheit gefunden hatten. Deshalb kann ich nicht so ganz nachvollziehen, warum ich nicht ehrlich und ganz ohne Scheu zu SB der AfA, SB der RV oder auch zu Ärzten von KK, Gutachtern von Versicherungen und dergleichen sein soll. Ich habe gute Erfahrungen gemacht, bin immer ehrlich gewesen und mir ist nichts negatives passiert.
ist doch in Ordnung, wenn du auf Ärzte und GA getroffen bist, die Verständnis für dich und deine Gesundheitsprobleme hatten, dieses "Glück" hatten aber VIELE HIER NICHT und außerdem hat niemand was dazu geschrieben, dass man nicht EHRLICH sein soll, in dem was man sagt bei den Ärzten... :Gruebeln:
ganz ohne Scheu zu SB der AfA, SB der RV
an dieser Stelle handelt es sich aber NICHT um Ärzte, SB (welcher Behörde auch IMMER) haben KEINE medizinischen Kenntnisse /Ausbildungen, um irgendwelche Krankheits-Zustände überhaupt beurteilen zu KÖNNEN und da liegt der "Hund" leider inzwischen oft genug "begraben".

Denn diese "Pseudo-Mediziner" meinen inzwischen oft genug, dass sie selbst (als Arbeits-Vermittler z.B.!!!) entscheiden könnten, was einem fehlt oder nicht fehlt und ob es überhaupt notwendig sei jemanden zum (Amts-) ARZT zu schicken, der das dann medizinisch entsprechend klären sollte /müßte...

Wenn DEIN Vertrauen da so groß ist, mit NICHT-Medizinern deine gesundheitlichen Probleme zu besprechen und DIR daraus bisher keine negativen Erfahrungen entstanden sind, dann ist das SUPER. :ic_up:
Leider haben HIER viele User damit eher negative Erfahrungen gesammelt und es steht einem SB einer Behörde eben auch RECHTLICH GAR NICHT ZU, sich mit medizinischen Fragen zu befassen oder gar medizinische Unterlagen zur Vorlage (und Auswertung durch den SB, OHNE ärztliche Beteiligung!) zu fordern.
Ich wollte das nur mal gesagt haben.....ich hoffe, ich bringe hier jetzt nicht irgendwas in Gange......
Kein Problem, wir sind ALLE hier um Erfahrungen auszutauschen und darüber zu diskutieren, niemand bestreitet, dass es auch positive Erfahrungen gibt. :ic_up:

NUR werden manche User auch von den Mitarbeitern der Behörden NICHT entsprechend über die rechtlichen Hintergründe aufgeklärt (obwohl DAS zu den Grund-Pflichten der Behörden zählt) und es werden teilweise Unterschriften und Informationen verlangt, die man besser NICHT geben sollte...UND zu denen man (zumindest DIESEN SB gegenüber) auch gar nicht verpflichtet ist.

Das hat aus meiner Sicht nichts mit Unehrlichkeit zu tun, ich persönlich (!!!) habe kaum noch genug Vertrauen zu medizinisch geschulten Leuten, über meine gesundheitlichen Probleme zu sprechen, da empfinde ICH es SEHR anmaßend, wenn mich jemand nach sowas fragt, der sich z.B. als SB (eigentlich) NUR um die Berechnung meiner Leistungen kümmern soll, auf die ich zunächst mal unabhängig vom Gesundheits-Zustand einen gesetzlichen Anspruch habe... :Gruebeln:

Wie er damit umgeht und WEM er seine Gesundheitsprobleme "anvertrauen WILL", das muss letztlich AUCH HIER JEDER USER für sich selbst entscheiden, der Hinweis auf entsprechende rechtliche Regelungen dazu, KANN NUR als Entscheidungshilfe dienen, NUR wer sich damit ein wenig auskennt KANN überhaupt entscheiden, was ER SELBST davon, in SEINEM konkreten Falle für RICHTIG hält und anwenden wird. :jaa:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 23. Mär 2012, 18:00

Hallo,

dazu kann ich auch noch eine Sache mitteilen..

der SB bei der Arbeitsagentur hat mich angeschrieben, dass er nun endlich die unterschriebene Schweigepflichtentbindung haben möchte....weil "ich sonst ihr gesundheitliche Leistungsfähigkeit nicht beurteilen kann"...!!
Eine Begutachtung durch den ärztl. Dienst wurde in die Wege geleitet...

Hört, hört..da beurteilt also ein Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit meine gesundheitliche Leistungsfähigkeit?
und da ihm das bei mir nicht gelingt, macht er dann letztendlich doch einen Termin beim ärztl. Dienst?

ich glaubs ja nicht....aber genau so stand es im Brief....da maßt sich ein SB an, meine gesundheitlichen Einschränkungen, meine gesundheitliche Leistungsfähigkeit, beurteilen zu können...

wieso bin ich nicht gleich am 1. Tag meiner Erkrankung bei ihm gewesen, dann hätte ich mir viel Lauferei zu verschiedenen Ärzten ersparen können....wenn ein Sachbearbeiter beim Arbeitsamt das so einfach kann....im übrigen handelt es sich hier um den Leiter der Behörde hier vor Ort...

ich bin nie unehrlich gewesen, ich habe lediglich meine Recht wahrgenommen...Unehrlich waren die SB von Arbeitsamt und Co...

z.B. wurde mir beim 1. Termin bei der Arbeitsagentur, nach Aussteuerung, eine Eingliederungsvereinbarung unter die Nase gehalten, mit den Worten: das hier müssen sie noch eben unterschreiben....

zum Glück hatte ich mich informiert und ich wußte, dass ich nichts unterschreiben muss....
und in dieser Art und Weise häuften sich die Begebenheiten...

wenn du natürlich alles kund tust, ohne darauf zu achten, ob diese Daten von jeweiligen Personen überhaupt erhoben werden dürfen...und du nicht darüber nachdenkst, wer alles sich mit deinen Daten befassen kann....dann hast du für dich alles richtig gemacht..

ich für meinen Teil gebe nur Daten weiter, die ich unbedingt weitergeben muss...alles was freiwillig ist, wird von mir erst einmal darauf abgeklopft, ob ich mich nicht selber in den Dreck dann setze...

z.B. will die Krankenkasse ja liebendgerne jeweils einen REHA-Entlassungsbericht, am liebsten den vollständigen Bericht....
nicht damit sie sehen, was alles gemacht wurde...nein, damit sie sehen, wegen welcher Erkrankung der Patient noch in der REHA behandelt wurde...welche REHA-Diagnosen gibt es...
um dann mal flugs auszurechnen, ob anhand von "hinzugetretenen" Erkrankungen die Aussteuerung nicht doch vielleicht shcon früher eintreten könnte...damit die KK die Zahlung von KG einstellen kann...

man sollte alles immer von allen Seiten beleuchten...oft meint ja, ach, ich hab nichts zu verbergen und wenn die gern die Unterlagen haben wollen...dann geb ich die gerne ab....
ne, zu verbergen hat man nichts...aber die KK zieht sich dann schon für sich ein positives Ergebnis heraus...
und genau so verfahren DRV und Arbeitsamt...
glaub nicht, dass die alle lieb und nett sind und nur das Gute für dich wollen...die wollen in 1. Linie alles gute für sich und ihre Kassen...

LG
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von esoiloks » Do 12. Apr 2012, 11:23

Das MDK- Gutachten liegt mir nun vor.

Es ist im Großen und Ganzen okay, auch wenn einige Fakten und Daten falsch sind. Aber das sind eher Nebensächlichkeiten..

Und auch, wenn ich mich frage, woher der Arzt meinen Reha-Bericht hat. Denn bei der Auflistung der Unterlagen, die er zur Beurteilung herangezogen hat, steht der Bericht mit drin. :confused:

Das Wesentliche steht wohl unter dem Punkt "Beurteilung und Leistungsvermögen":
"Die aktuelle Arbeitsunfähigkeit ist plausibel.
Für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit besteht noch kein ausreichendes Belastungspotenzial. Der weitere Verlauf muss noch abgewartet werden.
Für den 26.3.12 ist eine Messung der Nervenleitgeschwindigkeit bei Dr. X in Y vorgesehen. Das Ergebnis der Untersuchung bleibt abzuwarten, Wiedervorlage mit Befund der Untersuchung.
Eine stufenweise Wiedereingliederung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Auch liegen zur Zeit die Voraussetzungen für § 51 SGB V nach absolvierter Rehabilitation im Sinne einer Erwerbsunfähigkeit nicht vor.
Sozialmedizinischer Ergebnisschlüssel: aus medizinischer Sicht auf Zeit arbeitsunfähig.
Gefährdung/Minderung der Erwerbsfähigkeit (§ 51 Abs. 1 SGB V): Minderung der EF nicht sicher beurteilbar."

So, nun brauche ich ein wenig "Übersetzungshilfe".

Er schreibt ja, "auf Zeit arbeitsunfähig". Das bedeutet wohl dass die nächste Anfrage der KK nur eine Frage von kurzer Zeit ist? Muss ich also bald mit einer neuen Einladung zum MDK rechnen?

Wieso will er den Befund der Messung der Nervenleitgeschwindigkeit haben? Das ist doch keine therapeutische, sondern eine diagnostische Maßnahme. Die ändert doch nichts an "meinem Zustand", sprich an meiner Arbeitsunfähigkeit?

Wie ordnet Ihr das ein? :Hilfe:
Lieben Gruß
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 12. Apr 2012, 11:50

Hallo,

der will dich nach dem Termin bei dem Neurologen noch einmal sehen...das dann auswerten und seine Prognose treffen, wie lange du noch arbeitsunfähig sein wirst.

Er wird dann der KK einen Termin nennen, von dem er ausgeht, dass ab dann deine AU beendet sein wird.

Die KK wird das dann genau überwachen und dich ggf. wieder einbestellen..

LG
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von esoiloks » Fr 13. Apr 2012, 08:02

:traurig: Ohweh, das dachte ich mir schon.

Aber weißt, Du
Vrori hat geschrieben:der will dich nach dem Termin bei dem Neurologen noch einmal sehen...das dann auswerten und seine Prognose treffen, wie lange du noch arbeitsunfähig sein wirst.
Er wird dann der KK einen Termin nennen, von dem er ausgeht, dass ab dann deine AU beendet sein wird.
das ist doch eigentlich unsinnig. Denn der Befund hat ja lediglch diagnostischen Charakter -also ist die Nervenleitgeschwindigkeit eingeschränkt oder nicht? Das ändert doch nichts an meinem Befinden und meiner AU?
Lieben Gruß
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von mirai » So 15. Apr 2012, 12:06

Ich habe auch eine Vorladung zum MDK bekommen für den 19.04.12 da ich einen Antrag auf EU Rente gestellt habe.

War schon im September 2011 in der Reha und als AU entlassen worden mit der Empfehlung das ich

eine 2 Jahres rente bekommen soll. Nun da mein Krankengeld noch bis 10 Februar ging und ich dann direkt Arbeitslosengeld 1 beantragt habe.

Einige Tage später habe ich den Rentenantrag gestellt!

Auf meiner "Einladung " steht drauf, das ich 5-7 Std Zeit mitbringen soll und Verpflegung da es so lange dauern würde.

Bitte was wollen die 5-7 Std lang untersuchen??

Solange halte ich doch gar nicht aus.......

Kann ich auch vorher abbrechen ohne das ich Sanktionen fürchten muß??

Habe B = Begleitperson in meinem Schwerbehindertenausweiß, kann ich meine Frau mit zu den Untersuchungen mit rein nehmen?

Oder können die mir das verbieten??

Man ich bin jetzt schon ganz nervös!
Liebe grüße, Micha

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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 15. Apr 2012, 18:55

Hallo mirai, :smile:
Ich habe auch eine Vorladung zum MDK bekommen für den 19.04.12 da ich einen Antrag auf EU Rente gestellt habe.
Kann es sein, dass du da was verwechselst, der MDK ist der medizinische Dienst (NUR) für die gesetzlichen Krankenkassen, was sollst du dort wegen deiner EM-Rente... :Gruebeln:
Ich nehme an du sollst zu einer Begutachtung von der Rentenkasse aus, dann macht das Sinn für mich.
Auf meiner "Einladung " steht drauf, das ich 5-7 Std Zeit mitbringen soll und Verpflegung da es so lange dauern würde.
Bitte was wollen die 5-7 Std lang untersuchen??
Ist das eine zentrale Untersuchungsstelle von der Rentenkasse, dann frage doch einfach mal nach, WAS da so lange untersucht werden soll...ist ohnehin wieder sehr merkwürdig, wenn man dich schon aus der Reha mit einer EM-Renten-Empfehlung auf Zeit entlassen hat...Ich denke unnötige (Doppel-) Untersuchungen sollen schon aus wirtschaftlichen Gründen NICHT gemacht werden... :Ohnmacht:

Wahrscheinlich hegen die wieder die Hoffnung auf eine "Wunderheilung" im letzten halben Jahr, ist das weit entfernt und wie kommst du da hin, das würde ich auch noch VORHER versuchen zu klären, vielleicht verzichten die dann auf diesen Unsinn. :confused: :Gruebeln:
Solange halte ich doch gar nicht aus.......
Dann MACH denen das deutlich klar (am besten nachweislich, schriftlich!), das KANN auch deine Frau übernehmen, wenn du dich damit überfordert fühlst.
Ich empfinde das schon wieder als Frechheit dir sowas zuzumuten, wenn DU nicht mehr KANNST solltest du die Begutachtung auf jeden Fall abbrechen, niemand kann dich dazu zwingen, mehr als einen"üblichen" Arbeitstag durchzuhalten, für ärztliche Untersuchungen.
Kann ich auch vorher abbrechen ohne das ich Sanktionen fürchten muß??
Was für "Sanktionen" befürchtest du :confused: , du bist verpflichtet zu einer Untersuchung /Begutachtung zu erscheinen, allerdings AUCH NUR, wenn dir das gesundheitlich zumutbar ist, DARAN habe ICH aktuell starke Zweifel... :Ohnmacht:
Habe B = Begleitperson in meinem Schwerbehindertenausweiß, kann ich meine Frau mit zu den Untersuchungen mit rein nehmen? Oder können die mir das verbieten??
Ja SICHER, du hast auch OHNE dieses Merkzeichen rechtlich einen Anspruch auf einen Beistand nach § 13 SGB X, NUR DU entscheidest WER das sein soll und ob du jemanden bei ALLEN Untersuchungen dabei haben möchtest, mit deinem Merkzeichen im Ausweis erst RECHT, das sollten die doch AUCH WISSEN, ODER...ich verstehe das mal wieder alles nicht.... :Verwirrt: :Hilfe:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/13.html

Ausdrucken und mitnehmen, wird das verweigert, dann GEHT ihr wieder, du hast ja dann einen Zeugen dafür, dass man dir den Beistand verweigert hat. :ic_up:
In diesem Falle würde ICH es knallhart darauf ankommen lassen... :keule: :keule: :keule:
Man ich bin jetzt schon ganz nervös!
Kannst du das noch mit deinem Arzt besprechen, vielleicht fällt dem ja was ein, im Moment bin ich einfach mal wieder fassungslos, über soviel Unmenschlichkeit...kann ich dir nachfühlen, dass du da unruhig und nervös bist.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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